Wasserschaden durch Nachbar - Schimmelbildung im Haus - Entschädigung ?

Diskutiere Wasserschaden durch Nachbar - Schimmelbildung im Haus - Entschädigung ? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Wir stellten im Februar massive Schimmelbildung im Keller fest. Ursache : Wasserrohrbruch im Nachbarhaus (Reihen-Endhaus) - wir bewohnen das Haus...

  1. #1 RKernchen, 18.07.2021
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    Wir stellten im Februar massive Schimmelbildung im Keller fest.
    Ursache : Wasserrohrbruch im Nachbarhaus (Reihen-Endhaus) - wir bewohnen das Haus daneben.
    Dieses "Endhaus" wird regelmäßig an Studenten vermietet.
    Es sind immer 3, 4 Personen, die für 2, 3 Jahre bleiben.
    Heißt : Eigentlich kümmert sich da keiner und niemand fühlt sich zuständig.

    Unser Keller wird bewohnt, u.a. wird ein großes Zimmer sowohl als Arbeitszimmer als auch als Schlafzimmer genutzt.

    Es musste alles raus, teilweise in Eigenleistung Container-Entsorgung, der noch brauchbare "Rest" wurde ins Dachgeschoß gebracht. Dachgeschoß also total voll gestellt, kaum nutzbar - absolut kein Zustand.
    Keller und Dach nicht nutzbar - also 50 % der Wohnfläche weggefallen.

    Es gab nur noch Chaos, daraufhin wurde ein Großteil der Restmöbel aus dem Dachgeschoß durch eine Firma ausgelagert nach Saarbrücken.
    Dachgeschoß jetzt wieder "irgendwie" nutzbar - sowohl als Arbeits- als auch als Schlafzimmer.

    Dennoch : Totales Chaos im Haus - wir sind Eltern + 2 Kinder (7+4) und ein großer Hund.

    Es findet sich nichts mehr - die Nerven liegen blank. Diesen Zustand haben wir nun seit 5 Monaten.

    Die Böden im Keller sind rausgerissen - jetzt wird seit 3 Wochen entfeuchtet.
    Durch das offene Treppenhaus sind wir der Dauer-Beschallung nun täglich ausgesetzt.

    Das einfach mal in ganz groben Zügen, es könnte noch vieles hinzugefügt werden.

    Aber mir geht es einfach um die Beantwortung der Frage :
    Steht uns hier eine Entschädigung (Schmerzensgeld) zu ?

    In ähnlich gelagerten Fällen wurden Geschädigte im Hotel untergebracht.
    Bei uns nicht möglich, da die Kinder in die Schule bzw. in den Kindergarten gehen und wir den großen Hund haben.... und dazu noch Corona.

    Ich bin gespannt auf eure Einschätzung.
     
  2. #2 Fred Astair, 18.07.2021
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    Nein, nur Schadensersatz und Nutzungsausfall und der muss rechtzeitig angezeigt und monetär benannt werden.
     
  3. #3 Fabian Weber, 18.07.2021
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    Den baulichen Schaden zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

    Schadensersatz gibt es nur für entstandene Schäden und nicht für schlechte Laune.

    Ist denn die Nutzung Eures Kellers und des Dachgeschosses überhaupt baurechtlich zu Wohnzwecken erlaubt.
     
  4. #4 RKernchen, 18.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 18.07.2021
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    Stimmt, der bauliche Schaden wird von der gegnerischen Wohngebäude-Versicherung übernommen.

    Ja, Keller und Dachgeschoss dürfen für Wohnzwecke genutzt werden. Ich bin Informatiker und derzeit
    im home-office tätig. Heißt : Ein entsprechender Arbeitsplatz ist für mich Voraussetzung, um meine
    Arbeit machen zu können.

