Wasser im Keller

Diskutiere Wasser im Keller im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; :offtopic:(Smiley bitte lächelnd denken) Berni, auch bei uns heißt das so - es egalisiert einfach einen nicht völlig planen Untergrund....

  1. #21 susannede, 07.02.2008
    susannede

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    :offtopic:(Smiley bitte lächelnd denken)

    Berni, auch bei uns heißt das so - es egalisiert einfach einen nicht völlig planen Untergrund.

    Heißt doch auch in der Fensterlaibung so, damit die diffusionsdichte Abklebung anständig aufgeklebt werden kann.

    LG:winken:winken:winken

    Susanne (auch vom Lande)
     
  2. Berni

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    Hallo Susanne,

    da bin ich doch wie mein Estrich geplättet.:D
     
  3. #23 Regenbogenhaus, 08.02.2008
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    ... und dann noch eine Schnarchnase von Bauleiter, bei dem wir langsam das Gefühl haben, wir als Laien haben mehr Ahnung als er...

    Der Wasserschaden ist schon ein paar Wochen her, ehrlich gesagt, hat uns unser Estrich bisher so auf Trab gehalten, dass wir den Wasserschaden gedanklich erfolgreich beseite geschoben haben.

    Ist es ein Problem diese Messungen/ Untersuchung des Glattstrichs erst jetzt nach ein paar Wochen vorzunehmen oder haben wir durch die Verzögerung evtl. unbeabsichtigt schon was verschlimmert? (Kleine Panikattacke im Anmarsch, bei dem Gedanken, es könnte so sein...:eek:)
     
  4. drulli

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    Wichtig ist hier der Bodenaufbau. Wenn eine Dämmlage drunter ist, dann modert die jetzt schön vor sich hin. Dann hilft nur Aufbohren, Messen und Trocknen durch Luft einblasen etc. Dafür gibt's Fachfirmen.
    Ob's schon schimmelt?
    Ansonsten: Ein Neubau ist ohnehin feucht und muss eigentlich Zeit bekommen, zu trocknen. Kommt drauf an, welchen Trockengrad Ihr braucht. Die trockene Winterluft hilft sicher, den Keller, sofern er beheizt werden kann, trocken zu bekommen. Im Sommer ist das meistens schwieriger. Da helfen sicher Bautrockner.
     
  5. #25 Regenbogenhaus, 08.02.2008
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    Ojeoje.

    Dann werden wir mal schnellstmöglich abklären wie der Glattstrich aufgebaut ist. Dämmung müsste doch aber am Rand vorgucken, wie beim normalen Estrich, oder? Ooooh, wenn ich mich langsam aber sicher richtig erinnere, dann sind am tatsächlich solche Dämmstreifen, na super :(.

    Beheizt ist der Keller leider nicht. Bleibt in dem Fall wohl nur die Methode mit dem aufbohren und Heiztrockner reinstellen, oder?
     
  6. #26 Shai Hulud, 08.02.2008
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    Hallo Regenbogenhaus,

    ... da stellt sich für mich noch die Frage nach dem für den Schaden Verantwortlichen, vor allem da jetzt eventuell noch weitere Trockungs- oder Sanierungskosten anstehen.

    Also: Wer haftet für die ordnungsgemäße Funktion des Bauwasserhahns? Wem ist der Defekt schon eventuell zuvor aufgefallen, ohne daß er behoben / gemeldet wurde? Wer hat den Hahn zuletzt benutzt?
     
  7. drulli

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    Nein. Was Du da siehst, ist der Randdämmstreifen. Der dient der Trennung von Estrich und Wand, damit kein Körperschall übertragen wird.
    Ich tippe mal, Ihr habt keine Dämmung drunter, weil
    - da ihr nicht wisst, was bestellt und ausgeführt wurde. Wenn eine drin ist, wüsstet Ihr es wahrscheinlich, weil es meist extra kostet...
    - die Experten hier schon sagten, dass mit 'Glattstrich' die einfachste Funktion eines Extrichs, nämlich die Begradigung eines evtl. unebenen Untergrund gemeint ist. Und der Begriff kam doch von Euch, oder?
    Frag' doch mal nach dem Bodenaufbau. Ist doch einfacher als das ganze Spekulieren.
    Und überhaupt: Musst Du Dich denn eigentlich kümmern? Falls Du über GÜ oder BT kaufst (nicht baust) dann müssen der GÜ / BT sich kümmern und dir ggf. nachweisen, dass das ordnungsgemäß passiert.
    Oder war schon Abnahme?
     
