Welchen n50-Wert vereinbaren?

Diskutiere Welchen n50-Wert vereinbaren? im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; :bierchen:

  1. KPS.EF

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  2. KPS.EF

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  3. #23 DanielBu, 27.08.2011
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    ....vielen Dank für die Tabelle.

    Der Anbieter ist kein "Billiganbieter", sondern ein erfolgreiches Unternehmen, seit Anfang der 90er am Markt.

    Offen ausgesprochen wird aber, dass man dort mit Passivhäusern keine Erfahrung und mit Blowerdoortest nur sehr wenige Erfahrungen hat und man keine Anforderungen festschreiben möchte, von denen man nicht weiß, ob man sie erfüllen kann.

    So wird es mir jedenfalls gesagt.

    Unser Haus wir ein "normales" EFH; eine sep. Projektierung der Hülle sieht der Anbieter (wie die meisten?) m. E. nicht vor.

    MIr fehlt nachwievor das Gefühl, ob ich hier nun ein Risko eingehe oder ob ich nicht zumindest besser dastehe ggü. denjenigen, die heute noch ohne Blowerdoortest (und Lüftungsanlage) bauen.
     
  4. #24 DanielBu, 27.08.2011
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    ...kann bitte mal jemand kurz "ALD" und "ALG" übersetzen?:o

    Danke.
     
  5. KPS.EF

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    ALD = Außenwand - Luftdurchlass

    Gewollte Öffnung in der Aussenhülle, über den i.d.R. Außenluft in die beheizte Zone nachströmen kann.


    ALG = Abluftgitter

    Abluftöffnung, über die bei freier Schachtlüftung Raumluft abgesaugt werden kann.
     
  6. #26 Synthie, 27.08.2011
    Synthie

    Synthie Gast

    Also, auf die Frage, was bei 0.6 zu 1.0 mengenmäßig anders ist.

    Ich versuche es mal anhand unseres Bau-Objektes zu sagen:

    Brutto-Volumen nach DIN ohne Keller: 480 m³
    -=- mit Keller: 680 m³

    n50 Ergebnis ohne Keller: 0,95 = 460 m³ / Stunde
    Annnahme n50 Ergebnis: 0.6 = 288 m³ (Differenz: 172)
    Annnahme n50 Ergebnis: 1.5 = 720 m³ (Differenz: 260)

    n50 mit Keller: 0,8 = 544 m³ (Keller scheint also sehr dicht zu sein)

    Die Differenz in absoluten Zahlen ist bei 0.95 zu 0.6 nicht so gravieren wie bei 1.0 zu 1.5.

    Ein Ergebnis < 1.0 bzw 0.6 sagt gar nichts darüber aus, ob Feuchteschäden ausgeschlossen sind oder nicht. Wir hatten bei 0.95 bzw. 0.8 (mit Keller) Feuchtigkeitsausfall unterhalb der begehbaren Spanplatte im Dachboden.
    Mehrere Leckage bei den Durchführungen der Elektroleitungen, WC-Entlüftung, Anbindung an Kamin und Anbindungen an Installationsschachtöffnungen wurden gefunden. Teilweise wurden die Überlappungen nicht sauber verklebt. Die Eingangstür und einige Fenster waren nicht 100%ig dicht, usw..
    Fazit: 2 Rollen (ca. 50 Meter) Siga Rissan wurden zur Abdichtung der Fehlstellen verbraucht, Türe und Fenster eingestellt.

    Einen weiteren Blower-Door Test habe ich nicht mehr gemacht.

    Synthie
     
  7. KPS.EF

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    @DanielBu,

    ganz offensichtlich ist der Bauvertrag zu Deinem Vorhaben noch nicht unterzeichnet ... (?)

    Der mit einem evenruellen Anbieterwechsel gewiss verbundene Zeitverzug macht Dir offensichtlich keine Probleme ... (?)

    Gibt es planungsseitige Bauausführungsunterlagen, nach dem ein anderes Bauunternehmen arbeiten kann ?

    Wer ist bisher als Bauleiter im Sinne der Landesbauordnung (§ 57) vorgesehen?

    Sollen gegebenenfalls KfW-Fördermittel beantragt werden?

    Hat der Bauleiter (nach LBO) bzw. ein Sachverständiger (z.B. der KfW-SV) die Planungsunterlagen vorab bereits einmal geprüft (Stichwort: Luftdichtheitskonzept, Lüftungskonzept, ...)?

    Was soll ein Anbieterwechsel (außer der Zusatzvereinbarung zur Erreichung einer niedrigen Luftwechselrate - auf dem Papier) bzgl. der Einhaltung des n50-Wertes in der Praxis für einen Effekt haben?

    Was soll geschehen, wenn ein n50-Wert von 0,6/h vereinbar ist, aber 1,4 /h
    erreicht werden? Streit vor Gericht? Okay. Du gewinnst. Und dann?

    Du bleibst eventuell trotzdem auf Deinem "Sanierungsvorhaben" in Höhe von vielleicht 40 000 € oder mehr sitzen ... (und hast gegebenenfalls auch noch Rückzahlforderungen der KfW am Hals) ...

    Zu einem fairen Umgang miteinander sollte man bereits im Vorfeld eines Vertragsabschlusses für sich entscheiden, ob der potentielle Baupartner bereit ist, allen berechtigten Wünschen des Bauherrn nach zu kommen.
    Unterschiedliche Auffassungen zu Detailpunkten sollten umfassend ausdiskutiert und plausibel begründet werden. Auch in dem von Dir aufgezeigten Punkt.

    Gegebenenfalls solltest Du Dir fachlichen Beistand zukaufen.
    Vor Vertragsabschluss.
    Ein solches Forum kann diesbzgl. nur bedingt helfen ...

    MfG
    KPS
     
  8. #28 DanielBu, 15.10.2012
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    Hallo,
    ich wollte mal ein Ende an diesen Faden hängen: Unser Haus hat heute den
    Blower-Door-Test (Verfahren B) mit einem n50-Wert von 0,42 gemeistert. :bounce: Und das alles ohne besondere Ausführungsplanung, einfach durch handwerklich gutes Arbeiten. :biggthumpup:
     
  9. #29 Gurkensalat, 25.11.2012
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    Finde ich gut, dass Du Dich nochmal gemeldet hast! War das jetzt beim ursprünglich geplanten Anbieter, oder hast Du gewechselt?
     
  10. #30 DanielBu, 30.11.2012
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    Nein, es war bzw. ist der ursprüngliche Anbieter, mit dem wir insgesamt auch sehr zufrieden sind.
     
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