Widerrufsrecht für den Bauträger

Diskutiere Widerrufsrecht für den Bauträger im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin in die Runde, mich plagt zur Zeit die Prüfung von Verträgen und unter anderem habe ich einen vor der Nase, in dem der Bauträger ein...

  1. RhoxHH

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    Moin in die Runde,

    mich plagt zur Zeit die Prüfung von Verträgen und unter anderem habe ich einen vor der Nase, in dem der Bauträger ein 28-tägiges Widerrufsrecht für sich einräumt.
    Habt ihr so etwas schon einmal gehört/gelesen? Inwieweit spitzen sich dabei eure Ohren.

    In zwei Wochen werde ich Antwort vom Bauträger selbst kriegen. Würde mich aber vorher gerne von anderen Bauherren "befruchten".

    Gruß und bleibt bei Sinnen;)
    Alex
     
  2. #2 Fabian Weber, 14.10.2021
    Fabian Weber

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    Ich würde den Bauvertrag immer vom Fachanwalt checken lassen.
     
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  3. RhoxHH

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    bereits geschehen, der wundert sich auch. Hat das noch nie gesehen.
    Deshalb die Frage an breiteres Publikum.
     
  4. #4 Fred Astair, 14.10.2021
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    Wenn ich die Intention des Widerrufsrechts richtig einschätze, ist das eingeführt worden, um den "schwachen" Vertragspartner vor Überrumpelung in einer unvorbereiteten Situation (Haustürgeschäft) zu bewahren.
    Hast Du also, lieber @RhoxHH den minderjährigen Bauträgerlehrling nach dem fünfzehnten Bier in der Eckkneipe so lange bequatscht, bis der Dir entnervt den Kaufvertrag unterschrieben hat?
    Spaß beiseite, in D gilt Vertragsfreiheit.
     
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  5. BaUT

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    Wo ist das Problem?
    Der BT räumt dir für einen vorschnell und unüberlegt unterschriebenen Vertrag für 8 Wochen ein Rücktrittsrecht ein? Ist doch nett!
    Einziges Handycap - in den 8 Wochen wird dann sicher auch nix passieren - zumindest keine kostenproduzierenden Leistungen seitens BT - keine Planung, keine Ausschreibung für Nachunternehmer, keine Baugenehmigung usw. - da wartet der BT dann erstmal ab ob du dabei bleibst und erst nach diesen 28 Tagen geht es mit den vertraglichen Leistungen los.

    Solche Bauverträge mit Widerrufsrecht sind super, um sie gleich bei einem Erst- oder Zweitgespräch von einem auf der Suche befindlichen Bauherrn sofort unterschreiben zu lassen nach dem Motto "Sie können sich ja in den nächsten 6 - 8 Wochen noch weiter umschauen ob sie was besseres finden und diesen Vertrag dann widerrufen - und wenn nicht dann haben wir unseren Vertrag ja schon mal in trockenen Tüchern."

    Einziger Haken - man sollte als Bauherr lieber VOR der Unterschrift sicher sein, dass in den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung wirklich ALLES so drin steht wie man es haben möchte und man sollte sich nicht darauf verlassen, dass man von einem schlechten, vorschnell unterschriebenen Vertrag ja noch zurücktreten könne oder diesen noch innerhalb der Wiederrufszeit nachverhandeln könne, denn das machen die wenigsten...
    Ist ein Vertrag erstmal unterschrieben dann kneift der Kunde die Augen zu und zahlt (weil er ja freiwillig unterschrieben hat!!!), egal ob er sich übertölpelt fühlt oder nicht - so funktionieren die meisten Leute - das können sie so ziemlich jeden Versicherungsmakler fragen.
     
  6. #6 msfox30, 15.10.2021
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    @BaUT Der BT räumt sich die 28Tage ein, schreibt der TE.
     
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  7. BaUT

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    Nun ja - auch von dieser Seite kann es Gründe geben, von einem "vorschnell unterschrieben" Vertrag zurück treten zu wollen
    (Schufa bzw. creditreform oder anderweitig bereits in der Planungsphase schwierige Bauherren). So könnte sich der Bauherr beispielsweise Schwierigkeiten vom Leib halten, wenn ein Bauherr gleich zu Anfang mit einem streitlustigen Sachverständigen aufläuft oder Zahlungspläne angefochten werden o. ä.

