Wegen Rechnungsprüfung durch Architekten Skonto verlohren?

Diskutiere Wegen Rechnungsprüfung durch Architekten Skonto verlohren? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Ja Wolli, das kann man so interpretieren, wenn man die Schlamperei des Architekten ausblendet. Gruß Lukas PS: Ganz besonders schlaue...

  1. Lukas

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    Ja Wolli,

    das kann man so interpretieren, wenn man die Schlamperei des Architekten ausblendet.

    Gruß Lukas

    PS: Ganz besonders schlaue Architekten versuchen manchmal sogar durch Behauptung von Mängeln die verdaddelte Frist wieder einzusetzen.
     
  2. #22 cannavaro, 09.11.2009
    cannavaro

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    Hallo,

    ich möchte auch mal meine Meinung kundtun.
    Die Skontovereinbarung bereiten des öfteren Schwierigkeiten. Wenn schon Skonto vereinbart wird zwischen AG und AN, dann sollte ein evtl. Dritter (zur Prüfung beauftragter) davon unterrichtet werden und dies auch schriftlich im Vertrag festgehalten werden. Dem AN interessiert es (zu Recht) nicht, wer auf Auftraggeberseite da geschlafen hat. Wird die Zahlung zu spät angewiesen gibt es kein Skontoabzug. So einfach ist das. Und die Rechnung muss nicht zwingend an den Bauherren gehen, sondern kann genauso direkt dem Architekt, Ing.-Büro oder sonstigen Dritten zugehen wenn dies vertraglich so vereinbart ist (s. VHB der Länder). Es zählt hier der Rechnungszugang beim AG oder eben Architekten (wenn so vertraglich vereinbart).

    Hat man zur Rechnungsprüfung einen Architekten oder sonst wen beauftragt und sind Skontovereinbarungen getroffen, so kann man sich als Bauherr nur absichern, indem man mit dem Architekten eine Prüfungsfrist vertraglich regelt. Nur so kann man das verlorene Skonto vom Architekten zurückfordern. Ist nichts vereinbart, so hat der Architekt die gem. VOB geregelten Fristen einzuhalten.

    Gruß
    M. Kraus
     
  3. #23 HolzhausWolli, 09.11.2009
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    Da gebe ich dir recht! :konfusius



    So "einfach" ist es eben NICHT.

    Ohne den Anspruch zu haben, dass das die feine Art ist....viel einfacher ist trotzdem zu skontieren und abzuwarten. Stichwort: Zustimmung durch Duldung. Wie gesagt, nach meiner Erfahrung eher die Regel als die Einstufung zur Unverschämtheit.
    Nachzahlen kann man immer noch und sollte das DANN auch tun.
    Handwerker verhalten sich auch nicht immer ganz regelkonform und erfreuen sich ander Duldung des Bauherren.

    Bevor ein falscher Eindruck aufkommt, ich berichte aus meiner eigenen Erfahrung und auch nur aus den Fällen, wo die Rechnungsprüfung tatsächlich die Skontofrist überdauert hat. Als angewandte Methode würde ich es als Unverschämtheit ansehen.
     
  4. #24 Thomas B, 09.11.2009
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    ...also ich halte es eigentlich immer, so daß die Uhr mit dem Eingang der Rechnung bei mir zu ticken beginnt. Ob das rechtlich tatsächlich korrekt ist, weiß ich nicht. Aber: Ich -erst letzte Woche mal wieder- erhalte auch gerne mal Rechungen, die beim AN anscheinend auch schon -wie ein guter Rotwein- ein wenig gelagert wurden und dann hopp hopp zur Zahlung anstehen sollen.

    Zwei Wochen sind m.E. eine durchaus angemessene Frist zur Bearbeitung und sollte es triftige Gründe geben, warum eine Rechung in diesem Zeitraum nicht geprüft werden konnte, gibt es mehrere Möglichkeiten: einen pauschalen Betrag erstmal freigeben (auch wenn nicht en detail geprüft) oder das Gespräch suchen...liegen lassen ist jedenfalls nicht die beste Wahl.

    Thomas
     
  5. #25 cannavaro, 09.11.2009
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    @HolzHausWolli

    ich gebe Dir Recht und würde es auch so versuchen, das Skonto trotzdem zu ziehen. Im geschilderten Fall stehen die Chancen ja sehr gut, dass der AN dies anerkennt, da die Versäumnis ja wirklich nicht beim Bauherren lag.
    Aber wenn der AN auf die volle Summe besteht wird man rechtlich gesehen wenig Chancen haben.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 09.11.2009
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    Wieso Wolli? Du hast die Methode doch angewandt. Ob einmal oder fünfzigmal ist unwichtig. Einmal reicht.

