Wasserschaden während Anbauphase

Diskutiere Wasserschaden während Anbauphase im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich bin mir nicht ganz sicher wo meine Frage richtig aufgehoben ist, daher hab ich einfach mal "Dach" gewählt. Geht darum, dass...

  1. baobab

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    Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht ganz sicher wo meine Frage richtig aufgehoben ist, daher hab ich einfach mal "Dach" gewählt.
    Geht darum, dass wir gerade an einen Altbau anbauen. Zwei Etagen plus Pultdach, welches in das alte Satteldach reinläuft. Die Mauerarbeiten vom Anbau sind soweit fertig inkl. oberen Ringanker wo das Pultdach drauf kommt (evtl Ende dieser Woche). Das alte Satteldach ist teilweise geöffnet und eine Gaube wurde entfernt.

    Im Altbau ist die Erdgeschosswohnung bewohnt, und hier kam heute Abend das Wasser aus der Decke gelaufen. (Genauer gesagt durch das Loch vom Halogenspot in der Gipskartondecke). Wir haben Eimer untergestellt, die Decke teilweise angebohrt damit das Wasser schneller abläuft und die Baufirma angerufen, welche den Dachdecker zu uns geschickt hat. Dieser hatte auch das Dach letzte Woche mit Planen provisorisch abgedichtet.

    Fakt ist, dass das Wasser sich den Weg gesucht hat, zwischen den Planen, auf der Betondecke vom Anbau in Richtung Altbau und da in die Holzbalkendecke gelaufen ist, um dann in der unteren Wohnung durch die Decke zu laufen.

    Das Abdichtungsproblem im Dachbereich ist scheinbar erstmal notdürftig behoben (der Dachdecker war heute Abend da), was bleibt ist jede Menge Feuchtigkeit in der Decke.

    Ich gehe davon aus, dass die Baufirma die Schuld auf den Dachdecker schieben wird, und der Dachdecker die Schuld auf die Baufirma, weil diese evtl an den Planen Änderungen vorgenommen hat.

    Wer ist jetzt verantwortlich, wer bezahlt die Trocknung und die Renovierung der unteren Wohnung? Es muss zumindest teilweise die Decke neu gemacht werden und die Zwischendecke getrocknet werden.
    Wie sollte das weitere Vorgehen sein? Mit dem Architekten konnte ich noch nicht sprechen (der macht die Bauleitung)
    Ich möchte hier fragen was zu tun ist, weil ich schon befürchte wie das dann vor Ort laufen wird... ("Gar nicht so schlimm", "Wir machen hier auf, dann trocknet das weg" usw.) Wer bezahlt die Beseitigung des Schadens?

    Vielen Dank an alle!
     
  2. #2 Fabian Weber, 21.05.2019
    Fabian Weber

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    Du....erstmal bis der Schuldige gefunden ist.
     
  3. baobab

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    Danke für die Antwort. In der Regel hat doch niemand Schuld, und keiner hat den schwarzen Peter. Wer findet den "Schuldigen"?
     
  4. #4 Fabian Weber, 21.05.2019
    Fabian Weber

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    Dein Bauleiter findet den Schuldigen. Du musst als Bauherr in Vorleistung gehen, wenn Du jetzt eine Firma mit der Schadensbehebung beauftragen musst.

    Wenn Du eine Bauversicherung hast, dann dort den Schaden melden.
     
  5. #5 Canyon99, 21.05.2019
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    Hast du dir eigentlich mal überlegt, daß dein Dach aktuell "offen" ist !!! Das kann die Baufirma / der Dachdecker halt nur provisorisch mit Unterspannbahn / Folie abdecken. Sollte eigentlich jedem klar sein, daß bei Starkregen und Wind dann das Wasser ggf. irgendwo seinen Weg zwischen Folienrändern und BAuwerksanschlüssen sucht.

    Imho daher viel Glück dabei, den schwarzen Peter an Dachdecker oder Bauunternehmen zu geben. Ich kriege aktuell auch das Dach neu gedeckt + große Gaube. Der Dachdecker hat wetterbedingt nur die Gaube erstellen und die Unterspannbahn installieren können. Jetzt regnet es bei uns in Strömen und etwas Wasser kommt natürlich durch.:( Käme jetzt aber nicht auf die Idee, hier einen Verantwortlichen zu suchen ..... Das ist dann halt so.
     
