Welche Flächen zählen in die Geschossflächenzahl ?

Diskutiere Welche Flächen zählen in die Geschossflächenzahl ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, das Thema wurde schon des öfteren Thematisiert..... habe leider trotzdem noch kein klares Verständnis welche Flächen in die GFZ...

  1. acii

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    Hallo zusammen,

    das Thema wurde schon des öfteren Thematisiert..... habe leider trotzdem noch kein klares Verständnis welche Flächen in die GFZ zählen..

    Grundsätzlich habe ich noch folgende offene Frage..... zählen nur Flächen von Vollgeschossen in die GFZ und z.B: Kellerräume nicht ?

    Mein HAus steht an der Hanglage , der Keller ist jedoch im Mittelwert nicht über 1,4m überirdisch , somit ist der Keller kein Vollgeschoss.

    Bin gespannt auf euer Feedback...

    Danke schon mal

    Gruss
    AChim
     
  2. Dimeto

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    Das kommt darauf an, welche Fassung der BauNVO dem Bebauungsplan zugrunde liegt und ob der Bebauungsplan von der BauNVO abweichende Festsetzungen trifft.

    Wenn es keine Besonderheiten gibt, zählen ab 1990 nur Flächen in Vollgeschossen, davor auch Aufenthaltsräume und deren Zugangsflächen (Flure, Treppen) in anderen Geschossen.
     
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  3. acii

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    Hallo
    die gültige BauNVO ist von 1968 ... :-(
    Mir ist noch folgender Punkt aufgefallen ... der gültige Bebauungsplan limitiert die GFZ und GRZ im Vergleich zu der gültigen BauNVO. Ist das grundsätzlich möglich ?
    Ich dachte das im Bebauungsplan maximal Ausnahmen definiert werden können, aber keine weiteren Beschränkungen.

    Bin gespannt auf auf euer Feedback
    Gruss und DAnke
    Achim
     
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  4. #4 simon84, 06.10.2021
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    Natürlich! Warum sollte das denn nicht möglich sein ?
    Die können dir doch auch die dachpfannen Farbe oder Begrünung vorschreiben

    der Rechtsweg steht dir immer offen wenn dir etwas unverhältnismäßig vorkommt
     
  5. #5 Kriminelle, 07.10.2021
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    Eher umgekehrt: der B-Plan beschränkt das grundsätzliche Recht zu bauen.
     
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  6. Dimeto

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    Na dann zählen die Aufenthaltsräume im Keller mit.
    Was meinst Du damit? Welche GRZ/GFZ setzt der BPlan denn fest? Die BauNVO macht ja keine konkreten Vorgaben für ein bestimmtes Baugebiet sondern nennt nur Höchstgrenzen, die für die Städteplaner bei der Aufstellung von BPlänen zu beachten sind. Und es sind Höchstgrenzen - Einschränken geht also immer.
     
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  7. acii

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    danke für eure Erläuterungen ... auch wenn es weh tut :-)
    Noch eine weitere Frage ... was genau zählt zu Aufenhaltsräumen ? Leider finde ich in der BauNVO von 1968 als auch in der LBO keine konkrete Erläuterung dazu.
    Wenn ich googel bekomme ich folgende INfos: Sanitärräume (Bad) / Toiletten / Heizraum / Technikraum etc. gelten nicht als Aufenhaltsräume

    Mal wieder auf euer FEedback gespannt ... die Hoffnung stirbt zuletzt ;-)

    DAnke
    Achim
     
  8. Dimeto

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    §2 Abs. 7 und §34 reichen Dir nicht?
    Richtig. Eine abschließende Liste wirst Du nicht finden, da die Kreativität bei Raumbezeichnungen nur durch die Phantasie des Entwurfsverfassers beschränkt ist. In Zweifelsfällen (Hobbyraum, Werkzimmer, Freizeitraum, etc.) wird die Genehmigungsbehörde zu Deinen Ungunsten entscheiden. Dann liegt es an Dir ein Gericht anzurufen und es von Deiner Meinung zu überzeugen.
    Bei so alten BPlänen kann man auf Befreiung im Sinne von §31 BauGB hoffen.
     
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  9. acii

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    Hallo Dimeto,
    danke nochmals für dein Feedback....
    Ich habe jedoch noch folgendes Verständnisproblem... kann ich die bei den Vollgeschossen ebenfalls die "Nicht-Aufenthaltsräume" wie Bad und Toiletten / Abstellräume für die GFZ BErechnung weglassen ?
    oder gilt diese Ausnahme nur für "Nicht - VOllgeschosse" ?

    Vielen Dank
    Achim
     
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