Was muss eine Wohneinheit für KFW erfüllen?

Diskutiere Was muss eine Wohneinheit für KFW erfüllen? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich würde gerne die doppelte KFW Förderung in Anspruch nehmen. Dazu brauch man dann auch zwei Wohneinheiten. In meinem Bauplan ist im EG...

  1. #1 Peter Hausbau, 02.02.2020
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    Hallo,

    ich würde gerne die doppelte KFW Förderung in Anspruch nehmen. Dazu brauch man dann auch zwei Wohneinheiten.
    In meinem Bauplan ist im EG Wohnen, Küche und Technik, im OG1 Bad und Schlafzimmer.
    Im OG2 wäre noch ein Bad und Schlafzimmer und ein Raum mit Wasser / Abwasseranschluss (Küche).

    Wenn man ins OG2 will muss man durch den Gang im EG und dann über das Treppenhaus nach oben.
    Stellt das OG2 dann noch eine eigene Wohneinheit dar oder braucht das OG2 zwingend einen eigenen Eingang der nicht durch das EG verläuft?

    Durch die Erhöhung ist es wieder recht attraktiv geworden die KFW Förderung zu beanspruchen.
    Kennt jemand ein Praxisbeispiel in dem das so schon funktioniert hat?

    Danke für eure Infos
     
  2. #2 simon84, 02.02.2020
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    Also erstens muss ich dazu sagen dass es im
    Neubau mit KfW eher schwierig ist Geld zu sparen. Im Endeffekt wirst du oft mehr Geld ausgeben als wie wenn du nach EnEV baust (KfW Zuschuss eingerechnet).
    Das ist Einzelfall abhängig und muss genau durchgerechnet werden.

    Ein Haus pro Etage in separate Einheiten zu teilen ist an sich schon ein bisschen Herausforderung.
    Gemeinsamer Eingang, gemeinsame Heizung etc.

    Separate Stromzähler, Dämmung zwischen den Wohneinheiten (unterschiedliche Nutzer) Treppenhaus ggf F90 und so weiter

    das wird sich nicht rentieren

    die Wohneinheit muss UNABHÄNGIG erreichbar sein, also wie wenn du an einen fremden vermietest
     
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  3. #3 Lexmaul, 02.02.2020
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    Ne, Simon, da gibt es auch ein paar Tricks...ganz so einfach/schwer bzgl. alles doppelt ist es nicht.
     
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  4. #4 Peter Hausbau, 02.02.2020
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    Wer beurteilt das denn am Ende?

    Wen frage ich da, den Energieberater?

    oder muss ich da bei der KFW anfragen?
     
  5. #5 Lexmaul, 02.02.2020
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    Ich würde bei der KfW die aktuellen Bedingungen bei einem EFH mit zweiter Wohnheit anfragen.
     
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  6. #6 simon84, 02.02.2020
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    Aber Betreten von Wohnung 2 durch Wohnung 1 wird nicht gehen
     
  7. #7 Lexmaul, 02.02.2020
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    So haben es einige schon gemacht, die ich kenne.

    War mir auch suspekt...
     
  8. SIL

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    Doch das geht, eine Haustür und dann über einen Flur zum Beispiel - ist gängig bei Generationenbewohnung oder wie du es nennen magst, die einzige Besonderheit ist das die WE komplett autark sein mit Küche Bad WM etc und in sich die Anforderungen der KfW erfüllen muss, das ist aber meist unproblematisch - dickere Wände und eine Wohnungseingangstür reichen meist.
     
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  9. #9 Peter Hausbau, 03.02.2020
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    Perfekt, das hört sich gut an.
    :-)
     
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    ...aber bei den jetzigen Bedingungen 'lohnt' sich KFW immer
    Wer das Geld nicht mit nimmt ist selber schuld
     
  11. Knebel

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    Die Vorgaben stehen eigentlich klar auf der KFW Homepage

    Frage ist immer wer es kontrolliert...ist ja bei den anderen Nachweisen genauso....
    Aber die KFW macht zufällige Stichproben ....und wenn man (vorsätzlich) was falsch gemacht hat ist das Subventionsbetrug...
    Ob jemand das Risiko eingeht ist jedem selber überlassen .....
     
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  12. #12 simon84, 07.02.2020
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    kommt immer auf das forderprogramm an .
    Wohneigentum klar auf jeden Fall
    Kfw40 eher nicht
     
  13. #13 Peter Hausbau, 08.02.2020
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    also ich werde dazu berichten sobald ich beim Energieplaner war aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Haus mit zwei Wohneinheiten mit KFW40+ nicht lohnt das sind immerhin 60.000€
     
  14. #14 simon84, 08.02.2020
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    ja einfach mal beide Alternativen durchrechnen und dann schauen
     
  15. #15 Matze 81, 28.08.2020
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    Hallo Peter,
    gibt es eine Rückmeldung nach dem Termin beim Energieberater? Es wäre interessant, was dabei herausgekommen ist.

    VG
    Matthias
     
  16. #16 Blackpiazza, 28.08.2020
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    Da kommt nix mehr das waren eh nur halbgaren Spinnereien.
     
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  17. #17 Matze 81, 29.08.2020
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    Na, ja. Ob das nur Spinnereien sind, lass ich mal dahingestellt. Das Thema mit "Laufweg" durch die eine Wohnung um in die Wohnung ins OG 2 zu kommen ist natürlich nicht realistisch. Durchzurechnen, ob sich eine 2. Wohneinheit lohnt, wenn sowieso groß und "relativ geschlossen" gebaut werden soll, ist doch nachzuvollziehen. Und dass dann die Tilgungszuschüsse bei KFW 55 bzw. 40 (plus) eine Rolle spielen, kann ich Peter nicht verdenken.
     
  18. #18 Rolator, 29.04.2021
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    Hallo,

    Stehe gerade vor der gleichen Entscheidung, in meiner genehmigung ist die abgeschlossene wohneinheit zwar im Grundriss vorhanden, jedoch habe ich es nur als efh genehmigen lassen. Da jetzt aber auf unbekannte Zeit die Schwiegermutter mit einzieht würde ich diesen Bereich gleich mit abgeschlossene türe und den bereits geplanten separaten Eingang gestalten bzw bauen...

    Laut Energieberater könnte ich so 2 mal den Kredit 153 beantragen...

    Würde das die kfw so akzeptieren oder muss man erst noch eine tektur beim bauamt einreichen in der ich eine 2te abgeschlossene wohneinheit genehmigen ladse...

    Es soll rein für den Privat Gebrauch sein und nicht vermietet werden, da ich keinen zusätzlichen stellplatz errichten möchte..
     
  19. larry

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    Nimm einen Energieberater dazu. Ich würde vermuten, die Genehmigung als Zweifamilienhaus ist nötig.
     
  20. Knebel

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    nein... Für die Bafa bzw KFW ist das egal......was zählt ist die Anzahl der Wohneinheiten
     
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