Widerspruch, Klage gegen Baugenehmigung - Erfahrungen?

Diskutiere Widerspruch, Klage gegen Baugenehmigung - Erfahrungen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nach ewigem Warten auf unsere Baugenehmigung wurde nun gegen ebendiese Widerspruch erhoben. Klage wurde von den Nachbarn auch schon angekündigt....

  1. #1 hangtraum, 17.05.2023
    hangtraum

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    Nach ewigem Warten auf unsere Baugenehmigung wurde nun gegen ebendiese Widerspruch erhoben.
    Klage wurde von den Nachbarn auch schon angekündigt.
    Planung ist (wenn das Amt keinen Fehler gemacht hat, Einsprüche der Nachbarn gab es ja seit Monaten und alle offenen Punkte haben wir geklärt) komplett kompatibel mit dem Bebauungsplan.
    Bauen dürfen wir ja nun auf eigenes Risiko.
    Ob die Nachbarn tatsächlich einen Fehler gefunden haben, der einen Baustopp/Rückbau begründet (ist ja sowieso sehr unwahrscheinlich da keine Ausnahmen vom Bebauungsplan), wissen wir ja aber ggf. erst so in 3-12+ Monaten.
    Jetzt auch die Frage, Anwalt einschalten? Was könnte man prüfen lassen und in welchem Umfang? Ein Anwalt wird ja wohl kaum dann für unser Risiko haften wenn wir mit seinem "Segen" mit dem Bau beginnen.
    Aber noch gibt es ja keinen Rechtsstreit und sowieso nicht mit uns als unmittelbar Beteiligte, das wären ja in dem Fall Nachbarn vs. Bauamt.
    Einfach Abwarten und nichts tun wäre natürlich auch eine Möglichkeit. In Anbetracht der Baubranche vielleicht nicht die dümmste?

    Hat irgendjemand Erfahrungen mit solchen Nachbarn (leider vom Fach)?
    Bauprojekt abgebrochen, seit Jahren im Streit oder einfach gebaut und alles ist gut gegangen weil Gegenargumente haltlos?

    (Grundstück verkaufen ist aktuell wohl eher nicht die wirtschaftlichste Möglichkeit, falls dieser Vorschlag einfällt ;) )
     
  2. #2 Wieland, 17.05.2023
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    Ich frage mich persönlich nur, welches Risiko das Bauamt nach erteilter Baugenehmigung sieht?

    Vielleicht sollte man das zuerst hinterfragen.

    Grüße
    Michael
     
  3. #3 Tilfred, 17.05.2023
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    Das sieht naturgemäß kein Risiko, sonst hätten Sie die Genehmigung nicht erteilt. Des Weiteren sehen sie kein Risiko, da Sie im Falle eines Widerrufs der Genehmigung nicht haftbar sind. Deswegen dürfen die Bauherren ja auch auf "eigenes Risiko" bauen.

    Bei mir in der Familie gab es einen ähnlichen Fall: Bauantrag gestellt - Genehmigung erteilt - Klage. Wie Du richtig geschrieben hast, seit Ihr keine Beteiligten des Verfahrens, da hier der Nachbar gegen die Behörde klagt. Dennoch ist es möglich jetzt einen Juristen einzuschalten. Denn Ihr habt die Möglichkeit das Verfahren zu beobachten. Zunächst die Frage: Läuft gleich ein Hauptverfahren oder handelt es sich hier um das Eilverfahen? Ich würde minimum ienen Beratungstermin beim FACHanwalt machen. Durch eine Beobachtung des Verfahrens habt ihr Einblicke und könnt absehen, wie es ausgehen wird. Sollte zunächst nur ein Eilverfahren stattfinden, dann gibt es leider noch die Möglichkeit das Ganz im Hauptverfahren nochmal durchzukauen.

    Bei meinem Familienmitglied lief es wie folgt: Erst "Eil"Verfahren. Das zog sich mit Gutachten (von Stadtplanungsamt, Umweltamt und Denkmalamt) und Ortsterminen knapp 24 Monate hin und wurde dann abgelehnt. Gottlob haben die Kläger dann auf das Hauptverfahren verzichtet. Laut Aussage des Baufachanwalts ist es allerdings auch höchst unwahrscheinlich, dass im Hauptverfahren anders entschieden wird, als im Eilverfahren. Das Familienmitglied hat nach dem Eilverfahren angefangen zu bauen.