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  6. baobab

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    Wir sprechen uns wieder wenn dir das Wasser durch das Wohnzimmer läuft, ob das dann "halt so ist".
    Ich beauftrage doch keine Firma um anschließend einen Wasserschaden im Haus zu haben. Dann muss der Dachdecker sagen, dass das Risiko zu hoch ist. Meine Arbeit muss ich auch vernünftig machen und nicht nur halbherzig, sonst sitzt mir mein Chef im Nacken.

    Ich beschwere mich nicht weil "etwas" Wasser in die Wohnung gekommen ist und ich mal wischen muss, sondern weil es literweise durch die Decke in die untere bewohnte Wohnung gelaufen ist, und jetzt die Holzbalkendecke professionell getrocknet werden muss.
     
  7. #7 Canyon99, 21.05.2019
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    Ich kann deinen Ärger durchaus nachvollziehen. Allerdings schreibst du, daß das ein größerer Anbau inkl. Pultdach ist und im Bestand wurde eine Gaube entfernt und das alte Satteldach teilweise geöffnet. Also ist das imho kein kleiner Eingriff, der nur einen Tag dauert und mit Planen / Schalungsbahn mal eben komplett abgedichtet werden kann.....

    Wieso sollte also der Dachdecker / Bauunternehmer für ein Ereignis - Sturm inkl. Starkregen - gerade stehen, das er weder beeinflussen kann noch bei Aufnahme der Arbeitzen absehbar war??? Dieses Risiko ist bei Dacharbeiten imminent gegeben.

    Ich glaube also nicht, daß du bei Dachdecker / Bauunternehmer was holen kannst, am ehesten sehe ich evtl. noch Chancen bei deiner Versicherung.
     
  8. #8 Gast82596, 22.05.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22.05.2019
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    und das Gerüst das der Sturm dann flachlegt, darf auch der TE wieder richten, oder wie?
    Klar hat der Dachdecker dafür zu sorgen das das Dach während der Baufase dicht ist.
     
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  9. SIL

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    genau so Kos und nicht anders- zu behaupten der Unternehmer ist da nicht in der Pflicht ist wohl sehr abwegig- zumal das Unternehmen über entsprechende Versciherung verfügt, der TE nicht zumindest ist dies die Regel.
     
  10. #10 Fred Astair, 22.05.2019
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    Nein Leute . Nur der Bauherr hat eine Bauwesenversicherung abzuschließen und kann die Police prozentual auf die AN umlegen.
    Der Unternehmer hat allenfalls eine Haftpflichtversicherung. Beim gerichtsfesten Nachweis des schuldhaften Handelns oder Unterlassens wünsche ich viel Erfolg.
     
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  11. #11 Canyon99, 22.05.2019
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    Hab ich gar nicht behauptet... Ich hab lediglich darauf hingewiesen, daß ein Bauunternehmen / der Dachdecker aus meiner Sicht eine provisorische / behelfsmäßige Abdeckung schuldet. Wenn dann in der Phase örtlich ein Sturm und/oder Starkregen auftritt, wüßte ich nicht, warum hier der Unternehmer dann automatisch in der Verantwortung/Haftung ist. So was nennt man dann glaube ich höhere Gewalt ;)

    Höhere Gewalt (von lateinisch vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung). Quelle wikipedia
     
  12. SIL

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    Interessant wieso ich als Unternehmer keine Bauwesen ( alt Bauleistung ) abschliessen kann (VOB Teil B wird in Paragraph 7) , entzieht sich meiner Kenntnis, aber vom Fred lernen wir immer gerne, oder doch eher BH Haft, die leistet dafür aber nicht.
    so hat er das :bounce: aber ich lass euch mal da weiter simbulieren:winken
     
  13. SIL

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    @Canyon99 besprich das bitte mit Fred- ihr kennt euch ja da bestens aus
     
  14. #14 Fred Astair, 22.05.2019
    Fred Astair

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    Dass ein AN eine Bauwesenversicherung für Folgeschäden am Bauwerk, welches er gar nicht errichtet, abschließt, ist völlig unüblich und unverhältnismäßig.
    Regelmäßig sind mehrere Gewerke an der Errichtung beteiligt und nur der Bauherr kann sinnvollerweise alle Gefahren, die sich auf sein zur Verfügung gestelltes Bauwerk beziehen, versichern lassen.
    Verlangt er dies von seinem Erfüllungsgehilfen, so hat er dies vor Vertragsabschluss mitzuteilen und gesondert zu vergüten.
    Der Schutz vor unvorhersehbaren Ereignissen ist keine includierte Nebenleistung.

