WDVS Feherhaft?

Diskutiere WDVS Feherhaft? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Update: Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens berliefen sich dank Rechtschutzversicherung lediglich auf die selbstbeteiligung und...

  1. Primi

    Primi

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    Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens berliefen sich dank Rechtschutzversicherung lediglich auf die selbstbeteiligung und kleine unkosten (Fahrtkosten...) des Rechtsanwaltes- insgesamt ca. 350 €. Das Verfahren an sich war erheblich teurer (Gutachter ca.3100€; Gerichtskosten 65€; eigene Rechtsanwaltsgebühren ca. 500€)

    Nachdem der Handwerker die fachgerechte Nacharbeit vor Einleitung des Beweissicherungsverfahrens nicht durchführen wollte (er wollte lediglich ein paar Ausbesserungsarbeiten erledigen) habe ich nach dem Beweissicherungsverfahren den Handwerker auf Schadenersatz verklagt. Damit wollte ich erreichen, dass die Arbeiten von einem anderem Handwerker ausgeführt werden können, zu dem ich mehr Vertrauen hätte.

    Leider habe ich diesen Prozess verloren, da ich nichts schriftliches hatte, welche Arbeiten der Handwerker nicht ausführen wollte und der Handwerker angab, dass er selbstverständlich auch jetzt noch zu Nachbesserungsarbeiten bereit wäre. Schriftlich hatte ich nur die (selbst erstellte) Mägelrüge mit Fristsetzung, aber keine Ablehnung der Mängelbeseitigungsmaßnahmen. Somit hat die Richterin festgestellt, dass der Handwerker noch immer sein Recht auf Nachbesserung hat. Die Kostenenscheidung dieses Prozesses hat dann ebenfalls die Kosten des selbstständigen Beweissicherungsverfahren mit inbegriffen, da das Beweisverfahren zu den Kosten des anschließenden Prozesses gehören.

    Hier hätte anscheinend die Rechtsanwältin vor Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens noch schriftlich klären müssen, welche Arbeiten wie nachgebessert werden sollten. Nur damit könnte man dann überhaupt die Kosten des Beweisverfahrens auch vom Handwerker zurückfordern. Nach meinem Kenntnissstand hätte es noch den Weg der Feststellung geben können, dass der handwerker zur Beseitigung der Mängel verpflichtet war (Klage auf Feststellung...). Auch dann könnte man , bei zumindest Teilweiser bestätigung im Beweissicherungsverfahren, die Kosten des Beweissicherungsverfahrens vom Handwerker zahlen lassen.

    Nach der Klage hat nun der Handwerker die im Beweissicherungsverfahren festgestellten Mängel beseitigt:

    Als Mangel Festgestellt wurde der nicht Schlagregendichte Anschluss an die Fensterbretter.

    Laut Sachverständigen waren die Fensterbretter einfach zu kurz. Aus den entstandenen Rissen und den noch 1-2 cm aus der Oberfläche des Leibungsputzes hervorragenden oberen Schenkeln der Abschlussprofile schließt er, dass der seitliche Anschluss nicht Schlagregendicht und / oder Bewegungsfähig ausgeführt wurde.

    Dies hat der Handweker nun durch eine zusätzliche 1cm Styrodurplatte in der Leibung beseitigt.

    Ein weiterer festgestellter Mangel hat sich von selbst erledigt, da der nachbar nun ebenfalls ein WDVS anbringen ließ und damit die fehlerhafte ausgeführte Anschlussleiste überdeckt wurde

    Ob die Mängel wirklich beseitigt wurden wird sich zeigen.
     
  2. Primi

    Primi

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  3. Primi

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    @ Helferlein:
    Die Herstellerfirma hält sich raus, da bereits das Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. Auch sonst wird man sich so weit wie möglich für den Verarbeiter einsetzen, da dieser ja auch das Material kauft und verwendet...
     
  4. uban

    uban

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    Hallo Primi,

    heisst das die wesentlichen Mängel (zu kurze Fensterbank, Risse in den Ecken -> fehlende Diagonalarmierung?) sind weiterhin vorhanden?
    So wie das aussieht sind keine daraus resultierenden Schäden (Absaufen des WDVS, hast ja dazu noch Resol Platten) zu erkennen?
    Gruss
     
  5. Primi

    Primi

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    Jain... Die Fensterbank ist ja nun nicht mehr zu kurz !?

    Die Risse in den Ecken wurden überputzt. Eine Fehlende Diagonalarmierung liegt ja nicht vor. Hier wurde damals eine Dämmplatte von unten in gesamter Leibungsbreite angeklebt. Somit habe ich in allen oberen Fensterecken eine Dämmstofffuge. Hier haben sich Risse gezeigt die laut Gutachter aber <0,2mm sind und damit keine Mängel.

    Ich kann bisher kein Absaufen des WDVS erkennen. Auch sonst sind bisher keine weiteren Schäden zu erkennen.
     
  6. Siddy74

    Siddy74

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    Und der ganze "Spaß" hat nun drei Jahre gedauert? Achherje, das macht mir MUT :mauer

    Damit soll die Fensterbank nun "Schlagregendicht" sein??? Das Problem der Fensterbankausdehnung ist ja immer noch vorhanden und ich weiß nicht ob so ein "Flickwerk" auch nach den Regeln der Technik gemacht wurde? Sprich, Styrodur in die Leibung und wieder bis runter auf die Bank geputzt? Das reißt doch da wieder ein oder täusche ich mich? Bin kein Fachmann aber so sauber klinkt das gerade nicht ...

    Bist Du auch den Kosten des Beweisvervahrens sitzen geblieben?
     
Thema: WDVS Feherhaft?
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