Wechsel Energieberater möglich? (KFW, 10.000 Häuser)

Diskutiere Wechsel Energieberater möglich? (KFW, 10.000 Häuser) im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Zusammen, wir wollen ein EFH BJ69, 200qm sanieren lassen. Dazu haben wir einen Energieberater bereits beauftragt, der uns ein energetisches...

  1. stein1

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    Hallo Zusammen,

    wir wollen ein EFH BJ69, 200qm sanieren lassen. Dazu haben wir einen Energieberater bereits beauftragt, der uns ein energetisches Gutachten erstellt hat. Die Anträge für KFW430 und 10.000 Häuser Programm sind von ihm bereits gestellt worden. Bei der Durchsprache des Energieberaterberichts kam jetzt das für mich Unerwartete.
    Ich habe gefragt, ob er nach Abschluss der Sanierungsarbeiten durch die Baufirma den korrekten Einbau der Maßnahmen prüft und mir die Bestätigungen bei KFW und 10.000 Häuser-Programm einreicht (natürlich nicht unentgeltlich …..).

    Daraufhin war die Stimmung und das Verhältnis seither am Boden. Er meinte er macht das eigentlich nur, wenn er auch die gesamten Sanierungsplanung gemäß HOAI macht. Also die Leistungsphasen 1-8 (auf Phase 9 würde er verzichten). Das würde für mich aber Kosten von etwa 20% der Sanierungssumme bedeuten.....! - Für mich eigentlich unakzeptabel.

    Daher Frage ich mich, ob ich den Energieberater wechseln kann, wenn die Anträge bereits gestellt sind?

    Des weiteren bin ich mir beim KFW430 nicht ganz sicher. Muss der Energieberater wirklich die gesamte Baubegleitung mit machen und muss ich das wirklich gemäß HOAI honorieren?

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier wer aufschauen könnte, da es um viel Geld geht und ich das Vertrauen in den Berater verloren habe!
     
  2. #2 Gast85808, 19.01.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Mal ganz deutlich:

    Förderungen abgreifen, aber die damit verbundenen Verpflichtungen nicht eingehen. In allen kfw-Programmen steht eindeutig:

    Der Energieeffizienz-Experte führt eine energetische Fachplanung durch und erstellt die "Bestätigung zum Antrag" und begleitet die Umsetzung der energetischen Maßnahmen. Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung". Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen des Energieeffizienz-Experten sind in der Anlage "Technische Mindestanforderungen" beschrieben (Ziffer 3 Leistungen des Sachverständigen)

    Die kfw will vereinfacht gesagt, keinen Stempelaugust. Und das ist auch gut so.
     
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  3. #3 Lexmaul, 19.01.2020
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    Es ist aber möglich.
     
  4. stein1

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    Du meinst den Energieberater wechseln, obwohl die Anträge schon gestellt sind?

    Ich will ja auch gar nicht, dass der Energieberater das umsonst macht. Problem ist nur, dass ich nicht einsehe bei einer Sanierungssumme von 300.000 Euro etwa 60.000 Euro für den Energieberater/Architekten abzudrücken, den ich nicht möchte. Gegen eine reine Baubegleitung der energetischen Maßnahmen habe ich überhaupt keinen Einwand!

    Oder rechnet sich diese Baubegleitung immer noch HOAI?
     
  5. #5 Lexmaul, 19.01.2020
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    Ja, das ist möglich, allerdings musst Du auch einen finden, der darauf Bock hat UND es billiger macht. Die wissen schon genau, was für ein Problem Du dann hast ;)
     
  6. #6 Gast85808, 19.01.2020
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    Gast85808 Gast

    Die kfw hat Ihre Bedingungen, die hast Du mit Antragstellung akzeptiert und unterschrieben.

    ich verstehs ja auch, schon blöd, wenn man Fördergelder bekommt und muß was dafür machen, Geld zu bekommen, ohne was zu tun fände ich auch cooler.

    Aber das ist der Irrtum bei der kfw: das ist kein Wohltätigkeitsverein. So und ein Ingenieur der Leistungen anbietet, muß nach HOAI abrechnen. Macht er es nicht und ihm kommt jemand auf die Schliche, ist er dran, bis hin zum Rauswurf aus der Kammer. Ob das jetzt 60k€ ausmacht in Deinem Fall? k.A.

    Bei den derzeitigen Zinsen macht ohnehin die Überlegung mehr Sinn, ohne die kfw was zu machen.
     
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  7. #7 Lexmaul, 19.01.2020
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    Er muss doch gar nicht mehr nach HOAI, oder?
     
  8. #8 Gast85808, 19.01.2020
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Urteil LG München aus September:

    "Nach dem Wegfall der HOAI sei ein Honorar in Höhe der (im Raum München) gemäß § 632 Abs. 2 BGB üblichen Vergütung geschuldet." (in dem Fall gab es keine schriftliche Honorarvereinbarung und der Architekt wollte Mindestsätze abrechnen) Du kannst das Honorar frei vereinbaren, darfst die Mindestsätze aber nicht unterschreiten...

    So, da alle AK`s immer noch auf die HOAI verweisen, den Rest kannste Dir denken. Und da Du zwingend nen DENA-zertifizierten brauchst...:e_smiley_brille02:
     
  9. stein1

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    Ok ich verstehe! Ich wollte nur verhindern auf ein schwarzes Schaf rein zu fallen. Ich finde es nach wie vor eine Frechheit, dass er sagt, dass er es nur weiter machen würde, wenn ich ihm alle Planungsphasen von 1-8 gemäß HOAI machen lasse ....!
    Ich meine die Baubegleitung kann doch nie mehr Arbeit sein als die Leistungsphase 8 (32%).

