Was würdet ihr tun

Diskutiere Was würdet ihr tun im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Was z.B. "vollflächige Vermörtelung" bedeutet, dafür muss man nicht Mauerer sein ... Tja, was bedeutet es denn genau und wann resultiert daraus...

  1. #41 rechter Winkel, 26.05.2015
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    Tja, was bedeutet es denn genau und wann resultiert daraus ein Rückbau?
     
  2. howa

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    Also, die Risse kommen vom brennen der Steine und sind mit Sicherheit nicht erst entstanden! Das ist ganz normal und auf jeder Baustelle zu sehen!
    Wegen den Überbindemaß von der Deckenabmauerung sehe ich da jetzt auch kein Problem, da ist ja die Betondecke dahinter, das Mauerwerk geht ja da nicht durch, oder!
    In der ersten Steinreihe ist es ja schwierig das Überbindemaß immer einzuhalten, es sei den man schneidet immer etwas rein oder ab, da die 24er Steine länger sind! Sehe da auch kein wirkliches Problem! Zur Not den Statiker fragen.
    Fugen sollten natürlich ganz ausgemauert werden oder mit Kleber vollflächig, nur wegen ein paar einzelnen Stellen wird das ganze nicht umfallen.

    Ich würde die Sachen ansprechen, damit darauf besser geachtet wird. Aber wirkliche Probleme oder Rückbau sehe ich nicht.
     
  3. #43 Halbwissender, 26.05.2015
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    Das Mörtelfehlstellen vorhanden sind ist das Eine. Frage wäre hier wieviel und in welchem Umfang. Man sollte mal überlegen welche Aufgabe der Mörtel insgesamt hat. Der "veklebt" nichts sondern dient eher der Begleichung von Unebenheiten. Nicht ohne Grund gibt es mittlerweile sogar streifenförmig geklebtes Mauerwerk.

    Die Risse kommen in keinem Fall aus Last. Da ist gar nicht genug Last drauf das der Ziegel in die Knie gehen könnte. Mal einen Stein Rausnehmen und von oben ansehen. Da ist meist eine Verformung der Kammern mit einhergehend.

    Die Überbindung ist nach wie vor unkritisch. Auch an der Vergrößerung des aufgrund der Auflagersituation am Fenster nicht wirklich einfach anderen Lösbarkeit.

    Wer hier deswegen nach "Rückbau" schreit (Überbindemaße an Kimmschicht / Deckenrandabmauerung) hat den Knall nicht gehört. Was wenn statt Deckenrandabmauerung eine Dämmstoffplatte einbetoniert wäre? Standsicherheit gefährdet?

    Die Fugen würde ich bezüglich des DB prüfen lassen. Aber nicht von einem der wegen der Kimmschicht/ Deckenrandabmauerung nach Rückbau schreit.
     
  4. #44 Thomas B, 26.05.2015
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    @1/2-wissender: Jau....sehe ich aber zu 100% genauso!

    Komisch...da werden hier teilweise Böcke schöngebetet/akzeptiert/ als "halb so wild"/ AWG-überdosiert...und jetzt kommt mal ein ordentliches Mauerwerk daher und anhand von ein paar Rissen in den Steinen wird nach "Rückbau" posaunt.

    Macht mal.

    Bei Wiederaufbau dürfte das Ergebnis kaum besser werden. Kann man dann ja auch wieder abreißen lassen...
     
  5. rodopp

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    Warum werden eigentlich in der DIN-Norm (auch ArdT?) definierte Überbindemaße gefordert, wenn das Mauerwerk auch bei Nichteinhaltung in Ordnung ist?
    Warum fordern die Herstellerrichtlilien (und auch DIN und ArDT?) vollflächige Vermörtelung, wenn es auch so wunderbar hält? Sinnlose Schikane?
     
  6. #46 feelfree, 26.05.2015
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    rodopp, du hast den Unterschied zwischen einem Industrieprodukt und Handwerk noch nicht verstanden. Für deinen eigenen Fall empfehle ich eine Therapie.
     
