WFA Antrag. Ist ein Betreuer notwendig?

Diskutiere WFA Antrag. Ist ein Betreuer notwendig? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; heut sind wir mal wieder agressiv. Ich verstehe deine Aussagen schon! Was ich nicht verstehe ist wie man dann, als ein sog. "Kenner" der...

  1. matom

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    heut sind wir mal wieder agressiv.

    Ich verstehe deine Aussagen schon!

    Was ich nicht verstehe ist wie man dann, als ein sog. "Kenner" der Bestimmungen direkt Aussagen als Falsch bezeichnen kann, die dem Grunde nach nicht falsch sind sondern nur nicht vollständig ?! Du pickst dir da in Fettdruck die Aussagen raus die dir passen und gut ist anscheinend.

    Nun, um das ganze nicht noch mehr ins persönliche abdriften zu lassen worauf Baufuchs und Ralf wohl aus sind halt ich mich raus damit der TE das hier mit den "Experten" zu ende diskutieren kann.
     
  2. Jassy

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    Hallo,

    ich habe den WFA Kram komplett selber gemacht und auch das Geld erhalten ;-)

    Mal ehrlich: Es ist ne Doofe Arbeit aber die 1000 EUR Honorar waren es wert..... Es ist ne Menge Papierkram zusammentragen, aber das nimmt Dir der Berater auch nicht ab...nur Dein Geld hinterher.

    Gruß, Jassy
     
  3. Hansal

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    @Jassy

    Du hast recht. Wir haben das Geld auch selbst beantragt und auch bekommen.

    Mit kostenlosen Rücktrittsrecht aus Bauvertrag und sogar vorzeitigem Baubeginn nach Vorprüfung.

    Viel Arbeit aber das meiste davon bleibt wie schon gesagt sowieso bei einem selbst hängen.

    Grüße
     
  4. #24 adilhan, 07.08.2009
    adilhan

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    Wie ist das denn, wenn ich an einem Altbau interessiert bin und einfach nur wissen möchte, ob ich wfa bekomme oder nicht? Ich war schon bei der wfa und habe die Unterlagen bekommen. Beim nächsten Termin könnte man schon den Antrag stellen(vorausgesetzt Unterlagen komplett), sagte mir die nette Dame von der wfa. Was ist denn, wenn ich das Haus nicht kaufe und der Antrag ist schon gestellt? Wie ist denn die zeitliche Reihenfolge? Ungefähr so??:wfa-Anfrage, nach wfa Zusage, Entscheidung fürs Haus oder nicht, dann Hauskauf??
     
  5. #25 Baufuchs, 10.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da beisst

    sich die Katze ein bisschen in den Schwanz.

    Vorab kann mit der Bewilligungsbehörde geklärt werden, ob man grundsätzlich für eine Förderung in Frage kommt. (Familiengrösse/Einkommen/Tragbarkeit der Belastung/Eigenkapital/Modernisierungsbedarf etc.).

    Für eine endgültige Entscheidung muss dann allerdings der komplette Antrag gestellt werden. Dazu gehören dann auch Entwurf Notarvertrag und technische Unterlagen (Zeichnungen/Berechnungen) des Objektes.

    Es ist also sinnvoll, die Entscheidung für das Objekt vor Antragsstellung zu treffen.

    Da die Bewilligung der Förderung immer objektbezogen ist, ohnehin sinnvoll.


    Wenn der Verkäufer bis zur Bewilligung warten will kann der Ablauf so sein:

    - Antrag bei WfA
    - Bewilligung durch WfA
    - Notarvertrag über das Haus

    will der Verkäufer nicht warten, (weil z.B. gefragtes Objekt)

    - Antrag bei WfA
    - Notarvertrag
    - Bewilligung

    Restrisiko:
    Antrag wird nicht bewilligt.
     
