Wasserdruck in luxussaniertem Altbau:1Bar!!

Diskutiere Wasserdruck in luxussaniertem Altbau:1Bar!! im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Das geht hier Schlag auf Schlag, und niemand weiß ob die Befürchtung der Katze überhaupt eintreten wird, nicht einmal die Katze selbst kann das...

  1. R.B.

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    Das geht hier Schlag auf Schlag, und niemand weiß ob die Befürchtung der Katze überhaupt eintreten wird, nicht einmal die Katze selbst kann das wissen.

    Auch was den Luxus betrifft, bin ich der Meinung, daß das Wort alleine nicht ausreichend ist. Bei einer Wohnung in München genügt dafür bereits eine exponierte Lage in der Stadt (bzw. Stadtteil). Ich kenne kein Prospekt in dem steht, "wir garantieren Ihnen Luxus mit 2bar Wasserdruck an der Dusche".

    Evtl. könnte man über eine vom BT zugesicherte Ausstattung (Whirlpool, Schwalldusche o.ä.) Rückschlüsse ziehen, aber ich vermute, daß auch solche Details vertraglich nicht vereinbart wurden.

    Also sind wir wieder an diesem Punkt.

    Mangel? aRdT? DIN?....und da spricht alles gegen die Katze.

    Gruß
    Ralf
     
  2. #82 kabacat, 22.07.2008
    kabacat

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    Zu RB: im HG Prospekt wird kein Luxus mit 2bar versprochen. In der Baubeschreibung, Bestandteil des KV jedoch, werden - als Ausstattungslinie "DeLuxe" (schriftlich!!) - sanitäre Installationen (Bidet, WC, Waschbecken, Armaturen etc etc) der Fa. Villeroy & Boch angeboten, die dem höheren Preissegment zuzuordnen sind. Aber wie erwähnt, es geht jetzt nicht nur um die eigene Sache (die müssen wir Käufer durchfechten) sondern um eine sehr interessante Diskussion.
     
  3. R.B.

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    Das ist aber in meinen Augen noch lange kein Luxus. Zudem denke ich, daß der BT später die Funktionsfähigkeit problemlos nachweisen kann, und dank der teuren Keramik hätte er auch den Luxusanspruch erfüllt.

    Ich hoffe Du verstehst meine Beiträge nicht falsch. Mir geht es nur darum Dir aufzuzeigen, wie leicht Du in ein offenes Messer laufen kannst.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #84 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - würde er!
    Ich würde nämlich VOR Vertragsunterzeichnung einen Notar und (wäre ichs nicht selber) einen Baufachmann auf die Unterlagen schauen lassen.
    Vor allem aber meine Objekte VORHER bemustern.
    Wenn die nicht funzen, weil der Wasserdruck dafür nicht reicht, dann - und NUR dann - hätte der BT ein echtes Problem, weil eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft nicht gegeben wäre.
    ****
    Zu diesen ganzen Worthülsen rd. um Luxus.
    1) Keine einzige von denen definiert IRGENDEINEN allgemein anerkannten Standard. Sie sind frei interpretierbar.
    2) Mir (Ralf Dühlmeyer) käme z.B. keine Regenschauerbrause ins Bad. Ich brauche auch keine Wellnaßoase.
    Ich brauche eine Dusche, meine bessere Hälfte eine Wanne.
    Luxus wäre/ist für mich, das wir mit 5 Personen 2 Bäder + 2 WC´s haben. Die Verhinderung des morgendlichen Hygienestaus - DAS ist für mich Luxus (im Sanitärbereich)

    MfG
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Langsam aber sicher kommt die Kuh vom Eis und oder besser die Katze in den Sack... den sie gekauft hat ;)
     
  6. #86 buddelchen333, 22.07.2008
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    Die Begründung, das an dem Stichwort Luxus nichts fest gemacht werden könnte halte ich für grundfalsch. Luxus ist zwar relativ, bedeutet aber besser ausgestattet zu sein als dies im Schnitt üblich ist. Ein fünf Sterne Hotel kann noch so schön sein, wenn aber die tollen Armaturen und Luxusduschen nur mangelhaft funktionieren, dann ist die Gesamtleistung nicht mal mehr als auf gehobenem Niveau anzusehen.
    Aufgrund der aktuellen Neuerung, insbesondere sei dabei auf die neuen Regelungen der EU zu irreführender Werbung hingewiesen, halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, daß hier ein konsumentenfeindliches Urteil fällt.

    Und das die Ausführung nicht aRdT ist geht ja eigentlich schon aus der Rechnung von Breker hervor. Sogar ohne Druckerhöhungsanalage wäre hier das 2,5fache möglich gewesen.

    Diese Mangel reicht meiner Meinung alleine genommen aus, daß die Gesamtleistung nicht mehr gehobenem Standard entspricht oder sagen wir grandeeza, luxus pur....
     