    Aber mal back to topic

    Dieser Satz
    verträgt sich mit dem
    überhaupt nicht.
    Denn 1) gibt es einen Postweg zwischen Austellung der Rechnung und Eingang bei wem auch immer und 2) braucht eine Prüfung auch noch Zeit.

    Irgendwie stimmt hier also was Grundsätzliches nicht. Und das in der Darstellung des Vorgangs.
     
  7. #27 HolzhausWolli, 09.11.2009
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    Nein. Ralf... eben nicht! "Methode" ist für mich in diesem Zusammenhang berechnende Arglist um des Zinsvorteils willen.

    Ich habe stets innerhalb der Skontofrist gezahl und skontiert, wenn mir die geprüfte Rechnung vorlag, was aber auch die übergroße Regel war. Falls sie zu spät vom Archi kam zwar AUCH, aber es hat sich niemand beschwert.
     
  8. Lukas

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    Ja Wolli, weil die Handwerker froh sind, daß das Geld überhaupt kommt. Wegen ein paar Tagen werden die Wenigsten einen Aufstand machen.

    Gruß Lukas
     
  9. #29 Achim Kaiser, 09.11.2009
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    Schön zu sehen, wie da mal wieder je nach Interessenlage gebogen wird.

    Skonto ist ein an eine Frist gebundener Nachlass.
    Regelmäßig klemmts schon an der ordentlichen Vereinbarung der Skontofrist.

    Skontofristen ala *Zahlung innerhalb 8 Tagen mit X% Skonto ab Rechnungsdatum* halte ich schon mal nicht für rechtssicher ... (wann wusste denn der Zahler dass er in X Tagen löhnen darf ?)

    Skontofrist ala *Zahlung innerhalb 8 Tagen ab Zugang der Rechnung* eher.

    Der Zugang der Rechnung muss im Streitfall beweisbar dargelegt werden.

    Was dazwischen *geprüft werden* soll/will ist Sache des Auftraggebers und seiner Erfüllungsgehilfen ... (auch wenn die berechtigter Weise dicke Backen machen wenn ein richtiger Schinken in kürzester Zeit zu prüfen ist).

    Man kann natürlich auch das *passend* vereinbaren ... nur die Praxis sieht eben anders aus. Gefundenes Fressen für Zoff.

    Manfred hat schon einen in der Praxis üblichen Weg aufgezeigt, der zumindest einige Stolpersteine eliminiert.

    Das sich die Rechnungssteller genausowenig nen Kopf machen wie die Skontozieher zeigt sich dann immer wenn Streit über *unberechtigten Skontoabzug* vom Zaun gebrochen wird.

    Im vorgetragenen Fall hab ich so meinen Zweifel, dass die Rechnung *vor Zugang* beim Rechnungsempfänger überhaupt fällig war.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #30 Manfred Abt, 09.11.2009
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    Üblich wäre:
    wenn Rechnung direkt vom AN zu dir, dann ja
    wenn Rechnung erst zum AG, dann von dort zu dir, dann tickt die Uhr ab Posteingang beim AG.
    Aber: Skontovereinbarungen sind eh individuelle Vereinbarungen, da kann auch stehen: ab Rechnungsstellung.

    Das ist gerade bei skontierten Rechnungen sehr häufig festzustellen. Deshalb immer Posteingangsstempel. Noch besser: wenn Rechnungseingang nur beim Planer, dann vorab-Info an Bauherrn am Tag des Rechnungseingangs.
     
  11. mls

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    zur erinnerung :p

    daraus ergibt sich für alle seiten ein positives ergebnis.
    zu einfach .. näää?
     
  12. lulu66

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    Dafür muss man aber bei Rechnungseingang bereits wissen, welcher Teil der Rechnung unstrittig ist.
    Ich habe in dem ganzen Thread noch nicht herausgelesen, ob die Rechnung denn überhaupt beanstandet wurde!
    Solange der Archi keinen Ton zur Rechnungsprüfung sagt, hat crashmaster doch keine Chance.
     
  13. #33 crashmaster, 09.11.2009
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    Ohje habe ich hier einen Threat gestartet ...

    Zu den Fragen welche Entstanden sind hoffe ich es noch ein wenig klar zu stellen ...


