Wie darf mein Haus aussehen? Raumhöhe/Wandhöhe

Diskutiere Wie darf mein Haus aussehen? Raumhöhe/Wandhöhe im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir wollen bauen :-) und haben auch schon passende Grundstücke gefunden. Allerdings steige ich bei den Vorgaben zum Grundstück...

  1. #1 Pepe1984, 09.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 09.10.2019
    Pepe1984

    Pepe1984

    Dabei seit:
    09.10.2019
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    wir wollen bauen :-) und haben auch schon passende Grundstücke gefunden. Allerdings steige ich bei den Vorgaben zum Grundstück nicht so richtig durch. Wir würden ganz gerne zwei Vollgeschosse mit Satteldach bauen. Es sind nur symmetrische Satteldächer mit Dachneigung von 20 - 32 Grad zulässig.
    Jetzt wäre die Frage, was ist mit den Raumhöhen bzw. Wandhöhen? In den Vorgangen steht folgendes:


    Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der maximal
    zulässigen Grundfläche GR in qm sowie der maximal zulässigen Wandhöhe WH
    bauraumspezifisch festgesetzt.
    Überwiegend (WA 1) wird eine GR von 120 qm je Bauraum sowie eine Wandhöhe
    von 4,50 m über Höhenbezugspunkt festgesetzt, so dass eine Bebauung von
    Einfamilienhäusern mit ausgebautem Dachgeschoss ermöglicht wird.
    Im WA 2 dürfen die talseitig gelegenen Fassaden der Kellergeschosse freigelegt
    werden, so dass hier, dem Garten ebenerdig zugewandte, gut belichtete
    Wohnräume möglich sind. Die GR dieser Gebäude wird mit 110 qm etwas geringer
    bemessen, die WH über Höhenbezugspunkt auf 4,10 m reduziert, um hier die
    Kubatur der entstehenden Gebäude (mit talseitigem freigelegtem UG)
    entsprechend städtebaulich verträglich zu bemessen.
    Im WA 3 wird GR und WH entsprechend des vorhandenen Bestandes festgesetzt.
    Überschreitungen der festgesetzten GR werden in den Festsetzungen A 3.2 – 4
    geregelt. Dabei werden separate Überschreitungen für Wintergärten (10 qm je
    Wohngebäude) und Terrassen, Loggien und Balkone (15% der festgesetzten GR je
    Wohngebäude) definiert, um eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu steuern.
    Es wird eine Gesamt-GRZ von 0,45 festgesetzt, die die max. Überbauung des
    Grundstücks mit der Haupt-GR, den Überschreitungen nach A 3.2 und 3 sowie den
    Nebenanlagen nach § 14 BauNVO und den Flächen für Garagen, Stellplätzen und
    deren Zufahrten regelt und begrenzt.

    Was bedeutet das nun? Kann ich auf diesem Grundstück ein Haus bauen mit zwei Vollgeschossen?
    Ohne das ich im ersten Obergeschoss Schrägen habe und mich evtl. bücken muss?


    Im Anhang noch der Bebauungsplan...


    Vielen Dank schon mal vorab für Eure Hilfe und Eure Unterstützung!

    Gruß Pepe
     

    Anhänge:

  2. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.570
    Zustimmungen:
    2.051
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Nein.
    Um differenzierter antworten zu können, müsste man das Grundstück kennen und den zeichnerischen Teil des BPlanes. Nach erstem Überfliegen wäre es eventuell denkbar, dass im WA2 ein Haus realisiert werden könnte, welches deinen (noch recht diffusen) Vorstellungen entsprechen könnte.
     
    11ant gefällt das.
  3. #3 Pepe1984, 09.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 09.10.2019
    Pepe1984

    Pepe1984

    Dabei seit:
    09.10.2019
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Dimeto,

    was meinst du mit noch recht Diffusen Vorstellungen? Versteh ich nicht. Ringsherum gibt es aktuell noch keine Häuser und ich verstehe einfach noch nicht ganz was im Detail das o.g. bedeutet. Wandhöhe von max. 4,50m. Als Laie würde ich das jetzt so verstehen das ich im EG eine Wandhöhe von 2,50m habe und im OG eine Wandhöhe von 2m.
    Und darauf dann das Dach. Und deswegen bin ich hier in dem Forum um zu erfahren was da Möglich ist. Welche Unterlagen genau sagen da noch mehr drüber aus?

    Danke und Gruß
    Pepe
     
  4. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.204
    Zustimmungen:
    1.295
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Als Laie (das zu sein, leiht man nicht) verstehst Du das ganze Paket nicht - und wir auch nicht, wenn wir den Planteil nicht kennen. Dein Grundstück liegt ja nur in einem der drei Abschnitte (1, 2 oder 3) des Allgemeinen Wohngebietes (WA), folglich gelten dafür nur die Vorschriften ENTWEDER von WA1, WA2 oder WA3. Der "Bauraum" meint hier Dein Grundstück aus einem oder mehreren Flurstücken, kein Zimmer; und die Wandhöhen meinen auch keine Höhen von Zimmerwänden (sondern neutral ob es ein geneigtes oder flaches Dach ist, die Traufhöhe, also die Höhe der Wand unter dem Dachbeginn, nicht am Giebel). Das ist auch eine Höhe, die einen Bezug braucht, z.B. die Straßenhöhe, oder die Oberkante Fertigfußboden im Erdgeschoß, oder die mittlere Geländehöhe der betreffenden Wand, auf das unveränderte Grundstück bezogen. Zu Deiner konkreten Frage vermute ich (aus der Formulierung ausgebaute Dachgeschosse), daß hier eher nicht an "Stadtvillen", sondern an "Anderthalbgeschösser" gedacht wird. Den Planteil Deines Bebauungsplanes gelang mir noch nicht zu finden.
     