    Was habt ihr den so für die Baugegleitung bzw. für eure Bestätigungen der Durchführung gezahlt?
     
  10. #10 Lexmaul, 19.01.2020
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    150 Euro für den Stempelaugust :D
     
  11. #11 simon84, 19.01.2020
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    Du darfst aber nicht vergessen, dass du bei LPH1-8 eine hochwertige Begleitung hast (die du ja auch einfordern kannst) damit kannst du aber locker mal 20% sparen, mit oder ohne KfW. Also ich würde nicht wegen der KfW LPH1-8 machen, sondern sowieso ! Ausser du bist dir 100% sicher, dass du die Leistungsphasen selber besser als der Architekt erbringen kannst und willst
     
  12. BaUT

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    Genau. Der Archi darf jetzt auch wesentlich mehr frei vereinbaren. Alles ist frei verhandelbar - so wie bei Rechtsanwälten und deren Beraterhonoraren.

    An ie Fragestellerin: Mach was du willst. Du kannst ja die Ausführung der kfw-Relevanten Arbeiten selbst fotodokumentieren und alle Produktdatenblätter verbauter Produkte sammeln. Danach musst du dann alle kfw-relevanten Rechnungen sammeln und den ganzen Papierhaufen dem Deppen geben, der für 150 EUR die BnD ausfüllen soll...
     
  13. stein1

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    Das glaube ich, aber mir wäre mit einem GU wohler. Da bekomme ich eher einen Festpreis und ich kann somit die Kosten besser einschätzen!
    Das mit dem Architekten ist mir irgendwie zu gefährlich, weil es am Ende doch viel teuer werden kann! Das ist mein Problem! :(
     
  14. #14 Knollevoll, 20.01.2020
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    mal son eine Off-Topic Frage, kann man für 300000€ nicht einfach ein neues Haus bauen? 200qm für 300000 sanieren und trotzdem ein altes Haus?
     
  15. #15 simon84, 20.01.2020
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    Wie lange kann man denn für 300.000 eur heizen ?
     
  16. Knebel

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    Ich habe das Gefühl hier werden Dingen miteinander vermischt....
    Vllt. will sich dein Energieberater als Planer und Architekt sein....
    in der Regel erfüllt eine Energieberater ...beratende Tätigkeit und nicht planende Tätigkeit
    Ne richtige 'Planung' ( mit Haftung) geht weit über dir EB Tätigkeit hinaus

    Die ursprünglich Frage ob man einen EB wechseln kann....
    Gute Frage...weiss die Antwort nicht...aber kann man einfach bei der KFW Hotline nachfragen

    Hast du kein KFW 431 beantragt ?
    Damit wird idR der Energieberater bezahlt für die Baubegleitung ..50 % seiner Kosten
     
  17. stein1

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    Ja das ist auch meine Vermutung, dass er sich den Auftrag untern Nagel reisen will um nicht nur als Energieberater zu kassieren sondern als Architekt erst ganz richtig.
    Nee 431 ist noch nicht beantragt, aber das war wenigstens schon mal im Gespräch gewesen.
     
  18. BaUT

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    Ach ja! Gern gewählte Option! Die preislich hoch bewerteten Leistungsphasen alle voll abgreifen und dann die mühsame Mängelverfolgung (Leistungsphase 9) anderen überlassen! Alles richtig gemacht - Herr Architekt!

    Und wer macht bei Ihnen dann die Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung?
     
  19. #19 Gast85808, 21.01.2020
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    Gast85808 Gast

    der GU :biggthumpup:
     
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  20. arch

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    Für mich sieht das hier auch stark danach aus, als würde sich jemand über die Energieberatertätigkeit einen Architektenauftrag ergattern wollen. Die Baubegleitung eines Energieberaters ist nicht zu vergleichen mit LPH8. Oder koordiniert der Energieberater die Gewerke, schreibt das Bautagebuch, prüft die Wiegescheine der Betonmischer, die Einhaltung des LVs und alles, was der Architekt normalerweise tun würde? Inklusiver aller dafür nötige Haftung? In meinem Verständnis macht der Energieberater eine Vorgabe an die energetisch relevanten Bauteile, in Form einer Eigenschaft, wie z.B. den U-wert der Außenwand, dann prüft er, ob das, was geplant wurde, die U-Werte erfüllt, und kontrolliert auf der Baustelle, dass das, was geplanter Weise den U-Wert erfüllen würde, auch tatsächlich so umgesetzt wurde. Wäre es anders, könnte kein Zimmermann/Heizungsbauer/Schornsteinfeger Energieberater sein, weil er gar nicht die Qualifikation hätte, die Leistung nach HOAI anzubieten, folglich wären nur Ingenieure Energieberater.
    Die Qualifikation zur Energieberatung muss dein Energieberater irgendwo her Haben, z.B. von einer Vereinigung wie der Architektenkammer. Da Könnte man mal anrufen, und fragen, wie die Leistungen eines Energieberaters konkret aussehen, auf was du bestehen kannst. Und ich kann mir schon vorstellen, dass dein Energieberater sich das gar nicht aussuchen kann, welche Leistungen er erbringt, und welche nicht, wenn das Gesamtpaket "Energieberatung" auch die Nachweisführung für die KFW beinhaltet. Außerdem könnte man bei der KFW nachfragen, wie so ein Nachweis aussieht, und da die ja 50% der Kosten fördern, dürften die auch wissen, was das so durchschnittlich kostet.
     
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