    Also die Dastellung des Vorgangs ist schon richtig ... der Postweg gab es hier in dem Fall nicht ... das Bauunternehmen hat scheinbar Morgens die Rechnung geschrieben (Dies muß morgens gewesen sein ist aber nur eine Vermutung von mir erklärung siehe ->).. Mit auf die Baustelle genommen und Mittags dem Architekten auf der Baustelle überreicht ... Dieser wiederrum hatte im laufe des Tages wahrscheins Abends seinen Stempel auf die Rechnung gemacht mit der Summe welche überwiesen werden sollte. Und ja hier hatte er einen Abzug gemacht.
    Dies war die erste von 4 Abschlagszahlungsrechnungen. Und diese hatte ich dann erst zwei Wochen später im Briefkasten und vorher Sie nicht gesehen ...
    Ob er nun den Stempel mit einem falschen Stempel gemacht hat möchte ich nicht behaupten. Was ich mir vorstellen könnte ist das er 1. die Rechnung nicht so schnell zu seinem Briefdienstler geschafft hat oder 2. der Briefdienstleister wirklich so lange brauchte.

    Um das Thema Skonto hatte ich mir zu diesem Zeitpunkt noch keine Gedanken gemacht, da der Architekt meinte Skonto wird erst mit der Schlußrechnung abgezogen welche nun da war.

    Die restlichen Abschalgszahlungen waren in der richtigen Zeit da wie ich bereits in einem vorherigen Beitrag geschrieben den Architekt aufgefordert hatte mir alle Rechnungen direkt zuzufaxen.

    Danke für die vielen Kommentare aus der Praxis von euch .. ich werde nun sehen wie das Bauunternehmen sich verhält. Ich werde nochmal ein klärendes Gespäch führen, dies ist denke ich besser als die Rechnung zu kürzen obwohl das Bauunternehmen gesagt hat das der Skonto nicht abgezogen werden darf.
     
  14. #34 Carden. Mark, 09.11.2009
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    Nö - nicht gaaaanz so einfach.
    Wenn nämlich nachher herauskommt, dass nicht der gesamte fällige Betrag bezahlt wurde, dann ist Essig mit Skonto.
    Skonto nur dann, wenn der gesamte zu Recht geforderte Betrag innerhalb der vereinbarten / zugestandenen Frist beglichen wird.

    Nichts da, mit irgend etwas strittig stellen - wäre ja die nächste Sauerei, neben so mancher anderen, die ich hier herauslesen durfte.
     
  15. Meki

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    Ich hab mir mal die Diskusion durchgelesen. Wenn ich jetzt nicht irgend etwas übersehen habe, ist meine Ansicht, Zahlungsziel überschritten - kein Skonto. Wobei die Diskusion nicht nötig wäre, wenn man Skonto erst garnicht gewährt. Handwerksrechnungen sind nicht skontierfähig. Immerhin verkaufen wir unsere Leistung und unser Wissen, und das hat seinen Preis. Skonto auf Handwerksrechnungen ist eine Unsitte und eine Abwertung unserer Leistungen.
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  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2009
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    Quatsch mit Soße

    Oder sind anderer Leuts Leistungen weniger wert, dass die skontierbar sind? Oder sind das gar keine Leistungen?

    Skonto ist ein Ausgleich an den Auftraggeber dafür, dass die Kreditlinie des BU schnell entlastet wird und er sich Sollzinsen erspart.
    Und die Sollzinsersparniss ist höher als das Skonto!
     
  17. #37 Olaf (†), 25.11.2009
    Olaf (†)

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    Sicher?

    ......:Brille
    Wer sein zu gewährtendes Skonto vorher nicht mit verpreist ist selbst dran schuld. (alte Kaufmannsregel)
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 25.11.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich schrieb über den Sinn und Du über die Praxis
    :smoke
     
  19. #39 HolzhausWolli, 25.11.2009
    HolzhausWolli

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    @ Ralf+Olaf: Ihr habt beide Recht, Ralf offiziell und Olaf inoffiziell.

    Aber die Skontodiskussion hatten wir ja schon mal ellenlang geführt, wenn ich nicht irre.

    @ Meki: Schön, dass deine Rechnungen alle innerhalb 1 Woche ohne Abzug gezahlt werden. :respekt

    Das werden sie doch hoffentlich, oder?;)
     
  20. joegeh

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    Genauso ist es mit dem Skonto.:Brille
     
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