Wertermittlung für ein Grundstück

Diskutiere Wertermittlung für ein Grundstück im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Also so gerne man Bauland gewinnen möchte, solche Gräben werden doch nicht aus Spaß angelegt und dann belassen. Nö, da hast Du Recht. Es könnte...

  1. R.B.

    R.B.

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    Nö, da hast Du Recht. Es könnte aber sein, dass der Nachbar sein Wasser nicht auf seinem eigenen Grundstück versickert, sondern dafür das Nachbargrundstück genutzt hat, und das evtl. auch noch ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers.

    Deswegen sollte man den Fall schon klären, zumal wenn es auf dem Grundstück sowieso schon eng zugeht.

    Gruß
    Ralf
     
  2. Huisje

    Huisje

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    Hat dieses Grundstück eigentlich auch Pluspunkte?

    Schmal, hohe Erschließungskosten, Graben, ???, usw.
    Warum genau auf dieses Grundstück bauen?

    Gibt es in Raum Oldenburg keine bessere Alternativen?
     
  3. pantau

    pantau

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    Naja, es liegt in einem Berich von Oldenburg in dem wir auch gerne wohnen wollen. Da ist die Auswahl dann schon recht eingeschränkt. Das Haus kann man so bauen, dass die wichtigen Räume alle im Süden oder Westen liegen. Garten-/Terassen-Ausrichtung ist nach Süden und Westen möglich. Eingangsbereich wäre über Osten. Um auch mal was Positives zu nennen :) Die Grundstücke werden sich fast alle gleich von Bauträgern unter den Nagel gerissen. Die Baugebiete sind voll und neue werden erst in 1,5 bis 2 Jahren von der Stadt freigegeben. Wenn die Nachteile des Grundstücks sich im Preis auch korrekt wiederfinden, dann können wir uns auch damit arrangieren. Ansonsten müssen wir dann halt noch weiter auf das richtige Grundstück warten. Wir sind mit unserem Vorhaben einfach 2-3 Jahre zu spät dran. Da war das alles noch wesentlich einfacher hier...
     
  4. pantau

    pantau

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    So, laut Aussage eines netten Herren bei der Unterwasserbehörde darf dieser Graben nicht zugschüttet werden. Zwar sei dieser nicht als offizieller Entwässerungsgraben eingetragen, doch mündet der Graben laut Unterlagen in einem anderen Wasserlauf. Dies ist zwar in der Praxis derzeit nicht gegeben, da der Graben ab einem bestimmten Punkt fast vollständig geschlossen ist - das ändert aber natürlich nichts an der gesetzlichen Vorschrift. Dazu darf das Ufer des Grabens auch nicht künstlich befestigt werden (z.B. mit Steinen) sondern muss seinen natürlichen Charakter behalten.

    Das kommt jetzt doch etwas unerwartet. Mal abgesehen davon, dass es das Grundstück jetzt noch schmaler macht dürfte das Haus von den Vorschriften immer noch 8 Meter breit gebaut werden. Allerdings würde von der einen Hausseite bis zum Graben nur noch ca. 2 Meter Raum sein. Muss das Fundament des Hauses in diesem Fall entsprechend anders gesetzt oder andere Maßnahmen ergriffen werden? Entstehen uns durch die neue Situation weitere Kosten? Was ist, wenn so ein Graben bei Starkregen mal das Wasser nicht mehr schnell genug abführen kann?
     
  5. #45 Geodesy, 20.08.2012
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    Da hättest Du gleich mal den Herrn von der unteren Wasserbehörde nach dem Abstand von der Böschungskante fragen sollen.

    Was bei Starkregen oder Dauerregen passiert? Ein Pool im Garten, aber für lau.;)
     
  6. pantau

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    Habe ich bzw. habe ich gefragt, ob es den Hausbau bezüglich der Mindestabstände einschränken würde. Laut seiner Aussage müssen nur die 3 Meter zur Grenze eingehalten werden. Allerdings habe ich jetzt auch nicht explizit nach der Böschungskante gefragt. Leider kann ich da heute niemanden mehr erreichen. Schon Feierabend :) Aber selbst wenn nicht von der Behörde vorgeschrieben, so bliebe ja immer auch noch die Frage der technischen Probleme durch den nur kurzen Abstand...

    Da mache ich mir eigentlich mehr Sorgen um das Haus...
     
  7. pantau

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