wer haftet???

Diskutiere wer haftet??? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Mhhh das Argument des Betonbauteiles geht ein wenig fehl, denn der AN schuldet neben einem mangelfreien Gewerk ja auch den Erfolg. Im Fall...

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Mhhh das Argument des Betonbauteiles geht ein wenig fehl, denn der AN schuldet neben einem mangelfreien Gewerk ja auch den Erfolg.

    Im Fall Wartungsfuge in Wartungsintensives Bauteil
    Im Fall Betonbauteil das Betonbauteil.

    Das eine wartungsintensiv, das andere dauerhaft.

    Ebenso ist doch sehr wohl die "Üblichkeit" anzusetzen.

    Üblich ist das eine Silikonfuge reissen kann aber auch das ein Betonbauteil seine Lebensauer und die zugesicherten, bestimmten Eigenschaften erreicht.
     
  2. Eric

    Eric

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    Sehe ich anders. Auf den Baustellen wird nicht mehr miteinander geredet, weil reden Zeit und Geld kostet und es daher " wie immer " gemacht wird.

    Was würde denn dagegen sprechen, dem Bauherren vorab oder meinetwegen erst nach der Verfliesung zu sagen, daß die Fugen nur provisorisch geschlossen werden und die Silikonverfugung erst später ausgeführt wird. Dann wird der Bauherr zwar meckern, müßte es aber nach schriftlichem Hinweis auf die möglichen Folgen einer vorzeitigen Ausführung auf sein Risiko anordnen. Dann hätte der Bauherr immerhin die Chance, selbst zu entscheiden, ob er das ihm aufgezeigte Risiko zu übernehmen bereit ist.

    Ihr Handwerker zeigt den Bauherren aber das Risiko erst gar nicht auf und wundert Euch, wenn es schiefgeht und vom Bauherren Erneuerung verlangt wird.

    Was steht mitunter in den Angeboten: " Silikonfugen sind Wartungsfugen und daher von der Gewährleistung ausgeschlossen ". Das sind dann die vermeintlich ganz " schlauen " Handwerker.
     
  3. Eric

    Eric

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    @Robby: Hast den Link nicht gelesen?

    Dort ist genau beschrieben, was eine Wartung ist und wann eine fehlende Wartung zum Gewährleistungsausschluß führt. Kriterium ist die Unvermeidbarkeit eines Schadenseintritts. Beispiel: Auto ohne Motoröl.

    Silikonfugen kanste entweder durch andere Maßnahmen vermeiden oder muß warten. Deshalb heißen Silikonfugen ja auch richtig " Wartefugen " und nur ihr macht daraus " Wartungsfugen " :winken.

    Ist doch verar.....
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Doch hab ich aber vor allem liegt das Problem der abgerissenen Fugen weder am spritzbaren Dichtstoff noch an der Fugenausführung.

    Frag Berni mal wieviel Silikonfugen auf seinen Estrichen abreissen.
     
  5. Berni

    Berni

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    Hier habe ich auch mal einen Link von Untersuchungen über das Trocknungsverhalten von Estrichen:
    http://www.ibf-troisdorf.de/files/trocknun.pdf

    Und genau das ist der Punkt, wo die Herren in Ihrem Aufsatz falsch liegen.
    Und was ist in den anderen Räumlichkeiten?

    Zitat der Herren:
    Der Fussboden ist das am meisten frequentierte und belastete Bauteil. Und die Herren schreiben "keine starken Einflüsse".
    Auch schreiben sie von Zusammendrückbarkeiten der Dämmschichten von max. 5mm. Das ist auch falsch, da es nur bei Fussbodenheizungen zutrifft.
    Und in die Bäder müssen anstatt 1 Wanne demnächst 2 auf den Estrich mit der Trittschalldämmung gestellt werden. Dann wird alles besser.

    Da sind wir ungeteilter Meinung.
     
  6. sniper

    sniper

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    die fuge ist auch immer eine optische sache ,
    eine sehr große silikonmasse ( fette fuge) macht eine größere ausdehnung mit ,aber eben nicht eine kleine dezente minifuge
    versucht mal eine alte fette silikonnaht mit der hand zuzerreisen und dann eine kleine dezente und schon iss alles klar:irre
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Bauschäden-Sammlung, Band 13, Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2001


    Stellungnahme

    Die Situation ist in Fachkreisen heute bekannt und wird nicht mehr konträr diskutiert. Dies ist auch dem Merkblatt des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes vom September 1995 zu entnehmen, welches darauf hinweist, daß die unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktion in der Regel die Elastizität der Fugendichtstoffe überschreiten. Diese unterliegen insoweit nicht der Gewährleistung.

    Will der Bauherr diese Erscheinung also vermeiden, so bleibt ihm nichts anderes übrig, als mit der Verfugung so lange zu warten, bis die Verformung des Estriches auf ein akzeptables Maß zurückgegangen ist. Nachdem hierfür mindestens ein Jahr eingeplant werden sollte, läuft er Gefahr, daß Wasser in die nun nicht verschlossene Randfuge eindringen kann. Insofern ist es sinnvoll, die Verfugung nach Verlegung der Fliesen vorzunehmen. Der Bauherr sollte sich darüber im klaren sein, daß er diese innerhalb von zwei Jahren erneuern sollte.


    Nur das muß man dem AG auch sagen...
     
  8. Eric

    Eric

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    Dann sind wir uns ja einig. Problem für uns gelöst und die Deppen argumentieren weiterhin mit der " Wartungsfuge ".

    Schon klar. Das Problem liegt daran, daß die Industrie vorgaugelt, mit dem spitzbaren Dichtstoff könne man ein Haus in 4 Monaten mangelfrei bauen und die Handwerker diesen Unfug mitmachen/nicht gegenhalten. Dafür bedarf es dann solcher von eben dieser Industrie erfundener Hilfsausflüchte wie " nicht gewährleistungspflichtiger Wartungsfugen ". Das macht die Rechtsprechung aber zu Recht nicht mit.

    Nachdenken! Was nicht geht, geht nicht. Darauf muß der Handwerker hinweisen, wenn der nach der Rechtsprechung ahnungslose Bauherr Unmögliches anordnet, nicht mehr und nicht weniger. Ohne Anordnung + Hinweis auf die Folgen Unmögliches ausführen ( = abrißfreie Silikonfugen im geschüsselten Estrich für viel Geld ), darf der Handwerker als Baufachmann nicht.

    Prüfungsreihenfolge:

    1. Handwerker machts ohne Hinweis und zur Unzeit > Haftung wegen Mangel. Nix mit Ausrede " Wartungsfuge ".

    2. Handwerker hat auf die Bedenken schriftlich hingewiesen und Bauherr ordnet die Ausführung danach gleichwohl an > Gewährleistungsausschluß, weil der Bauherr das Risiko sehenden Auges übernommen hat.
     
  9. Berni

    Berni

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    Egal, ob sofort nach Fliesenverlegung oder erst nach 1,5 Jahren verfugt wird:
    Es ist und bleibt auch weiterhin eine "Wartungsfuge".

    Der Bauherr muss nur darauf hingewiesen werden.
     
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