Weiße Wanne und Lichtschächte

Diskutiere Weiße Wanne und Lichtschächte im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, wäre sehr sehr dankbar :D Habe 1999 gebaut und einen Keller in Ausführung Weiße-Wanne. Soweit auch...

  1. #1 lomafioso, 02.11.2004
    lomafioso

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    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand helfen, wäre sehr sehr dankbar :D
    Habe 1999 gebaut und einen Keller in Ausführung Weiße-Wanne. Soweit auch gut. Allerdings hat mein Keller keine wasserdichten Lichtschächte. Ich frage mich jetzt: was hilft mir eine Weiße-Wanne wenn das Wasser von unten duch die Lichtschächte in Fennster reinläuft?
    Gibt es vielleicht eine Definition, DIN usw. für so etwas?
    Witzig :irre ist dabei, dass der Bebauungsplan der Gemeinde folgendes vorschreibt, ich zitiere: "sämtliche Bauvorhaben in diesem Gebiet sind gegen aufsteigendes Schichtenwasser zu sichern" .
    Eine Wassereinbruch hatte ich bereits.
    Der Streit dauert mittlerweile 5-Jahre :irre und ein Ende ist nicht in Sicht. Mir und auch anderen ist klar, dass es sich hierbei um einen Planungsfehler, Ausführungsfehler handelt, aber Gericht und Gutachter scheinen nicht in der Lage zu sein dies zu beurteilen :o .
    Vielleicht ist im Forum ein Experte und kann Tips geben :respekt .
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "ganz einfach"

    ... "was" wurde vereinbart ??? ... die Konstruktion Weisse Wanne benötigt auch diese Defination ... z.b Dichtigkeit bis OK Kellerdecke (!) ... übrigens ist die Ausführung mittels druckwasserdichten Lichtschächte mit erheblichen Mehrkosten verbunden und dann gibt´s auch noch 3 verschiedene Möglichkeiten Druckwasserdichte Lichtschächte zu erstellen ... ich hoffe Sie sehn es gehört awengerl mehr dazu als den Text "Weisse Wanne" in der Baubeschreibung zu lesen ???
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Der Bebauungsplan der Gemeinde richtet sich an den Bauherrn. Ansprüche gegen die Firmen lassen sich daraus nicht unmittelbar ableiten. Die Firmen müssen den Inhalt des B-Plans nicht kennen, sie müssen sich an den Vertrag halten. Als Bauherr kann ich auch vom B-Plan Abweichendes bestellen.

    Weiße Wannen sind nicht in einer DIN geregelt, aber es gibt andere Werke, die anerkannte Regeln der Technik beinhalten, z.B. die DafStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton", 11/2003 (wie man am Datum sieht für den vorliegenden Fall irrelevant). In der 1999 geltenden DIN 1045 gibt es nur ein paar Hinweise zur Materialbeschaffenheit bei WU-Konstruktionen.

    Wichtig ist - wie Josef schon erwähnt hat - die Vorgabe des Bemessungswasserstandes. Liegt der tiefer als UK Kellerfenster, sind die Lichtschächte außen vor.
     
  4. Eric

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    Bruno: Nicht ganz!

    Entscheident ist der Bemessungswasserstand ( für den mafioso: das ist der historische Grundwasserhöchststand ) + 30 cm Zuschlag ( teilweise wird heute schon 50 cm Zuschlag gegeben )bei stark durchlässigem Boden und bei wenig duchlässigem Boden 30 cm über der geplanten Geländeoberkante. Liegen die Lichtschächte in diesem Bereich, dann hat der Architekt ein Problem > Planungsfehler. Der ausführende Unternehmer ist je nach Sachlage ebenfalls verantwortlich. Bauherr muß sich im Verhältnis zum Unternehmer aber ein Mitverschulden ( mindestens 50 % ) wegen des Planungsfehlers des Architekten anrechnen lassen.

    Wo kann mans herleiten: > DIN 18 195, Teil 5, Ziffer 5.2.

    Also: Problem löst sich wie folgt: Bodenbeschaffenheit und Bemessungswasserstand klären. Zum Bemessungswasserstand Nachfrage bei der unteren Wasserbehörde. Hilft aber nur, wenn in der unmittelbaren Nähe ein Brunnen ist, an dem die Behörde regelmäßige Messungen durchführt. Anderenfalls muß ein Brunnen gebohrt werden, um Grundwasserstand festzustellen.