  6. swilk

    swilk

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    Also, wir haben das gleiche Problem, haben den ersten Antrag im August 2009 eingereicht, waren vorher zur Beratung. Haben schon mehrfach ein Schreiben erhalten, indem wir immer wieder neue Anträge und Schreiben usw. nachreichen müssen, wir haben sogar nach dem ersten einreichen den Antrag komplett zurückbekommen, also man darf auch Fehler machen. Jetzt scheint endlich alles richtig zu sein. Da wir leider einen Mitarbeiter wechsel hatten, und diese nur in Teilzeit ist und alles perfekt machen will, dauert es . Wenn wir von Angfang an einen Berater gehabt hätten würde unser Haus wohl schon stehen, aber wir haben durchgehalten und Geld gespart. Ich kann nur raten, nehmt euch einen Berater, das geht dann alles viel schneller, denn die Mitarbeiter beim Amt prüfen den Antrag nur, ehe sie Ihn in die Bewilligungsbehörde geben, und da muss der Antrag korrekt sein. Ich glaube mitlerweile liegen beim Amt mehr wie ein Ordner mit Unterlagen von uns.Aber das Ende ist in Sicht.
     
  7. swilk

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    Ach und das mit dem vorzeitigem Baubeginn, ist leider nicht so leicht, den Antrag dazu haben wir gestellt, aber die im Kreis Wesel sagen dass es kompliziert ist den zu bekommen, und dafür müsste der Antrag der Wfa auch schon komplett sein.
     
  8. #28 Baufuchs, 08.04.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Amt für Wohnungswesen bei der Kreisverwaltung -also das Amt, bei dem ihr den Antrag abgegeben habt- ist die Bewilligungsbehörde.

    Diese stellt auch den Bewilligungsbescheid aus.

    Dieser Bewilligungsbescheid geht auch an die NRW Bank, die als Darlehnsgeber dann die Darlehnsverträge an den Antragsteller schickt.

    Antragsbearbeitung von August 09 bis heute ist allerdings heftig, da muss eine Menge falsch gelaufen sein.
     
  9. #29 silvester, 28.06.2010
    silvester

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    Hallo zusammen,

    zunächst: Ihr könnt euch gar nicht vorstellen wie froh ich bin endlich das richtige Forum gefunden zu haben:bounce:

    Ich wäre euch sehr dankbar wenn es auch Erfahrungen zu folgendem Pkt. gibt:

    Ich überschreite die Einkommensgrenze für Modell A nach abzug aller Werbungskosten gerade soeben (müsste nochmal genau berechnet werden, aber ca, 1000-2000 euro).

    Jedoch möchte ich unbedingt das Fördermodell A bekommen und bin dafür bereit auf z.B. meine AT-zulage oder einen Teil davon, dauerhaft zu verzichten.

    So würde ich wieder unter der geforderten Einkommensgrenze fallen und in meinem Fall die wichtigste Voraussetzung für Modell A wäre geschaffen!

    Frage: Gibt es Erfahrungen hinsichtlich oberen Falls, ich meine lässt die Bewilligungsbehörde sowas zu UND macht das der Arbeitgeber mit (er kann sich ja nur freuen) ??

    Für Eure Unterstützung vorab vielen Dank!

    Lg
    Mike
     
  10. #30 Baufuchs, 28.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Text der entsprechenden Bestimmung:

    Arbeitgeber??

    Oftmals wir der Fehler gemacht, nicht das steuerpflichtige Brutto, sondern das Gesamtbrutto bei der Berechnung zu berücksichtigen. Sind also im Gesamtbrutto steuerfreie Anteile enthalten, sind diese vorher abzuziehen.

    Wurde ggf. "Junge Familie" berücksichtigt?
     
  11. #31 silvester, 28.06.2010
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    Hallo Baufuchs,

    vielen Dank für die hilfreichen Infos!

    Es ist so, ich habe mich, so denke ich jedenfalls, einigermassen damit befasst:

    Das Bewilligungsamt kalkuliert auf Basis des REALISTISCHEN Einkommen.

    D.h. in meinem Fall wären die letzten 12 Monate nicht realistisch. Wir hatten nämlich Kurzarbeit und somit habe ich ein wesentlich niedrigeres Jahreseinkommen erzielt als sonst immer.
    Also geht das Amt daher und berechnet auf Basis des STEURPFLECHTIGEN (Brutto) Jahreseinkommen das sonst verdient wird, wenn keine Kurzarbeit ist. (Ärgerlich und schade schade für mich, ärgert mich wirklich sehr!)

