Was heisst EnEv genau?

Diskutiere Was heisst EnEv genau? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, der wesentliche Vertragsgegenstand in meinem VOB-Bauvertrag, abgeschlossen vonr zwei Monaten, ist die Erstellung eines EFH...

  1. enev

    enev Gast

    Hallo,

    der wesentliche Vertragsgegenstand in meinem VOB-Bauvertrag, abgeschlossen vonr zwei Monaten, ist die Erstellung eines EFH Niedrigenergiehaus.

    Was genau hat es mit dem EnEV-Nachweis auf sich? Kann mir das bitte jemand zusammenfassen.

    Gehört dieser Nachweis schon zur Genehmigung? Kann er nachgereicht werden? Wie muss er erfolgen? Ergibt er sich bei Verwendung bestimmter Materialien mit bestimmter Bauweise automatisch, d.h. kann der BU quasi den vorhergehenden umschreiben lassen?

    Danke für Antworten.
     
  2. #2 Herbert, 16.09.2004
    Herbert

    Herbert

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    EnEV heißt

    Energieeinsparverordnung. Diese Verordnung ist als Nachfolgeverordnung der Wärmeschutzverordnung (von 1995) am 1.2.2002 in Kraft getreten. Die Verordnung kann man hier kennenlernen: http://www.luftdicht.de/enev/EnEV.htm

    Mit EnEV-Nachweis ist vermutlich der Energiebedarfsausweis nach §13 gemeint, der für jeden Neubau erstellt werden muss, der unter die EnEV fällt: http://www.luftdicht.de/enev/paragraf13.htm

    Wer heute noch mit "Niedrigenergiehaus" wirbt, ist nicht auf dem Laufenden. Es dürfen heute nur noch "Niedrigenergiehäuser" gebaut werden.
     
  3. #3 lakra-man, 16.09.2004
    lakra-man

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    Nicht ganz, Herbert

    sondern nur noch Häuser, die MINDESTENS diesem Standard entsprechen, dürfen genehmigt werden.
    .
    Konkret: Passivhäuser wären noch eine Stufe "besser" (egal, wie man das sieht) und dürfen natürlich auch gebaut werden.
    .
    Wenn also ein Unternehmer damit wirbt, ist es so wie: "mein Auto hat 4 Räder" oder "die Uhr hat 2 Zeiger" usw.
    .
    Gruß
    lakra-man
     
  4. #4 Unregistriert, 20.10.2005
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    Führe diesen älteren Thread mal fort:

    @Herbert
    Der EnEV-Nachweis "muss" erstellt werden, schreibst Du.

    Frage: Heißt dass, wenn ich als Bauherr ein neues Haus schlüsselfertig in Auftrag gebe, dann MUSS der AN mir einen Energiepaß aushändigen, ohne dass die Erstellung zusätzlich in Rechnung gestellt werden kann!?
     
  5. Bruno

    Bruno

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    Das ist nicht so. Der Energiebedarfsausweis ist lt. § 13 EnEV zwar zu erstellen und Käufern/Mietern zugänglich zu machen. Es steht aber nicht drin, wer das tun muss, die Verordnung richtet sich auch an den Bauherrn. Außerdem gibt es beim schlüsselfertig in Auftrag gegebenen Bauwerk (Werkvertrag) keinen Käufer.

    Der Anspruch auf den Ausweis ergibt sich nur aus dem Vertrag. Sind z.B. nur die Bauleistungen, die Planungsleistungen nach § 15 HOAI und die Tragwerksplanung nach § 64 HOAI im GU-Vertrag, ist die Wärmebedarfsberechnung nicht beauftragt.
     
  6. JDB

    JDB

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    "Wesentlicher Vertragsgegenstand"

    aha.
    "Wesentlich" = "besonderes Augenmerk"
    Worauf denn? Auf gar nix !!!
    Is wie immer: Keine Ahnung haben , aber Vertrag unterschreiben.