    Dann in den Ausführungsplänen nachsehen, wo dort der Bemessungswasserstand vermerkt ist und wo ( je nach Bodenbeschaffenheit ) die Kellerlichschächte in welcher Ausführung angeordnet waren.

    Ich tippe Mal: Im Ausführungsplan steht nichts! Dann hätte auch der Unternehmer nachfragen müssen. Offensichtliches Planungsdefizit.

    Das muß man dem Gericht und dem Sachverständigen ( leider ) erklären, ansonsten geht am Ende noch der Prozeß verloren.
     
  5. Bruno

    Bruno

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    Hallo Eric, die Herkunft der 30 bzw. 50 cm wäre interessant.

    Geht es darum, dass man einen tatsächlichen Wasserstand von HW 100 + 30 cm erwartet (das wäre dann eine andere Definition des Bemessungswasserstandes und müsste bei der Auftriebssicherheit berücksichtigt werden) oder benötigt eine Wanne 30-50 cm Freibord, um bis HW 100 als dicht gelten zu dürfen (geringere Auftriebssicherheit reicht)?

    Also einmal Sicherheitszuschlag auf den Wasserstand, im anderen Fall aufs Material.
     
  6. Eric

    Eric

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    Bruno: Ich verstehe es so, daß der Planer und Ausführende einen Sicherheitszuschlag von 30 cm auf den Bemessungswasserstand zu machen hat. Beim Zitat ist mir ein Schreibfehler unterlaufen. Zitat lautet richtig: DIN 18 195, Teil 6, Ziffer 5.2.

    Text lautet auszugsweise:

    " Die wasserdruckhaltende Abdichtung ist bei stark durchlässigem Boden ( ...... Definition ) mindestens 300 mm über den Bemessungswasserstand zu führen, darüber ist das Bauwerk durch eine Abdichtung gegen Sickerwasser im Wandbereich und Bodenfeuchte nach DIN 18 195-4 oder bei anschließenden Decken nach DIN 18 195-5 zu schützen.

    Bei wenig durchlässigem Boden ist die Abdichtung wegen der Gefahr einer Stauwasserbildung mindestens 300 mm über die geplante Geländeroberkante zu führen.... ".

    Wenn WW ausgeführt wird, bedeutet dies:
    Es dürfen keine Kellerfenster in den Bereich eingesetzt werden, wo die ( ohne WW ) erforderliche wasserdruckhaltend Abdichtung vorgeschrieben ist oder es müssen wasserdruckhaltende Kellerlichtschächte vorgesetzt werden.
     
  7. PeMu

    PeMu

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    Hallo Eric,

    Entscheident ist der Bemessungswasserstand ( für den mafioso: das ist der historische Grundwasserhöchststand ) ...

    worin ist das begründet - Fundstelle?
     
  8. #8 Skeptiker, 03.11.2004
    Skeptiker

    Skeptiker Gast

    Hat Eric doch geschrieben: DIN 18195, Teil 6, 5.2
     
  9. #9 lomafioso, 03.11.2004
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    Hallo an alle,

    danke für die Antworten.
    die Antworten helfen mir schon etwas weiter. Ich habe da noch eine Frage zum historischen Grundwasserhöchststand. Da mir das Wasser bereits einmal in den Keller gelaufen ist, könnte das dann vielleicht dieser historischen Grundwasserhöchststand sein? Das sah dann so aus: als ich in den Keller kam dachte ich ich seh nicht richtig. Am größten Fenster war der Wasserspiegel etwa ein Drittel in der Fensterscheibe an den anderen Fenstern etwas über dem Fensterrahmen. Der Architekt und sein Rechtsanwalt sagen dazu allerdings, was soll das, wenn das Wasser einmal so hoch steigt, es wäre ja ein Jahrhunderthochwasser gewesen. So etwas kommt bestimmt nicht noch einmal. Es ist richtig, seitdem stieg das Wasser nicht mehr so hoch, aber wer kann vorhersagen ob nicht morgen oder in 2-Jahren oder auch später noch mal so ein Wasser kommt? Ausserdem zweifelt dazu noch der Architekt und sein RA an, dass das Wasser in die Fenster rein gelaufen ist, obwohl das mehrere Zeugen belegen können. Es wundert mich schon sehr das der Richter und auch Gutachter sich darauf einlassen.
    Ich habe mir an einer Hausecke, an der tiefsten Stelle ein Rohr schlagen lassen, welches genau bis an die Unterkante der Bodenplatte reicht und kann dort dann messen. Je nach Regen steigt dann das Wasser unterschiedlich an. Gemessen habe ich dort schon bis zu 120 cm und das würde dann bei einem Zusschlag 30 oder 50cm einen Stand von 170 cm ausmachen, also schon nah an meiner untersten Fensterkante.
    Leider, oder ich sage lieber gott-sei-dank ist das Wasser nicht mehr so hoch wie damals gestiegen. Jetzt reitet natürlich der Architekt und sein RA darauf herum und das schon sehr lange.
    Wenn ich das Gericht wäre, würde ich mich verarscht fühlen.
    Vielleicht fällt dem einen oder anderen noch etwas zu diesem Fall ein. Danke schon einmal dafür.
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    gerade erst gesehn die Stadt ist Dachau (!) ... und weil meiner einer mitunter auch dort schon mal gearbeitet hat kenn ich natürlich die Gegebenheiten um Dachau ... durch Dachau fließt die Amper ein Fluss der unglaublige Pegelstände schon an den Tag gebracht hat (!)

