Wem gehört der Zaun ?

Diskutiere Wem gehört der Zaun ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo werte Bauexperten, ich mache mich gerade ran,unseren hinteren Zaun zu erneuern. Nun meine Frage, wem gehört eigentlich der Zaun,der hinten...

  1. Piofan

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    Hallo werte Bauexperten,

    ich mache mich gerade ran,unseren hinteren Zaun zu erneuern.
    Nun meine Frage, wem gehört eigentlich der Zaun,der hinten an unser Grundstück anschließt ?
    Wer muß/darf für die Kosten der Zaunerneuerung aufkommen ?
    Ich habe mal "gehört",dass sich das eigentlich die Eigentümer teilen...?
    Ist dem so ? Ich möchte eine Palisadenabgrenzung mit darüber stehenden Doppelstabmattenzaun errichten.
    Die Palisadensteine schauen ca. 40 cm aus dem Erdreich raus.Wir haben einen leichten Höhenversatz zum hinteren Nachbarn.
    Der Nachbar ist auch damit einverstanden. Nun steht nur die Frage der Kostenteilung noch im Raum...:deal
     
  2. #2 Osnabruecker, 31.05.2021
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    Es kommt u.a. auf das Bundesland an etc.

    Aber vom Prinzip her lässt es sich abkürzen:

    Kläre das mit dem Nachbarn!
    So wie es klingt willst du etwas haben und machen. Es gibt aber bereits einen Zaun... warum sollte der Nachbar sich dran beteiligen?!

    Gehe auf den Nachbarn zu, Zaun vllt. 50/50, Winkel auf deine Kosten.
     
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  3. #3 MJanssen, 31.05.2021
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    Wie es sich verhält, wenn bereits ein Zaun steht, kann ich nicht genau sagen. Da ich aber wegen einem Zaun-Streit momentan beim Anwalt sitze, kann ich dir zumindest sagen, dass die Kostenteilung sich immer nur auf einen "ortsüblichen Zaun" bezieht.

    Also wenn du etwas besonderes haben möchtest und der Nachbar sich damit einverstanden erklärt, müsste er dennoch nur die Kosten zur hälfte zahlen, was ein "ortsüblicher Zaun" gekostet hätte. Alles andere ist "Kulanz" des Nachbarn.

    (So zumindest in NRW...)
     
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  4. Piofan

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    BL ist Brandenburg.
    Der Zaun ist ca. 50 Jahre alt und erneuerungsbedürftig. Der Nachbar ist damit auch einverstanden. Es ging mir nur um eine eventuelle Beteilung des Nachbarn. Die Steine zahlen wir eh. Also 50/50 wäre in Ordnung ?
     
  5. #5 Osnabruecker, 31.05.2021
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    Siehe Mjanssen.

    Wenn dem Nachbarn ein wackliger Maschendrahtzaun reicht und du aber etwas extravagantes haben willst wären die halbierten Kosten nicht den Streit mit dem Nachbarn wert.

    Über welche Länge/ Material/ Kosten reden wir denn?
    Wir haben zu einer Seite einen langen Zaun, 50/50 Materialkosten - Arbeitsleistung gratis durch uns.

    An der kurzen Seite 2 Nachbarn, also jeweils nur wenige Meter... kein Grund da irgendwem für 100 € auf die Füße zu treten...
     
  6. Piofan

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    Wir reden hier von 19 Meter Zaun. (Kosten ca.1900,00)
     
  7. #7 Osnabruecker, 31.05.2021
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    Was ist das denn für ein Zaun?
    Ist das ein Angebot von einer Firma?

    Kommt mir sehr teuer vor.
     
  8. JPtm

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    Normal kann man das am Zaun selbst ersehen. Eigentlich baut man es so, dass der eigen Zaun von einem weg schaut, du z. B. bei einem Lattenzaun auf die Verbindungshölzer schaust. Daran kann man eig erkennen ob es dein Zaun ist. Bei uns ist es z. B. so, dass mir Rechts und Hinten gehört. Der zur Strasse sowieso. Ka ob du die Information sonst im Bebauungsplan findest.
     
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  9. Piofan

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    Danke, sehr nützlicher Hinweis. So war er nämlich auch gebaut. Die Stäbe standen und der Maschendrahtzaun schaute vom Nachbarn weg auf unser Grundstück.:28:
     

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  10. #10 Osnabruecker, 31.05.2021
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    Kann man pauschal so nicht annehmen... Wenn der Garten bei mir schick aussehen soll und beim Nachbarn nur den Acker eingrenzt, warum dann die Schicke Seite zu ihm?

    Wenn das der Zaun ist, für dessen Erneuerung ich 1.000 € bezahlen müsste würde ich lachend die Tür zu werfen...
     
  11. #11 K a t j a, 31.05.2021
    K a t j a

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    Du meinst, der ist doch noch gut? :D
     
  12. Piofan

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    kannst Du gern machen. Wir jedenfalls wollen beide ordentliche Grundstücke. Es ging mir hier nur um eine Frage und keine "Wertung".
     
