Welcher Wärmemengenzähler

Diskutiere Welcher Wärmemengenzähler im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Ich hatte beim Hersteller nachgefragt, es ist ein echter WMZ. Dann hast Du damit die gesamte erzeuge Energiemenge. Jetzt musst Du noch aufteilen,...

  1. R.B.

    R.B.

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    Dann hast Du damit die gesamte erzeuge Energiemenge. Jetzt musst Du noch aufteilen, sprich Heizung und WW. Wenn man es ganz genau machen möchte, ergibt sich eine Differenz zwischen erzeugten Wh (Zähler im Wärmeerzeuger) und verteilten Wh (in die einzelnen Heizkreise und WW-Speicher). Diese Differenz stellt die Verluste dar.

    Als Hilfe könntest Du mal in die HKV schauen. Ich habe damit schon länger nichts mehr zu tun, und bin daher nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Einige der früher gängigen Methoden wurden aber zwischenzeitlich verworfen.
    Eine rechtssichere Abrechnung ist gar nicht so einfach, und die Nebenkostenabrechnung dürfte Streitpunkt Nr. 1 bei Mietern und Vermietern sein.
     
  2. Julius

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    Weil des Gesetzgeber dies seit einiger Zeit untersagt hat. Aus gutem Grund (spiegelt nicht genau genug die Realität wider).

    Weil Differenzmessungen unzulässig sind und ja auch Anlagenwirkungsgrad und Verteilverluste mit umgelegt werden müssen.

    Ist das denn ein echter (geeichtes Meßgerät) oder nur (wie meist) eine Anlagenfunktion?

    Ebenso: Weil Differenzmessungen unzulässig sind (bei Wasser-Zwischenzählern ist z.B. die Anlaufgrenze weit höher als bei Hauptwasserzählern, sie erfassen demnach kleine Durchflüsse gar nicht).

    Rechtlich: nein.
    Wenn schon, müßte man zumindest auch die Verbräuche monatsweise erfassen, denn die können übers Jahr deutlich schwanken.


    Möglich kostengünstige Lösung:

    WENN es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, bei dem eine Wohnung vom Eigentümer selbst bewohnt wird (dann und nur dann), hast man "Narrenfreiheit":
    Man kann dann entweder sauber nach Heizkostenverordnung abrechnen oder pauschal bzw. sonstwie (Formeln, Horoskope, Mondphasen, Würfeln etc.).
    Hierzu ist aber das Einverständnis des Mieters notwendig (ggf. schon im Mietvertrag erklärt).

    Zur Vermeidung von Ärger aller Art und evtl. Mehrkosten empfiehlt sich trotzdem die saubere Lösung (messen nach Verordnung).
     
  3. #23 galileoGalilei, 29.07.2015
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    Angenommen ich hätte jetzt die 2 WMZ für die Wohnungen und den gesamten in der Anlage, wie müsste ich dann rechnen ?
    Jedem zu 100 % seinen Verbrauch und der Rest aus Rest = Gesamt - (Whg.1+Whg.2) zu Anteilen je nach Quadratmeter ?
    Das gleiche Prinzip dann bei Warmwasser ? (Und die Berechnung nach der Formel ?)

    Es ist ein Zweifamilienhaus und in einer Partei wohnen wir
     
  4. Julius

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    Nein. Sondern immer Dreisätze bilden.
    Ich versuche, es Dir Schritt für Schritt aufzuzeigen:


    Gesamtheizanlagenbetriebskosten * Verbrauchsanteil = Verbrauchskostenanteil
    Gesamtheizanlagenbetriebskosten * (1-Verbrauchsanteil) = Flächenkostenanteil

    GesamtWMZ - (Whg.1WMZ + Whg.2WMZ) = EnergieSpeicherladung (also der Anteil für die Trinkwassererwärmung)

    Den Trinkwasserenergiegehalt gemäß einer Formel brauchst Du dann überhaupt NICHT!