  7. Robby

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    Neee sehe ich anders

    Villeroy und Boch? Verbaut? Höheres (Was ist höheres? also gehobenes = überdurchschnittliches) Preissegment.

    Sind diese verbaut ist alles wie beschrieben

    Wenn jedoch der Wasserdruck nicht regelgerecht wär? Ja nun dann wäre es klar!

    Einziges wäre die "Üblichkeit"

    Haben andere Luxussanierte Eigentumswohnungen einen höheren Wasserdruck?
     
  8. #88 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2008
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    Nein. Da nicht definiert ist, WO Luxus angesiedelt ist, kann der Luxus eben auch ausserhalb des Bades stattfinden und das Bad 08/15 sein.

    Warum wollen die Leute eigentlich immer hinterher ihre eigene Naivität (höflich ausgedrückt) vom Richter ausgebügelt bekommen.
    Wenn mir morgen ein Autohersteller ein 2-Liter Auto mit 9 Sitzplätzen, höchstmöglicher passiver Sicherheit und 250 (abgeregelt) Spitze verspricht, glaub ich das auch nicht.

    Aber wenn da ein Bautrüger in einen Hochglanzprospekt ein paar hochtrabende Fremdwort einstreut wie der Bäcker Rosinen in den Kuchen, dann darf das Gehirn Urlaub nehmen??? Das kanns doch nicht sein!!!
    Ich habe doch als mündiger Bürger auch eine EIGENE Verantwortung für mein Handeln. Und wenn ich halt ungeprüft solche Wortblasen geschluckt habe, dann muss ich mich erstmal vor den Spiegel stellen und mich selber watschen - und nicht den, der mir den Köder hingehalten hat.

    Ich kann nur immer wieder einen Richter zitieren, der meinen als Zeugen (SV) in einem Bauprozess geladenen Vater fragte, ob der streitige Mangel auch vor der Ausführung (Unterlagen) als solcher erkennbar gewesen wäre. Nachdem mein Vater diese Frage warheitsgemäß bejaht hat, fiel das Urteil entsprechend aus, der Geschädigte musste sich anrechnen lassen, nicht ausreichend vorgesorgt zu haben.
    Genauso wie im Strafrecht Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

    MfG
     
  9. R.B.

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    Wer sagt denn, daß die eingebauten Armaturen & Co. "mangelhaft" funktionieren? 1 bar, 10 Liter/min...Dusche funktioniert problemlos. Das ist doch kein Hochdruckreiniger.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #90 Achim Kaiser, 22.07.2008
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    So wie ich das verstanden habe ist das alles noch nicht fertig.
    Ob da in kabacats Wohnung auch schon 1 m Rohrleitung verlegt ist wage ich zu bezweifeln.

    Die Aussagen der Ausstellungsberater sind teilweise falsch und nicht haltbar.

    Fachlich spricht z.B. nichts gegen den Einsatz *geeigneter* Thermostatarmaturen. Die funktionieren problemlos bei den selben Wassermengen und Druckanforderungen wie Hebelmischer.

    Das sich der BT hier zu keinen weiter gehenden Zusagen hinreissen lässt kann ich nachvollziehen. Warum sollte er ? Das kostet sein Geld und ist in der *verkauften* Grundausstattung (ob die dann Luxusausführung ist oder nur *de luxe* heisst ist ein anderes Thema) stellt der die Funktion der Ausstattung sicher.

    Wenn hier höhere Ansprüche gestellt werden - was ja durchaus legitim ist - so gibts dafür sicher auch Lösungen.
    Die Frage wird nur sein wer hat die dann zu bezahlen.

    Das da alles so problemlos möglich ist halte ich sowieso noch für ein Gerücht.
    Ne ziemlich sinnlose Druckerhöhungsanlage kostet nicht blos Geld sondern auch Unterhalt und zieht auch einige Veränderungen an der Anlagengestaltung nach sich.

    Nachdem es sich hier um Gemeinschaftseigentum handelt kann hier auch nicht *mal einfach so* von der vorgesehenen und vertraglich zugesicherten Ausführung abgewichen werden... dann hätten u.U. 159 Käufer ne andere Meinung als kabacat.

    Die könnten sich mit der selben Vehemenz gegen den aus ihrer sicht unnötigen Kram und die daraus resultierenden laufenden Kosten wehren ... und ab dann wirds wirklich richtig interessant.

    In Eigentumswohnungsanlagen ist das alles gar nicht soooo einfach sobald es Gemeinschaftseigentum - hier die Rohrleitungsanlage/Wasserversorgung - betrifft.