    und jetzt mal ein Sprung zurück ... Jahrhundertwasser ??? ... Pfingsten 1995 o. war´s 1996 gab in diesem Bereich ein 20jähriges Hochwasser diese Info wird Ihnen daß zuständige Wasserwirtschaftsamt sicher für Gericht bestätigen können (!) ...
    "drum" stellt sich mir die Frage nach dem angesprochenen Jahrhunderthochwasser ... "hab" ich das verschlafen ??? ... im Stadtgebiet Dachau liegt meines Wissen der Jahrhunderthöchstwasserstand knapp unter der Grasnarbe "auch" diese Angabe bekommen Sie vom zuständigen Wasserwirtsamt (!)
    -
    "und" weiter wer Dachau kennt weiß daß hier Kiesböden anstehn und die meisten Baugruben mit Wasserhaltung hergestellt werden ... "was" zwangsläufig bedeutet daß "hier" Wasserdichte Lichtschächte schon bald die Pflicht darstellen ... "und" bevor ich mich jetzt noch weiter auss´n Fenster lehne frag ich lieber wie weit von der Amper enfernt Sie wohl gebaut haben ???
    -
    "und" weiter ... die Lichtschächte die Sie beschrieben haben sind die aus Beton oder Plaste ??? ... "bei" Beton gibt´s noch Hoffnung für eine kostengünstige Sanierung (!)
     
  11. Eric

    Eric

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    PeMu: Definition Bemessungswasserstand steht in DIN 18 195, Teil 1, Ziffer 3.8.

    Bemessungswasserstand: Der höchste, nach Möglichkeit aus langjähriger Beobachtung ermittelte Grundwasserstand/Hochwasserstand.

    Mafioso: Dein Rohr ist schon mal gut. Jetzt mußt Du nur nur noch die untere Wasserbehörde fragen, wo der historische Grundwasserstand bezogen auf NN lag und das muß dann auf Dein Grundstück übertragen werden.

    Tipp: Vom Abwasseramt erhälst DU die NN-Höhe vom Kanaldeckel auf der Straße und den kannste dann auf Dein Grundstück übertragen. Von der unteren Wasserbehörde erhälst Du die NN-Höhe des Bemessungswasserstand ( s.o.) + 30 cm ergibt dann die Höhe, wo das Kellerfenster hätte angordnet werden dürfen.

    " Historisch " ( über mindstens 50 Jahre ) gesehen, wirst Du mit einiger Sicherheit kein " Jahrhunderhochwasser " gehabt haben.
     
  12. PeMu

    PeMu

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    ... Bemessungswasserstand: Der höchste, nach Möglichkeit aus langjähriger Beobachtung ermittelte Grundwasserstand/Hochwasserstand....

    An den RA:

    Ist das so hieb- und stichfest/Allgemeingültig?

    Dann könnte man nämlich vielfach günstiger Planen, wenn dies so niedrig angesetzt werden darf.

    Nach deiner obigen Empfehlung (Pegel setzten) Beobachtungszeitraum langjährig = mindestens 2 Jahre?

    .... Von der unteren Wasserbehörde erhälst Du die NN-Höhe des Bemessungswasserstand ( s.o.)...
    Das wäre mir neu, das die Wasserbehörden bzw. Baugrundgutachter allgemein so definieren.

    Kann es nicht sein, dass die Abdichtungsnorm nur aussagt: Die Abdichtung ist bis 30 cm über den der Planung zugrunde gelegten Wasserstand zu führen?
     
Thema: Weiße Wanne und Lichtschächte
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