Wer darf Installation (Gas und Wasser) machen!

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  1. BerndF

    BerndF

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    Hallo erst mal!

    Wer darf eigentlich Insatallationsarbeiten an Gas , Heizung und WAsser machen?

    Wir haben ein DHH vom Bauträger (der selbst Maurerarbeiten macht, da er ein Baugeschäft hat) gekauft. Die anderen Gewerke wurden im Auftrag des Bauträgers vergeben.

    Heute haben wir (oder besser unsere Nachbarn) erfahren, daß der Installateur keine Zulassung für Gas- Heizungs- und Wasserinstallationen hat. Er ist "nur" Elektriker, und hat auch keinen Meister (ich möchte hier aber keine Diskussuion über Sinn oder Unsinn eines Meisterbriefes lostreten).

    Wir haben eine Gasheizung (Außenthemperaturgesteuerte Niedertemperaturtherme), Fußbodenheizung, usw.. Der gute Mann hat die gesamte Heizungs-, Gas- und Wasserinsatallation gemacht.

    Ist es überhaupt zulässig, ohne Zulassung und Ausbildung Gasinstallationen zu machen? Hat das Gaswerk (hier in Augsburg/Bayern) nicht zu prüfen, ob der Installateur, der eine solche Anlage abnehmen läßt diese überhaupt montieren durfte?

    ... immerhin spilet der Mann mit unserem Leben, wenn er Fehler bei der Gasanlage macht!

    Danke schon mal für Eure Antworten!

    Gruß

    Bernd
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Wenden Sie sich mal an Ihren Bezirksschornsteinfeger.Der ist für die Kontrolle zuständig. Der wird Ihnen allerdings u. U. sofort die Anlage stillegen. Deshalb wäre ein Meister, der kurzfristig Prüfen und Bestätigen kann in der Hinterhand ratsam!

    Es ist allerdings möglich, dass ein Meister die Anlage damals Geprüft und Abgenommen hat. Das ist so auch Zulässig.
     
  3. BerndF

    BerndF

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    Hallo Lebski,

    die Anlage wurde erst vor kurzen in Betrieb genommen. Es war mit Sicherheit kein Meister dabei.

    Verstehe ich Deine Antwort richtig: Es ist nicht zulässig, was hier gemacht wurde?

    Der Gaslieferant (icgh glaube die Stadtwerke) waren aber schon da, und haben (nach Aussage des Installteurs) die Anlage "abgenommen" (was auch immer das heißt). Der Bezirksschonsteinfeger war (angeblich) auch schon da. Prüft der nicht bei einem Ihm unbekannten Installateur, ob dieser die Arbeiten überhapt machwn darf?

    Wie ist die Situation eigentlich beim Wasser?

    Gruß

    Bernd
     
  4. #4 Jürgen V., 06.11.2003
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2003
    Jürgen V.

    Jürgen V.

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    Alle Menschen sind klug: die einen vorher, die and
    Das ist so

    Um Gasanlagen zu ändern, erweitern oder neu zu errichten benötigt der Betrieb einen
    Gas- und Wasserinstallateurmeister oder einen Heizungsbaumeister der eine Konzession bei den Stadtwerken oder des Gasversorgers hat. :deal
    Voraussetzung dafür ist der Befähigungsnachweis nach TRGI. Dieser kann als Lehrgang bei den örtlichen Berufsbildungszentren abgelegt werden und endet mit einer Prüfung. :respekt
    Ob auch ein Elektrikermeister die Gaskonzession beantragen kann ist mir nicht bekannt :confused:

    Hat der Betrieb dieses nicht, reicht es das er einen Sachkundigen damit beauftragt, diese Arbeiten zu prüfen, so er im Besitz der Konzession ist. :irre Der dann auch in der Verantwortung steht
    Es ist eine Dichtigkeitsprüfung mit VOR und HAUPTprüfung zu machen.

    Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Arbeiten, rate ich, Fragen sie bei dem Gasversorger nach wer die Unterschrift auf dem Antrag geleistet hat.( Verantwortlicher Fachmann, Konzessionsnummer ( Zulassungsnummer) , Fachbetrieb)
    Teilen Sie ihre Bedenken mit, denn mit Gas ist nicht zu spaßen. :boxing

    Der BSM hat damit nichts zu tun, da er nicht Fachkundig ist im Bereich TRGI für die Gasleitungen, er muss die Abgasseite vor der Inbetriebnahme auf richtiger Montage prüfen. :Brille

    Bei der Wassergeschichte liegt es ähnlich, Rohre verlegen darf eigentlich jeder,
    Wasserzähler beantragen nur der, der eine Konzession hat auch hier steht er gerade für die Arbeiten die der Andere gemacht hat. Die Wasserinstallation ist nach DIN 1988 auszuführen.
     
  5. #5 Martin A., 27.05.2004
    Martin A.

    Martin A. Gast

    Ist etwas seltsam die geschichte, da sie in der
    Praxis eigendlich weder wasser noch gas haben dürften.

    1. "Wer legt Gas Wasser?"
    -> der Gas/Wasserinstallateur, Fachbetrieb.

    2. Obige Antwort, es langt wenn ein Meister nachguckt, stimmt nicht. Auszuführende Betrieb muss ein Meisterbetrieb sein.

    alles andere sind Hintertürchen-lösungen.

    3. "Wer kontrolliert das?"

    -> a) der Schorni, MUSS einen Stempel vom Fachbetrieb haben.
    -> b) Sie bekommen sonst auch weder Gaszähler, noch Wasserzähler gesetzt. Auch die Stadtwerke bestehen darauf.

    4) Auf ihrem Wasser/Gasantrag, Schorni, ist der Meisterbetrieb
    zu erkennen, ich vermute mal ein "Proforma Betrieb, der ein paar € fürs abstempeln" bekommt.

    Egal, die halten den Kopf hin, kontaktieren sie diesen Menschen, melden Sie Ihre Bedenken an, bitten Sie den Meister, Ihre Anlage
    durchzuschauen und vorallem einzumessen/stellen.

    Falls er sich quer stellt, ev mit der Kammer drohen, falls alles
    gemacht/begutachtet wird und funktioniert,
    soll es ja auch gut so sein.

    MfG

    Martin A.
    Anlagenmechaniker Fachrichtung Versorgungstechnik
     
  6. #6 Martin A, 27.05.2004
    Martin A

    Martin A Gast

    Nochmal Martin A.

    Vielleicht hat Sie der "Elektriker" ja auch auf den Arm genommen
    und ist Fachinstallateur, wars ev am 1 April;-))??
     
Thema: Wer darf Installation (Gas und Wasser) machen!
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