Was gehört zur Leistung eines Energieberaters?

Diskutiere Was gehört zur Leistung eines Energieberaters? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Richtig....wenn der Energieberater eine Baubegleitung,macht muss/sollte er verschiedene Dinge tun. Die Unterlagen solltest du von Ihm am Ende auch...

  1. Knebel

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    Richtig....wenn der Energieberater eine Baubegleitung,macht muss/sollte er verschiedene Dinge tun.
    Die Unterlagen solltest du von Ihm am Ende auch verlangen....
    Das Ganze wird mit 50 % gefördert....also die Hälfte von seiner Rechnung bekommst du wieder erstattet
    hats du von ihm ne Rechnung bekommen ?
     
  2. Wooody

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    Eine Rechnung habe ich bekommen.
    Mir ist aber keine Fördermöglichkeit bekannt.
     
  3. Wooody

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    Mittlerweile kam die Antwort des Energieberaters auf meine Forderung nach den in #20 genannten Unterlagen, bevor ich die Rechnung begleiche.
    Er besteht weiterhin auf Zahlung, erst nach vollständiger Zahlung ist er ggf. bereit, die Unterlagen herauszugeben. Schließlich wäre er mit seinem Arbeitsaufwand schon genug in Vorleistung gegangen....

    Mich würde mal bei den hier mitlesenden Energieberatern interessieren, wie ihr üblicherweise (hier: KfW-Förderung 430, Einzelmaßnahmen) vorgeht. Was umfasst eure Tätigkeit? Welche Unterlagen gebt ihr den Bauherren heraus? Vor oder nach Begleichung der Rechnung?

    So langsam weiß ich echt nicht mehr, ob nun mein Energieberater "unüblich" arbeitet, oder ob tatsächlich meine Forderungen nach entsprechenden Unterlagen so unüblich sind...
     
  4. Knebel

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    Hast Du oder der Energieberater keine Förderung für Baubegleitung beantragt ?
    Das sind die 50 %
    Nun ich persönlich übergeben meine Rechnung immer erst ganz am Schluss
    Habe ich natürlich das Risiko dass der Kunde nicht bezahlt oder an meiner Rechnung rummeckert
    Deshalb gehen Kollegen dazu über die Dokumente erst nach Bezahlung der Rechnung zu übergeben...
     
  5. Wooody

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    Vielen Dank für deinen Beitrag!

    Nein. Mit selbst ist keine Fördermöglichkeit bekannt. Der Energieberater hat nichts dergleichen erwähnt.

    Hm. Wenn die Übergabe der Dokumente zur Leistung gehört (so interpretiere ich das), wäre eine vorherige Zahlung im Prinzip eine Abschlagszahlung nach Erfüllung einer Teilleistung, oder? Leider muss ich mir nach meinen Erfahrungen mit diesem Energieberater reelle Sorgen machen, dass ich nach Zahlung keine bzw. nur unvollständige Dokumente erhalten werde..

    W.
     
  6. Knebel

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    Also vor 3 Jahre gab es noch das Program 431 ....damit kann der Energieberater oder andere Planer zu 50 % bezuschusst werden
    Musste man damals noch extra beantragen. Würde mich wundern, wenn der Energieberater das nicht gemacht hat !?!?

    Nun in erster Linie ist es wichtig, dass ihr die beantragte Förderung bekommt
    Unterlagen bzw. eine Dokumentation sollte der Energieberater haben und übergeben....aber damit wird manchmal etwas geschlampt ...
    Den Zuschuss für den Energieberater kann er aber wohl erst nach Bezahlung der Rechnung anfordern
     
  7. Wooody

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    Wenn ich mich nicht irre, hieß unser Programm 430. Wenn der Energieberater da etwas beantragt haben sollte, haben wir davon nichts erfahren.
    Im Falle einer Beantragung hätten dann wir 50% der Rechnungssummer zurück erhalten oder beinhaltet die Rechnung nur diese 50% und den Rest lässt sich der Energieberater direkt in Form einer Förderung bezahlen?

    Zu den Dokumenten - ich glaube ich hatte es in einem vorhergehenden Posting schon erwähnt: Laut der Energieberatung der Verbraucherzentrale muss ich diese Dokumente vorhalten, da ich bei einer (wenn auch unwahrscheinlichen) Prüfung durch die KfW nachweispflichtig bin und schlimmstenfalls die (bereits erhaltene) Förderung zurückzahlen müsste.
     
