werbung ?

Diskutiere werbung ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mal eine grundsätzliche frage: Kann ich als Ingenieur für statikerstellung in den kleinanzeigen mit dem begriff "preiswert" werben ??...

  1. #1 gabriel, 17.03.2004
    gabriel

    gabriel Gast

    Hallo,

    mal eine grundsätzliche frage:
    Kann ich als Ingenieur für statikerstellung in den kleinanzeigen
    mit dem begriff "preiswert" werben ??
    gabriel
     
  2. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Hallo,

    erstmal finde ich es gut, das Thema Freiberufler und Werbung zu diskutieren.

    Viele Bauherren stören sich inzwischen an der "Nichtwerbung". Wenn man sich die Begründung und die Rechtsgutachten zur Novellierung des UWG ansieht, wird da gerade der Verbraucher als mündiger Bürger und Dritter im Bunde entdeckt, der Anspruch auf Information hat. Wenn man dem nach dem Motto kommt "ich bin Freiberufler und sage dir nicht was ich mache", während andere Marktteilnehmer ihre Leistung transparent öffentlich machen, geht das Richtung Irreführung.

    Trotzdem, die Berufsordnungen stehen der Werbung des Freiberuflers immer noch entgegen. Wie die für Ingenieure aussieht weiß ich nicht. Für Architekten in Bayern gilt:

    "Aus dem Berufsbild des Architekten erschließt sich die Abgrenzung von berufsnotwendiger Information und berufswidriger Werbung."
    und
    "Dem Architekten ist dem Inhalt, der Art und der Form nach reklamehaft anpreisende und unlautere Werbung um Aufträge oder Bewerbung untersagt."

    NAch diesem Wortlaut ist die Frage, ob "preiswert" eine berufsnotwendige Information ist. Natürlich sind Ingenieurleistungen ihren Preis wert. Der Gesetzgeber hat in die HOAI keine Wucher- oder Überpreise geschrieben. "Preiswert" ist eigentlich eine Nullinformation und nicht "berufsnotwendig".

    Die zweite Frage ist, was sonst noch in der Annonce steht, ob sie unter Reklame läuft und damit generell nicht zulässig ist.
     
  3. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Für die Ingenieure wird der Umgang mit der Werbung seitens der Kammer pragmatischer als bei den Architekten gesehen.

    Denn, wenn Sie Kammermitglied sind, dann unterstellen Sie sich den Regeln der Kammer. Wenn nicht, können Sie sich "frei austoben", wenn Sie nicht gegen allgemeine Regelungen, die guten Sitten usw. verstoßen.

    Das was Sie wollen ist: Billiger sein als die anderen Statiker? Oder Ihren Preis wert sein?

    So allein für sich suggeriert preiswert - günstig, billiger. Damit können Sie sich schnell eine Abmahnung einhandeln, weil Werbung über den Preis verdächtigt Sie der Nichteinhaltung der Honorarordnung. Und wenn Sie unbedingt den niedrigsten Preis bieten wollen, dann reihen Sie sich in die Galerie ein. Da Sie nicht umsonst tätig sein werden ... - man bekommt in der Regel nicht mehr als man bezahlt.

    Ich kann damit leben. Es beschert mir was zu tun, als Sachverständiger.

    Und den Ingenieur kostet es langsam aber sicher den Versicherungsschutz. Von da braut sich etwas zusammen.


    Allgemein finde ich eine Diskussion über eine angemessene Werbung für Architekten und Ingeneiure gut.

    Was erwarten/empfinden die Bauherren? Was sollte in der Werbung 'rüberkommen?
     
  4. OM

    OM

    Dabei seit:
    17.07.2003
    Beiträge:
    337
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    Mittlerweile eingezogener Ex-Bauherr
    Gute Werbung für einen Architekten:

    1. Unabhängigkeit beim Baumaterial (nicht: „Ich baue immer nur mit Bims und würde das ihnen auch empfehlen“)
    2. Genaue Kenntnis der neuesten Bautechnologien (z.B. bei Nennung von V.Plus sollte eine Erläuterung der Vor- und Nachteile kommen und nicht ein, „Interessant, da muss ich mich mal schlau machen.“);
    3. Herausstellen der Unabhängigkeit von bauausführenden Firmen
    4. Herausstellen der penibelsten Kontrolle von Ausführungsdetails bei der Bauüberwachung (dazu muss man diese natürlich auch kennen; s. Punkt 2); aus meiner Sicht der wichtigste Punkt

    Die Werbung muss klar darlegen, dass man mit dem Architekten das EFH zusammen entwickelt und nicht nur seine Standardlösungen abnickt. Dazu muss klargemacht werden, dass er sich als Lotse im Dickicht der verschiedenen Baustoffe und Ausführungsdetails versteht und vollkommen unabhängig von Herstellern oder bauausführenden Firmen ist.

    mfg
    OM
     
Thema:

werbung ?

Die Seite wird geladen...

werbung ? - Ähnliche Themen

  1. Wiedermal Werbung mit Malware

    Wiedermal Werbung mit Malware: @Mijo Es gibt wieder eine Werbung die eingeblendet wird und auf eine Downloadseite eines angeblichen Flash Players weiterleitet. Dabei wird...
  2. Werbung mit automatischem Redirect zu Malware

    Werbung mit automatischem Redirect zu Malware: Hallo @Mijo, in Beitrag: Pflasterarbeiten - Welche Rechte habe ich ? Wird der Browser durch eine Werbung auf eine Malware Seite umgeleitet:...
  3. Warnung für ralf1985: Unerwünschte Werbung - bitte reinschauen

    Warnung für ralf1985: Unerwünschte Werbung - bitte reinschauen: Beitrag: Erfahrungen bei Onlinekauf Benutzer: ralf1985 Regelverstoß: Unerwünschte Werbung Verwarnpunkte: 0 Interne Notizen: ---------- keine...
  4. Warnung für EngelMarco: Unerwünschte Werbung

    Warnung für EngelMarco: Unerwünschte Werbung: Beitrag: Frage an Gastronomen Benutzer: EngelMarco Regelverstoß: Unerwünschte Werbung Verwarnpunkte: 0 Interne Notizen: ----------...