WDVS Eigentumswohnung

Diskutiere WDVS Eigentumswohnung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Liebe Experten, seit Oktober befindet sich meine Eigentumswohnung im Bau. Der Rohbau steht und nun wird seit drei Wochen das WDVS installiert und...

  1. #1 Dahejul, 29.12.2019
    Zuletzt bearbeitet: 30.12.2019
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    Liebe Experten,

    seit Oktober befindet sich meine Eigentumswohnung im Bau. Der Rohbau steht und nun wird seit drei Wochen das WDVS installiert und nähert sich gerade meiner Etage (2. OG rechts).

    Nun sind mir einige Dinge aufgefallen, für mich etwas verunsichern. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen, im Anhang findet ihr dazu Fotos.

    1. Kann das mit diesem „Material-Mix“ aus Mineraldämmwolle (Speedrock II, WLG040) und EPS (Neowall, WLG034) überhaupt ein zugelassenes WDVS sein?

    2. Auf einem Foto sieht man gut, dass bei einer der ersten Dämmplatten, die an der Außenseite meiner Wohnung angebracht wurden, an der Rückseite ein großes Stück fehlt. Kann man das so lassen, oder müsste was gemacht werden? Wenn letzteres, was?

    3. An der Ecke ist einiger (schon vollständig ausgehärteter) Klebemörtel in der Fuge zur noch nicht montierten nächsten Platte – ich schätze, das geht gar nicht so, oder? Was ist zu tun?

    4. Sieht der Fensteranschluss im EG okay aus?

    5. Wie ist allgemein euer Eindruck zur Ausführung des WDVS, soweit man das über die Fotos beurteilen kann? Okay, oder größere Mängel?

    LG
    Dahejul
     

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  2. #2 simon84, 30.12.2019
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    Vielleicht gibt es eine Brandschutz Anforderung für das EG? Das ganze ist doch Bauträger, du kaufst eine fertig Wohnung eigentlich (rechtlich) hast du da sehr wenig Handhabe
     
  3. #3 Dahejul, 30.01.2020
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    Weil ich eine schlüsselfertige Wohnung vom Bauträger kaufe, kann ich von diesem nicht eine korrekte Ausführung der Dämmung einfordern? Ist für mich erstmal nicht nachvollziehbar.

    Das hieße, ich müsste (rechtlich) bis zur Abnahme der fertigen Wohnung und des Gemeinschaftseigentums warten, um Mängel in der Dämmung beim Bauträger zu reklamieren? Eine wirtschaftliche Nachbesserung wäre dann ja kaum noch möglich.

    Wie kritisch wären überhaupt die Punkte oben, also Mörtel in einzelnen Dämmplatten-Fugen, Fehlstellen in einzelnen Dämmplatten und ein Material- bzw. Herstellermix, bei dem mir Zweifel kommen, ob das so überhaupt ein zugelassenes WDVS ist?
     
  4. #4 simon84, 30.01.2020
    simon84

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    Richtig. Bei einem echten Bauträger kaufst du ja ein fertiges Haus inkl. Grundstück bzw. Sondereigentumsanteil.
    Das ist so wie wenn du ein fertiges Produkt wie ein Auto kaufst. Da stehst du ja auch nicht am Band bei der Montage daneben.
    Dazu gibt es selbstverständlich zugesicherte Eigenschaften und einzuhaltende Normen !

    Am besten auch mal in den Vertrag reinschauen. Ist da überhaupt ein bestimmtes WDVS oder Dämmung genannt oder ggf. nur ein "Energielevel" ?

    Wenn du, oder noch besser die gesamte WEG Zweifel an der fachgerechten Ausführung der WDVS habt, dann solltest du auf jeden Fall so gut wie möglich dokumentieren und idealerweise gesammelt als WEG Bedenken anmelden bzw. nachfragen !
     
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  5. #5 Dahejul, 31.01.2020
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    Danke für deine schnelle Antwort.

    Laut Baubeschreibung ist ein WDVS „gemäß Nachweis zur Energieeinsparverordnung“ vorgesehen. Im Vertrag ist als Energiestandard die EnEV 2016 vereinbart.
     
  6. Alex88

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    dieser "Materialmix" ist bei Mehrstöckigen Gebäude m.W. sogar Vorschrift, wegen Brandüberschlag
    ansonsten kannst du den BT auf die angeblichen Mängel ansprechen, wenn er dir aber den Mittelfinger zeigt
    kannst du gar nichts machen, wie Simon schreibt: du kaufst ein fertiges Produkt, sonst nichts
    aber in einem gebe ich dir recht, saubere Verarbeitung sieht anders aus.....
     
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  7. #7 Dahejul, 31.01.2020
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    Gut zu wissen, wie da die rechtliche Lage ist. Das war mir bisher einfach gar nicht klar und wundert mich doch auch etwas, weil ich dann ja im Grunde die sprichwörtliche „Katze im Sack“ kaufe, wenn ich beim Kauf vom Bauträger während der Bauphase weder kontrollieren, noch bemängeln bzw. Änderung fordern darf.
     
  8. #8 Fred Astair, 31.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 31.01.2020
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    Bei keinem anderen von Dir gekauften Produkt stehst Du bei der Produktion daneben und schaust dem Hersteller auf die Finger. Das ist bei einer Wohnung nicht anders.

    Zum "Materialmix" hast Du bereits Antwort erhalten. Die sog. Brandriegel aus Miwo sind seit einigen Jahren Vorschrift.
     
  9. BaUT

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    Das Problem ist, dass der BT nicht dazu genötigt werden kann jedem Wohnungskäufer (Baulaien) alle Details der Bauausführung und die dort zugrunde liegenden Regeln der Technik zu erklären wenn der Laie jede woche neue "vermeintliche" Mängel findet und anzeigt.

    Ich kenne aber viele Bauträger, die kein Problem damit haben, einen Bauüberwacher eines Erwerbers auf die Baustelle zu lassen und von diesem auch gerne Hinweise auf echte Ausführungsfehler im Zuge des Bauablaufes entgegen nehmen. Ein solcher Bauüberwacher unterstützt dann die Bauleitung des BT und hält sie nicht mit dummen Fragen von der Arbeit ab. Vielleicht gönnen Sie sich ja einen solchen Fachmann und reden mal mit dem BT ob das für Ihn ok wäre?!
     
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