Waschtischunterverkleidung läßt sich nicht entfernen

Diskutiere Waschtischunterverkleidung läßt sich nicht entfernen im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Die Frage war durchaus ernst gemeint. Trotzdem Danke!:bef1003:

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Ludolf

    Ludolf

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    469
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    GER
    Die Frage war durchaus ernst gemeint.
    Trotzdem Danke!:bef1003:
     
  2. #22 ThomasMD, 06.03.2011
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Ok, Du sollst nicht dumm sterben:

    Folgendes Szenario: Brause liegt in der Spüle in der Brühe, Auslaufventil ist geöffnet, da bricht der Wasserdruck wg. Rohrbruch oder w.w.i. zusammen.
    Was passiert?
    Brühe wird angesaugt und gelangt ins Rohrsystem.
    Jetzt alles klar?
     
  3. #23 Michael 1, 06.03.2011
    Michael 1

    Michael 1

    Dabei seit:
    20.02.2011
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Installateur und Heizungsbaumeister
    Ort:
    NRW
    Auch wenn es sich hier um stehendes Wasser bei Raumtemperatur in dem offenen Teil des Netzes handelt, ist es immer noch eine Küchenarmatur und diese wird normalerweise mehrmals täglich ordentlich mit Heißwasser gespült.
    Da werden sich schlimmere Vergehen, was die Wassergüte angeht, in jedem Haushalt finden. Wieviele Gästetoiletten die nur alle paar Wochen gebraucht werde, Leitungen zum Dachboden, Strang Be- und Endlüftungen usw
    Sicher HAST DU RECHT, aber man muss immer abwägen was man haben möchte.
     
  4. #24 ThomasMD, 06.03.2011
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Schade, dann haben 12 Stunden Nachdenken nichts gebracht.;)

    Lies mal den Beitrag über Deinem? Machts jetzt klick?
     
  5. #25 DeathAndPain, 06.03.2011
    DeathAndPain

    DeathAndPain

    Dabei seit:
    16.12.2010
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Duisburg
    Also das würde ich ähnlich sehen wie Thomas.

    Dass ein bestimmtes Wasserhahnmodell nicht in die vorhandene Installation passt kann ich mir nur in dem einen Fall vorstellen, dass man einen Niederdruckwasserhahn (mit Niederdruckwarmwasserbereiter) an eine Hochdruckleitung anschließt oder umgekehrt und sich dabei noch nicht mal darüber wundert, dass der Wasserhahn einen Schlauch zuviel oder zu wenig hat...

    Was passiert, wenn der Zulaufschlauch Deiner Waschmaschine platzt? Hättest Du die dann auch nicht selber anschließen dürfen? Klar, ich weiß, formal gesehen muss man nach jedem Waschvorgang den Wasserhahn an der Wand zudrehen oder aber ein Gerät mit AquaStop-System kaufen, aber wer macht das schon so konsequent.

    Solch Schlauch sollte niemals platzen, und wenn er es doch tut, dann sollte ein Gutachter anhand des Schlauches schon zweifelsfrei feststellen können, ob dieser stümperhaft mit der Rohrzange o.ä. beschädigt wurde oder von Hause aus schadhaft war.

    Aber mit der Begründung darfste zu Hause überhaupt nichts mehr machen. Kürzlich habe ich mir die Haare gefönt, und da ist vom Stecker meines Föns plötzlich knisternd eine Rauchfahne aufgestiegen, weil über die Jahre durch die normalen Fönbewegungen die Kupferlitze und die umgebende Isolierung angebrochen war. Wenn sowas an einer Stelle passiert, bei der man es nicht binnen Sekunden merkt, dann kann das ganz schnell brennen. Muss ich also die Stecker all meiner Elektrogeräte von einem Elektriker in die Steckdosen stecken und den korrekten Sitz regelmäßig überprüfen lassen? (Tatsächlich habe ich sofort den Stecker gezogen, abgeschnitten, einen neuen drangeschraubt, und jetzt läuft der Fön wieder.)

    Mit dere Begründung darfst Du noch nicht mal ein Loch in die Wand bohren, um ein Regal zu befestigen... Was ist mit dem Duschkopf, den ich kürzlich gewechselt habe, weil der alte verkalkt und asselig war? Hätte ich dafür auch die Genehmigung des Vermieters gebraucht?

