Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?

Diskutiere Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; 970m2 Unbebautes Grundstück bis 2024 68 Euro ab 2025 780 Euro Verzehntfacht

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Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?

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  1. #41 Yilmaz, 28.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 31.01.2025
    Yilmaz

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    970m2 Unbebautes Grundstück bis 2024 68 Euro ab 2025 780 Euro Verzehntfacht
     
  2. ynnus

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    Ui, das klingt nach Jackpot...

    Bei uns sind es "nur" 270% mehr. EFH mit 120m² Wohnfläche und 630m² Grundstück.
     
  3. Yilmaz

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    Das Problem ist , Grundstück ist Baureif, Baugenehmigung ist seit 2022 da und verfällt jetzt. Wegen Krise in der Bauwirtschaft sind potentielle Kunden abgesprungen :)
     
  4. #44 GreatScott83, 28.01.2025
    GreatScott83

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    Heute kam der Wisch. 5% weniger als im Vorjahr. BaWü.
     
  5. #45 msfox30, 28.01.2025
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    Wie auch? Die Stadt bekommt ja nur die Veranlagungsdaten (Messbetrag etc) und keine Verwaltungsdaten übermittelt. Und in der Schnittstelle (XML) ist für einen Einspruch nix vorgesehen. Warum auch...? Wenn dein Einspruch beim FA erfolgreich war, werden die korrigierten Daten an die Stadt übermittelt.Erst dann würde eine Änderungsbescheid erstellt.
    Bei mir hat sich - wie erwarten bei gkeichem Hebensatz - die Grundsteuer fast verdoppelt. Meine Mutter zahlt hingegen nur nach 1/4. Ich tröste mich damit, dass mejn Grundstücke die ganze Jahre unterbewertet war und ich nicht schon früher mehr bezahlt habe.
     
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  6. #46 msfox30, 28.01.2025
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    Glück gehabt, da BW ja das Flächenmodel nimmt. Dann hast du vermutlich ein kleines gut bebautes Grundstück.
     
  7. gurze

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    Bei mir auch gesunken... Von 660 auf 550 Euro.
    Yeah, wenigstens mal was gespart
     
  8. #48 Viethps, 28.01.2025
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Der Witz in DO ist ja der, dass die Stadt diese Gutachterausschüsse beauftragt hat. Die haben dann, ohne genau hinzuschauen, ganze Grundstücke mit einem Wert bewertet. Teilweise auch, ohne das Verkaufsaktionen vorlagen und man einen Anhaltspunkt gehabt hätte.....
    Dann kam das Stadtplanungsamt und hat dafür gesorgt, dass Bebauungsgrenzen wiederhergestellt wurden.
    ( Baufläche / Grünland = Freizeit, Sport- und Erholungsgelände, Garten )
    Die Stadt hat das aber nicht entsprechend weitergegeben zu anderen Dienststellen.
    Daher dann die zu hohe Meßzahl. Und unter anderem dagegen wird geklagt.
    Und es wird massig Eigentümer geben, die die Abbuchungen komplett zurückholen.
    Dann müssen sie reagieren. Und die Gerichtsverfahren laufen.......
     
  9. #49 driver55, 29.01.2025
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    solche Angaben…
    …könnt ihr euch sparen. Null Aussagekraft.

    wenn‘s jetzt doppelt zu teuer ist, wurde davor viel zu wenig gezahlt! (da hat keiner gejammert)

    Deshalb: Bundesland, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, mit was und wann bebaut, alter Betrag, neuer Betrag.
     
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  10. #50 Fasanenhof, 29.01.2025
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    Bei mir (S-H, Kreis Steinburg) wurde der Bodenrichtwert von 37 (2015) auf 55 (2019), dann auf 70 (2020), 120 (2022) und zuletzt auf 170 (2024) EUR angehoben.

    Meine Grundsteuer dagegen ist "nur" um 35% hochgesetzt worden. Meine Grundstücksgröße Beträgt 800m²
     
  11. #51 hanghaus2000, 29.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 29.01.2025
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    ich habe mein Stimme auf weniger geaendert. Der Bescheid der Gemeinde ist gekommen. Der Hebesatzt hat sich auf 190 gesenkt. Im Beitrag #17 war der fuer 2023 noch 300.

    Ich warte nun, das demnaechst der Hebesatz wieder hoch geht.

    Ich habe irgenwann gelesen, das man ab einer Erhöhung von mehr als 40% den Klageweg beschreiten sollte. Zumindest soll es da schon einen Musterprozess geben der die Grenze der Zumutbarkeit bestätigt hat.

    MMn sollte man zuerst die Aussetzung der Vollstreckung beim FA beantragen, dann bei der Gemeinde den Bescheid zurueckweisen und die Einzugsermaechtigung wiederufen.
     
  12. #52 chris84, 29.01.2025
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    Die Hebesätze wurden und werden mit der neuen Grunsteuer aufkommensneutral angepasst. Daher ist jegliche Mutmaßung über die Grundsteuer VOR Festlegung des NEUEN Hebesatzes für die NEUE Grundsteuer völlig sinnlos.
    Wenn der Hebesatz bei Euch in Absehbarer Zeit hoch geht, hängt das nicht mit der neuen Grundsteuer zusammen, sondern damit, dass die Gemeinde / Stadt mehr Geld braucht als zuvor. Diese Anhebung wäre also auch ohne Anpassung der Berechnungsgrundlage passiert. Das nur zur Info.