    Viel Kraft und Nerven!
     
  4. #4 klappradl, 17.05.2023
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    Das Risiko ist, dass die Baugenehmigung nicht rechtmäßig war. Dann müsste womöglich das Gebäude zurückgebaut werden. Wenn es zu einem Eilverfahren kommt, dann dürfte man gar nicht mit dem Bau beginnen. Dann gibt es auch kein Risiko.
     
  5. #5 hangtraum, 17.05.2023
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    Danke dafür! Über diese Möglichkeit mache ich mich mal schlau. Wir schauen noch, wie viele Informationen dazu das Amt uns formlos rausrückt.

    Eilverfahren geht aber mWn nicht zwingend mit Baustopp einher? Aber vielleicht finden wir ja dann kurzfristig raus, was genau die Nachbarn gemacht haben. Wobei ich nicht weiß, ob für die ein Eilverfahren überhaupt wichtig wäre. Die wollen ja im Zweifelsfall gar keine Entscheidung, sondern eben den Schwebezustand für uns aufrecht erhalten in der Hoffnung, dass wir uns solange nicht trauen zu bauen.
     
  6. #6 klappradl, 17.05.2023
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    Das wird eigentlich genau dafür beantragt, dass ihr nicht sofort mit dem Bau beginnt. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist dann möglicherweise eine Aufschiebung bis zum Hauptsacheverfahren. Oder eben nicht, dann besteht wieder für euch das Risiko, dass im Hauptsacheverfahren gegen die Genehmigung entschieden wird. Das passiert aber wohl nur sehr selten.
     
  7. #7 Gast 85175, 17.05.2023
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    Kuck dir genau an was das für Vögel sind und streue das dann in der Nachbarschaft das Gerücht, du würdest das Grundstück an die NPD/Islamisten/Hells Angels/Die Grünen/Das Tierheim, etc. verkaufen. Was die halt am meisten ärgern würde. Funktioniert fast immer… Oder vermiete es doch für 5 Jahre an die Gemeinde, die suchen gerade Flächen für Containerdörfer. Apropos Hells Angels… OK, lassen wir das…
     
  8. #8 hanghaus2000, 17.05.2023
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    Ich habe ja nun Alle Deine Beiträge gelesen. Auf nachfragen hast Du nie geantwortet.

    Ich kann aus Deinen Beiträgen nicht erkennen was das Risiko ist.

    Wie soll man da das Risiko bewerten?

    Wo gegen wollen denn die Nachbarn klagen?

    Wie bist Du denn mit dem Architekten klar gekommen?
     
  9. #9 hangtraum, 17.05.2023
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    Na wenn sich das "Eilverfahren" auch mal zwei Jahre hinziehen kann dann wäre das Haus
    Wie meinst du das? Ich habe auf alle relevanten und beantwortbaren Fragen geantwortet. Rechtsberatung ist auf dieser Ebene ja sowieso nicht möglich.
    Das mit dem Risiko hat das Amt geschrieben, wahrscheinlich ein Standardsatz, aber wer weiß, was die Nachbarn sich noch aus dem Ärmel schütteln? In allen anderen Fällen hätte ich ja selbst gesagt, bei 99,9% alles i. O. legen wir los und fertig, aber diese Leute wollen den Bau ja mit allen Mitteln verhindern und plötzlich sind 0,01% nicht mehr ganz so irrelevant.

    Architekt ist weiterhin ne Niete aber wir haben ja auch noch nix bezahlt und letztendlich verwertbare Pläne bekommen.
     
  10. #10 hangtraum, 17.05.2023
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    Danke für die Tipps. Das sind ja nettere Gedanken als meine ;) vielleicht sollte ich echt zumindest einige zwielichtige Leute das Grundstück besichtigen lassen.
     
  11. #11 SIL, 17.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 17.05.2023
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    Du verwechselst sprachlich etwas , natürlich kann eine einstweilige Verfügung erlassen werden mit sofortigen Stop aller Arbeiten , d.h. vor Beginn ...während des Baues etc , bei ausreichender Begründung und einem 'willfähigen Richter ' , ein rechtliches Gehör wird dir hier erstmal nicht gegeben , bei einem "normalen Verfahren läuft alles wie immer 'Klage Fristen etc ' da du ein Schreiben von der Behörde hast , welche die Baugenehmigung erteilte ...
    dort steht sicher die Begründung der Nachbarn etc
    PS: eine Baugenehmigung stellt grundsätzlich keine Rechtssicherheit her , weder bei Erteilung noch später bei Fertigstellung etc
    Edit: zu deiner Frage alles schon gehabt , begonnen mit Verfügung bis hin zum Rückbau bis zur Rücknahme der Baugenehmigung, Problem ist der Behörde ist es fast immer schlichtweg egal ,wie der Ausgang ist ....sie zahlen ja nie oder haften ...
     
