wie groß dürfen Risse in der Bodenplatte sein?

Diskutiere wie groß dürfen Risse in der Bodenplatte sein? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Nun jetzt kommt das Dilemma: TE bekommt ne Hütte in einer Qualität hingestellt wie tausendfach. Es zieht nun "Sachverstand" hinzu. Der operiert...

  1. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nun jetzt kommt das Dilemma:

    TE bekommt ne Hütte in einer Qualität hingestellt wie tausendfach. Es zieht nun "Sachverstand" hinzu. Der operiert auch in dem Level.
    Die Beteiligten sind wahrscheinlich gar nicht "böswillig unterwegs. Das ist für die normal, Alltag.

    Hier im Forum ist - ich sage mal - die Mehrheit der "Experten" in einem ganz anderen Level aktiv und vertreten den im Alltag auch. Oder müssen das begutachten, hinbiegen, wenn es nicht so glücklich läuft.

    Ergo, lasst es gut sein, macht den TE nicht weiter wuschig und nehmt die Signatur von Josef: Jeder bekommt das, was er bestellt, bezahlt.
     
  2. #62 JamesTKirk, 05.06.2014
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    JamesTKirk Gast

    Das klingt schon besser als "werden mit einem Zementzeugs" zugeschmiert. Der Riss sollte mit einer Flex an der Oberfläche etwas geöffnet werden, dann gründlich ausgesaugt und mit einem Reaktionsharz auf Epoxidharzbasis getränkt werden, bis nichts mehr nachläuft. Wichtig ist, dass das Harz feuchteverträglich ist (ja, es gibt feuchteverträgliche EP-Harze und das Bauteil ist ja recht frisch, d.h. im Inneren noch feucht) und eine niedrige Viskosität aufweist, damit es tief reinläuft.
     
  3. #63 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2014
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    Who needs enemies....

    Möglichkeit 1:
    Der von mir schon angesprochene Sadismus!

    Möglichkeit 2:
    Wir sehen die Dinger halt so, wie sie sich gehören und nicht so, wie sie tausendfach falsch gemacht werden. Du bist Jugendreferent. Stell Dir einfach vor, Du begnest einem Jugendlichen, der sich jeden Abend 3, 4 Halbe reinzieht oder ne halbe Pulle Cola+Wodka.
    Du sagst dem (hoffentlich): Du bist auf dem besten Wege, Alki zu werden.
    Die Antworten Deiner "Freunde" in diese Situtation übersetzt würden lauten:
    Ach was, haben wir doch auch gemacht und aus uns ist was geworden

    Der probiert doch nur mal aus
    Das verwächst sich, wenn er erstmal das richtige Mädel hat

    Wie oft solche Haltungen in der Gesellschaft vorkommen, wirst Du besser wissen als wir.
    Dito am Bau!

    Aber mach Du mal fleissig so weiter, es wird schon ein Haus werden. Wer für 100% Geld mit 70% Qualität zufrieden ist.....
     
  4. #64 ordi303, 05.06.2014
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    Ralf: richtig, würde ich nicht - aber kein Jugendreferent (egal wie gut befreundet) würde den Rat abschwächen. Im Gegenteil: echte Freunde wollen erst recht, dass man keine Schäden davon trägt. Eben das frage ich mich: diese Bekannten wollen mich ja nicht ins Messer laufen lassen und würden bei nem Mangel doch sofort Alarm schlagen, damit der behoben wird (was mich nichts kostet und nur gut ist).

    Möglichkeit: kann es sein, dass ich die Sache falsch dargestellt habe und ihr dadurch ein falsches Bild von unserem Bau bekommen habt? Die Bilder sprechen für sich, klar, aber es sind auch nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was ich da an Wust an Bildern habe...
     
  5. #65 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2014
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    Es besteht auch die Möglichkeit, dass morgen ein Komet auf Deinem Bau einschlägt.
    Sorry - klingt jetzt patzig, weiß ich.

    Aber so wahrscheinlich wie der Kometeneinschlag ist, dass wir hier ALLE falsch liegen.

    Erklär und (und damit Dir selber) mal, warum wir hier ALLE sagen sollten :Baumurks, wenn denn Deine "Freunde" doch Recht haben????
    Und komm nicht mit so faulen Ausreden wie:
    Bilder falsch ausgewählt, falsch erklärt. Wir finden auch mit wirklich falschen Erklärungen in der Regel die richtigen Antworten!

    UNd was bitte ist mit dem PE??? Selbst wenn man die BoPla gesundbetet, den kann man da nicht reinbeten!
     
  6. #66 JamesTKirk, 05.06.2014
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    @ordi:
    Letztendlich ist es Dein Haus und Deine Bodenplatte. Mir ist das so wurscht wie nur was, was Du aus den gut gemeinten und technisch fundierten Antworten machst. Du musst mit leben, und falls ein Schaden daraus entsteht (der mit Sicherheit erst nach Ablauf der Gewährleistung zu Tage tritt), die Kosten tragen. Und die werden erheblich höher sein als die Aufwendungen / Anstrengungen, die die fachgerechte Instandsetzung in diesem Bauzustand mit sich bringt.
     
