Warum gibt es Ausnahmen für Attikaabläufe ?

Diskutiere Warum gibt es Ausnahmen für Attikaabläufe ? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo miteinander. Momentan stehe ich vor folgendem Problem. Die Flachdachrichtlinie schreibt folgendes vor : " Flächenabläufe sollen einen...

  1. #1 MirkoDanek, 14.05.2019
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    Hallo miteinander. Momentan stehe ich vor folgendem Problem.

    Die Flachdachrichtlinie schreibt folgendes vor :

    " Flächenabläufe sollen einen Abstand von mindestens 0,30 m von Dachaufbauten, Fugen oder anderen Durchdringungen der Abdichtung haben. Maßgebend ist dabei die äußere Begrenzung des Flansches. Dies gilt nicht für Attikaabläufe."

    Definiert wird der Begriff ATTIKAABLAUF allerdings nirgendwo. Sind jetzt damit die Abläufe gemeint, welche in dem Übergang von Fläche/Attika eingebaut werden, oder Flächenabläufe die durch die Attika geführt werden (eher unwahrscheinlich denke ich).

    Nur wenn klar ist was hier gemeint ist lassen sich die Abläufe ja unterscheiden, dann stellt sich jedoch die Frage warum der Attikaablauf eine "Sonderstellung" hat.

    Vielleicht weiß ja einer von Euch etwas mehr, bin mal gespannt !

    Gruß
    Mirko
     
  2. SIL

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    Horizontal.
    Attikablauf vertikal bzw 90° oder 45° - Eine Attika stellt eine 'Verlängerung' der AW dar, grob gilt als mindest Höhe - Flachdachneigung bis 5° soll die Anschlusshöhe von Dachbahnen min. 15 cm über Oberfläche Belag oder Kiesschüttung/"Begrünung bei einer Flachdachneigung über 5° sind ca. 10 cm Die Abdichtungsbahnen werden im Normalfall bis zur Außenkante der Aufkantung hochgeführt, ergo schafft man baulich oft gar keine 30 cm >bzw ist dies nicht notwendig.
     
  3. #3 MirkoDanek, 14.05.2019
    MirkoDanek

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    Hmmm. zunächst einmal Danke für die Antwort. Mir ging es aber nicht um die Anschlusshöhen. Es ging um die Definition eines Attikaablaufes. Die Attika ist, wie du ja sagtest, eine Verlängerung der Aussenwand über die Dachfläche hinaus. Damit gehört sie ja eigentlich nicht zur Dachfläche (oberer Abschluss der Gebäudehülle). Ein Ablauf in der Dachfläche sollte 30 cm Abstand zu Dachaufbauten haben, damit auch zur Attika denke ich. Ein Speier (Notablauf) wird ja oberhalb der Dachfläche durch die Attika geführt. Da ist es verständlich das die Flachdachrichtlinien diese nicht gesondert betrachten. Ein gängiger Attikaablauf aber ist ja eine Art Speier welcher zwar durch die Attika geführt wird, aber zur Verbesserung der Ablaufleistung meist mit einem Topf versehen ist, welcher in die Dachfläche eingebaut werden muss. Beispiel Loro Rainstar. Hier erschliesst sich mir nicht die Sonderstellung dieses Ablaufes zum Flächenablauf der ebenfalls durch die Attika geführt wird um dann über eine außen liegende Regenfallleitung entwässert zu werden. Beide Ablaüfe entwässern horizontal, durch die Attika, werden aber unterschiedlich im Bezug auf den Mindestabstand zu Dachaufbauten und aufstrebenden Bauteilen behandelt. Warum ?
     
  4. #4 Gast 85175, 15.05.2019
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Zuerst einmal, die „Flachdachrichtlinie“ ist das Machwerk der Dachdecker und die muss man auch so lesen. Da steht viel drin was denen zwar gefällt, was sie aber nicht sauber begründen können.

    Attikaabläufe in der Form „Notablauf“ oder „Flächenablauf auf Abdichtungsebene“ brauchen schon daher eine Ausnahme, weil sie sonst nach der Richtlinie schlicht nicht in der Regelausführung machbar wären und ich denke man will solche Abläufe nicht „verbieten“. Damit schoesst sich der Dachdecker am Ende nur selbst ins Knie.

    Die 30cm bei den Abläufen dienen der besseren Möglichkeit anarbeiten zu können. So einen Ablauf einzudichten wenn da alle paar cm daneben noch was „hochkommt“ endet oft in sehr aufwändiger Fummelarbeit und daher bestehen die Dachdecker in dem Fall lieber mal auf den Abstand.

    Btw, Du gehst davon aus, dass da immer eine Dämmung ist in die man einen Ablauf einbauen kann, aber das ist halt auch nicht immer der Fall. Oft bleibt nur der Attikaablauf um nicht nach unten hin durch die Decke zu müssen...
     
  5. ps0125

    ps0125

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