    Viethps gefällt das.
  12. #12 klappradl, 17.05.2023
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    Bisher gibt es anscheinend nur den Widerspruch der Nachbarn. Ob die auch eine aufschiebende Wirkung feststellen lassen wollen, würde hier ja noch nicht gesagt. Er könnte jetzt den Bau starten. Das Risiko wäre der Ausgang des Widerspruchs und falls der Abgelehnt würde, eine mögliche Klage danach. Wer traut sich da, zu bauen?
     
  13. #13 hangtraum, 17.05.2023
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    Genau.
    Hab auch schon gehört, einfach anfangen.
    Ein kompletter Rückbau ist schon extrem unwahrscheinlich, wie gesagt, wir halten uns an den BPlan. Wenn ich wüsste, das Haus kann ohne Zwischenfälle gebaut werden und wir können dann 2, 3, 4 Jahre von drinnen weiter streiten wäre mir das ja ehrlich gesagt auch egal.
    Aber ein (monate- oder sogar jahrelanger) Baustopp mitten im Projekt wäre echt der Supergau. Aktuell hat die Warterei ja bis auf Miete noch keine direkten Auswirkungen, aber wenn ich dann mal nen Kredit und Bauverträge an der Backe habe...
     
  14. #14 hangtraum, 17.05.2023
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    Nö, die Begründung steht da praktischerweise nicht. Hab schon angefragt dass wir die noch bekommen.
     
  15. #15 Blackpiazza, 17.05.2023
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    Aber du musst doch einen Grund erahnen können warum die Nachbarn ein Problem mit dir /deinem Bau haben , hast du einfach Mal das Gespräch gesucht?
     
  16. SIL

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    Da gibt es eigentlich im jetzigen Stadium nur 2 Aspekte :
    Drittschützende Wirkung , also alles was im Bereich Verschattung , erdrückende Wirkung , Dispens hinsichtlich Höhe First Dach etc liegt und zweitens eine Bebauung die nicht der "allg. üblichen Umgebung" entspricht, andere Ursachen würden jetzt noch nicht greifen - alles sehr dehnbar..hat der Nachbar eigentlich die Genehmigung erhalten?
     
  17. #17 hangtraum, 17.05.2023
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    Da wir keine Ausnahmen haben kommt mir da nichts in den Sinn. Bzw. die letzte Aussage ging eher so in Richtung "Das Amt interpretiert den BPlan falsch".
    Gespräch haben wir vor Monaten aufgegeben. Wir wollten ja klären und entgegen kommen. Die ersten beiden Einsprüche waren auf jeden Fall haltlos, beim dritten haben wir gar nicht mehr nachgefragt. Die Baugenehmigung haben wir ja dann erhalten.
    Ich nehme mal an man kann die gleiche Begründung nicht wiederholt als Einspruch oder Widerspruch anbringen. Also keine Ahnung was sie sich jetzt aus den Fingern gesaugt haben. Vielleicht ja auch nichts und reine Verzögerungstaktik.

    Genehmigung haben die erhalten, auf diese ja auch der Widerspruch.
     
  18. #18 hangtraum, 17.05.2023
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    Genau, das hat aber ja alles unser Architekt schon gewusst und geprüft und das Amt auch, wir haben ja mehrere Rückfragen beantwortet (natürlich netterweise immer nach 3 Monaten) und detailliertere Bemaßungen bringen. Also dem Bauamt war dann auch irgendwann klar, dass die Genehmigung wasserdicht sein sollte.
     
  19. #19 hanghaus2000, 18.05.2023
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    Wer hat Widerspruch eingelegt?

    Wogegen wollen die Nachbarn klagen?
     
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  20. #20 driver55, 18.05.2023
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    Wie passt das zusammen?

    Und was gab’s da für Einsprüche, die jetzt (angeblich) ausgeräumt sind?

    Entweder ist die Planung bebauungsplankonform oder nicht!

    Weder Fisch noch Fleisch, eher nur bla bla…
     
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