  7. axel50

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    dieser thread bestätigt doch wieder wie blind manche bauherren durch ihre bauzeit gehen. einfach nur traurig... :cry

    aber wie schon gesagt wurde:

    du musst damit bzw. darin leben.
     
  8. #68 ultra79, 05.06.2014
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    Es gibt noch den Fall das deine Bekannten dich gar nicht ins Messer laufen lassen wollen - aber es selbst nicht besser wissen. Viele Leute die beruflich mit dem Bau zu tun haben wissen trotzdem erschreckend wenig.

    Prinzipiell haben dir die Fachleute jetzt genug Punkte genannt die zu hinterfragen sind. Wichtig ist das der Bauunternehmer vor der Abnahme in der Pflicht steht zu beweisen das seine Ausführung mängelfrei ist. Weiterhin wichtig: alles schriftlich! Ein "das geht schon" ist schnell gesagt - eine Aussage auf Papier hat viel mehr Gewicht, weil in einem Möglichen Gerichtsverfahren keiner abstreiten kann das "gesagt zu haben".

    Wenn du dir einen Sachverständigen hinzuziehst und der das absegnet, dann ist (nach meinem Verständnis) auch der haftbar zu machen wenn er was absegnet was mangelhaft ist.

    Ich weiss selber wie unangenehm das ist sowas durchzudrücken - aber es geht hier (im wahrsten Sinne des Wortes) um fundamentale Dinge!
     
  9. #69 GWeberJ, 05.06.2014
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    Vielleicht kann ich als Baulaie hier etwas zum Verständnis beitragen: Mangel ungleich Schaden

    Soweit ich mich bisher damit beschäftigt habe, gibt es auf dem Bau für fast alles recht strenge, detaillierte Regeln, wie ein Arbeitsschritt fachgerecht durchzuführen ist. Eine Abweichung von diesen sogenannten allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) ist erstmal ein Mangel - zumindest bis der Ersteller nachweist, dass die von ihm vorgenommende Abweichung gleichwertig ist.

    Kaum ein Handwerker/Bauarbeiter wird aber wirklich die zig hundert Seiten Regelwerk, Verarbeitungsrichtlinien, bauaufsichtliche Prüfzeugnisse/Zulassungen, die seinen Bereich betreffen, wirklich gelesen, verstanden und auswendig gelernt haben. Daher sind Abweichungen von den aaRdT an der Tagesordnung. Zum Teil wird das in Betrieben, wo der Stift halt nachmacht, was der Meister vorturnt, wohl sogar über Generationen "vererbt".

    Und wenn der Bauleiter, der da gewerkeübergreifend verantwortlich, nicht einen guten Überblick über tausende Seiten Regelwerk hat, dann wird er am ehesten auch nach dem Motto "es ist doch immer gut gegangen" verfahren. Und meistens geht es ja auch gut. Manche Mängel werden von den Eigentümern oder sogar der Bauaufsicht mangels entsprechender Spezialkenntnisse auch nie als solche wahrgenommen. Und bei anderen Sachen wie z. B. einer Fassade ist dem Eigentümer, der nach 30 Jahren zur Sanierung schreitet nicht bewusst, dass das bei einer Ausführung strikt nach den aaRdT erst 10 Jahre später notwendig geworden wäre.

    Wenn du nun so eine Baustelle, wo jeder nach alter Väter Sitte vor sich hinwuselt, einen Sachverständigen, der wirklich auf Zack und etwas pingelig ist, hinstellst, dann wird er dort vermutlich bei jedem zweiten Handgriff einen Ausführungsfehler nachweisen. Das ist so, als würde ein deutscher Verkehrspolizist plötzlich auf der vielbefahrensten Kreuzug von Nairobi stehen. Auch dort sind die meisten Verkehrsteilnehmer bisher irgendwie unbeschadet an ihr Ziel gelant. Das Unfallrisiko ist halt ein klein wenig höher als in good old Germany.

    Soviel zu den Mängeln, die wohl in aller Regel gar keine (wahrnehmbaren) Schäden verursachen.

    Nun kann es dir aber auch passieren, dass aufgrund von laxer Kontrolle und Unwissenheit richtige Sche*** gebaut wird, deren Behebung zehntausende Euro kostet oder sogar unmöglich ist. Dann wirst du dir 100 mal wünschen, dass ein scharfer Hund die Baustelle rigoros kontrolliert hätte, auch wenn das dazu führt, dass zig Kleinkram bemängelt wird und die meisten Leute auf der Baustelle einen gequälten Gesichtsausdruck bekommen, sobald du dich ihnen näherst.
     