  5. #5 Pepe1984, 09.10.2019
    Pepe1984

    Pepe1984

    Dabei seit:
    09.10.2019
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Danke für die grammatikalische Nachhilfe!!!
    Ich hab jetzt mal alle Unterlagen angehangen, die mir zu dem Grundstück zur Verfügung stehen. Ich hoffe das hilft.

    Danke und Gruß
    Pepe
     

    Anhänge:

  6. #6 11ant, 09.10.2019
    Zuletzt bearbeitet: 09.10.2019
    11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.204
    Zustimmungen:
    1.295
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Und wo willst Du nun bauen - Grundstück 10 (Hausnr. 14) oder 11 (Hausnr. 12) ?

    Edit: hab´s schon gesehen. Hausnr. 14. Das hat die Bezugshöhe +585,80 für die Traufhöhe (Wandhöhe) und liegt im WA1. Es darf eine Wohneinheit enthalten. Die Geschoßanzahl habe ich nicht angegeben gesehen, gehe nach den Höhen aber von nur einem voll geradwandigen Geschoß aus.
     
  7. #7 Stadtbaumeister, 09.10.2019
    Stadtbaumeister

    Stadtbaumeister

    Dabei seit:
    15.08.2019
    Beiträge:
    343
    Zustimmungen:
    122
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    Bauassessor
    Ziemlich "gehaltvoll" geregelt der B-Plan. Ein Toscanahaus oder Stadtvilla mit zwei Vollgeschossen ohne Dachschrägen nicht möglich. Was genau willst du dort bauen?
     
    11ant gefällt das.
  8. #8 Pepe1984, 09.10.2019
    Pepe1984

    Pepe1984

    Dabei seit:
    09.10.2019
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Die Unterlagen gehören zu Nummer 10.

    Danke und Gruß
    Pepe
     
  9. #9 Stadtbaumeister, 09.10.2019
    Stadtbaumeister

    Stadtbaumeister

    Dabei seit:
    15.08.2019
    Beiträge:
    343
    Zustimmungen:
    122
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    Bauassessor
    Eigentlich steht alles drin, wie dein Haus auszusehen hat.
     
  10. #10 Pepe1984, 09.10.2019
    Pepe1984

    Pepe1984

    Dabei seit:
    09.10.2019
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Hatte an sowas gedacht... im ersten Obergeschoss keine Schrägen wenn es geht...

    aber das scheint hier wohl nicht möglich :-/
     

    Anhänge:

  11. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.204
    Zustimmungen:
    1.295
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Das Dach müßte etwa da ansetzen, wo in der Zeichnung der Schatten auf dem Giebel ist.
     
  12. #12 Stadtbaumeister, 09.10.2019
    Stadtbaumeister

    Stadtbaumeister

    Dabei seit:
    15.08.2019
    Beiträge:
    343
    Zustimmungen:
    122
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bayern
    Benutzertitelzusatz:
    Bauassessor
    Erdgeschoss darfst du 20 cm unter den Höhenbezugspunkt drücken. Wenn damit die Wand über dem Höhenbezugspunkt nur 4,50m beträgt passt's vielleicht.
    Deine Wandhöhe sieht aber eher nach 5m aus.
     
    11ant gefällt das.
Thema: Wie darf mein Haus aussehen? Raumhöhe/Wandhöhe
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bezugshöhe grundstück www.bauexpertenforum.de

    ,
  2. wandhöhe haus

Die Seite wird geladen...

Wie darf mein Haus aussehen? Raumhöhe/Wandhöhe - Ähnliche Themen

  1. Darf das so? - Nacktes Styrodur zwischen Haus und Garage

    Darf das so? - Nacktes Styrodur zwischen Haus und Garage: Hallo Bauexperten, bei meinem Haus wurde die Garage vor dem Außenputz aufgestellt. Soweit ist das glaube ich nicht ungewöhlich, wenn auch nicht...
  2. "Unser Haus" ungefragt online als Aktionsangebot- darf der GU das?

    "Unser Haus" ungefragt online als Aktionsangebot- darf der GU das?: Hallo, ich weiß nicht, ob die Abteilung Architektur allgemein richtig ist...zur Not bitte ich um Verschiebung durch MOD. Gerade eben habe ich...
  3. wieviel darf ein schlüsselfertiges Haus in dieser Größe kosten

    wieviel darf ein schlüsselfertiges Haus in dieser Größe kosten: Hallo Dies ist mein erste Beitrag hier. Bin absoluter Laie in Sachen Bau und habe deshalb eine recht allg. Frage. Wir planen den Neubau...
  4. Darf ich an die Stelle des Hauses auch einen Carport bauen?

    Darf ich an die Stelle des Hauses auch einen Carport bauen?: Ich möchte zwei nebeneinanderliegende Grundstücke auf die jeweils eine Doppelhaushälfte gebaut werden darf kaufen. Eine der beiden...