  8. Knebel

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    Das Förderprogramm war 430
    Das für den Energieberater 431
    Ohne euere Vollmacht konnte er EB keinen Antrag stellen
    Antragsteller ist IMMER der Bauherr
     
  9. Wooody

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    Will mich nochmal zurückmelden.
    Wir hatten uns nach einigem Hin und Her drauf geeinigt, dass wir 75% der Rechnungssumme zahlen, er uns anschließend die Unterlagen schickt und wir danach die restlichen 25% begleichen. Nach unserer Zahlung kamen nun Unterlagen an. Allerdings sind diese m.E. nach weder vollständig noch korrekt.
    Vielleicht kann ja der Eine oder Andere hier seine Sicht darauf mitteilen.

    In Rechnung gestellt wurden ja 5 Pauschalsummen, jeweils für Fenster, Dachfenster, Kellerdecke, Außenwände und Dach.
    Für die Fenster und Kellerfenster habe ich lediglich die Eintragung der U-Werte im Formular der Unternehmererklärung (also vom Bauunternehmen ausgefüllt).
    Für die Außenwände habe ich gar keine Berechnungen erhalten.
    Für Dach und Kellerdecke habe ich Berechnungen erhalten. Allerdings enthalten diese Angaben, die nicht dem tatsächlichen Dach-/Deckenaufbau entsprechen.

    Die Kellerdeckendämmung wurde mit armiertem Beton gerechnet, tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Kappendecke aus Stahlträgern und Ziegelsteinen. Des Weiteren fehlt die Beplankung (Knauf Aquapanel Indoor) in der Berechnung.
    Bei der Dachdämmung wiederum wurde Zellulosefaserdämmstoff in der Berechnung verwendet, tatsächlich sind jedoch Holzfaserdämmplatten (Steicoflex) verbaut. Außerden besteht die Innenbeplankung nicht aus Gipskarton, sondern aus Holztäfelung.

    Sind das nun vernachlässigbare Abweichungen, wenn das Berechnungsergebnis nicht wesentlich davon beeinflusst wird?
    Haltet ihr es für vertretbar, die restlichen 25% der Rechnungssumme zurückzubehalten, solange keine korrekten Berechnungen und - vor allem - gar keine Berechnung der Außenwände vorliegt?

    Danke euch!
    W.
     

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  10. Knebel

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    Frage : ist das Vorhaben abgeschlossen ?
    Sprich habt ihr die Förderungen bekommen ?
    Oder in welchem Stadium ist das Projekt ?
     
  11. Wooody

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    Alles ist abgeschlossen, die Förderung ist schon da. Förderung gab es für die Fenster, Dachfenster, Geschossdecken und Dach.

    Geplant, d.h. im ursprünglichen Antrag angekreuzt, aber am Ende nicht in die Förderung einbezogen waren zudem die Kellerdecke (als Teil der Geschossdecken) und die Außenwände.

    In Bezug auf die Kellerdecke kann ich noch ein Stück weit nachvollziehen, dass er die damit verbundenen Leistungen in Rechnung stellt. Sie war zwar kein Bestandteil der Förderung, aber zumindest war er insofert in Bezug darauf tätig, dass er technische Berechnungen hierzu angestellt hat (wenn auch fehlerhaft).

    In Bezug auf die Außenwände kann ich es jedoch nicht nachvollziehen. Sie waren kein Bestandteil der Förderung und Berechnungen hierzu hat er offenbar auch keine angestellt, jedenfalls habe ich keine erhalten. Sprich, meines Erachtens nach hat er überhaupt keine Leistung erbracht, die in Rechnung gestellt werden könnte.

    Zu den (geförderten) Geschossdecken habe ich abgesehen von der Kellerdecke übrigens auch keine technischen Berechnungen erhalten.
     
  12. Knebel

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    Nun die Aussenwand musste er eventuell für die Fenster berechnen
    Also ich sage mal ganz einfach...du hast die Förderung bekommen und das war doch dein Ziel...oder nicht ?
     
  13. #33 VollNormal, 23.02.2023
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    Und was, wenn der Fördergeber irgendwann Nachweise sehen will?
    Ich kenne die aktuellen Förderbedingungen nicht, aber die KfW hat vor einigen Jahren noch gefordert, dass die für eine eventuelle Überprüfung 10 Jahre aufzubewahren sind.
     
  14. Knebel

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    Ja das stimmt.....Aber dann hat auch der EB ein Problem...denn mit der BzD bestätigt er alles notwenige getan zu haben.....
     
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