    Hier geht's doch nicht um "schlechte Laune", sondern um enorme Minderung der Wohnqualität;
    ich finde - das ist schon ein entstandener Schaden
     
  5. BaUT

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    Ja auch "Einschränkungen der Wohnqualität und daraus resultierende Frustration" sind eine Art Schaden - aber weil man die geldlich nicht beziffern kann und Lebensqualität in Deutschland keinen gesetzlichen Wert hat, wirst du dafür keinen Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld bekommen. Ihr hättet für die gesamte Sanierungszeit in eine Ausweichwohnung ziehen sollen und die Umzugs, Umräum- und Einlagerungsarbeiten durch Firmen machen lassen sollen, dann wären diese Kosten auch von der Versicherung des Nachbarn getragen worden - für Ärger und Eigenleistungen gibt es kein Geld vom Nachbarn und seiner Versicherung.

    Wenn man den Zeitraum des Nutzungsausfalls im KG ordentlich dokumentiert hätte bis zur Wiederherstelung der Räume, dann hätte man dafür evtl. einen angemessenen Nutzungsausfall bezahlt bekommen (ortsübliche Kaltmiete).
     
  6. #6 RKernchen, 18.07.2021
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    Die Umräum- und Ein- bzw. Auslagerungsarbeiten wurden durch eine Firma gemacht - so weit, so gut ...

    Um- bzw. Auszug war nicht möglich.
    4 Personen + Hund - vor Ort gar nicht möglich (wir sind ortsgebunden durch die Kinder)

    Wie gesagt : Dazu noch Corona
     
  7. #7 Fabian Weber, 18.07.2021
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    Doch das ist möglich. Was machst Du denn wenn Dein Dach wegfliegt?

    Was ich sagen will, ist, dass es entweder möglich ist dort zu wohnen und zu arbeiten oder eben nicht.

    Wenn es beschwerlich ist, dann ist das blöd, aber lässt sich für einen Versicherer halt kaum in Euro beziffern.
     
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  8. #8 Kriminelle, 18.07.2021
    Zuletzt bearbeitet: 18.07.2021
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    wieso Eigenleistung?
    Man meldet es bei der Haftpflicht der ursächlichen Partei an und organisiert mit denen den Schaden bzw. die Behebung.
    Ja, sowas handelt man dann aus. Statt Hotel gibt es auch die Möglichkeit, in einer Ferienwohnung unterzukommen.
    Das ist ja keine Begründung! Es wird gefragt, ob die baurechtlich genehmigt sind als Aufenthaltsräume . Was Du Dir da persönlich einbaust, ist eine andere Schublade.
    Meist ist: wo Keller drauf steht und Keller benannt wird, sind keine Aufenthaltsräume.

    Ach Mensch. Jetzt fängt der Endverbraucher damit auch noch an, mit der schäbigen Flapse.
    Wie oben schon benannt: Hotel, Schadensersatz oder Beherbergungskosten handelt man nicht später aus. FeWo gibt es überall. Oder man fragt bei der Versicherung an, ob man in dem und dem Haus, was zur Vermietung inseriert wird, ein halbes Jahr mieten kann. Ob das bezahlt wird.
    Nach der derzeitigen Lage in West- Süddeutschland ist diese Post-Nörgelei gerade zu Mimimi und eher peinlicher Art.
     
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  9. #9 RKernchen, 18.07.2021
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    Weshalb "schäbige Flapse" ?
    Ich bezog "dazu Corona" lediglich darauf, dass Hotels geschlossen waren und keine Vermietungen stattfinden durften.
     
  10. #10 Kriminelle, 18.07.2021
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    Nur für Touristen waren sie dicht. Für Gewerbe und andere Gründe, waren einige offen. Vermietung von FeWo.
     
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  11. #11 simon84, 18.07.2021
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    in der ganzen Stadt kein einziges offenes Hotel ?
     
  12. #12 Kriminelle, 18.07.2021
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    Man hätte sich diesbezüglich drum kümmern können - war schließlich kein Tourismus und keine Reise.
    Aber: Hätte, hätte, Fahrradkette!
    Die Frage, die ja im Raum steht: steht uns Geld zu? Nein. Jetzt nicht mehr. Das geht (das weiß ich von einem Kollegen, der ein halbes Jahr in Hotels gewohnt hat) Schritt um Schritt in der aktuellen Situation.
     
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