    Nur bei dieser Berechnung (Steuerbrutto minus Werbungskosten) überschreite ich die geforderte Einkommensgrenze!
    Die Sache ist mir aber so wichtig das ich z.B. auf die AT-zulage verzichten möchte, um unter diese Grenze zu kommen.

    Und das war meine Frage: Macht das Bewilligungsamt das mit, gibt es Erfahrungen darüber oder ähnliches?

    Danke vorab...
     
  12. #32 silvester, 28.06.2010
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    Nein, Junges Ehepaar passt auch nicht da verheiratet seit 2002! ( Pers. 2erw.+2Ki)

    Ich habe natürlich auch versucht die Werbungskosten so hoch wie möglich anzusetzten, jedoch werden auch hier nur die angerechnet, die DAUERHAFT sind, also eine Schulungsmassnahme von 2000.- wird nicht akzeptiert, da diese ja nicht jedes Jahr anfällt...
     
  13. #33 silvester, 05.08.2010
    silvester

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    Hallo zusammen,

    kann mir jemand evtl. weiterhelfen, bitte?

    Ich habe WFA Mittel beantragt und benötige Zwischenfinanzierung und Restfinanzierung.

    Ersteres geht problemlos.

    Laut Sparkasse MUSS für die Restfinanzierung (20.000.-!!) eine Zinsbindung von 10 Jahren vereinbart werden (angeblich ist das WFA Bestimmung????).

    Ich will an diesen 'peanuts' doch nicht 10 Jahre lang hängen!!

    Hat jemand Erfahrung??

    Besten Dank vorab.

    Übrigens: Zwischenfinanzierung von 107.000.- Euro = 9% Zinsen und 1% Bearbeitung! Liegt das im Schnitt??
     
  14. #34 Baufuchs, 05.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Deine Bank hat Recht.

    Aus WFB Bestimmungen:

    Dass die tatsächliche Laufzeit bei mind. 10 Jahren liegt wird nicht gefordert. Sondertilgungen kannst du also mit der Bank vereinbaren.
     
  15. #35 silvester, 09.08.2010
    silvester

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    ganz genau so ist es. Leider.

    Momentan stehe ich nur vor der Entscheidung: Entweder Zwischenfinanzierung UND Restfinanzierung über Hausbank abwickeln, was heisst:
    Zwischenfinanzierung zu 9% noch tragbar/gut ABER Restfinanzierung auf 10 Jahr OHNE Sondertilgung


    Oder: woanders mit der option die Restfinanzierung JEDERZEIT zurückzuzahlen TROTZ 10 jähriger Zinsbindung! aber Zw.finanzierung etwas teuer.

    Wie z.B. bei Creditplus > http://www.schnell-kredit.info/

    Wenn ihr noch eine Bank kennt wo man eine Restfinanzierung abschliessen kann mit der option einer Rückzahlung VOR ablauf der Laufzeit wäre ich dankbar!

    Viele Grüße
     
  16. #36 Gromit1976, 11.08.2010
    Gromit1976

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    wie geht das denn dann mit Kfw?

    Ich bin gerade über das Zitat gestolpert...Wir wollen gerne auch mit Kfw-Mitteln finanzieren und überlegen, die ersten Jahr ggf. tilgungsfrei zu stellen. Bei den Kfw-Mitteln ist ja das erste Jahr auf jeden Fall tilgungsfrei und danach könnte man noch bis zu 5 Jahr tilgungsfrei stellen. Aber ist das denn dann wirklich schädlich für die WFA-Mittel?!
     
  17. #37 Baufuchs, 11.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei KfW gibts Ausnahmeregelung.

    Mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen.
     
  18. #38 Gromit1976, 11.08.2010
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    der zuständige Bearbeiter...

    ist natürlich in Urlaub....Hat vielleicht jemand anders hier im Forum Kfw mit WFA kombiniert und dabei noch zusätzliche tilgungsfreie Jahre in Anspruch genommen?
     
  19. #39 Baufuchs, 11.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was andere erreicht/gemacht haben wird nicht helfen.

    Entscheidung liegt bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Und die entscheidet für den Einzelfall.
     
  20. #40 silvester, 13.08.2010
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    Wird eigentlich die auch die Schufa der Frau verlangt, auch wenn sie im Antrag als NICHT BERUFSTÄTIG steht??

    Besten Dank!
     
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