Wasser an der Grundstücksgrenze

Diskutiere Wasser an der Grundstücksgrenze im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, leider starte ich direkt mit einer Fachfrage in dieses Forum und hoffe, ihr könnt mir/uns dennoch helfen. Wir wohnen in einer...

  1. YBL98

    YBL98

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    Hallo zusammen,

    leider starte ich direkt mit einer Fachfrage in dieses Forum und hoffe, ihr könnt mir/uns dennoch helfen.

    Wir wohnen in einer Aussenortschaft einer Kleinstadt in NRW. In unserer Straße gibt es keinen Gehweg und nur teilweise eine städtische Versorgung mit Gullys noch hinter dem Haus von Nachbar 2.

    Unser Haus (im ersten Bild vorne rechts) steht seit knapp 13 Jahren. Seit rund 12 Jahren ist die Einfahrt durch eine 2-5 cm hohe Kante befestigt, um die von den gegenüber liegenden Grundstücken ankommenden Niederschläge sowie das Regenwasser nicht komplett von der Straße auf unserem Grundstück mit tieferliegendem Haus zu haben und ein eindringen des Wassers ins Haus trotz zweier Drainagen zu verhindern. Gleichwohl nehmen wir einen guten Teil der unterschiedlichen Wasserarten über die Einfahrt und die Drainagen auf. Eine Überbaugenehmigung des städtischen Grundes (ca. 1m) liegt ferner vor.
    Seit der Nachbar 1 (entgegengesetzte Blickrichtung) vor 2 Monaten auf dem zweiten Bild links seine Einfahrt ebenfalls mit einer ähnlichen Kante wie wir versehen hat, läuft Wasser über die mit dichtem Pflaster und nur einer schmalen Drainage versehenen Einfahrt in die Garage von Nachbar 2 neben Nachbar 1.

    Kann von der Stadt die ordentlich Entwässerung verlangt werden? Dürfen wir durch die kleine Kante verhindern, dass das komplette Wasser fließt? Wie seht ihr die Sachlage?
    Danke für eure Hilfe.

    IMG_5418.jpeg IMG_5419.jpeg
     
  2. Kriminelle

    Kriminelle

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    Gibt es denn einen BPlan?
    Oder was sagt die Ortssatzung bzw. LBO bei Euch hinsichtlich des Wassers auf dem Grundstück.
    Bei uns und auch anderswo ist geregelt, dass man sein Regenwasser auf seinem eigenen Grundstück ableiten muss und es untersagt (verboten) ist, dieses auf andere Grundstücke sowie öffentlichem Grund abzuleiten. In meinen Augen brauchen die höherliegenden Grundstücke eine bessere Drainage.
     
  3. YBL98

    YBL98

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    Nein, es gibt keinen Bebauungsplan.
    Die höher bzw. gegenüberliegenden Grundstücke bräuchten sicher eine bessere Drainage. Allerdings stehen diese Häuser (und Felder) auch seit 15 Jahren unverändert da und haben ebenfalls einen guten Teil des öffentlichen Grunds - von der Stadt genehmigt - überbaut, ansonsten wären die Garagen gar nicht befahrbar.
    Satzung bzw. LBO wären nochmal ein Anhaltspunkt zur Prüfung.
     
  4. seaway

    seaway

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    Was meinst du bitte mit Drainage? Eine Drainage hat erst mal mix mit dem Regen zu tun.
    Könnte es sein, dass du Straßenablauf oder Rinne meinst?
    Wenn ich das richtig erkenne ist da gar kein Ablauf in der Straße.
     
  5. YBL98

    YBL98

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    Ich meine tatsächlich die Drainagen der Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite. Diese sind unterdimensioniert bzw nicht vorhanden.

    Einen städtischen Straßenablauf gibt es zudem erst hinter N2.
     
  6. Kriminelle

    Kriminelle

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    Straßenablauf mit Sicherheit nicht. Denn es geht ja darum, dass jeder sein Regenwasser auf seinem Grundstück entsorgt - egal wie alt das Haus ist.
     
  7. petra345

    petra345

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    Als Mitglied einer Partei oder Bürgerinitiative kann man das in einer entsprechenden Versammlung ansprechen.
    Oder man macht entlang der Straßenfront eine Rinne mit Gitter zur Aufnahme des Wassers. Die Ableitung in den Kanal oder zur tiefer liegenden Grundstücksseite. Dann bekommt man aber dort die Probleme.
    Oder man erhöht auf dem eigenen Grundstück den Randstein.
     
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