  13. #13 Osnabruecker, 31.05.2021
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    Wenn ihr euch beide einig seit ist doch alles gut.

    Wie gesagt, wenn da jetzt ein Maschendrahtzaun steht und der erneuert werden soll, bin ich mit dabei. Aber wenn vorher ein Maschendraht seinem Dienst getan hat, und jetzt aber beim Neubau ein sehr teures Modell hin soll würde ich mich darauf einstellen, Gegenwind zu bekommen.
     
  14. #14 Jo Bauherr, 31.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 31.05.2021
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    Es wurde eigentlich schon alles geschrieben, hier noch kurz die Grundlage dazu:
    Auszug aus
    Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) vom 28. Juni 1996 (GVBl.I/96, [Nr . 17], S.226)
    "...
    Abschnitt 8
    Einfriedung
    § 28
    Einfriedungspflicht
    Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach
    folgenden Regeln verlangen:
    1. Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße
    liegen, so hat jeder Grundstückseigentümer an der Grenze zum rechten
    Nachbargrundstück einzufrieden.
    ...
    4. Wenn an einer Grenze beide Nachbarn einzufrieden haben, so haben sie
    gemeinsam einzufrieden.
    5. An Grenzen, für die durch Nummer 1 keine Einfriedungspflicht begründet
    wird, insbesondere an beiderseits rückwärtigen Grenzen, ist gemeinsam
    einzufrieden.

    § 29
    Anzeigepflicht
    (1) Die Absicht, eine Einfriedung zu errichten, zu beseitigen, durch eine andere
    zu ersetzen oder wesentlich zu verändern, ist dem Nachbarn mindestens zwei
    Wochen vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen; § 8 Abs. 2 gilt entsprechend.
    (2) Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn der Nachbar weder die
    Einfriedung verlangen kann noch zu den Kosten beizutragen hat.
    ...
    § 32
    Beschaffenheit
    (1) Es kann nur die Errichtung einer ortsüblichen Einfriedung oder , wenn keine
    Ortsüblichkeit feststellbar ist, eines etwa 1,25 m hohen Zaunes aus
    Maschendraht verlangt werden. Können Nachbarn, die gemeinsam
    einzufrieden haben, sich nicht auf eine unter mehreren ortsüblichen
    Einfriedungen einigen, so ist ein Zaun der in Satz 1 bezeichneten Art zu
    errichten.

    (2) Schreiben öffentlich-rechtliche Vorschriften eine andere Art der Einfriedung
    vor, so tritt diese an die Stelle der in Absatz 1 genannten Einfriedungsart.
    (3) Bietet die Einfriedung gemäß Absatz 1 keinen angemessenen Schutz vor
    unzumutbaren Beeinträchtigungen, so hat auf V erlangen des Nachbarn
    derjenige, von dessen Grundstück die Beeinträchtigungen ausgehen, die
    Einfriedung im erforderlichen Umfang zu verstärken oder höher auszuführen.
    ...
    § 34
    Kosten der Errichtung
    (1) Wer zur Einfriedung allein verpflichtet ist, hat die Kosten der Einfriedung zu
    tragen.
    (2) Haben Nachbarn gemeinsam einzufrieden, so tragen sie die Kosten der
    Einfriedung je zur Hälfte
    . Ist bei gemeinsamer Einfriedung nur für eines der
    beiden Grundstücke eine Einfriedung nach § 32 Abs. 2 vorgeschrieben, so
    sind die Kosten einer Einfriedung nach § 32 Abs. 1 maßgebend; die
    Mehrkosten trägt der gemäß § 32 Abs. 2 verpflichtete Grundstückseigentümer.

    Die bei einer Einfriedung nach § 32 Abs. 3 gegenüber einer Einfriedung nach §
    32 Abs. 1 oder 2 entstehenden Mehrkosten der Errichtung trägt der Nachbar,
    von dessen Grundstück die Beeinträchtigungen ausgehen. "
    *)

    *) bzw. der Nachbar, welcher den 'besseren' Zaun gerne haben möchte.



     
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  15. Piofan

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    Perfekt, Danke Dir recht herzlich.:28:
     
  16. #16 Maape838, 26.01.2022
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    Wie ist es ausgegangen?
     
  17. Piofan

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    Moin,

    kann ich Dir leider noch nicht beantworten. Erstmal haben wir den Zaun bezahlt. Müssen erstmal mit den Nachbarn sprechen.;)
     
  18. #18 Fred Astair, 27.01.2022
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    Beste Voraussetzung, dass der Nachbar sein Portemonnaie krampfhaft fest in der Hand behält.
    Bei Nachbarn ist es das Gleiche wie bei Förderprogrammen: Zuerst Genehmigung abwarten und erst danach Verbindlichkeiten eingehen.
     
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