Wer haftet beim falsche bodengutachter

Diskutiere Wer haftet beim falsche bodengutachter im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; OK, wir haben wohl alle eines gemeinsam - wir kennen das Bodengutachten nicht, aber ... WENN der Bodengutachter - in Kenntnis der örtlichen...

  1. #21 Gast vS, 19.01.2015
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    OK, wir haben wohl alle eines gemeinsam - wir kennen das Bodengutachten nicht, aber ...

    WENN der Bodengutachter - in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, der Boden- und Wasserverhältnisse etc. - einen möglichen Böschungswinkel - ohne (manchmal übliche, rechtliche absichernde) Einschränkungen - vorgibt:

    dann haftet er für die, aus seiner falschen Angabe resultierenden Kosten, sofern nicht höhere Gewalt vorliegt (und damit ist kein Regen, Dauerregen, Starkregen oder sonst was gemeint).

    Da hat der Nachbar oder die ausführende Firma (sofern der Gutachter nicht offensichtlichen Unfug betrieben hat) so erst einmal nichts mit zu tun.

    Also - sofort Anwalt einschalten - entsprechende Bewerbung liegt ja schon vor.

    Gruß

    P.S.
    Gilt so nicht, es sei denn er weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Risiko / Möglichkeit besteht - s.o. Einschränkungen. Ansonsten muss sein Untersuchungsprogramm der Fragestellung entsprechend und ausreichend sein.
     
  2. #22 Nutzername, 20.01.2015
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    Nochmal auch für den Muttersprachler: Ein Bodengutachten lebt im Konjunktiv. Deswegen schrieb ich von Empfehlung und Prognose, die Verben werden im Konjunktiv benutzt und abschließend vielleicht sogar noch die Anwesenheit des Baugrundgutachters während des Aushubs angeraten. All das erkennt ein Nicht-Muttersprachler möglicherweise nicht. Bei demjenigen kommt dann vielleicht nur an: "Der BGA hat gesagt..."

    All das sollte man berücksichtigen, wenn man die einseitige Darstellung eines Sachverhaltes bewertet, vor allem wenn einem der Respekt so wichtig ist.

    Davon ab gehe ich mal davon aus, dass angesichts des in Rede stehenden Schadens (Bauverzug/Nachbargrundstücke) hier ohnehin schon Anwälte tätig sind.
     
  3. #23 Ralf Wortmann, 20.01.2015
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    Wenn du mit "Bewerbung" etwa meinen Beitrag #17 meinen solltest, dann missverstehst du mein Engagement hier im Forum aber gründlich.

    Findest du nicht, dass ein solcher Textvorschlag gerade für einen Bauherren, dessen Muttersprache nicht Deutsch ist, evtl. hilfreich sein könnte?

    Kennst du meine Beiträge in anderen threads?
     
  4. #24 Carden. Mark, 20.01.2015
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Das fand ich beim Lesen auch etwas (sehr) unter der Gürtellinie.
    Gerade Ralf bemüht sich hier sehr um die TE.
    Wenn es demnächst soweit ist, dass allen die mit Klarnamen ihre Beiträge unterschreiben das bloße fischen nach Aufträge unterstellt wird.........................
     
  5. #25 Gast vS, 02.02.2015
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    Vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht ???

    Da muss ich leider zugeben, der Beitrag ist .... nicht so ganz .. im Ansatz ... bei dem Müll, der teils als Bodengutachten verkauft wird (also max. 2 Datenblätter mit difusem Anhang) - also: leider berechtigt - Verallgemeinerungen sind aber defintiv nicht angebracht.

    Deswegen habe ich den Thread aber nicht aus der Kiste geholt:


    Ach ja ??

    Nun, also ...
    Du solltest du mich gut genug kennen, dass das

    wohl kaum von mir gemeint sein kann - ich sehe auch absolut keinen Zusammenhang zwischen meinem Beitrag und deinem "Klarnamenverdacht" - war nicht wirklich die Rede von.

    Mensch Mark, meinst du ein Vollhorst wie z.B. Blücher hat hier mal eine Anfrage bekommen ??

    Die bekommt man eben nur, wenn man sich bemüht.

    Aber ich finde es auch vollkommen O.K. wenn Leute, die sich hier einbringen, positiv beraten, helfen etc. - entsprechend angefragt werden und auch davon profitieren - warum nicht ?? Das hat erst einmal so nichts mit Fischen zu tun, sondern ist m.E. eine positive Resonaz auf ein gutes fachliches / menschliches Auftreten.

    Und Herr Worthmann,

    ja, ich habe - schon etwas länger, aber vollkommen am Rande, manchmal etwas erstaunt - Ihre Beiträge und "Karriere" im Bauexpertenforum zur Kenntnis genommen.

    Ich will / werde / könnte mir aber gar kein Urteil über Ihr Engagemant bilden und mich schon gar nicht dazu äußern.

    Sehen Sie meinen Beitrag hinsichtlich einer "Bewerbung" doch einfach als positive Empfehlung oder Erinnerung an den Fragesteller, dass auch im Forum jederzeit kompetente Hilfe zur Verfügung steht.
     
  6. #26 SirSydom, 02.02.2015
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    Ralf, auch ich verstehe Gast vs Aussage durchweg positiv.
    Dein Auftreten im Forum ist stets hilfsbereit und freundlich, das ist die beste Bewerbung! Brächte ich einen Baurechtler in Magdeburg, würde ich dich zu allererst anrufen.
     
  7. #27 Nicovalentino, 10.02.2015
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    Danke an alle fur ihre beiträge und entschuldige mich das ich erst jetzt mich melde.
    Wir haben ein andare Bodengutachter beauftragt und kam bei raus das der hangrutschte wegen zu steil böschung von 60 grad es war ein hangbruch.
     
Thema: Wer haftet beim falsche bodengutachter
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