Werden GRZ I & II addiert

Diskutiere Werden GRZ I & II addiert im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Moin zusammen, wir versuchen gerade unsere Außenanlagen für unseren Neubau zu planen. Mir ist bekannt, dass es eine GRZ I und eine GRZ II gibt....

  1. MJosi

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    Moin zusammen,

    wir versuchen gerade unsere Außenanlagen für unseren Neubau zu planen.
    Mir ist bekannt, dass es eine GRZ I und eine GRZ II gibt.
    Die Frage die sich uns stellt, ob die beiden zusammengerechnet werden oder einzeln betrachtet werden. GRZ I haben wir ca. 50qm übrig. Allerdings haben wir für die Nebenanlagen (GRZ II) zu wenig.
    Kann ich nun die übriggebliebenen QM auf die GRZ II rechnen oder ist die GRZ I ausschließlich für Haus/Terrasse etc. vorgesehen?

    Freue mich auf eure Antworten...
     
  2. #2 Jo Bauherr, 08.07.2020
    Jo Bauherr

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    Bitte mal die angehängten "Basic-BauNVO"-Leitfäden durchsehen.
    Falls dann noch Fragen sind, bitte keine Scheu hier zu fragen.

    Praxistip: Im Bauantrag sei die Terrasse (nach GRZ II maximal) z.B. 6 qm.
    Wenn das zur GRZ II (Bauwerk PLUS Nebenanlagen) passt - dann wird das so gezeichnet, eingereicht und genehmigt.

    Wenn es nicht passt, DARF / KANN es natürlich nicht eingezeichnet/beantragt -etc.- werden.

    Also: GRZ-Flächen im Bauantrag - s.o....
    Überlegung: Nach Erteilung einer Baugenehmigung könnte vielleicht die Fläche versehentlich! zu groß gepflastert worden sein ...... Kleines Problem?? - Es kommt darauf an: Weil NACH! dem Lage+Höhenattest des ÖbVI kümmert das hier in De idR. gar keine Amtsperson mehr ... :Brille
     

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  3. Dimeto

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    Nach BauNVO gibt es nur eine GRZ. Um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen, wird sie in der Praxis in I und II aufgeteilt.

    Sofern Dein Bebauungsplan nach 1990 offen gelegen hat und keine speziellen Festsetzungen zur GRZ-Berechnung trifft, addierst Du alle Grundflächen der Hauptanlagen, setzt sie in Relation zur Grundstücksfläche und vergleichst die Zahl mit der laut BPlan zulässigen Zahl. Ist sie eingehalten addierst Du alle Grundflächen, also Haupt- und Nebenanlagen, setzt sie in Relation zur Grundstücksfläche und vergleichst die Zahl mit dem anderthalbfachen der laut BPlan zulässigen Zahl. Liegt sie darunter, ist alles ok.

    Ja.
    Nein.
     
  4. #4 Kriminelle, 09.07.2020
    Kriminelle

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    Diese „GRZ ll“ erweitert die GRZ l für die Nebenanlagen, also alles gut :)
     
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