    Bei mir wird die Grundsteuer ein ganzes Stück günstiger, weil 2000qm mit niedrigem BRW und Altbau mit geringem Ertragswert.
    Wenn meine Kernsanierung aber durch ist, wird die Steuer deutlich aufschlagen, weil damit das fiktive Baujahr des Gebäudes in die sehr nahe Vergangenheit rückt, und der Ertragswert deutlich steigt. Das ist für mich erst mal ok, auch wenn es insbesondere der Förderung der energetischen Sanierung ein klein wenig entgegensteht.
     
  13. #53 nordanney, 29.01.2025
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    Nö. Das ist schlichtweg falsch. Die Hebesätze werden frei gewählt.
    Meine Gemeinde hat für Gewerbe eine niedrigeren Satz als "aufkommensneutral" gewählt. Dafür für Wohnen einen höheren Satz als nötig. Insgesamt wird damit ein höherer Gesamtertrag erzielt, als es nötig wäre.
    Ganz bewusste Entscheidung. Übrigens wurde in den Jahren vorher jedes Jahr auch schon mal vorsorglich nach oben angepasst.
     
  14. #54 chris84, 29.01.2025
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    natürlich. Aber das hat NICHTS mit der neuen Grundsteuer zu tun. Es gibt im Rahmen der Neubemessung eine Auflistung der neutralen Hebesätze, anhand derer jeder persönlich lokal beurteilen kann, ob eine höhere Grundsteuer nun an der Neubemessung liegt, oder am Bedarf der Gemeinde / Stadt.
    Es gibt für jede Gemeinde einen aufkommensneutralen Hebesatz - wenn von diesem abgewichen wird, ist das eine rein lokalpolitische Entscheidung, die bei der nächsten Lokalwahl auch entsprechend honoriert werden kann.
    Unsere Gemeinde hat in der Vergangenheit nur sehr moderat angepasst und als neuen Hebesatz den rechnerisch aufkommensneutralen gewählt.
     
  15. #55 nordanney, 29.01.2025
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    Du hattest aber geschrieben, dass
    werden. Und das ist schlichtweg falsch. Die Gemeinden agieren völlig losgelöst von der neuen Grundsteuerberechnung und Aufkommensneutralität ist nur ein Placebo.
    Wir hatten bei uns explizit von 2023-2025 die Hebesätze festgelegt mit einem entsprechenden Beschluss. Da mit diesen Hebesätzen aber "nur" Aufkommensneutralität erreicht worden wäre (die haben tatsächlich genau gepasst), wurde mal eben noch kurz vor Toreschluss eine Anpassung nach oben vorgenommen. Nein, wir sind nicht in der Haushaltssicherung und hätten mit den ursprünglichen Sätzen auch 2025 einen ausgeglichenen Haushalt gehabt. Jetzt kommt es zu Überschüssen, die "vorsorglich" mal gebildet werden...
     
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  16. #56 Viethps, 29.01.2025
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Beispiel für die präferierte Ghettobauweise:
    Objekt 1: 440 qm Wohnfläche auf 220qm Grundstück. Vorher 1176,75€ - jetzt 830,25€
    Objekt 2: 306 qm Wohnfläche 120qm Gewerbe 759 qm Grundstück, Vorher 1402,70 € jetzt 2072,05 €
    Objekt 3: 202 qm Wohnfl. 142 qm Gewerbe 924 qm Grund, Vorher 1293,57 € jetzt 1804,50 €

    Alle 3 mit der gleichen PLZ, etwa gleicher Grundstückswert lt. Gutachter, alle mit Bj. 60 bis 62

    Die Erträge nach Kaltmiete sind bei allen dreien im gleichen Bereich
     
  17. #57 chris84, 29.01.2025
    chris84

    chris84

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    Nunja, wo Dilletanten am Werk sind...
    Aber wie gesagt, wenn die Gemeinde diesen Vorgang dafür "missbraucht" sollte das dringend Auswirkungen bei der nächsten Wahl haben.
    Da die aufkommensneutralen Hebesätze veröffentlicht sind, obliegt es jedem einzelnen mündigen Bürger zu beurteilen, ob die Lokalpolitik hier spielchen treibt oder nicht. Das der umgestaltung der Grundsteuerbemessung zuzuschieben halte ich für nicht richtig.
     
  18. SIL

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    Wenn es dich stört warum kommentierst überhaupt und wer jammert ? Und schon der Passus lässt tief blicken
    Ich bin grundsätzlich dafür , das diriver55 ab sofort MWST in Höhe von 49% zahlt , alles andere erscheint mir zu wenig :mega_lol::mega_lol::mega_lol:
     
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  19. #59 nordanney, 29.01.2025
    nordanney

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    Das Problem ist, dass die in den meisten Kommunen am Werk sind...
     
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  20. Jozi90

    Jozi90

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    Dortmund, MFH, Wohneigentum. Bei uns ca 33% weniger von 390€ auf 260€.
     
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