Was gehört zur Leistungsphase 1-4 HOAI

Diskutiere Was gehört zur Leistungsphase 1-4 HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Aber wie will man nun den A. haften lassen für etwas was ein anderer nicht gemacht hat????? indem man solange mit Dreck wirft, bis was...

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  1. Taipan

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    indem man solange mit Dreck wirft, bis was hängenbleibt.
     
  2. rodopp

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    Mein Tipp: Zuerst zum Anwalt, enstprechende Verträge ausarbeiten ... Und durch einen weiteren Anwalt prüfen lassen ...
     
  3. #43 feelfree, 03.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Oh, sieht aus wie ein Treffen der AFBG! (Anonyme Frustrierte Bau-Geschädigte)!
    Ich glaube, hier sollte zugemacht werden. Führt eh' zu Nix.
     
  4. #44 KKVSOERENSEN, 03.02.2014
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  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2014
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    So - jetzt mal knallhart Klartetxt:

    Wer seine Bauleistungen auf Internet-Auktionsportalen vergeben will, wer einen Vertrag unterschreibt, der folgenen Passus enthält
    (also um die grundsätzliche Notwendigkeit wusste) und einen solchen Auftrag für tuto kompletti incl Aussenanlagen als Kaufmann für 400 k€ vergibt, der wollte vor allem eins:

    Für ganz kleines Gled ganz viel kriegen! Oder anders Gig!!!!

    Nun ist das grandios gescheitert, was also soll das Heulen und Zähneklappern?
    Ich würde jeden morgen nach dem Aufstehen nur einen beschimpfen - den, den ich im Spiegel sehe, weil Gier Hirn fraß!
     
  6. #46 saarplaner, 03.02.2014
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    :bierchen:

    Ich unterstütze diesen Vorschlag, der aus der Nicht-Architektenecke kommt! :winken
     
  7. rodopp

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    Gehört zu diesen Planungen auch die Statik der Bodenplatte? Weil z.B. bei uns Baugenehmigung erteilt, obwohl die Statik der Bodenplatte (trotz Beauftragung und Bezahlung des Statikers) in den Bauantragsunterlagen nicht vorhanden war ...
     
  8. mls

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    fehlende statik bei genehmigung > üblich:
    bedingte baugenehmigung (aufschiebender wirkung)
    anspruch gegen AN wegen leistungsdefizit zu diesem
    zeitpunkt besteht zivilrechtlich, nicht baurechtlich.
     
  9. rodopp

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    Ok dann war also die Aussage von Thomas B nicht ganz richtig ...

    Bei uns hat aber niemand von irgendwelcher "bedingten" Baugenehmigung gesprochen, vereinbart und auch abgerechnet war auch die vollständige Statik der Bodenplatte schon zum Bauantrag.

    Diese "bedingte" Baugenehmigung - das teilt dem Bauerren dann die Baubehörde mit, oder wie? Danke für eine Antwort dazu.
     
  10. #50 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2014
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    Wann baurechtlich der Standsicherheitsnachweis vorzuliegen hat, ergibt sich aus der LBO.
    Von: Bei Einreichung des Bauantrags
    bis: Bei Baubeginn
     
  11. #51 Thomas B, 03.02.2014
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    Ahömmm...heißt das dann es gibt gar keine Baugenehmigung? Schwarzbau? Rückbauverfügung.....???
     
  12. #52 saarplaner, 03.02.2014
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    Wenn ich als mündiger Bürger etwa unterschreibe, habe ich mich auch ein bissel in die Materie einzulesen.

    Im Bauschein bzw. im Anschreiben, das an den Bauherr ergeht, steht, klipp und klar drin, dass wenn ENEV-Nachweis, oder Statik fehlen, die bis zum Baubeginn nachzureichen sind.

    Das kann doch nicht so schwer sein.

    Bei solchen Themen bekomme ich echt regelmäßig graue Haare.

    Und hört jetzt auf, jedem, dessen Antwort euch nicht gefällt die Worte im Mund herum zu drehen.

    Sorry, für die Deutlichkeit, aber das mußte jetzt mal sein!
     
  13. #53 Nutzername, 03.02.2014
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    @ rodopp:
    Das ist doch nicht Dein Ernst, dass Du, obwohl Du mit Deinem Hausbau mittlerweile vor Gericht bist, nachfragst, ob bei Entwurfs-, Genehmigungs- und Entwässerungsplanung eine Statik inkludiert ist? Und dass Du nichtmal weißt, zu welchem Zeitpunkt bei Deinem Vorhaben eine vorliegen musste?
     
  14. rodopp

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    Na ja, bei uns stand keine Information, dass wir etwas nachreichen sollen ... Und der Planer-Statiker hat uns gesagt - in den Bauantragsunterlagen ist alles drinne, also auch die vollständige Statik der Bodenplatte. Er war ja auch unser Bauleiter zum Zeitpunkt der Errichtung der Bodenplatte, sollte etwas fehlen, dann konnte er doch sagen, dass wir noch irgendetwas beuaftragen sollen.

    Irgendwas zur Bodenplatte war ja auch drinne, und zwar "die obere und die untere Bewehrungslage". Ich hoffe, ich als Laie muss nicht wissen, dass die Statik der Bodenplatte damit unvollständig ist. Es gab ja auch mindestens 3 Personen, die mich darauf aufmerksam machen konnten: der Statiker, der Mitarbeiter der Baubehörde, der die Baugenehmigung erteilt hat oder auch der Chef der Baufirma, der die Sache umgesetzt hat. Mehr Augen sehen angeblich mehr ...
     
  15. #55 feelfree, 03.02.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Natürlich ist das nicht sein ernst. Es geht hier ausschliesslich um Frustbewältigung. Ich verweise auf #42.
     
  16. rodopp

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    Na ja, wenn das sowieso niemand kontrolliert, dann ist es ja auch egal ... ;-)
    Fazit: Es kann eine Baugenehmigung ohne Statik der Bodenplatte geben ...
     
  17. #57 Thomas B, 03.02.2014
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    In Bayern: JA

    Nun...JA, aber.....

    man versichert, daß alles paßt. UNd da ist man natürlich nicht schlecht beraten diese Statik in der Schublade zu haben...spätetestens wenn's losgeht.
     
  18. rodopp

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    ok, danke für die Erklärung ...
     
  19. #59 saarplaner, 03.02.2014
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    Wenn ich jetzt noch anfange, den beiden zu erklären, dass es auch bei der Tragwerksplanung die LPH 5 gibt, ist glaub ich alles vorbei... :bef1021:
     
  20. Taipan

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    wenn Du den Beiden erklärst, dass es die LPH5 gibt, dann erklär ich ihnen, dass es die sechs bis acht auch noch gibt *g*.
     
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