Wasserzählerkapsel Einbau/Tausch ohne Montageschlüssel möglich?

Diskutiere Wasserzählerkapsel Einbau/Tausch ohne Montageschlüssel möglich? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Liebe Experten, ich habe folgendes Anliegen und kann mit Meister Google leider nichts dazu finden. Im Bad der Wohnung wurde nach Sanierung vor...

  1. #1 Otto Mayer, 14.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 14.11.2019
    Otto Mayer

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    Liebe Experten,

    ich habe folgendes Anliegen und kann mit Meister Google leider nichts dazu finden.

    Im Bad der Wohnung wurde nach Sanierung vor die Strangleitungen mit Unterputzwasserzähler (Koax 2) und Absperrventile eine Trockenbauwand gebaut. Die komplette Installation ist nicht zugegipst hinter dieser Trockenbauwand. Da die Wasserzähler und Absperrventile von der Position exakt hinter der Wand der Duschen liegen, wurde eine sündhaft teure schlagregendichte Revisionsklappe (40x40cm installiert), die befliest ist. Die Trockenbauwand hat einen Abstand von ca. 20 cm zu den Unterputzgehäusen der Wasserzähler (es ist also 20 cm Luft dahinter). In alle Richtungen um die Unterputzgehäuse der Wasserzähler befinden sich keine anderen Installationen.

    Problem: Die Revisionsklappe wurde so angebracht, dass man nicht mit einem Montageschlüssel senkrecht auf die Unterputzwasserzähler fahren kann, weil nicht berücksichtigt wurde, dass das Gehäuse der Klappe noch einen Rahmen hat. Dieser Centimeter behindert nun.

    Ist ein Einbau und Austausch der Kapsel auch ohne Montageschlüssel möglich? Die Wasserzähler sind von allen Seiten mit einem beliebig langen Werkzeug (Schlüssel o.ä.) bestens zu erreichen, halt nicht direkt frontal von vorne. Es sind in diesem Sinne ja keine "echten" Unterputzwasserzähler, da diese nicht eingegipst sind, wo man zwingend nur frontal von vorne hinkann.

    Möchte die Revisionsklappe ungern reklamieren, weil ansonsten wieder das ganze Bad aufgerissen werden müsste, die Klappe versetzt werden müsste und wir eigentlich die Schnauze voll haben und einziehen mögen.

    Herzlichen Dank für die Antwort!!
     
  2. #2 Fred Astair, 14.11.2019
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    Die Hilfskräfte, die von den Abrechnungsunternehmen mit dem Zählerwechsel beauftragt werden, haben einen eingeschränkten Werkzeugumfang und eine noch begrenztere Zeitvorgabe. Wenn die eine Behinderung erkennen, brechen die ab und machen einen neuen, kostenpflichtigen Termin, den Du nach Aufwand bezahlst. Das wiederholt sich dann alle 5/6 Jahre.
     
  3. #3 Otto Mayer, 15.11.2019
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    Lieber Fred,

    vielen Dank für deine Antwort. Leider beantwortet diese nicht meine Frage, sondern drückt nur aus, dass in einer perfekten Welt der Mangel nicht vorhanden sein sollte, um keine Umstände zu erzeugen. Betrachten wir trotzdem einmal die kleine Folgenabschätzung:

    1. Klappe versetzen lassen:

    Demontage von Toilette und Badewanne, komplette Fliesen müssen runter, da Fugenbild an Fugen der Klappe ausgerichtet ist, Klappe muss versetzt werden, Loch in Trockenbauwand muss verschlossen werden, Badewanne muss wieder montiert werden und Toilette auch. Dazu kommt noch: Mangelbeseitigungsverlangen an die ausführenden Unternehmen, ggf. Streitigkeiten, solange kein Badezimmer. Selbst wenn man davon ausgeht, dass alle Folgeschäden zB in Form eines nicht möglichen Einzugs übernommen werden, verbleibt ein Haufen Stress und Ärger.

    2. Die Eichfrist der Zähler läuft alle 6 Jahre ab. Wenn man sehr großzügig von 60 Jahren Lebensdauer in der Wohnung ausgeht, steht der Austausch 10 mal an. Wenn man die Schwierigkeit vorher ankündigt und Übernahme der Kosten erklärt, regelt es sich entweder von selbst oder man muss eine Arbeitsstunde zahlen (= 100 Euro brutto = 1.000 Euro auf die gesamten 60 Jahre).

    Wägen wir also Punkt 1 gegen 2 ab, ist für mich eindeutig Punkt 2 besser.

    Deswegen meine Frage, die ich mir leider nicht selbst beantworten kann und für die ich Expertenrat benötige: ist das möglich oder nicht?
     
  4. #4 Fred Astair, 15.11.2019
    Fred Astair

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    Möglich ist alles.
    Wenn Dir diese Aussage reicht, können wir an dieser Stelle abschließen.
    Ob Deine Rechnung aufgeht und wie groß die Gefahr von Beschädigungen bei diesen Operationen ist, musst Du selbst beurteilen.
    Du schreibst im Plural von Zählern. Bei WW ist die Eichfrist nur fünf Jahre.
     
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