    Verbrauchskostenanteil * EnergieSpeicherladung / GesamtWMZ = VerbrauchskostenTrinkwassererwärmung
    Verbrauchskostenanteil * (Whg.1WMZ + Whg.2WMZ) / GesamtWMZ = VerbrauchskostenHeizung

    VerbrauchskostenTrinkwassererwärmung * WarmwasserzählerWhg1 / (WarmwasserzählerWhg1 + WarmwasserzählerWhg2) = VerbrauchskostenanteilTrinkwassererwärmungWhg1

    VerbrauchskostenTrinkwassererwärmung * WarmwasserzählerWhg2 / (WarmwasserzählerWhg1 + WarmwasserzählerWhg2) = VerbrauchskostenanteilTrinkwassererwärmungWhg2

    VerbrauchskostenHeizung * Whg1WMZ / (Whg1WMZ + Whg2WMZ) = VerbrauchskostenanteilHeizungWhg1
    VerbrauchskostenHeizung * Whg2WMZ / (Whg1WMZ + Whg2WMZ) = VerbrauchskostenanteilHeizungWhg2

    Flächenkostenanteil * FlächeWhg1 / (FlächeWhg1 + FlächeWhg2) = FlächenkostenanteilWhg1
    Flächenkostenanteil * FlächeWhg2 / (FlächeWhg1 + FlächeWhg2) = FlächenkostenanteilWhg2

    Addiert:
    VerbrauchskostenanteilTrinkwassererwärmungWhg1 + VerbrauchskostenanteilHeizungWhg1 + FlächenkostenanteilWhg1 = Gesamt(heizungs)kostenWhg1
    VerbrauchskostenanteilTrinkwassererwärmungWhg2 + VerbrauchskostenanteilHeizungWhg2 + FlächenkostenanteilWhg2 = Gesamt(heizungs)kostenWhg2


    Hinzu die Kaltwasserkosten (einschließlich des erwärmten Anteils!):

    KaltwasserzählerWhg1 + KaltwasserzählerWhg2 + WarmwasserzählerWhg1 + WarmwasserzählerWhg2 = Gesamtwassermenge

    Achtung: Diese muß NICHT identisch sein mit der bezogenen Wassermenge (gemäß Hauptzähler)!
    Üblicherweise liegt diese Summe mehr oder weniger darunter (auch geeignet zur Plausibilitätsprüfung - wenn sie merklich darüber liegt, ist meist etwas faul - wenn sie deutlich darunter liegt, ebenso; denn die Zwischenzähler besitzen eine höhere Anlaufschwelle, ggf. ist auch noch ein ungezählter Allgemeinwasserverbrauch enthalten)

    Gesamtwasserkosten / Gesamtwassermenge = Wassermengenpreis

    Achtung: Dieser Preis pro Kubikmeter ist NICHT identisch mit dem des Wasserlieferanten (sondern liegt höher, da ja auch die Grundkosten anteilig enthalten sind sowie evtl. BetriebsKosten einer Wasseraufbereitungsanlage, Filterwechsel etc.).

    Wassermengenpreis * (KaltwasserzählerWhg1 + WarmwasserzählerWhg1) = WasserpreisWhg1
    Wassermengenpreis * (KaltwasserzählerWhg2 + WarmwasserzählerWhg2) = WasserpreisWhg2


    Ergibt:

    Gesamt(heizungs)kostenWhg1 + WasserpreisWhg1 = GesamtkostenWhg1
    Gesamt(heizungs)kostenWhg2 + WasserpreisWhg2 = GesamtkostenWhg2


    -ohne Gewähr, da soeben auswendig niedergeschrieben, daher auch für evtl. Korrekturhinweise dankbar-
     
  5. Julius

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    Wenn eine öffentliche Kanalisation benutzt wird, ist für die "Gesamtwasserkosten" selbstverständlich auch der Abwasseranteil mit anzusetzen!

    Es ist eben schwer, das treffend zu erläutern, weil ich nicht weiß, wieviel Vorkenntnisse auf diesem Gebiet Du hast (vermutlich ziemlich geringe, oder?).
     
  6. #26 galileoGalilei, 29.07.2015
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    Hallo Julius,

    vielen Dank für das Rechenbeispiel. Vorkenntnisse habe ich leider keine in diesem Gebiet, da wir das erste mal eine Wohnung vermieten.
    Da du sagtest es wäre bei einem Zweifamilienhaus und eine Partei selbstbewohnt, könnte man es machen wie man möchte.
    Könnte ich es dann so machen, wie ich es zunächst erwähnt hatte ?
     
  7. Julius

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    Ja. trotzdem sollte man sauber über halbwegs regelgerechte Messungen abrechnen. Alles andere führt gerne zu vermeidbarem Ärger.

    Welche Deiner Überlegungen meinst Du?
    Die anfänglichen Ansätze waren schon prinzipiell untauglich (z.B. weil ja auch für die selbstbewohnte Wohnung Trinkwasser erwärmt wird).

    Ich empfehle, die Zählerausstattung wie beschrieben zu ergänzen (da fehlt ja nicht mehr viel)!
     
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