    An diesem Beispiel wird auch schnell deutlich, dass ohne OK des Vermieters in einer Mietwohnung sehr wohl so einiges geht. Solch OK ist dann notwendig, wenn es um bauliche Veränderungen geht, die die Statik des Gebäudes beeinflussen oder sich nur schwerlich bei Deinem Auszug wieder rückgängig machen lassen (z.B. eine Wand zwischen zwei Zimmern rausreißen).

    Nun ja, mittlerweile bekommt der Vermieter ja über den Hausmeister sowieso Kenntnis davon, wobei ich mir deswegen keine Sorgen mache. Wenn der Hausmeister mit dem Segen des Vermieters die Keramikverkleidung zerkloppt hat, damit ich da rankann, dann kann hinterher keiner mehr sagen, ich hätte da ohne das Wissen des Vermieters was dran gemacht. Wobei das Wechseln eines Wasserhahns in meinen Augen ein außerordentlich trivialer Vorgang ist. Da muss man ja noch nicht mal mit Hanf etc. arbeiten, sondern einfach nur die bereits ab Werk mit Gummidichtungen versehenen Schläuche draufschrauben.
     
  6. #26 Michael 1, 06.03.2011
    Michael 1

    Michael 1

    Dabei seit:
    20.02.2011
    Beiträge:
    52
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Installateur und Heizungsbaumeister
    Ort:
    NRW
    Gut wie ich eben das Fenster zum schreiben geöffnet habe, war der Beitrag noch nicht da.
    Hatte es eben ne ganze Weile offen.
    Das ist aber dann ein Montagefehler, den ich hier mal nicht vorraussetze, da generell alle Schlauchausläufe gegen Rücksaugeung gesichert sein müssen.
    Egal ob Badewanne Dusche oder Küchenspüle.
     
  7. Ludolf

    Ludolf

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    469
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektriker
    Ort:
    GER
    Tja, Schlaui, da kommst'e leider zu spät.
    Das hab ich mir schon selbst auf "OldBo's" Seite rausgesucht.
    Daher: 0 Punkte, tut mir leid.

    Und dein Szenario ( Brause liegt in der Spüle in der Brühe...) wird's bei uns mit Sicherheit nicht geben...

    Allerdings will meine Frau auch nicht mehr nach Thailand, Tsunami und so...



    Bei mir: Ja.
     
  8. #28 Achim Kaiser, 06.03.2011
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Es geht doch überhaupt nicht drum wie *trivial* eine Maßnahme ist.
    Es geht drum dass ein Mieter nicht am Eigentum des Vermieters ohne Rücksprache und entsprechendem Einverständnis Änderungen vornimmt.

    Das *Beispiel* habe ich ganz bewusst gewählt, denn sowas kommt öfters vor als man denkt.

    Dann haben wir hier eine eigenmächtige Änderung an der Mietsache und im schlechtesten Fall einen Wasserschaden mit 5 bis 6 stelliger Schadenshöhe.

    Ich unterschreibs ... ab DA ists überhaupt nichts mehr *trivial* denn da gehts dann knallhart um richtig fett Kohle die *irgendeiner* abdrückt.

    Solange es gut geht und keiner was will ists meistens *ganz easy*.
    Wehe dem es passiert was ...

    Ich hatte erst vor 4 Monaten nen Fall in dem eim 2-Familienwohnhaus *abgesoffen* ist .... allein der Mietausfall wegen Unbewohnbarkeit ist 5 stellig. Trocknungs- und Sanierungsaufwand geschätzt ein Mittelklasse PKW ...

    Der Vermieter wars nicht. Der wohnte 2,5 km weg, hatte das Gebäude seit Monaten nicht betreten und erfuhr erst von seinem *Glück* von der Feuerwehr ....

    Es rannten viele Gutachter, Sachverständige und Versicherer durchs Gebäude und nun werden die Gerichte bemüht ....

    So viel zur *Trivialität* ... die hört meistens dann auf, wenn die Rechnung kommt ...

    Ich kann nur jedem Mieter empfehlen, Finger weg von Reparaturen an einer Mietsache ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Jo, seh ich genauso...

    Meine Spülmaschine hab ich von nem Freund anschließen lassen obwohl ich das selber kann. Aber er hat einen Installationsbetrieb und damit ist das alles abgesichert...

    Man muß wissen, wie man schwarze Peter wegschiebt...
     
