Wertminderung falsche Deckenhöhe im Rohbau

Diskutiere Wertminderung falsche Deckenhöhe im Rohbau im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, der Bau meines 6-Parteien-Mietshaus ist aktuell noch in der Rohbauphase. Am Montag wurde die zweite Decke gegossen. Erst danach habe ich...

  1. #1 Kasseler, 29.08.2018
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    Hallo,
    der Bau meines 6-Parteien-Mietshaus ist aktuell noch in der Rohbauphase. Am Montag wurde die zweite Decke gegossen. Erst danach habe ich fest gestellt das die, laut Zeichnung vorgegebene Deckenhöhe nicht stimmt. Statt 2,75 ist diese nur 2,65. Aufgefallen ist es mir erst deshalb weil das letzte Treppenelement nicht wirklich passt.
    Mangel ist nun also die fehlende Deckenhöhe und damit auch verbunden ein nicht korrekt liegendes Treppenelement (ausgelegt für 2,75m jetzt bei 2,65m aufgelegt).

    Nachbessern unmöglich, wie gesagt sind die Decken schon gegossen.

    Was wäre in dem Fall als angemessene Minderung anzusetzen?
    Der Bauabschnitt "(Rohbau-)Fertigstellung OG" macht 10% der Bausumme aus.
     
  2. SIL

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    Treppe raus und neu falls Fertigteil und das möglich ist-wie hoch wird den der Fußbodenaufbau? Kommen Sie dann unter 2,50m?das zieht ja einiges nach sich BRH Fenster etc deckengleiche Roll Raffstore kästen. , eigentlich ein gravierender Mangel, Bezifferung geht nach Bausumme und örtlicher Minderung-wie hoch ist den die Abschlagssumme vom Gesamten?
     
  3. #3 simon84, 29.08.2018
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    Wenn die Baufirma nicht nachbessern kann muss sie eben neu machen.

    Niemand will in einen Neubau der dann Nur noch 2,40 Lichte Höhe hat. Bei einem EFH könnte man ja noch Ausgleich Kohle einstecken und gut aber bei 6 Parteien ? Wie willst du die Wertminderung für die schwerere vermietbarkeit bzw ggf niedrigere Miete nachweisen
    Alle folgegewerke müssen nachbessern. Nix passt mehr .
     
  4. #4 Kasseler, 29.08.2018
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    Deckenhöhe von 2,50m wird noch erreicht. Fenster und Rollokästen passen auch noch. Neues Treppenelement macht es nicht viel besser, dann würde ich im Vergleich zum Rest andere Stufenmaße bekommen.
    Abschlagsumme für diesen Bauabschnitt "Fertigstellung Rohbau OG" sind 10%, 70.000€.
     
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    2 Parteien Simon vermute ich sind davon betroffen.
     
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    Hälfte bezahlen mit Hinweis Mangel Anzeige und erwartender Mietminderung und Korrektur Treppenlauf etc. Woran lag es überhaupt? War es der Vermesser der BL oder Architekt - also 10 cm ist ja schon ne Hausnummer...
     
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    Und was passiert mit dem nächsten Geschoss plus 10 cm dann? Iwie geht das ja schlecht auszugleichen - vermutlich könnte man am Fußbodenaufbau in diesem Geschoss jetzt noch einige cm 'holen' durch andere Dämmung, heisst aber bissel Arbeit für den Energieberater etc.
     
  8. #8 Kasseler, 29.08.2018
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    Bei 10cm ist es vielleicht so, dass es nur auffällt wenn man es weiß. Aber mich selbst wird es ein Leben lang stören. Es sind ausgerechnet die beiden schönsten Wohungen betroffen. Eine wollte ich eigentlich selbst beziehen. Niedrigere Miete ist natürlich noch ein Punkt.
     
  9. #9 simon84, 29.08.2018
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    2-3 cm sieht man nicht wenn man es nicht weiss
    Bei 10 cm haust du dir ggf schon den Kopf irgendwo an.

    Würde mich auf überhaupt keine Kompromisse einlassen. Warum kann man die Decken nicht abreißen und richtig neu Gießen ?
     
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    Das müssen Sie mit dem Bauunternehmer jetzt aushandeln entweder Schadensersatz und alle Kosten die anfallen plus die Minderung-oder Abriss und neu.
     
  11. #11 petra345, 29.08.2018
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    Die Höhe der Entschädigung kann nur ein Sachverständiger festlegen.
    Aber die Gegenseite wird auch einen Sachverständigen aufbieten.....

    Bis das alles geklärt ist, steht der Bau. Aber der Unternehmer bekommt auch kein Geld....

    Eigentlich muß es abgerissen werden. Dann wird man in Zukunft auch aufpassen. Nur so lernt man es.
    Hier haben doch etliche geschlafen. Die können sich den schaden teilen.
     
  12. #12 Kasseler, 29.08.2018
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    Aussage der Maurer und des BU: das Maß in der Zeichnung ist falsch. Wir machen immer 2,65m!

    Aber die Hälfte einbehalten ist eine gute Orientierung. Fussbodenaufbau anpassen wollte ich vermeiden. Ist wegen der Balkone, die ja ebenfalls mitgegossen wurden, alles schwierig und wird auch nicht schöner. Jetzt werde ich nur den Kniestock im Dachgeschoss etwas höher setzen, die Gesamthöhe Gebäude außen bleibt dann wenigstens gleich.
     
  13. #13 Lexmaul, 29.08.2018
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    Wofür macht man eigentlich Zeichnungen, wenn manche es doch "immer so machen"...
     
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    Is doch Banane was die erzählen der Werkplan und die Statik ist maßgebend - immer so ist naja gelinde blubbering .... - ich sagt doch das betrifft dann fast alles in dem Geschoss, auch zum Balkon gibt es Lösungen das muss er halt alles bezahlen.
     
  15. #15 petra345, 29.08.2018
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    Eine Frechheit ist das. Aber üblich.

    Mit FBH und den Kücheneinrichtungen gibt es auch bei "nur" 10 cm die Probleme. Und die bleiben immer.
     
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    Dann 'schiebt' sich das Dach auch etwas mit, aber damit kann man leben... also Hälfte und mit dem BU reden und schriftlich fixieren, was anders geht da nicht.
     
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    Was haust du denn wieder raus-sicher gehen da noch paar cm im Fußbodenaufbau und der Küche is das wurscht :e_smiley_brille02:
     
  18. #18 Kasseler, 29.08.2018
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    Das ist hoffentlich weniger das Problem. Fensterbankhöhen und Türen passen ja trotzdem. Und 2,50m reicht auch für die Küche.
    Aber ich will es nicht schönreden, versuche nur gerade mich mit dem Gedanken bei Wertausgleich anzufreunden.
    Abriss und Neubau wird wohl auch nicht durchzusetzen sein (Verhältnismäßigkeit).
     
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    Das ist eine Frage der Finanzierung respektiv verkaufen Sie ja nicht sondern wollen vermieten, daher ist der Abriss schlecht durchzusetzen, wären das Eigentumswohnungen (also schon veräußert) dann Abriss das akzeptiert kein Käufer- von Änderung Ur etc.... was da alles ankommt
     
  20. #20 Kasseler, 29.08.2018
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    Soweit habt ihr mir hier schonmal sehr geholfen. Vielen Dank:bau_1:
     
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