  7. #47 rechter Winkel, 26.05.2015
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    @ rodopp:

    Ist denn hier nicht vollflächig vermörtelt????? Bedingt eine hier gezeigte Fehlstelle = fehlende vollflächige Vermörtelung = Rückbau?
    Ich verweise nochmal auf #41.
    Und warum wird ein Überbindemaß gefordert? Wenn man das weiß, dann kann man auch einschätzen, wann ein Überbindemaß unwichtig wird.
     
  8. rodopp

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    rechter Winkel - ab wieviel Fehlstellen wird es dann problematisch? Und wer entscheidet das dann, welche Anzahl der Fehlstellen problematisch ist?

    Und wer entscheidet es, wann ein Überbindemaß unwichtig ist? Und haftet er dann dafür? Auch in 20 Jahren?
     
  9. rodopp

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    Ok also gibt es ARdT die eingehalten werden müssen und welche, die nicht eingehalten werden müssen ...

    Nun wird derjenige gesucht, der das entscheiden darf ... Ist das der gerichtlich bestellte Sachverständige? Weil der immer unabhängig ist und immer die richtigen Entscheidungen trifft ? ;-)
     
  10. #50 Kalle88, 26.05.2015
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    Verhältnismäßigkeit.... :winken
     
  11. rodopp

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    Kalle88 - ok, und wer bestimmt, was verhältnissmäßig ist? Gibt es eine Definition dazu?
     
  12. #52 Thomas B, 26.05.2015
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    Es wird eine vollflächige Vermörtelung offener Stoßfugen verlangt. Und zwar solche, die sinnvoll mit geschnittenen Steinen nicht geschlossen werden können. Ich konnte ehrlich gesagt solche fehlenden Vermörtelungen nicht entdecken....betriebsblind oder einfach nur blind? Keine Ahnung? Bitte nochmals diese Stellen aufzuzeigen.
     
  13. #53 rechter Winkel, 26.05.2015
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    Wenn es drauf ankommt, wird es ein Gutachter entscheiden müssen. Bei wenigen Fehlstellen wird dieser dann auch keinen Rückbau schlußfolgern, auch wenn es besagte Fehlstellen (=Mängel) gibt.
    Und des Weiteren muß er auch das fehlenden Überbindemaß bewerten, sprich ob dadurch eine erhöhte Rißgefahr im Vergleich zur Ausführung nach Mauerwerks-DIN besteht.
     
  14. #54 Halbwissender, 26.05.2015
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    Ein SV entscheidet gar nichts, erst recht nicht die Rechtsfrage der Verhältnismässigkeit. Die darf er nicht einmal beantworten.

    @ Rodopp

    Bitte die zwingende Vollfugigkeit (= absolutes muss) mal entsprechend a.R.d.T. belegen und nicht nur irgendwelchen Unfug und verwirrende Fragen in den Raum werfen. Da machts statt Rodopp nämlich "Au im Kopp".

    Eine Wandscheibe ist nicht nur entsprechend der Mauerwerksverbände, sondern auch bezüglich der Haltung und Lastabtragung zu betrachten. Dazu gibt es noch die Konstruktionsgrundsätze zur Berechnung neben den handwerklichen Vorgaben. Ich könnte sogar ganz viele einzelne Pfeiler ohne jegliche Verbindung miteinander nachweisen...
     
  15. #55 Kalle88, 26.05.2015
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    Wenn die Statik nicht gefährdet ist - nachweislich und belegt vom Rohbauer z. B. - warum sollte dann ein Rückbau erwogen werden, wenn einzelne Passagen aus DIN/ a.R.d.T nicht zutreffend sind? Wenn das Werk nicht außerordentlich vom vereinbarten abweicht und quasi unbrauchbar ist - was sollten den Abriss verlangen? Klar, wäre man Bäcker geworden, hätte man den *Piep* einfach aufessen können.