  10. #30 Baldbauherr, 06.03.2011
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Hm.

    Ich als Vermieter würde mich auch schon ohne Wasserschaden gehörig ärgern, wenn da die langlebige und ersatzteilbeschaffungsgarantierte, hochpreisige Mischbatterie wegen ein paar Kalkflecken und Putzfaulheit einfach mal so durch ein Aldidl-Wegwerfdings ersetzt wird, weil das gerade beim Lebensmittelwocheneinkauf in der Fahrbahn des Einkaufswagen lag.
     
  11. svjm

    svjm

    Dabei seit:
    21.07.2010
    Beiträge:
    899
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur, Sachverständiger
    Ort:
    Rheinland, Rhein-Main, Baden-Württemberg
    Wenn mich mein Blick nicht täuscht, dann ist die Unterverkleidung mit einer Silikonkehle umrundet.

    Da hilft ein Küchenmesser/Teppichmesser, um ringsherum diese Kehle zu trennen. Wenn (tatsächlich) hinter der Verkleidung auch noch Silikonpapperl sind, können diese genauso getrennt werden. Natürlich ist alternativ auch ein Abbruchhammer möglich.

    svjm:bierchen:
     
  12. #32 DeathAndPain, 07.03.2011
    DeathAndPain

    DeathAndPain

    Dabei seit:
    16.12.2010
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Duisburg
    Nochmal: Es gibt viele zulässige Änderungen an einer Mietwohnung, die nicht zustimmungspflichtig sind. Das Bohren von Löchern in der Wand ist die bekannteste davon. Bei Auszug ist man zwar verpflichtet, die wieder zuzuspachteln, aber das war es dann auch schon - obwohl Badezimmerfliesen mit zugespachtelten Bohrlöchern deutlich anders aussehen als solche ohne Bohrlöcher.

    Ich habe sogar mal von einem Gerichtsurteil gelesen, bei dem der Mieter im Badezimmer 36 (!) zugespachtelte Bohrlöcher hinterlassen hatte. Der Vermieter hat geklagt, dass dies den Rahmen des Vertretbaren doch wohl sprengen würde. Doch das Gericht sah es anders: Es ist Sache des Mieters, sich seinen Wohnraum so zu gestalten, wie er es wünscht. Und wenn seine Wunscheinrichtungen im Badezimmer so viele Bohrlöcher erfordern, dann ist das eben so. (Natürlich müssen die vernünftig gebohrt sein und nicht mit Rissen quer durch die Kacheln, weil es mit Steinbohrer und Hammerschlag schneller ging.)

    Was wir aber nicht wissen ist der Grund dafür. Vielleicht hat da wirklich jemand gepfuscht oder am falschen Ende gespart. Wenn es häufiger vorkommen würde, dass Armaturen solche Fehler aufweisen, dann würden auf die Hersteller untragbare Schadenersatzforderungen zukommen. Bleibt also eher Pfusch bei der Montage. Und da bin ich sowohl davon überzeugt, sorgfältig zu arbeiten, als auch mit einer guten Privathaftpflichtversicherung abgesichert.

    Dazu ist zweierlei zu sagen:

    1. Liegt der Fall qualitativ bei mir gerade umgekehrt. Ich ersetze ein Standard-Noname-Teil durch ein nagelneues Modell aus der Essence-Serie von Friedrich Grohe.

    2. Kannst Du als Vermieter selbstverständlich darauf bestehen, dass Deine Inneneinrichtung nicht durch minderwertigeres Material ersetzt wird und andernfalls Schadenersatz fordern. Der Mieter ist insofern gut beraten, den alten Hahn nicht wegzuwerfen, sondern aufzuheben. Das werde ich übrigens auch so machen. Sollte ich hier mal wieder ausziehen, kommen die ollen Armaturen wieder dran, und das gute, teure Material nehme ich mit.

    Nicht umrundet, nur am oberen Rand ein Stück weit an den Fliesen festgeklebt. Aber das siehst Du alles, wenn Du den ganzen Thread liest.
     