    Für Sonderwünsche die Auswirkungen auf alle Wohnungen haben wirds dann schon *interessant* :)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #91 kabacat, 22.07.2008
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    Mich würde interessieren, wie der von Ralf Dühlmeyer zitierte Anwalt den Blödmann Käufer vor bau(be)trügerischen Praktiken bewahren kann-wenn das HG Prospekt sich mit den Aussagen vor Ort deckt, mit den Angaben in Funk und TV UND der Vertrag zwar etwas vage gehalten wird, aber sonst der Norm entspricht... Wenn man ALLE Eventualitäten ausschalten wollte, dann würde ein Kaufvertrag 3000 Seiten umfassen..Was ist, wenn z.B.- wie in diesem Fall (ist leider keine Sanitärproblematik) Ziegeltrennwände vertragl. zugesichert werden, dieser Passus aber damit ausgehebelt wird, weil "auf einmal" die Statik nur Tockenbauwände erlaubt (Ziegel angebl. zu schwer). Achim, Du verstehst z.B. dass der BT es nicht nötig hat, sich zu der Wasserdruck Problematik zu äussern, weil es ihn u.a. sein Geld kostet... Und was ist mit der Ethik? Der Käufer hat im Vertrauen auf die angebotene Leistung gekauft... auch wenn diese offenbar nur im Bauprospekt existierte. Es geht doch auch darum, als BT einen guten Ruf zu verlieren. Es gibt doch auch beim Bau so etwas wie Vertrauen und Ehre...... oder????
     
  12. #92 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2008
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    Ethik und Kaufleute passen (sorry an Mitlesende solche) nur solange zusammen, bis der Gewinn schwindet.
    Ist es ethisch, dass Tausende Autokäufer viele teure Reparaturen bezahlen mussten, weil ein Herr Lopez 5 Mark bei Material zusammengespart hatte?
    Ist es ethisch, dass Kinder mit giftbelastetem Spielzeug spielen, weil das in China für 5 Ct weniger herzustellen ist?
    Ist es ethisch, dass die Bankkunden die "Peanuts" von Herrn .... bezahlen?

    Da stellt sich die Frage, aber hier hätte die Enttäuschung durch Vorsorge vermieden werden können.
    Klare Vertragsbrüche sind ein anderes Thema.

    MfG
     
  13. R.B.

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    :bounce:
    Aufwachen.
    Da geht´s zuerst einmal um Geld. Wenig Bau, wenig Geld, viel Bau, viel Geld, ganz viel Bau, ganz viel Geld.

    Ehre kommt erst dann in´s Spiel wenn man sich das auch leisten kann. Von Ehre wird niemand satt.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #94 kabacat, 22.07.2008
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    Es ist natürlich wahr, was Du über Ethik schreibst. Ich verstehe nun den Rat meines Anwalts und eines Gutachters viel besser, die Beide meinten, der einzige Weg, in dieser Angelegenheit voran zu kommen (pro Käufer) sei, den BT öffentlich an den Pranger zu stellen und z.B. der BILD einen Artikel zukommen zu lassen. Da der BT auch in der Öffentlichkeit sehr präsent ist, wäre dies eine schnell wirkende "Tablette". Bisher habe ich mich vor solchen "billigen" Praktiken distanziert-aber warum sollte ich??? Oder? Auge um Auge??
     
  15. Robby

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    Wer kein Recht hat / bekommt wehrt sich anders?

    ISt das besser? Wo bleibt die Ethik?
     
  16. R.B.

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    Aber hoffentlich nicht wegen 1bar Fließdruck, die noch nicht einmal bestätigt sind......wenn sich Dein RA so äußert, dann gibt mir das zu denken....will er auch nur Dein Bestes?

    Da werden 150 Wohnungen saniert und EINE Kabakatze mischt die Welt auf? :bounce:

    Das erinnert mich irgendwie an meine Tochter als die noch 3 oder 4 Jahre alt war.....ich will ich will (Fußaufbodenstampf).

    Gruß
    Ralf
     
  17. #97 kabacat, 22.07.2008
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    Tut mir Leid RB, inzwischen "mischen" WIR den BT auf. Und ich bin keine 3 jahre alt sondern habe - wie schon erwähnt - 5700 euro für einen qm2 in diesem Wohnhaus hingelegt, so wie meine Mitstreiter auch. Und für dieses Geld habe ich gearbeitet, und dafür erwarte ich Leistung! So einfach ist das!
     
  18. Robby

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    Da isses doch


    Aber das führt echt ins nirgendwo... denn was ist mit dem der 15Teuro / m² zahlt? hat der Anspruch auf 6 bar?

    Wirklich, falsche Erwartungshaltung und Enttäuschung mehr kann ich nicht sehen wenn die Sanikollegen das für i.O. befinden
     
  19. R.B.

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    Wir brauchen mehr smilies...ich werde dem Josef mal einen Vorschlag unterbreiten.

    Gib´ mir Bescheid damit ich mir rechtzeitig eine Bild-Zeitung reserviere.

    Gruß
    Ralf
     
  20. kabacat

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    ........ist eigentlich Alles nicht mehr so sachlich....... Geht bei vorhandenem Interessen einfach einmal die Rechtssprechung in ähnlich gelagerten Fällen durch.. Ihr werdet überrascht sein.. war interessant mit Euch und tschüs..
     
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