Welche Art der Abdichtung?

Diskutiere Welche Art der Abdichtung? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Sacht mal ... was'n heute los? Du hast die Antwort in #2 und #12. Das Problem ist ja, dass der Sachverstand nicht immer sofort Zeit hat wenn...

  1. Taipan

    Taipan

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    Sacht mal ... was'n heute los? Du hast die Antwort in #2 und #12.

    1. Dein Sachverstand hat nichts abzunehmen. Er hat den Istzustand mit dem Soll zu vergleichen. Abnehmen wirst DU und zwar wenn ALLES fertig ist.
    2. Dein Sachverstand hat Schwachverstand. Es werden Bauteile immer angeschaut, bevor zu ist oder verfüllt wird.
    3. Eine Begutachtung kann grade bei solchen Fällen auch per Bild erfolgen. Die Bilder hast du ja offensichtlich. Hätte er die gesehen, wäre sofort Schluss gewesen mit bauen.

    5 Prüfungen sind ebenso wie die 3 Prüfungen des TÜV ZU WENIG. Erst Recht bei so schwierigen Verhältnissen, wie bei Dir. Nimm, wenn Du beim Anwalt bist, ihn auch gleich mit ins Boot (Haftungsboot).

    Glaubst du mir, wenn ich dir sage, dass es im Internet und damit auch hier relativ egal ist, was der TE will? Schnurz-piep-egal. Du bist Bittsteller und wenn keiner Bock hat auf deine Bitte einzugehen: So What?


    Keine Probleme heisst nicht Mangelfrei oder die gesetzlichen Regeln eingehalten.

    öhm ... Nö, Ja ... mir doch egal was DU willst ... ich schreibe, was ICH will ... WO ich will ... WANN ich will ...
     
  2. #22 msedi1977, 12.06.2018
    msedi1977

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    Wenn die Sache hier wieder aufgewärmt wird, gehe ich mal mit.
    Die Sache ist jetzt seit 5 Jahren vor Gericht. Es hat sich herausgestellt, dass der GU weder Bodengutachten noch Statik angeschaut hat.
    Die Standardaussagen vom GU sind nun:

    - Die Statik passt, der Statiker arbeitet seit 20 Jahren für ihn und der Statiker muss auch nicht wissen, wie hoch der Bemessungswasserstand ist
    - Außerdem war der Bemessungswasserstand nicht bekannt und der hohe Wasserstand ist erst jetzt eingetreten.

    Vom Gericht bestätigt wurde:
    - Der Bemessungswasserstand ist auf GOK anzusetzen
    - Die Statik ist nur auf 1,4m von UK Bodenplatte aus gerechnet und funktioniert nur mit einer Dränung (die lt. Bebauungsplan nicht zulässig ist und auch nicht eingeleitet werden darf)
    - Lt. Gutachter wäre eine Weisse Wanne nötig gewesen
    - Dämmung falsch angebracht und weder vollflächig verklebt noch an den Fugen gespachtelt.
    - Lehmiger Aushub hätte nicht verfüllt werden dürfen

    Was immer noch offen ist und das geht mir echt auf den Zeiger:
    - Der Richter meint ein WU-Betonkeller ist keine Weiße Wanne (der Bebauungsplan fordert aber einen wasserdichten Keller und auch das Bodengutachten meint, dass der Keller in WU-Beton auszuführen ist, das Bodengutachten vom Nachbarn meint dies auch).
    - Die Grundlagen lagen dem GU vor Vertragsbeginn vor es hat sich also bisher keine neue Erkenntnis ergeben
    - Ich hab mittlerweile mit den Herren von der WU-Richtlinie gesprochen, mit Herrn Lohmeyer (Autor: Weiße Wanne - einfach und sicher), mit CEMEX, ZAPF, WEWATON, mehreren öbuv Sachverständigen. Alle meinen ein WU-Keller ist eine Weiße Wanne. Natürlich reicht es nicht aus, nur WU-Beton reinzugießen, da gehören natürlich weitere planerische und handwerkliche Aufgaben dazu. Ein Gutachter meinte, wenn der GU nur einen WU-Keller baut, dann hat er keine Ahnung.

