Welche Norm gilt für mich als Privatkunde? BGB oder VOB?

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  1. ccx01

    ccx01

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    Hallo Experten,

    Wenn ich einen Handwerker mit einer Renovierung beauftrage, zum Beispiel mit der Erneuerung des Fußbodens im Schlafzimmer. Wenn kein ausdrücklicher Vertrag geschlossen wird, nach welcher Regel richtet sich dann die Gewährleistung? BGB oder VOB?

    Vielen Dank!

    Alex
     
  2. Alex88

    Alex88
    Moderator

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    BGB, die VOB ist mit Privatpersonen so gut wie nicht haltbar
     
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  3. #3 Jo Bauherr, 30.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 30.05.2024
    Jo Bauherr

    Jo Bauherr

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    Sowas steht eigentlich alles in VOB Teil D. ABER: die Ausgabe wurde leider schon mit der Veröffentlichung geschwärzt. :)
     
  4. Yilmaz

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    BGB! VOB muss gesondert vereinbart werden und dem Auftraggeber eine Auszug ausgehändigt werden ( AGB‘s)
     
  5. #5 VollNormal, 30.05.2024
    VollNormal

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    Dann schließt du mit dem Handwerker einen Vertrag, sobald er den Auftrag annimmt.

    Du meinst einen schriftlichen Vertrag?
    Mündliche Verträge sind (bis auf wenige Ausnahmen) genauso gültig. Allerdings ist es im Streitfall deutlich schwieriger, die tatsächlich getroffene Vereinbarung zu beweisen.

    Die richtet sich nach den in § 634 und § 634a BGB festgelegten Regelungen.
     
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