  13. #33 Baldbauherr, 07.03.2011
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Das gibt es natürlich auch, aber wohl eher selten. Dennoch kostet ein kurzer Anruf mit dem Vorhaben beim Vermieter nichts und trägt zu einem guten Verhältnis bei.
    Je nach Zustand würde ich als Vermieter den Wasserhahn bezahlen und installieren lassen und wäre auf der sicheren Seite (...und kann es im Gegensatz zu Dir auch steuerlich geltend machen.)
    Auch wenn Du sorgfältig arbeitest und den alten Wasserhahn bei Auszug wieder installieren würdest... Seeeehr viele Mieter versprechen, dass sie bei Auszug dies und das tun etc.... und am Ende fehlt sogar das Waschbecken.... ;)

    Gruß
    B
     
  14. #34 DeathAndPain, 08.03.2011
    DeathAndPain

    DeathAndPain

    Dabei seit:
    16.12.2010
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Duisburg
    Wirklich? Schließlich ist es doch der Mieter, der mit den Armaturen leben muss, nicht der Vermieter. Ist das wirklich so unüblich, dass Leute sich ihre Wohnung dergestalt angenehmer gestalten wollen?

    In der eigenen Wohnung eine gute Armatur durch eine schlechte zu ersetzen käme mir hingegen eher wie Selbstverarschung vor.

    Ich sehe den Nutzen nicht. Was dagegen kann er nicht wirklich haben, dass da eine bessere Armatur angebracht ist, insofern hintergehe ich ihn nicht, und im Schadensfall nützt mir der Anruf gar nichts, weil er nämlich nicht beweisbar ist.

    Dafür gibt es Übernahmeprotokolle, dass man nicht die ganze Wohnung demontiert. Das hat aber mit meiner Frage nicht wirklich was zu tun. Wenn ich Inneneinrichtung klauen möchte, dann ist das eine ganz andere Sachlage. Sollte ich tatsächlich zu faul sein, den Wasserhahn später wieder abzubauen, dann hätte der Vermieter einen neueren und deutlich hochwertigeren Wasserhahn in seiner Wohnung - das dürfte er knapp verkraften.
     
  15. #35 Achim Kaiser, 08.03.2011
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

    Dabei seit:
    29.10.2005
    Beiträge:
    7.471
    Zustimmungen:
    7
    Es ist mal eines klarzustellen ...

    Änderungen an einer Mietsache obliegen nicht der Selbstherrlichkeit des Mieters sondern sind nur nach Rücksprache und Freigabe des Vermieters durchzuführen.

    Es ist auch vollkommen schnurz was ein Vermieter deiner Meinung nach zu verkraften hat ... die Mietsache ist nicht dein Eigentum mit dem du nach Gusto verfahren kannst wie du willst.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. OldBo

    OldBo

    Dabei seit:
    14.07.2007
    Beiträge:
    3.521
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    SHK-Meister
    Ort:
    Garding auf Eiderstedt an der Westküste Schleswig-
    Benutzertitelzusatz:
    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Tja Achim, so ist heutzutage das Anspruchsdenken. Aber diese Leute sind später die schlimmsten Vermieter, wenn sie es schaffen sollten, zu Eigentum zu kommen :biggthumpup:

    Gruß

    Bruno
     
  17. #37 Baldbauherr, 08.03.2011
    Baldbauherr

    Baldbauherr

    Dabei seit:
    04.10.2008
    Beiträge:
    860
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Soz.Arb
    Ort:
    Karlsruhe
    Mal angenommen der Vermieter hat nicht nur eine Wohnung...... und legt Wert darauf, Ersatzteile im Keller zu lagern, um bei Bedarf schnell dem Mieter wieder z.b. einen funktionierenden Wasserhahn bereitzustellen.
    Natürlich hat er in allen Wohnungen das gleiche Modell installieren lassen, um nicht 20 Kartuschen etc lagern zu müssen.

    Jetzt ruft Dein Nachmieter an und sagt, der Wasserhahn geht nicht. Vermieter ruft Hausmeister an, er solle die Kartusche tauschen.....

    Und dann hängt da Dein "hochwertiger" Wasserhahn, für den es weder im Keller noch im Handel Ersatzteile gibt.

    Zwar ein "Extrem"-Beispiel, aber so kann es laufen...
    Duschkabinen, Thermostatköpfe..... Steckdosenblenden, Lichtschalter.....

    Wenn da jeder Mieter macht was er will, gibt es nunmal Ärger!

    Vor Allem mit Mietern, die auf ihre Rechte bestehen und auf ihre Pflichten als Mieter pfeifen...
     