    Was muß eigentlich dastehen, damit man das nicht tut?
    ???
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2005
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    Ralf Dühlmeyer

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    Definiere..

    Werter Unregistriert den Begriff Niedrigenergiehaus :( .
    MfG
     
  8. Sami

    Sami Gast

    der Energieeinsparverordnung (EnEV)

    Sie finden hier Praxis-Informationen und Hilfen zur Anwendung der Energieeinsparverordnung (EnEV), und für die Nachweise gemäß EnEV (Energiepass) für Gebäude.

    Beitrag Nr. 6
    http://forum.fh-hannover.de/showthread.php?t=342
     
  9. Sami

    Sami Gast



    Ich meinte Beitrag Nr. 7
     
  10. #10 Hendrik42, 21.10.2005
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Nee. Wenn Du als Bauherr ein neues Haus schlüsseltfertig in Auftrag gibst und der BT/GU/GÜ gibt Dir den EnEV Ausweis/Nachweis (nicht dasselbe wie der aktuell diskutierte Energiepaß!) nicht automatisch, dann hast Du Dir den falschen ausgesucht!

    Ich habe mit GÜ gearbeitet, Freunde und Bekannte von mir mit BT/GU/GÜ und bis jetzt hat noch jeder die EnEV Unterlagen bekommen. Ohne Ärger.

    Wenn Du ein genehmigungsfähiges oder besser noch ein genehmigtes Haus in Auftrag gegeben hast, dann gehört dazu auch der EnEV Nachweis. Wir mussten den sogar bei der Baubehörde abgeben.

    Gruß, Hendrik
     
  11. #11 Unregistriert, 21.10.2005
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    Hmmm,

    also nochmal langsam.

    Es dürfen doch nur noch EFH gebaut werden, die die EnEV einhalten. Bei einem schlüsselfertigem Haus, muss mir der BU doch nachweisen, dass

    z.B. die Statik stimmt
    z.B. was weiß ich technische Details, DIN Vorschriften, a. a. R. d. T., was weiß ich ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

    und nun denke ich dass er auch nachweisen muss, dass er die EnEV eingehalten hat. Oder nicht?

    Ob ich das schon vorher bei der Behörde abgeben muß oder nicht, richtet sich nach der behörde. In unserem Landkreis ist es jedenfalls nicht der Fall.
     
  12. Bruno

    Bruno

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    Die Argumentation hinkt. Genauso könnte ich dann von jeder bauausführenden Firma umsonst die Genehmigungsplanung fordern. Schließlich darf nur Genehmigtes gebaut werden.

    Was war denn bestellt?
     
  13. #13 Unregistriert, 21.10.2005
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    Gegenstand des Bauvertrages:

    Schlüssel- und gebrauchsfertige Erstellung eines Niedrigenergiehauses mit Fertiggarage und Carprt nach Vertragsgrundlagen gemäß Ziffer 2, samt behördlicher Abnahmen.

    Ziffer 2: Vertragsbestandteile:
    1. Leistungsverzeichnis
    2. VOB/B
    3. a. a. R. d. T. únd VOB/C
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ich zitiere...

    mich mal selbst


    Aus:http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?p=70362#post70362

    MfG
     
  15. #15 Unregistriert, 21.10.2005
    Unregistriert

    Unregistriert Gast

    Danke, damit wäre ich ja zufrieden.

    Das Posting von Bruno jedoch verstehe ich so, als bestände die Mäöglichkeit, dass ich es hätte in Auftrag geben müssen. (Obwohl ja meiner Meinung nach der BU bis zur Abnahme in der Beweispflicht steht, dass das NEH nach derzeitigen Regeln, also EnEV, gebaut wurde.)
     
  16. Bruno

    Bruno

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    Ich sehe nach wie vor die Beauftragung nicht. Es sind überhaupt keine Planungsleistungen beauftragt.
     
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Was heisst EnEv genau?

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