    Optische "Mängel" bestehen auch öfter Mal und da wird auch nicht rückgebaut werden, wenn aber nicht mal die Standsicherheit in Gefahr ist, soll der Rohbau niedergezwungen werden? Schalt mal 4 emotionale Gänge runter und betrachte die ganze Sache mit Nürchternheit und ein wenig Gelassenheit. Im übrigen ist es nicht die Aufgabe das Forum die Frage hier hinreichend zu beantworten. Dafür sind die Personen vor Ort zuständig und auch durch die Meinungen verschiedener Personen hier wird die Realität vor Ort keine andere sein.

    Das einzige was hier wenn überhaupt erreicht werden kann ist, dass der TS gelassener der Sache entgegen sieht und hier vielleicht einige schlüssige Formulierung findet um die Nerven zu behalten.
     
  16. #56 rechter Winkel, 26.05.2015
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    Wer entscheidet denn im Rechtsstreit?
    Der Richter?
    Auf welcher Grundlage?
     
  17. #57 Halbwissender, 26.05.2015
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    Ja, der Richter.

    Auf Grundlage des / der Sachverständigen und der Parteivorträge. Der überzeugendere Vortrag muss nicht zwingend der des gerichtlichen SV sein...
     
  18. rose24

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  19. #59 Halbwissender, 26.05.2015
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    So, nun muss man manchmal den Vollwissenden und Mangelbehauptern auf die Ohren geben. Wenn angebliche Mängel gerügt werden und nach a.R.d.T. geschrien wird dann auch richtig.

    Die oben genannte Aussage ist falsch. Die DIN 1053 gilt des längeren nicht mehr und der Passus ist falsch:

    Die Steine haben eine Höhe von 24,8 cm.
    (Anmerkungen dazu jeweils in Klammern)

    8.1.4Mauerwerksverband
    8.1.4.1Künstliche Steine

    (1) P Mauersteine müssen im Verband mit Mörtel nach bewährten Regeln vermauert werden. (Das sind handwerklich bewährte Regeln die sich in der Praxis als funktionierend herausgestellt haben)

    (2) P Mauersteine in einer unbewehrten Mauerwerkswand müssen schichtweise überbinden, so dass sich die Wand wie ein einziges Bauelement verhält. ( s. Anm. zu 1.)

    (3) Bei unbewehrtem Mauerwerk aus Mauersteinen mit einer Höhe \leq 250 {mm} sollte das Überbindemaß der Mauersteine mindestens das 0,4fache der Mauersteinhöhe oder mindestens 40 {mm} betragen. Der größere der beiden Werte ist maßgebend, siehe Bild 8.1. Für Mauersteine mit einer Steinhöhe > 250 {mm} sollte das Überbindemaß mindestens das 0,2fache der Mauersteinhöhe oder mindestens 100 {mm} betragen.
    . An Ecken oder Wandeinbindungen sollte das Überbindemaß der Mauersteine nicht kleiner als die Steinbreite sein. Andernfalls sollten gekürzte Mauersteine verwendet werden, um das erforderliche Überbindemaß in der übrigen Wand zu erreichen.

    (In der Dazugehörigen Abbildung findet man verwirrendes was aufgrund Formeldarstellung in der Datenbank nicht kopierbar ist:)

    Legende:
    Wenn hu (= Steinhöhe nicht Schichthöhe) <250 mm ist (ist es ja) dann ist Überbindemaß 0,2*hu oder > 100 mm (der größere Wert ist magebend).

    (4) Verbände, welche die Anforderungen an das Überbindemaß nicht erfüllen, dürfen bei bewehrtem Mauerwerk oder bei entsprechender Erfahrung bzw. aufgrund von Versuchsergebnissen angewendet werden. (Entsprechende Erfahrung = a.R.d.T. verankert in Norm).

    Wenn Normen dann Ganz lesen und kennen und auslegen...
     
  20. #60 wasweissich, 26.05.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    als informatiker sollte lesen auch mal geübt werden , mit 001101001011101010101010100010101111010 versteht man solche texte nicht :

    und sowas
    hilft mangels mangel auch nicht weiter .... :p
    was will man da bemängeln ?
     
Thema: Was würdet ihr tun
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