  18. #38 ThomasMD, 08.03.2011
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Anspruchsdenken ist in meinen Augen, wenn jemand wegen jeder Kleinigkeit zu seinem Vermieter rennt und fordert und fordert...
    Kümmert sich hingegen jemand selbst, sehe ich das als positives Signal für ein entspanntes Mietverhältnis. Solche Mieter hüten ihre Wohnung und wollen sich heimisch fühlen.

    Ob die hinterher bissige, kleinliche und griesgrämige Vermieter werden, kann ich nicht beurteilen. Dazu fehlen mir die nötigen Probanden.
    Die Mieter, die es zu Eigentum gebracht haben, die ich kenne, wohnen selbst darin und brauchen sicher noch 50 Jahre, bis sie selbst vermieten.
     
  19. #39 DeathAndPain, 10.03.2011
    DeathAndPain

    DeathAndPain

    Dabei seit:
    16.12.2010
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Handwerker
    Ort:
    Duisburg
    Klarzustellen ist, dass das nicht stimmt, was Du da sagst. Dazu gibt es neben der Gesetzeslage auch eine recht eindeutige Rechtsprechung. Nicht ohne Grund vermeidest Du es, auf mein Beispiel mit den Bohrlöchern einzugehen, denn das Recht des Mieters, sich nach Bedarf Löcher sachgerecht in die Wände zu bohren und dort Regale anzubringen, ist so unumstritten, dass man darüber nicht wirklich diskutieren kann.

    Deine Aussage ist also schon im Grundsatz falsch: Änderungen an der Mietsache sind durch den Mieter auch ohne Rücksprache oder Zustimmung des Vermieters möglich und legal. Allerdings nur in einem gewissen Rahmen, und über den kann man natürlich diskutieren. Solange Du hier aber die Generalkeule schwingst und behauptest, jegliche handwerkliche Tätigkeit des Mieters in der Wohnung sei zustimmungspflichtig, würgst Du jede fruchtbare Diskussion schon im Keime ab.

    Ich habe ein anschauliches Beispiel genannt, bei dem ein Vermieter mit genau dieser Deiner Auffassung vor Gericht spektakulär auf die Nase gefallen ist. Nun kannst Du Dich natürlich hinstellen und sagen, Gerichtsurteile sind egal, Recht ist, was Deiner Meinung entspricht. Viel Spaß damit!

    Von der ethischen Seite her betrachtet sieht es so aus, dass der Vermieter zwar Eigentümer der Mietsache ist, die kompletten Nutzungsrechte aber im Rahmen des Mietvertrags an den Mieter abgetreten hat. Dafür bekommt er Geld. Zur Nutzung einer Privatwohnung aber gehört ganz offensichtlich, dass man diese nach seinem eigenen Geschmack einrichtet. Weshalb dieses Recht am Wasserhahn enden soll, leuchtet mir nicht ein, solange man das Eigentumsrecht des Vermieters am alten Hahn achtet und diesen nicht wegwirft, sondern aufhebt, womit dann auch Baldbauherrs Argumentation mit den Kartuschen abgedeckt wäre (mal abgesehen von der Tatsache, dass man Kartuschen sowieso allenfalls bei hochwertigen Armaturen austauscht, denn bei den übrigen ist der Einbau einer neuen Billigarmatur preiswerter und der Kartuschenwechsel meist ohnehin nicht möglich).

    Ein anderes Beispiel ist das Rauchen in der Wohnung.Selbst wenn im Mietvertrag ausdrücklich drinsteht, dass das Rauchen in der (unmöbliert vermieteten) Wohnung verboten ist, so kann der Mieter dies dennoch tun, denn solch Vereinbarung ist unwirksam, da sie der Freiheit des Mieters auf Nutzung seiner Privatwohnung nach seinem Gusto (!) entgegensteht. Auch hierzu gebt es ein entsprechendes Gerichtsurteil.

    Wie gesagt, das Prinzip besteht darin, dass der Vermieter dafür Geld bekommt, dass er dem Mieter die Hoheit über die Wohnung überlässt. Enden tut dieses Prinzip nur dort, wo entweder Sicherheitsaspekte entgegenstehen, der äußere Eindruck des Hauses beeinträchtigt werden würde, Nachbarn belästigt werden würden oder eine Änderung so gravierend wäre, dass bei Auszug der Originalzustand schwerlich wiederherzustellen wäre. Darauf nämlich hat wiederum der Vermieter ein gutes, gesetzlich verbrieftes und offensichtlich einleuchtendes Recht: Dass der Mieter bei Auszug den Originalzustand wiederherstellt.