  8. #28 Regenbogenhaus, 08.02.2008
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    Ich würde denken, der Bauträger. Das Wasser kam, weil irgendein Idiot den Wasserhahn abgeschraubt und geklaut hat, da ist das Wasser dann aus der Leitung gesprudelt. Und ich denke doch, es liegt im Verantwortungsbereich des Bauträgers für die ordnungsgemäße Absicherung seiner Sachen zu sorgen.
     
  9. #29 Regenbogenhaus, 08.02.2008
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    Ah, dann gibt es ja noch Hoffnung :)

    Ja, das mit dem "Glattstrich" stand so in der Baubeschreibung

    Abnahme war noch nicht.
    Leider haben wir einen Bauleiter, dem egal zu sein scheint, WIE das Haus steht, sondern nur DASS es steht. Daher haben wir die Erfahrung gemacht: wenn wir uns nicht kümmern, tut es keiner.
     
  10. drulli

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    Streng genommen kann Euch der Zustand bis zur Abnahme egal sein. Zu dem Zeitpunkt muss es i.O. sein.
    Mich würde es aber auch nicht beruhigen. Dokumentiert alles sauber mit Fotos. Fordert ihn schriftlich auf, vermutete Mängel bis zur Abnahme zu beseitigen und lasst Euch die Maßnahmen nachweisen, sprich Estrichtrocknung mit Messprotokollen.
     
  11. #31 Baufuchs, 08.02.2008
    Baufuchs

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    Mit der

    Haftungszuweisung wäre ich nicht ganz so schnell.

    Es ist unklar, ob tatsächlich mit Bauträger gebaut wird. (Grundstück und Haus wurde zusammen dem Fragesteller verkauft)
    oder
    baut ein GÜ/GU nach Werkvertrag auf einem Grundstück, welches dem Fragesteller schon gehörte.

    Regenbogenhaus kann ja mal schreiben was davon richtig ist.

    Eigentlich sieht das Ganze nach einem Schaden für die Bauwesenversicherung aus.
     
  12. #32 Regenbogenhaus, 08.02.2008
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    Das Grundstück haben wir von privat gekauft, das Haus erstellen wir mit einem Bauträger.
    Das Bauwasser wird während der Bauzeit laut Baubeschreibung vom Bauträger übernommen. Das würde für mich heißen, er trägt auch die Verwantwortung.

    In dem Baugebiet wo wir bauen werden mehrere Häuser erstellt. Alle nutzen den gleichen Bauwasserzugang, der nun mal leider auf unserem Grundstück liegt, weil dort die alte Leitung läuft.
     
  13. #33 Bauwahn, 08.02.2008
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    Widerspruch in sich. Entweder KAUFT Ihre ien Haus mit Grundstück vom Bauträger oder es ist kein BT, sondern ein GÜ.
     
  14. #34 Regenbogenhaus, 08.02.2008
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    Gut möglich, dass ich mit den genauen Begriffsdefinitionen nicht vertraut bin. Ich umschreibe es mal ganz genau:

    Grundstück ist von privat.

    Für das Haus haben wir eine Baufirma beauftragt (nennen wir umgangssprachlich "Bauträger"), da haben wir einen "Rundum-Sorglos-Glücklich-Festpreis"-Vertrag, und diese Firma brauftragt die einzelnen Handwerker. Ein Bauleiter überwacht das Ganze, dieser ist auch unser Ansprechpartner.
     
  15. Robby

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    wenn er hierbei die Planung macht ist er GÜ = generalübernehmer. Ohne Planung GU
     
  16. #36 Regenbogenhaus, 08.02.2008
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    Die Planung für was?
     
  17. #37 Bauwahn, 08.02.2008
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  18. #38 Regenbogenhaus, 08.02.2008
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    Ja, das macht alles die Baufirma. In dem Fall also GÜ.

    Spielt das für die Rechtslage wer denn nun für den Schaden verantwortlich ist, eine Rolle?
     
  19. #39 Baufuchs, 08.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kann

    schon sein.

    Bei Vertrag nach VOB/B stellt der Bauherr die vorhandenen Energieanschlüsse (Strom/Wasser) zur Verfügung, der GÜ/GU/BU trägt ledigl. die Verbrauchskosten.

    Und das haben Sie ja anscheinend auch gemacht:
     
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