    Ihr könnt ja munter weiterfabulieren und den TE glauben machen, dass er bei seinem Dachdecker alles abgreifen kann, was auch nur im Entferntesten mit dem Bauwerk zu tun hat. Inzwischen dreht sich an der nassen Decke nichts und Schimmel und Fäulnis feiern fröhliche Urstände.
     
  15. arch

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    Es ist wohl, wie Fred sagt:

    Bauleistungsversicherung

    Auf einer Baustelle läuft nicht immer alles nach Plan. Naturgefahren wie Sturm und Hochwasser können das halbfertige Gebäude beschädigen. Oder Unbekannte zertrümmern Installationen und verwandeln den halbfertigen Bau in eine Ruine.


    In solchen Fällen hilft eine Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter und Vandalismus entstehen – oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern, wenn diese etwa bei Fassadenarbeiten eine Fensterscheibe zertrümmern. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können mit abgedeckt werden.


    Würde mich in diesem Fall an diese wenden. Soweit ich weiß ist ein Handwerker verpflichtet, sein Werk vor Beschädigung bis zur Abnahme zu schützen, nicht das ganze Gebäude. Auch wenn ich das schon nachvollziehen kann, dass wenn der Bauherr als Laie ein provisorisches Dach vom Dachdecker machen lässt, und Wasser rein läuft, weil das Dach ja nicht dicht war, was er beauftragt hat, die schuld bei eben diesem Dachdecker sieht. Ist ein bischen wie beim Arzt, sollte der Eingriff am offnen Herz (Haus) schief laufen, ist es meistens Pech, statt Kunstfehler.
     
  16. #16 simon84, 22.05.2019
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    Das hört sich zumindest aufs erste schon so mal an als ob der Dachdecker eine Behelfsdeckung vorgenommen hat.

    Waren in den letzten Tagen in eurer Zeit nicht extreme Wettersituationen mit Starkregen ?
    Es wurde doch tagelang schon davor gewarnt. Warum beauftragt man dann Arbeiten am Dach, wenn man als Bauherr schon weiss, dass es "Wetter" gibt, bzw. widerspricht nicht oder bittet um Aufschub?

    Wenn das schon normale Eindeckungen teilweise überfordert, kann man doch von einer Behelfsdeckung nicht erwarten dass 100% dicht ist...
     
  17. #17 Fabian Weber, 22.05.2019
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    Einfach mal beim Dachdecker nachschauen, wie weit die Nebenleistung hier gemäß VOB geht. Ich sehe hier aber auch den Dachdecker in der Pflicht, selbst wenn dieser nicht ursprünglich dafür beauftragt sein sollte, so ist er doch für das Gelingen des Gesamtwerkes mitverantwortlich und hat auch entsprechende Hinweispflichten wie zum Beispiel: „Achtung Gewitter es muss geschützt werden!“
     
  18. SIL

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    @simon84 BL ist der Architekt soweit der TE vorgetragen hat - ob das 'Behelfsmässig oder als Bauten Sicherung' ausgeführt wurde ist unerheblich, zumal dem Architekten und den Firmen ja notwendigerweise klar, offensichtlich das 'bewohnt', insofern bleibe ich dabei, entgegen Fred und Arch etc, beim Bauherr das 'Versagen' zu suchen mag der einfache sein, ist aber wohl kaum schlüssig - zumal ein BL bestellt ist. :winken
     
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  19. #19 simon84, 22.05.2019
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    Leute, ihr habt schon die Wetterberichte der letzten paar Tage für Osthessen gesehen?

    Unwetter fluten Straßen und Keller in Nord- und Osthessen

    Tief "Axel" wütet: überflutete Straßen und vollgelaufene Keller

    Land unter in Nord- und Osthessen - Radfahrer aus Fluten gerettet



    Noch Fragen ??

    @SIL meinetwegen Archi. Aber der Dachdecker doch nicht ! Was soll denn der Bauen? Ein Dach übers Dach übers Dach übers Dach damit er am Dach arbeiten kann während er am Dach arbeitet ???
     
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    Dann hats der Fabian verpennt ;)
     
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