    Was sagt denn der BT, warum er diesen ungewöhnlichen Paragrafen in seinem Bauvertrag stehen hat?
    Was sagt denn der BT auf die Frage ob und in welchem Fall er auf diesen Paragrafen zurückzugreifen gedenkt und ob dies in der Praxis schon mal nötig war?
     
  8. #8 Gast85808, 15.10.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Vorab: wirklich Bauträger? Dann ist der TE Käufer und nicht Bauherr. Dann gibts auch einen Kaufvertrag und keinen Werkvertrag, mit der Folge, daß die 14-tägige Widerrufsfrist in dieser Form nicht gilt.

    Ist es kein BT, kann ich mir als Grund vorstellen, daß der Käufer die Chance bekommt, seine Zahlungssicherstellung zu bekommen. Das ist nämlich ein Knackpunkt, der sehr gerne vergessen wird.
     
  9. RhoxHH

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    Moin, danke für deine Antwort.
    Mich wundert es einfach, dass der BT eine Widerrufsrecht einfordert. Deshalb ja die Frage in die Runde.
    In zwei Wochen habe ich ein persönliches Gespräch wo ich das Ganze mal hinterfragen werde - bin selber sehr gespannt auf die Antworten.
    Wollte wie gesagt mich von dem Schwarmwissen etwas vorbereiten lassen. Welche Argumente eventuell FÜR so eine Klausel sprechen.
    Ich kann mir eigentlich nichts Gutes vorstellen. Wenn ein BT sich unsicher ist und eventuell von seinem Widerruf Gebrauch nehmen möchte, dann sollte er doch von vornerein den Vertrag nicht anbieten bzw. unterzeichen - oder bin ich da zu paranoid?
     
  10. #10 nordanney, 15.10.2021
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    Was sagt denn der Notar dazu? Ein Bauträgervertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Wie sind die Kosten für den Rücktritt geregelt? Usw.

    ==> Hast Du wirklich einen Bauträgervertrag unterschrieben? Bauträger = Verkauf Grundstück und Haus zusammen

    Ist es einfach nur ein Vertrag über die Errichtung eines Hauses und das Grundstück gehört Dir bereits, arbeitest Du nicht mit einem Bauträger zusammen! Ein Widerrufsrecht für das Bauunternehmen/den Generalunternehmer ist extrem ungewöhnlich ==> nach Deinen Worten erwarte ich einen Generalunternehmer als Partner, der seine Vertragsleistung durch Subunternehmen ausführen lässt.
    Daher wird er Dir wahrscheinlich einen Preis genannt haben, der aus seiner Erfahrung passt. Da er die Leistung allerdings erst selbst bei Subs einkauft, wird er in den 28 Tagen wohl prüfen, ob er den Dir genannten (niedrigen) Preis überhaupt halten kann. Falls ja, wird gebaut. Falls nein (und diese "Chance" sehe ich als realistische Option an), tritt er einfach zurück und hat keine Probleme. Nur Du, da Du dann einen teureren Anbieter suchen musst.
     
  11. RhoxHH

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    Moin, da bin ich wohl mit dem Wording noch nicht sattelfest. Ich habe noch nichts unterschieben.
    Das Grundstück erwerbe ich seperat. Dementsprechend ist das dann nur ein Vertrag über die Errichtung eines Hauses?! Also Generalunternehmer - sorry für die Verwirrung.
    Hmm deine Erklärung leuchtet ein und trifft hoffentlich nicht ein. Beschrieben wurde es uns so, dass der Generalunternehmer mit bereits bestehenden Verträgen zu seinen Subs / Handwerkern arbeitet.
     
  12. #12 BaUT, 15.10.2021
    Zuletzt bearbeitet: 15.10.2021
    BaUT

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    Oh ja - solche Nachverhandlungen über zwischenzeitlich angestiegene Nachunternehmerpreise mit GU-Drohung des Widerrufes wenn dem höheren Preis nicht nachträglich zugestimmt wird, wäre natürlich insbesondere dann blöd wenn der Bankkredit für den Hausbau schon derart ausgelutscht ist, dass Mehrkosten oder teurere Baufirma gar nicht mehr möglich wären.
     
  13. Alex88

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    das kann schon sein, nur ist es leider so, dass die Materialpreise ständig steigen und für die gesamte Bauzeit gar nicht kalkulierbar sind,
    also ist es so wie @nordanney schreibt:
     
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