  10. #70 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2014
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    Stimmt so nicht.

    Ein GUTER SV geht bei der BQÜ wie folgt vor:
    1) Er teilt zu Beginn den Firmen mit, dass er keine Weisungsbefugnis hat
    2) Er teilt zu Beginn den Firmen mit, dass der Auftraggeber darüber entscheidet, welche Mängel er gegenüber seinem/n Vertragspatner(n) anmeldet!
    3) Er teilt den Firmen/deren Mitarbeitern informell mit, was er festgestellt hat (FRage der Fairnis gegenüber den Firmen)
    4) Er informiert den Auftraggeber über seine Feststellungen.


    Der AG entscheidet dann, wo er die Dinge in Kauf nimmt, weil "Kirche im Dorf lassen" und wo er Rabatz macht, ggf nach Rücksprache mit dem AG.
    Bei odis Mängeln würde ich für "Rabatz" plädieren!
     
  11. #71 JamesTKirk, 05.06.2014
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    JamesTKirk Gast

    Ich finde Deinen Beitrag verharmlosend und unpassend an dieser Stelle. Du kannst doch gar nicht beurteilen, was da passiert sein könnte und ob ein Schaden vorliegt oder nicht.
    Ich antworte Dir, dass bei einer solchen Rissbreite der Stahl bereits ins Fließen gekommen ist und dadurch nicht nur der Beton, sondern auch der Stahl geschädigt ist. Somit ist nicht nur ein Mangel, sondern auch ein Schaden da, der durch einen Fachmann und / oder Tragwerksplaner zu begutachten ist.
    Und ob der Schaden wahrnehmbar ist oder nicht (das Fließen des Stahls ist nicht wahrnehmbar, außer mit Röntgenaugen), ist Quatsch mit Soße.

    (Und in Nairobi sollen die machen, was sie wollen, wir sind hier in Deutschland)
     
  12. #72 GWeberJ, 05.06.2014
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    Ich meinte dass ja auch ganz allgemein. Kann ja gut sein, dass die Geschichte mit der Bodenplatte sehr ernst ist.
     
  13. #73 Carden. Mark, 05.06.2014
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich habe nicht alles gelesen was nach meiner Antwort aus #16 folgte.
    Aber ich hatte schon vermutet das hier das Argument mit der "nicht tragenden Bodenplatten" folgen würde.

    Wurde denn schon die Frage nach der Abdichtung gestellt?
    Wie hoch wird angefüllt?
    Bis wohin ist mit Wasser zu rechnen? Aufstauendes Sickerwasser?
     
  14. Taipan

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    Komm jetzt nicht mit Fragen nach Fakten. Die letzten wurden auch nicht beantwortet.
     
  15. #75 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2014
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    Doch - BoPla ist nicht tragend.
     
  16. Taipan

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    Die nach der Fundamenterdung?
     
  17. #77 Gast036816, 06.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein bisschen schon - sich selbst, den weiteren aufbau und und die verkehrslasten. packt sie das locker, auch mit rissen? bei ausreichender verharzung der risse - bestimmt/vielleicht?

    wer legt's jetzt fest?
     
  18. #78 berlinerbauer, 06.06.2014
    berlinerbauer

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    Mal abgesehen von Fundamenterder: Mit welchen Selbstkosten (Arbeitszeit + Material) ist so eine Bodenplatten-Risssanierung mit Epoxidharz für den Bauträger eigentlich durchzuführen?
    Ist sowas an einem beispielhaften 1,5m Riss grob zu erläutern?
    Dreistellig, tiefes ist hohes vierstellig oder geht es Richtung 5-stellig?
    Oder muss ein Rohbauer sich da in der Regel externe Unterstützung suchen, so dass er die Mängelbeseitigung nicht zu Selbstkosten durchführen kann?
     
  19. #79 ordi303, 07.06.2014
    ordi303

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    Die Fundamenterdung ist korrekt erfolgt (diese Erdungsstange geht bis zum Fundament durch und ist dort auch mit den vier Stahlbewehrungen verbunden, wenn ich das richtig verstanden habe).

    Die Abdichtung unterhalb ist schon geschehen, es muss aber noch seitlich abgedichtet werden (15cm tief an den Fundamenten entlang bis hoch über die erste Reihe Steine) - die fehlt noch.

    Risse sollen geöffnet und dann mit Epoxidharz (nicht mit Betonschlacke) geschlossen und wenn nötig verpresst werden.

    Meine Frage: trägt der Bauträger / Maurer die Kosten für die Mängelbeseitigung, oder ich (der Bauherr)?
     
  20. kike

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    Zeig doch mal ein Foto, auf dem man erkennen kann, dass der Fundamenterder korrekt mit der Bewehgung der Bodenplatte verbunden ist.

    Die Frage ist doch wohl nicht ernst gemeint?
     
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