Wasser-Schaden vor Hausübergabe :-(

Diskutiere Wasser-Schaden vor Hausübergabe :-( im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Ich bin der Meinung, dass das Haus immer noch Eigentum des Bauträgers ist. Es erfolgte noch keine Abnahme/Übergabe. Wenn es sich überhaupt um...

  1. R.B.

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    Wenn es sich überhaupt um einen Bauträger handelt. Es ist nur von Baufirma die Rede gewesen.

    Ich stimme Dir zu, dass die Firma alles mögliche unternehmen muss um Schaden zu vermeiden. Es gibt aber Dinge mit denen muss man nicht rechnen. Deswegen hatte ich oben auch den "Kinderspielplatz" erwähnt, denn da ist die Gefahrenbetrachtung eine völlig andere als auf einer Baustelle.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 12.03.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn denn Haftpflichtschäden von Kindern unter 7 Jahren inkludiert sind!
    Mein Gott - schreibt nicht im so einen Mist, schon gar nicht wenns vorher bereits anders erläutert ist!
     
  3. #23 Ralf Wortmann, 12.03.2014
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    Die Einschätzung der Experten hier geht in die richtige Richtung.

    Die Baufirma ist bis zur Abnahme verpflichtet, euch ein mangelfreies Haus zu liefern und trägt bis dahin auch die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs des Werkes.

    Also die Baufirma schriftlich per Einschreiben fristsetzend auffordern, die aus dem Wasserschaden entstandenen Mängel fachgerecht zu beseitigen. Der Mangel muss auch unbedingt ins Abnahmeprotokoll.

    Wenn andere das Bauwerk während der Bauphase beschädigen, muss die Baufirma zwar im Rechtsverhältnis gegenüber dem Auftraggeber den Schaden beseitigen, kann den ihr daraus erwachsenden Schaden aber vom Schädiger erstattet verlangen. Um dies zu tun, muss die Baufirma jedoch Tat und Täterschaft beweisen. Sie muss den Vollbeweis antreten; Vermutungen reichen hierzu nicht aus.

    Für eine Baufirma ist so eine Situation wirtschaftlich und moralisch unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern.

    @Marseille: Solange du nicht weißt, ob dein 6 ½ jähriger Sohn an den Plastikstopfen herumgefummelt hat, brauchst du darüber auch keine Vermutungen anzustellen. Du darfst diese Möglichkeit sowohl gegenüber der Baufirma, als auch gegenüber Versicherungen „mit Nichtwissen bestreiten“.

    Auch, wenn die Baufirma eine Einflussnahme deines Sohnes beweisen könnte, wäre sie noch nicht weiter, denn mit 6 ½ Jahren ist dein Sohn noch nicht für seine Handlungen verantwortlich.

    Wenn dein Sohn alt genug und verantwortlich wäre (rein fiktive Überlegung), könnte es die Baufirma dir nicht im Wege der Aufrechnung oder als Gegenanspruch entgegenhalten, sondern sie müsste deinen minderjährigen Sohn verklagen (gesetzlich vertreten durch die Eltern) und schauen, ob es bei ihm was zu vollstrecken gibt, denn es gibt rechtlich gesehen keine familiäre „Sippenhaft“ (moralisch natürlich schon). Du und dein Sohn, ihr seit zwei verschiedene Personen.

    Wenn du indes sicher sein solltest, dass dein Sohn den Stopfen gelockert hat, solltest du den Schaden auch anstandslos bezahlen – keine Frage.

    Wenn nicht, könnte die Baufirma dir gegenüber nur dann wegen der Mängelbeseitigungskosten Ansprüche geltend machen, wenn Sie dir eine Verletzung der Aufsichtspflicht mit Vollbeweis nachweisen kann. Erst dann müsste deine eigene Haftpflichtversicherung (sofern vorhanden und umfasst) zahlen. Es stimmt zwar, dass Kinder auf einer Baustelle nichts verloren haben, aber an der Beweislast dafür, dass der Junge überhaupt an dem Stopfen herumgefummelt hat, ändert sich dadurch nichts. Es gibt keinen „Anscheinsbeweis“ dafür, dass jeden Mal dann, wenn sich ein 6-jähriger Junge auf einer Baustelle aufhält, durch diesen ein Wasserschaden verursacht wird.

    Die Baufirma müsste beweisen, a) dass dein 6 ½ jähriger Sohn an den Plastikstopfen herumgefummelt hat, b) dass dies ursächlich für den Wasserschaden war und zudem, c) dass der Plastikstopfen eine bauaufsichtliche Zulassung für das Verschließen von unter Druck befindlichen Leitungen hatte.

