Was darf elektr. unterwiesene Person?

Diskutiere Was darf elektr. unterwiesene Person? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Kennt sich jemand mit dem thema der elektr. unterwiesenen person aus? nach meinem wissen darf eine solche person z.B. folgende Arbeiten machen:...

  1. #1 alabama2000, 20.07.2012
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    Kennt sich jemand mit dem thema der elektr. unterwiesenen person aus?

    nach meinem wissen darf eine solche person z.B. folgende Arbeiten machen:
    -Sicherungen wechsseln
    -FIs betätigen
    -Motorschutzschalter anschalten
    -Leuchten wechseln

    ich denke er darf NICHT:
    -Motoren abklemmen und anklemmen
    -verteilerdosen aufschrauben und etwas daran an- bzw. umklemmen
    -Schütze auswechseln

    mein chef meint er kann alle diese arbeiten machen, da er ja von einem elektriker unterwiesen ist.

    Ich bin der meinung das er diese arbeiten nur machen wenn der elektriker in seiner nähe anwesend ist, oder wie ist das geregelt?

    Wenn eine EUP motoren, Schütze und verdrahtungen machen darf, warum bitte gibt es dann ausgebildetet elektriker?

    Alabama :wow
     
  2. helge2

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    Zb.Küchenbauer die den Herd anschließen/WM,GS,WT reparier´n.
    Und keine Ausbildung zu einer EFK besitzen.

    Gruß helge 2
     
  3. #3 andreas2906, 21.07.2012
    andreas2906

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    @ helge
    Dass ist Quatsch, deine Schlussfolgerung!
    Wenn der Küchenbauer keine Elektrofachkraft dabei hat, darf der Null-Komma-Nix.

    EuP - darf nur unter Aufsicht und Anleitung einer EfK arbeiten!
     
  4. R.B.

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  5. #5 Rudolf Rakete, 21.07.2012
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    Das bedeutet aber nicht, dass die Elektrofachkraft ständig bei den Arbeiten anwesend sein muss. Sonst würde eine EuP auch keinen Sinn mehr machen. Wichtig ist eine EuP darf nur geanu das, auf das die Person eingewiesen wurde.
    Wenn die EuPerson also eingewiesen wurde einen Herd anzuschliessen, darf der auch alleine den Herd (ohne körperliche Anwesenheit der Elektrofachkraft) anschliessen. Die Fachkraft muss sich allerdings regelmäßig davon überzeugen ob die EuP die Anweisungen der Einweisungen auch einhält. Diese EuP darf dann aber auch nur den Herd anschliessen, wenn da noch ne Mikrowelle anzuschliessen ist, darf er dies dann nicht mehr.
     
  6. #6 alabama2000, 21.07.2012
    alabama2000

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    @ andreas: hmm bist du sicher das die antwort von helge quatsch is...ein kumpel is EUP und Küchenmonteur. nach lehrgängen und einer einweisung in die Anschlusswelt von E-Geräten macht er dies jetzt schon seit jahren in seiner firma! Also wenn er einmal bei einer bestimmten arbeit eingewiesen wurde (in dem Fall Herd anschliessen), darf er dann jeden x-beliebigen herd anschliessen??

    @ r.b. nein es geht nicht direkt um die problematik vom letzten jahr...jetzt erinnerst du mich dran dass da auch noch fragen offen sind :-)

    Es geht darum das dort wo ich jetzt arbeite einige kollegen EUP sind und in der Firma keine Elektrofachkräfte arbeiten, und diese trotzdem einige E-Arbeiten machen...da bekomme ich dinge zu sehen....ui ui ui . Wer haftet bei einem Unfall? Der Chef, der EUP oder der Elektromeister der vor Jahren mal die Unterweisung unterschrieben hat???

    @ rakete: ja so sehe ich das auch! Gute Antwort!

    Alabama
     
  7. #7 Rudolf Rakete, 22.07.2012
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    Beide haften, der Chef weil er sich darum kümmern muß dass die EuP regelmnäßig überprüft werden und der E-Meister der sich mit der Unterweiung verpflichtet hat die EuP zu überprüfen.
     
  8. #8 andreas2906, 23.07.2012
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    Reden wir hier von EuP oder von EfK für festgelegte Tätigkeiten? Wenn er bei Lehrgängen war und EfK für festgelegte Tätigkeiten ist, darf er mehr in Eigenregie und Verantwortung machen, allerdings müsste er dann auch regelmäßig zu Nachschulungen gehen, weil die Anerkennung sonst verfällt.

    Im übrigen muss eine EuP von der entsprechenden EfK regelmäßig überprüft werden. Ich kenne jetzt die Rechtssprechung betreffend "regelmäßig" nicht, aber wenn da irgendwas schief läuft und sogar jemand zu Schaden kommt - sitzen beide im Boot - und dann kommt auch noch die BG... ab da wirds dann ganz dolle.
    Noch eins, wenn in der Firma keine EfK beschäftigt ist, kann es auch keine EuP geben. Soweit weiß ich es zumindest, das dir niemand in Deutschland abnehmen wird, du hast den extern regelmäßig prüfen und unterweisen lassen. Falls dieser Umstand glaubhaft gemacht werden soll, wird sicher ne Menge Papier im Schrank stehen, die dies belegt...?
     
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