    Verkauft wurde uns der WU-Keller als Weiße Wanne, bei der man eben nicht 30 Jahre Garantie hat, sondern nur 5 Jahre, der Unterschied wäre dann eben ca. 15.000€. Ganz meine Recherchen bisher zum Thema Weiße Wanne zeigen, dass die meisten überhaupt nichts wissen. Ein Architekt meinte mal zu mir, dass er sich nichtmal sicher ist, ob in der Weißen Wanne überhaupt WU-Beton drin ist. Der andere meinte, eine Weiße Wanne wird monolithisch aus einem Block/Stück gegossen. Teilweise kamen da echt haarsträubende Aussagen.

    Das ist jetzt erstmal nur die Kurzform. Wen die Gutachten interessieren, dem kann ich Sie gerne kopieren.
     
  3. #23 Manufact, 12.06.2018
    Manufact

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    Hallo msedi1977,
    die Gutachten interessieren mich tatsächlich, da viele meiner Kunden in Deiner Gegend sind.
    Grüsse aus Fürth

    Würde mich über eine private PN freuen.
     
  4. #24 Fabian Weber, 12.06.2018
    Fabian Weber

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    Wie Du ja selber schreibst ist eine Kellerwand aus WU-Beton noch lange keine weiße Wanne. Ein wasserundurchlässiges Bauteil gem. WU-Richtlinie muss halt noch weitere Anforderungen erfüllen und erfordert vor allem eine gesonderte Planung.

    Ich glaube das ist auch was der Richter meint.

    Das mit den 30 Jahren Garantie musst Du mir mal erklären, das kenne ich noch nicht.

    @ Herr Knabenschuh. Sie sind wahrscheinlich fachlich echt spitze, aber warum denn so angriffslustig? Mir gefällt der Ton hier im Forum auch oft nicht und es geht manchmal ziemlich rauh zu.

    Meine Oma hat aber schon immer gesagt:

    "Der beste Weg den Menschen die Zähne zu zeigen, ist zu lächeln."
     
  5. #25 petra345, 12.06.2018
    petra345

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    Ich habe nicht alle Beiträge gelesen!
    In einem anderen Fall mit ähnlich schlechter _Baufirma hat es 10 Jahre gedauert und ging bis zum BGH. Zumindest über das OLG hinaus. Ein "Gutachter" der TU Karlsruhe hat sich dabei sehr parteiisch verhalten.

    Zur Sache:
    Eine "weiße Wanne" wird asu WU-Beton erstellt und hat eine Bewehrung, die die Rissbreite auf 0,2 mm begrenzt.
    Bewehrung und Betonfestigkeit müssen zusammenpassen und entsprechend der Rechnung ausgewählt werden.
    Der hier eingesetzte C30/35 wird zu größeren Rißbreiten führen, wenn in der Rechnung ein C20/25 vorgesehen ist. Ein C30/35 erfordert mehr Bewehrung!
    .
    Der WU-Beton muß sorgfältig gerüttelt werden! "Kiesnester" sind ein absolutes NO GO!
    Am Übergang zur aufgehenden Wand muß ein Fugenblech oder ein ähnliches Bauteil eingebaut werden.

    Nachträglich Baustahl einstecken ist völliger Unsinn, ein NO GO!

    Unter die Bodenplatte gehört eine Sauberkeitsschicht und Abstandshalter für die Bewehrung! Folie ist unzureichend.

    usw.

    In Grunde bleibt nur ein Rückbau und wieder auf Start mit einem anderen Unternehmen.




    .
     
  6. SIL

    SIL

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    Zur Sache:
    Eine "weiße Wanne" wird asu WU-Beton erstellt und hat eine Bewehrung, die die Rissbreite auf 0,2 mm begrenzt.
    Bewehrung und Betonfestigkeit müssen zusammenpassen und entsprechend der Rechnung ausgewählt werden.
    Der hier eingesetzte C30/35 wird zu größeren Rißbreiten führen, wenn in der Rechnung ein C20/25 vorgesehen ist. Ein C30/35 erfordert mehr Bewehrung!
    Unter die Bodenplatte gehört eine Sauberkeitsschicht und Abstandshalter für die Bewehrung! Folie ist unzureichend.


    War klar das wieder alles durcheinander gemurkst wird... Rißbreite is max 0.2 gleichwohl gibt es noch Beanspruchnungsklassen wo Beschränkung auf max 0.1 gegeben sein muss, Seit wann ist Folie unzureichend? Für Standard ohne besondere Beanspruchung . Wir empfehlen mal dringend nachzulesen :e_smiley_brille02:
     
  7. Mijo

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