    Anscheinend tummeln sich hier im Forum eher Vermieter. Bei denen ist nämlich häufig die Auffassung verbreitet, dass sie zwar das Geld für die Vermietung einstreichen können, aber dennoch die Hoheit über die Wohnung auch während der Mietzeit innehaben und darüber nach Gutsherrenart bestimmen können, als ob es keinen Vertragspartner gäbe.

    Genau. ;) Diese Geisteshaltung des Vermieters widerspricht aber dem Geiste eines Miet- oder Pachtvertrages.

    Soweit Gedanken zum Prinzip. Es lohnt aber nicht, darüber zu diskutieren, denn wir haben klare Gesetze und Urteile zu dem Thema, und die habe ich ja auch schon von ein paar Seiten beleuchtet (was von den Vermieter-Befürwortern hier im Forum geflissentlich ignoriert wurde).

    So richtig diskutieren kann man also von all dem hier vorgebrachten nur über die Gefahr eines Wasserschadens, der das Mietobjekt bedroht, denn natürlich ist es dem Mieter nicht gestattet, das Mietobjekt als solches zu gefährden. Eine solche Gefährdung wiederum hängt zusammen mit der Qualität der Arbeit und des Materials, nicht damit, ob der Vermieter oder der Mieter sie angestoßen hat. Als Mieter könnte ich mich auf die sichere Seite begeben, indem ich es wie H.PF auf Seite 2 dieses Threads mache und einen Fachmann beauftrage (wobei ich das hinterher natürlich auch nachweisen können muss, etwa mit einer Rechnung). Ich halte das aber nicht für zwingend notwendig. Es geht um einen recht einfachen Vorgang: Schläuche am Eckhahn festschrauben und sich hinterher angucken, dass es nicht tropft. Was anderes macht man beim Anschließen der Waschmaschine auch nicht, und das machen die meisten Leute ja auch selber (auch wenn es Leute gibt, die wie H.PF auch hier lieber auf Nummer sicher gehen wollen).

    Komtm es dennoch zu einem Schadenfall, so kann ein Gutachter hinterher sicherlich aufgrund der Sachlage feststellen, welche Ursache der Schaden hatte. Sollte die Ursache bei dem Mieter liegen (verwendetes Material oder Anschlussarbeit), so würde dieser haften. Darüber mache ich mir aber keine Gedanken, da ich sorgfältig arbeite und hochwertiges Material verwende. Habe ich dennoch den einen von einer Million Wasserhahnanschlussschläuchen, der aufgrund eines Herstellungsfehlers platzt, dann ist das ein Fall für meine Haftpflichtversicherung (oder sogar für den Hersteller, sofern das beweisbar ist).

    Da gebe ich Dir recht. Aber wenn ein Mieter solch eine Einstellung hat, dann gibt es sowieso Stress an allen Ecken und Enden. Ich aber beabsichtige meine Pflichten zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass ich bei einem Auszug in der Lage sein werde, den alten Zustand wiederherzustellen und die Wohnung dementsprechend zu übergeben.
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 10.03.2011
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Todesschmerz, ach Todesschmerz - es sind Mieter wie Du, die den grossen vergesellschafteten Gesellschaften in die Hände spielen, weil die kleinen Hausbesitzer mir 2, 3 Häusern (oft von den Eltern geerbt) keinen Bock mehr haben, sich mit Mietern herum zu schlagen, die nicht an einem Miteinander interessiert sind, sondern erstmal ihr (oft nur vermeindliches) Recht herauskehren.
    Die verticken Ihre Häuser. Gekauft werden die Häuser dann von Gesellschaften mit CalCentern und Rechtsabteilungen, die selber ganze Häuser füllen.
    Die sorgen dann nach eben Deiner Gutsherrenart für Ruhe in ihren Objekten.
    Gugsdu
    http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Misburger-Hochhaus-kein-Einzelfall

    Ach ja - ich spreche hier aus meiner Erfahrung MIT Vermietern.

