Was ist eine angemessene Nachbesserungsfrist?

Diskutiere Was ist eine angemessene Nachbesserungsfrist? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Foris! Ich hab jetzt mal versucht meine Frage über die Suchehilfe beantwortet zu kriegen,aber leider hab ich nichts gefunden. Drum...

  1. Dyna14

    Dyna14

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    Hallo liebe Foris!

    Ich hab jetzt mal versucht meine Frage über die Suchehilfe beantwortet zu kriegen,aber leider hab ich nichts gefunden. Drum stell ich jetzt diese Frage nochmal für meinen Fall und hoffe mir kann wer weiterhelfen.

    Also ich habe Probleme mit meinem Elektriker. Ich saniere ja ein altes Haus und um wenig Ärger zu haben, hab ich sämtliche Wasser-, Abfluß- und Elektroleitungen erneuern lassen.

    Mittlerweilen würde ich ja kurz vor Abschluß der Arbeiten stehen, kann aber nun wegen dem Ärger mit dem Elektriker nicht weitermachen.

    Da es ein Bekannter meines Vaters war, gab es keinen schriftlichen Vertrag - das mal als Vorabinfo. Das es ein Fehler war ist mittlerweilen klar, aber kann ich nun nimmer ändern.


    Klingt alles etwas verwirrend, aber das ist es leider ja auch. :(

    Kurzfassung:
    22.11.08: erste Rechnung (fehlerhaft u. bekannte Mängel sind nicht beseitigt, ohne Arbeitsnachweis) – Rechnung wurde gezahlt!
    15.12.08: weitere Rechnungen – korrekt geschrieben, aber ohne Stundennachweis mit Zahlungsziel 24.12.08 – erhalten am 18.12.08
    17.12.08: Anmahnung meinerseits, daß kein Arbeitsnachweis dabei war und Mängel nicht behoben sind
    Wegen Weihnachtsfeiertagen nichts unternommen!
    02.01.09: Mahnung der 4 Rechnungen mit je 5 Euro Mahngebühr – wieder keine Stundennachweise
    02.01.09: Schreiben meinerseits, daß erst gezahlt wird, wenn Mängel behoben sind und Arbeitsnachweise da sind – Abschlagszahlung von ca. Hälfte der Rechnungen getätigt – Frist gesetzt bis zum 16.01.09!
    07.01.09: Telefongespräch – Vereinbarung Mängel werden erledigt, Stundennachweise folgen, dann wird gezahlt, und Arbeitsauftrag gilt als beendet; Terminvereinbarung erfolgt
    per Mail;
    Mehrere Terminvorschläge gesandt – keine Reaktion
    27.01.09: Überprüfung der Anlage durch Fremdfirma (es wurde nichts verändert, nur angesehen!), da mir eine Bemerkung von einem vergessenen Kabel eingefallen ist (Boilerzuleitung)
    08.02.09: neue e-mail-Adresse wird mir mitgeteilt
    08.02.09: e-mail an ihn geschrieben, mit dem Hinweis, daß Fremdfirma Anlage überprüft hat und etliche Mängel festgestellt hat, die bis zum 25.02.09 beseitigt werden müssen, da sonst Fremdfirma Behebung vornimmt!
    12.02.09: Erinnerungsmail an alte und neue Adresse – immer mit alten Text drunter!
    14.02.09: Erinnerungsmail + SMS per PC – mit der Bitte um Mailabruf
    16.02.09: Erinnerungsmail + Mail per Post versandt
    18.02.09: Erinnerungsmail
    20.02.09: Mail von ihm – hätte erst heute Brief erhalten (antwortete aber auf eine meiner Mail, die ich ihm gesandt habe, also hat er sie erhalten!) – er hätte ab 25.02.09 mal Zeit für mich!
    20.02.09: Mail von mir: Termin 25.02.09 – 14.00 Uhr
    25.02.09: keine Reaktion – deswegen Einschreibbrief mit Rückschein und Mitsendung der
    Mängelliste sowie Frage, ob Gutachter für den Status Quo eingeschaltet werden soll auf seine Kosten, damit Fremdfirma Schaden behebt. Termin für Antwort: 10.03.09!
    26.02.09: Mail von ihm: ich hätte an verkehrte Mailadresse gesandt – was aber nicht stimmt,
    da ich auf letzte Mail geantwortet habe. Und ich hätte nur eine SMS schreiben brauchen, dann wäre er ganz bestimmt gekommen!
    27.02.09: Termin von ihm: 04.03.09 für Baubesprechung!

    Anmerkung: Bis heute ist weder die umgeschriebene Rechnung da noch irgendwelche Stundennachweise!

    Er spielt eindeutig auf Zeit. Denn er weiß, daß ich nicht weitermachen kann, weil ich ja den Status Quo nicht verändern darf.

    Was kann ich tun, um endlich weitermachen zu können, ohne daß man unbedingt den Kadi einschalten muß, weil sich ja dann das Ganze noch länger hinziehen würde.

    Welche Schritte muß man jetzt unternehmen, damit - falls es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, alles rechtlich ok ist und wie ist mit den noch ausstehenden Rechnungen zu verfahren.
    Steht mir trotz mündlichen Vertrages ein Sicherheitseinbehalt zu?
    Kann ich Baubehinderung anmelden und damit Regreß?
    Waren die bisherigen Fristen ausreichend? Muß ich neue stellen und wenn wie?
    Muß ich mangelhafte Arbeit tolerieren?
    (Beispiel: Er hat unter anderem n einen Null-Leiter als Phase für einen Boileranschluß hergenommen, da er das richtige Kabel zum Legen vergessen hat! Er hätte ein fünfadriges Kabel + Steuerleitung nehmen müssen (wie mir mittlerweilen gesagt wurde), da meine Heizkörper elektrisch betrieben werden, hab ich Nachtstrom, an den ich auch meinen Boiler hängen darf!)

    Ich hoffe es war halbwegs verständlich. Rückfragen beantworte ich natürlich gerne!

    Vielen Dank für Eure Antworten!!!!
     
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