WEG Eigentümer hat ohne Genehmigung tragende Wand entfernt

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  1. #1 EntnervterNachbar, 19.08.2024
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    Frage: Wir wohnen in einer WEG mit mehreren Eigentümern. Jetzt kam heraus, dass eine Eigentümerin eine tragende Wand zur Vergrößerung Ihres Wohnzimmers entfernt hat. Die gleiche Wand ist in allen Etagen und im Keller noch da. Weder wurde vorher die WEG gefragt, noch war ein Statiker im Haus. Auch im Baulastverzeichnis ist nichts zu finden und in den Plänen wurde auch keine Änderung vorgenommen.
    War das so erlaubt?
    Was kann man tun?
    Musste dazu keine Baugenehmigung eingeholt werden?
    Die Wand hat übrigens auch noch die Außenwand abgestützt.
    Freue mich auf Eure Antworten.
     
  2. #2 Fred Astair, 19.08.2024
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    Nein, aber das weißt Du selbst. Sonst würdest Du hier nicht fragen.
    Eigentumerversammlung einberufen, Schadensersatzforderung aufmachen, verlangen den alten Zustand wiederherzustellen.

    Vermutlich ja.
     
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  3. SIL

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    Nein.
    Nein.
    Statiker beauftragen ggf Prüfstatiker - Kosten und eventuell Ertüchtigung gehen zu Lasten Verursacher.
     
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  4. #4 EntnervterNachbar, 20.08.2024
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    Danke für die Antworten. Wir haben die Eigentümerin schon darauf hingewiesen, wurden aber beschimpft. Es hätte sich nicht um eine tragende Wand gehandelt.
    Wir haben es aber einer befreundeten Architektin gezeigt, die meinte, dass sei ganz klar eine tragende Wand. Jetzt hängt der Haussegen schief, alles sehr unerquicklich.
     
  5. #5 Fred Astair, 20.08.2024
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    Und nun?
    Sollen wir ihn geradehängen?
     
  6. #6 Fasanenhof, 20.08.2024
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    Bei einer tragenden Wand, die fehlt hängt bald mehr schief als nur der Haussegen.

    upload_2024-8-20_9-54-47.jpeg
     
  7. #7 Hercule, 20.08.2024
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    Wo ist das Problem ?
    Die befreundete Architektin schreibt einen zweizeiler, dass es sich dabei um eine tragende Wand handelt die nicht entfernt werden darf. Mit Kopie vom Plan, Stempel und Unterschrift - schließlich ist Sie Sachkundig.
    Damit gehst du zur Polizei und machst eine Anzeige.
    Alles andere ist nicht mehr dein Problem.
    Die Polizei ist gezwungen zu reagieren denn stürzt was ein, wäre die verantwortlich.
    Du hast auch nichts falsch gemacht schließlich wolltet Ihr das vorab mündlich und friedlich klären.

    Übrigens: machst du nichts und kommt es zu einem Einsturz, könnte man villeicht sogar dich rechtlich haftbar machen weil du davon gewusst hast !
     
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  8. #8 BaUT, 20.08.2024
    Zuletzt bearbeitet: 20.08.2024
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    Zur Polizei?
    Wohl eher zur Baupolizei, die man heute "Untere Bauaufsicht" tituliert!
    Die Architektin sollte den Grundriss des Hauses kopieren und die entfernte Wand darin farbig markieren. In einem Schreiben an das Bauamt (welches sie auch formell der Hausverwaltung der WEG zustellt) schreibt sie dann rein, dass sie aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation davon ausgeht, dass es sich bei der eigenmächtig durch die Wohnungseigentümerin entfernte Wand um eine tragende und aussteifende Wand handelt und dass durch deren Entfernen wegen gefährlichem Eingriff in die Statik des Hauses ggf. Gefahr im Verzug besteht.

    Dann sind Hausverwaltung und Bauamt sofort in der Pflicht in Zusammenarbeit mit einem (Prüf-)Statiker die alte Statik und die vorgenommenen baulichen Änderungen hinsichtlich der Tragfähigkeit zu überprüfen. Alle dadurch notwendigen Kosten trägt die Umbaufrau, denn so oder so handelte es sich bei der ausgebauten Wand offenbar um eine massive Wand (Gemeinschaftseigentum) die nur mit Zustimmung der WEG hätte ausgebaut werden dürfen.
     
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  9. #9 EntnervterNachbar, 20.08.2024
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    Danke. Die Tipps sind echt gut.So werde ich vorgehen. Falls noch jemand eine Idee hat, einfach schreiben.
     
  10. BaUT

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    Die Umbau-Eigentümerin hätte ja zum Zeitpunkt des geplanten Umbaus schon einen Statiker hinzuziehen müssen, der die alte Hausstatik sichtet und auf dieser Basis eischätzt ob es eine tragende Wand ist und welche Unterfangungsmaßnahmen ggf. erforderlich gewesen wären. Das alles hätte er dann in ein Protokoll schreiben können und dieses hätte die Hausverwaltung/WEG dann per Beschluss gestatten können.
    Wenn sie clever ist holt sie das jetzt schnell nach damit es von Amts wegen nicht zu teuer wird.
     
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  11. Alex88

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    ist sie nicht...
     
  12. #12 Jo Bauherr, 20.08.2024
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    Nach meinen Erfahrungen reagieren unsere 'Bauaufsichten' in solch (erstmal) privatrechtlichen Konflikten zuerst am Liebsten gar nicht - und dann (nach einigen Anwaltsbriefen) so langsam wie nur möglich ...
    Besser ist es m.E. immer zu versuchen, den Verursacher direkt mit seinem Privatvermögen in Haftung zu nehmen. Also über Gemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung etc..
     
  13. #13 simon84, 20.08.2024
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    als mieter ?
    Whistleblower, ja okay, aber alles weitere ? Hmmmm
     
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  14. #14 Jo Bauherr, 20.08.2024
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    Ähm ... OK! Als Mieter natürlich sehr schwierig. Bleibt eigentlich nur die 'Whatsapp-Mieter-Gruppe' ... und da muss man das eben sukzessive hochschaukeln ... UND die Wohnungseigentümer ins Boot holen.
     
  15. #15 simon84, 21.08.2024
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    Sorry wenn ich jetzt noch mal ganz blöd Frage, seid ihr Mieter oder Eigentümer ?
     
  16. BaUT

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    Also meiner Erfahrung nach schreckt die Bauaufsicht sehr schnell hoch, wenn in dem Brief von "Gefahr im Verzug" und von "Amtshaftung" die Rede ist.
    Und wenn dann noch die Hausverwaltung zeitgleich anruft und um schnellstmögliche Akteneinsicht für einen Statiker bittet, dann kommt der Ball ganz schnell ins rollen.
     
  17. #17 Fasanenhof, 21.08.2024
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    Denke ich auch. Die Zeitungsmeldung "Hauseinsturz bei Renovierung" gibt es leider zu oft, da sind die entsprechenden Stellen mittlerweile sehr wach.
    Insbesondere, da sich diese Zwischenfälle in dem "Generationswechsel" der 1950-1960 gebauten Häuser aktuell zu häufen scheinen. (zumindest häufiger in der Presse)
     
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