    Du solltest schauen, wer Versicherungsnehmer der Bauwesenversicherung ist und dieser sollte natürlich den Schaden melden. Bei der Schadensmeldung solltest du wahrheitsgemäß erwähnen, dass du mit deinem 6 ½ jährigen Sohn am Sonntagabend vor der Entdeckung des Schadens auf der Baustelle warst, aber auch, dass du selbst an die Stopfen nicht berührt hast (sofern zutreffend) und dass du auch keine Anhaltspunkte dafür hast, dass dein Sohn die Stopfen berührt hat. Punkt. Auch nicht erwähnen, ob oder dass du „als Letzter“ auf der Baustelle warst, denn das weißt du doch sicher gar nicht mit Bestimmtheit, sondern kannst das höchstens vermuten oder aus dem Hörensagen Dritter schließen. Wenn auch andere einen Schlüssel hatten, kann theoretisch zwischen Sonntagabend und Mittwoch so einiges passiert sein, wovon du nichts weißt.
     
  4. #24 Marseille, 12.03.2014
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    @ThomasMD: Die Bauleitung war Montag nicht da, Dienstag nicht da und wir wurden nicht gewarnt.
    Ich weiß nicht, wer die Schuld trägt. Am Gerechtesten wäre ja fast, dass man sie sich teil, weil keiner jemandem etwas beweisen kann. Es kann schon am Tropfen gewesen sein, als ich da war. Wenn es ganz langsam tropfte. Ich finde es nur komisch, dass diese Teile nicht fest zugedreht werden, so dass Kinder es wenigstens nicht drehen können.
    Ich habe meine Kinder nur aus den Augen gelassen, als ich lüften war. Das waren max. 15 Sekunden.
     
  5. #25 Marseille, 12.03.2014
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    @Ralf Wortmann: Vielen Dank für diese lange und präzise Antwort.
    Alles, was Sie schreiben, ist korrekt. Ich war da, kann mir aber nicht vorstellen, dass es mein SOhn war. Ich hatte ihn höchstens 15 Sekunden aus den Augen gelassen.
    Fakt ist gerade, dass die Baufirma den Schaden beseitigt und dass ich meine Haftpflicht darüber informiert habe. Ich habe ihr geschrieben, dass ich "glaube", dass mein Sohn es war, weil "die Baufirma keine anderen Erklärungen dafür hat".

    Für mich ist auch wichtig, wie ich mich zu verhalten habe...
    Noch hat die Baufirma nichts gefordert sondern gesagt, dass sie die Kosten auslegt. Die Kosten werden auf insgesamt ca. 4000€ geschätzt.

    Viele Grüße!
     
  6. #26 Marseille, 23.04.2014
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    Update:
    Die Hausbaufirma hat noch keine Rechnung verschickt vom Wasserschaden. Hausübergabe war am 17.04.14
    Bei der Übergabe hieß es vom Installateur, dass "nicht unbedingt daran gedreht wurde, vielleicht hat sich auch jemand drangehangen..."
    Die Geschichte wird immer seltsamer. Egal wen ich frage, ich bekomme immer als Antwort, dass es quasi unmöglich ist, dass ein Kind soetwas verursachen kann.
    Die Private Haftpflicht übernimmt den Schaden nicht, weil der Vorfall sich nach sechs Monaten Bauzeit ereignet hat. Mal sehen was meine Bauherrenhaftpflicht sagt.
    Verzweifelt sind wir immernoch. Für etwas bezahlen, von dem ich nicht sagen kann ob wir es verursacht haben, möchte ich einfach nicht...

    Beste Grüße
    Mars
     
  7. #27 Ralf Wortmann, 23.04.2014
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    Herzlichen Glückwunsch zur Hausübergabe!

    Das klingt ja alles so, als ob die Firma die Sache vielleicht auf sich beruhen lassen will. Also, nicht dran rühren und hoffen, dass die Angelegenheit in Vergessenheit gerät.

    Viel Spaß mit dem neuen Haus.
     
  8. #28 Marseille, 23.03.2015
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    Baufirma hat uns verklagt! Haha! Ein Witz! Sie wollten, dass wir mehr als 3000 EUR für den Schaden zahlen. Ansonsten würden sie keinen Mangel mehr beseitigen. Jetzt haben wir auch mit einem Anwalt geantwortet und siehe da: jetzt beheben die die kleineren Mängel.

    LEHRER 1 : 0 BAUUNTERNEHMER

    Bääääm!
     
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