Wasser im Keller beim Nachbarn nach kleineren Grabarbeiten und entferntem Terrassendach

Diskutiere Wasser im Keller beim Nachbarn nach kleineren Grabarbeiten und entferntem Terrassendach im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, wir wohnen in einem Reihenhaus und unser Haus ist Wand an Wand mit dem Nachbarn zusammengebaut. Südlich haben beide Häuser eine...

  1. #1 werker123, 24.11.2024
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    Guten Tag,

    wir wohnen in einem Reihenhaus und unser Haus ist Wand an Wand mit dem Nachbarn zusammengebaut.
    Südlich haben beide Häuser eine Terrasse, die aber die ersten Meter noch durch eine Wand getrennt ist.
    Diese Wand ist sozusagen eine Verlängerung der Kommunwand.

    Vorletztes Jahr haben wir die Überdachung unserer Terrasse entfernt.
    Diesen Sommer haben wir außerdem am Rand der Trennnmauer und am Haus die Terrassenplatten entfernt und ca. 30 tief gegraben, da dort eine Dämmung hin soll.

    Jetzt hat der Nachbar in seinem Keller unten im Eck Wasser/Schimmel.
    Allerdings ganz unten in Bodennähe bis ca. Kniehöhe.

    Skizze:
    Das graue sind vereinfacht die beiden Häuser, das blaue die Trennwand.
    Im gelb gestrichelten Bereich wurde gegraben und dafür die Platten entfernt.
    Der Grüne Pfeil zeigt die Stelle mit dem Wasserschaden im KG.

    skizze_Wasserschaden.png


    Baulich beschädigt haben wir sicher nichts, da wir von Hand mit einer kleinen Schaufel gegraben haben.

    Kann mir jemand sagen, wie das ganze zusammenhängt?
    Sollte der Keller nicht grundsätzlich einfach dicht sein?
    Übernimmt die erforderlichen Maßnahmen eigentlich meine Haftpflicht?
    Sonstige Ideen, was wir jetzt akut machen können/sollten?

    Danke
     
  2. #2 thomenec, 25.11.2024
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    Hallo,
    Deiner Schilderung nach hast Du mit Deinen Grabarbeiten sicher keinen Schaden am Bauwerk Deines Nachbarn verursachen können. Lass mal Deine Haftpflichtversicherung schön in der Schublade wo sie hingehört und lass Dir auch vom Nachbarn diesbezüglich nichts einreden. Er hat keinen Anspruch darauf, dass Du dort eine Überdachung oder Terrassenplatten hast.

    Was sich Deiner Schilderung nach vermutlich geändert haben könnte sind die Wasserverhältnisse in dieser Ecke. Wenn Du dort bislang eine Terrassenüberdachung ist der Niederschlag sicher weiter von Haus entfernt erst niedergegangen und die Ecke bislang trockener geblieben. Wenn der Keller des Nachbarn in diesem Bereich einen Abdichtungs- oder Isolierungsmangel hat, kann sich das möglicherweise erst jetzt mit den veränderten Bodenfeuchtigkeitsverhältnissen bemerkbar machen.

    Da wird sich der Nachbar drum kümmern müssen, die Ursache liegt relativ sicher nicht bei Dir.

    Grüße
     
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  3. #3 Tiefbaufotograf, 25.11.2024
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    Natürlich meldet man den Schaden der Versicherung, damit diese das Ganze regelt. Sie ist auch zuständig unberechtigte Forderungen abzuwehren.
    Ob sie in diesem Falle greift, ist eine andere Sache.
     
  4. #4 nordanney, 25.11.2024
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    Warum? Wenn ich 30cm tief an meiner Mauer buddel und der Nachbar auf 250cm Tiefe Feuchtigkeit hat. sehe ich mich erst einmal für gar nichts verantwortlich. Da soll der Nachbar mal Gutachter beauftragen, die seinen Keller prüfen. Denn ich habe auf der Tiefe nichts gemacht.
     
    Baggerbedrieb gefällt das.
  5. #5 Tiefbaufotograf, 25.11.2024
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    Exakt. Aber willst Du mit der Abwendung der Ansprüche etwas zu tun haben?
    Ich schrieb bereits: Eine Haftpflicht hat man nicht nur, damit sie den Gartenstuhl bezahlt, den man seinem Kumpel kaputt gemacht hat, sondern auch, damit sie die an einen selbst gestellten Ansprüche prüft und ggf abwendet.
     
  6. #6 nordanney, 25.11.2024
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    Aber es sind doch noch gar keine Ansprüche gestellt worden. Zumindest schreibt der TE davon nichts.
    Wenn ich das Schreiben des nachbarlichen Anwalts im Briefkasten finde oder von der zur Sanierung beauftragten Fachfirma, DANN gehe ich auf meine Versicherung zu. Aber doch nicht prophylaktisch und sage "vielleicht kommt da mal was, also schon mal vorsorglich eigene Gutachter schicken, damit der Nachbar gar nicht erst auf die Idee kommt, Ansprüche zu stellen"
     
    Fred Astair gefällt das.
  7. BaUT

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    Um es mal kompliziert zu machen:
    Der TE hat
    - seine Terrassenüberdachung entfernt (egal)
    - seine Terrassenplatten weggeräumt (egal)
    - die Trennwand zwischen den Terrassen nebst Fundament weggekloppt (:yikes) und
    - beim buddeln evtl. die Bauwerksabdichtung an der Fuge zwischen beiden Häusern beschädigt (:yikes)

    Wenn dort dann Wasser in die Kellertrennwand sickert und unten beim Nachbarn in den Keller suppt, dann sollte der TE vielleicht doch mal seine Versicherung informieren?
     
  8. #8 nordanney, 26.11.2024
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    @BaUT Hast Du eine PN vom TE erhalten, dass er mehr als hier geschildert gemacht hat? Geschrieben hat er nämlich nichts von einem Entfernen der Trennwand, sondern nur vom Entfernen der Überdachung und ein paar Terrassenplatten. Das Fundament als auch die Trennwand stehen noch.
     
  9. BaUT

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    Nun - warten wir mal ab was der TE zu diesen Vorwürfen schreibt.
    Grad bei so gammeligen 70er Jahre Reihenhäusern ist die Sockelabdichtung (Putz und Bitumenkaltanstrich auf Sauerkrautplatte) heute oft so marode und da reicht schon ein bißchen Buddeln aus um Undichtigkeiten herzustellen
     
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