Was geht?

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  1. luna29

    luna29

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    Hallo,
    wir haben ein EFH (11,75 x 9,50)in Ba- Wü, geplant mit Zwerchhaus auf der Südseite. In dieses Zwerchhaus(3,88m breit und 1m vorgesetzt, durchgezogen von EG bis DG) soll im DG das Bad rein.
    Ein höherer Kniestock wurde uns bei einer Bauvoranfrage genehmigt.
    Im Bebauungsplan steht zur Dachgestaltung folgendes:
    Dachform:
    Wohn- und Nebengebäude geneigtes Dach 35(plus/minus 3Grad)
    Flachdächer bis 14Grad bei Garagen und Nebengebäuden, wenn sie mind. 0,25m substratüberdeckt u. gärtnerisch gestaltet sind.
    Dachaufbauten:
    2.1.3 a)Gebäude mit Traufhöhe bis 4,0m:
    Dachaufbauten sind nach Art, Form, Maßstab, Werkstoff u. Farbe dem übrigen Gebäude anzupassen. Sie sind zuläsig, soweit die geschlossenen Wirkung des Hauptdaches nicht beeinträchtigt wird. Dachaufbauten sind zulässig, wenn ihre Länge 1/3 (33%) der Dachlänge je Seite nicht überschreitet. Ihre Einzellänge darf max 3,8m, ihre Höhe gemessen bis zum Schnittpunkt Vorderkante Dachhaut max. 1,7mbeantragen. Der Abstand des Dachaufbauten von der Giebelwand muss mind. 1,5m, vom First mind. 0,5m, untereinander mind. 1,0m und von der Traufe in der Dachschräge mind. 0,9m betragen.
    b) Gebäude über 4,0m Traufhöhe:
    wie Ziffer a), wobei die Gaubenlänge auf 2,0m Breite begrenzt wird und der Abstand untereinander und von der Giebelwand mind. 2,0m betragen muss.
    2.1.4 Dachausschnitte:
    sind bis zu einer Breite von 3,8m zulässig. Die Gesamtbreite von Dachgauben und Dachausschnitten darf 33% der Gebäudelänge nicht überschreiten.

    Eine Vorabanfrage beim Bauamt gab die Auskunft, dass wir nur eine Breite von 2,00m bauen dürften, da unsere Traufhöhe über 4m ist und mehr als 3,80 sei sowie so noch nie genehmigt worden.Doch die Angaben im BBPl gelten doch nur für Dachgauben und Garagen und Nebengebäude...für Zwerchhäusser gibt es doch gar keine Vorgaben. Nun der Anruf des Bauamtes
    wir sollen bei unserem Querbau (kein Zwerchhaus sondern ein Querbau laut Bauamt!)auf 3,80 gehen und ein Schleppdach mit 14Grad Dachneigung darauf machen, sonst geht der Bauantrag nicht durch. Ausserdem sei es schon eine entgegenkommende Geste des Bürgermeisters, dass er die 14Grad Dachneigung genehmigen würde.
    Wir wollen aber kein Schleppdach und sehen auch keine Vorgaben dafür im BBPL.
    Kann es uns mal jemand erklären?
    Gruss
    luna29
     
  2. #2 Der Bauberater, 19.08.2010
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