    So - nun zum fachlichen.
    1) Arbeiten an Trinkwasseranlagen darfst Du gar nicht selber machen
    2) Sind die Bohrlöcher keine bauliche Veränderung, der Wechsel eines WT schon. Bauliche Veränderungen sind aber nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.
    Ebensowenig darfst Du ja einen fest verklebten Teppichboden einfach rausreissen oder Parkett abbrechen. Auch wenn Du es beim Auszug wieder verlegen willst.
    3) Hat das Recht auf freie Nutzung der Wohnung nichts mit fest installierten Teilen zu tun. Hat Dich ja niemand gezwungen, die Wohnung mit diesem häßlichen Hahn zu mieten.
    Das ist so, als würdest Du verlangen, auch ein Fenster versetzen zu dürfen, damit Dein Schran in die Ecke passt.

    Da Du ja so sattelfest in mieterfreudlichem Recht bist, nenn uns, um uns zu überzeugen, doch einfach mal ein Urteil, in dem ein Mieter bei so einer Aktion Recht bekommen hätte.

    Solche Sätze befördern arg meinen Brechreiz.
    Du leihst Dir gegen Gebühr etwas von jemand anderem. Gehe so damit um, wie Du Dir den Umgang mit Deinem verliehenen Eigentum wünschst.
    Sonst borge ich mir mal Dein Auto und schraube mal eben Radio, Boxen, Zierblenden usw um - weil son häßliches Zeuchs wie Du da drin hast, geht ja mal gar nicht.
    Bau ich auch alles wieder zurück, wenn Du das wiederkriegst. Du bekommst sogar mehr wieder:
    Lüsterklemmen, Kleber, Stromdiebe, Kabel, Schrauben und Muttern - halt alles, was ich so für den Umbau gebraucht habe. :D
     
Thema: Waschtischunterverkleidung läßt sich nicht entfernen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. waschbecken abdeckung entfernen

    ,
  2. waschbecken verkleidung demontieren

    ,
  3. waschbecken standsäule entfernen

    ,
  4. waschbecken blende entfernen,
  5. waschbecken siphon verkleidung abbauen,
  6. waschbecken unterbau keramik entfernen,
  7. waschbecken fuß entfernen,
  8. waschtisch halbsäule demontieren,
  9. waschtisch unterverkleidung entfernen,
  10. waschbecken halbsäule entfernen federn,
  11. waschbecken verkleidung entfernen,
  12. waschbecken säule entfernen,
  13. waschbecken halbsäule entfernen,
  14. keramag halbsäule demontieren,
  15. keramag halbsäule demontage,
  16. verkleidung für waschbecken siphon,
  17. waschbeckenverkleidung entfernen,
  18. waschbecken unterverkleidung,
  19. waschbecken unterbau keramik abnehmen,
  20. waschbecken säule demontieren,
  21. Porzellan Verkleidung Waschbecken,
  22. halbsäule unter waschbecken entfernen,
  23. halbsäule waschbecken demontieren,
  24. siphonabdeckung keramik abbauen,
  25. Waschbecken sockel entfernen
Die Seite wird geladen...

Waschtischunterverkleidung läßt sich nicht entfernen - Ähnliche Themen

  1. Türband lässt ausheben der Tür nicht zu

    Türband lässt ausheben der Tür nicht zu: Kann mir jemand sagen, wie ich dieses dreiteilige Türband bearbeiten muss, dass sich das Türblatt aushängen, lässt, es ist ein zweiteiliges, bzw...
  2. Terassentür lässt sich nicht mehr öffnen

    Terassentür lässt sich nicht mehr öffnen: guten Morgen allerseits, ich habe eine nach innen öffnende Kunststoff Terrassentür mit 5 Schließzapfen, von denen offensichtlich einer die Tür...
  3. Dachfenstergriff lässt sich nicht bewegen

    Dachfenstergriff lässt sich nicht bewegen: Wie kann ich den Dachfenstergriff wieder leichtgängig machen? Siehe Foto
  4. Haustüre lässt sich nicht mehr öffnen!

    Haustüre lässt sich nicht mehr öffnen!: Hallo zusammen! Bin neu hier und brauche dringend eure Hilfe. Gestern Abend Haustüre zugesperrt, aufsperren war heute morgen nicht mehr...
  5. FENSTER STEHT AUF KIPP UND LÄSST SICH NICHT SCHLIEßEN

    FENSTER STEHT AUF KIPP UND LÄSST SICH NICHT SCHLIEßEN: Hallo, Das Badezimmerfenster meiner Freundin steht seit geraumer Zeit auf Kip und lässt sich nicht schließen. Der Febsterhebel lässt sich nur ca...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.