Wie ist das mit Mehrmengen?

Diskutiere Wie ist das mit Mehrmengen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; die Aufschüttung werden wir wohl als Lehrgeld abhaken müssen. Nein, nicht als Lehrgeld, sondern als Sowieso-Kosten. Gruß, Liesl

  1. #21 Bauliesl, 26.09.2014
    Bauliesl

    Bauliesl

    Dabei seit:
    02.02.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    73230
    Nein, nicht als Lehrgeld, sondern als Sowieso-Kosten.
    Gruß,
    Liesl
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Glaube mir, bis das Haus steht wirst Du noch viel mehr Lehrgeld bezahlen.

    Beweise? Dann könntest Du gegenüber der Firma aktiv werden. Ansonsten -> abhaken

    Mal ein paar deutliche Worte, nicht falsch verstehen. So ein Hausbau ist kein Kindergeburtstag. Da geht´s um Geld, um viel Geld, und zwar um Dein Geld bzw. das Geld Deiner Bank. Beim Hausbau muss nicht alles logisch sein, und da gibt es auch keinen Reset-Button, und man kann sich auch nicht durch ein paar cheats ein paar Zusatzleben verschaffen. Das ist real life. Jede Entscheidung hat Konsequenzen, und man kann sie nicht mehr so einfach rückgängig machen. Wer Entscheidungen trifft sollte sich der Konsequenzen bewusst sein.

    Es liegt auch an Dir wie viel Lehrgeld Du bezahlen musst.

    Noch einmal ein paar deutliche Worte. Was Du "empfindest" interessiert die Firma mit Sicherheit nicht. Ob es sich tatsächlich um Diebstahl, sprich eine Straftat, handelt wäre zu prüfen. Ob man Dich vorher hätte informieren müssen? Keine Ahnung was Ihr beide nachweislich miteinander vereinbart habt. Es gibt vielleicht gute Gründe warum 3 LKW Ladungen abgefahren wurden, und es wäre auch sehr gut möglich, dass dies Eurer Vereinbarung entspricht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Firma eine Erklarung dafür (oder Ausrede) einfallen wird. Die machen das ja nicht erst seit heute, und wissen wohl sehr genau was geht und was nicht.

    Musstet Ihr keinen Bauleiter benennen? Wo war der bei den Arbeiten?

    Was ist überhaupt vereinbart, wer, wo, wie, wegen was zu informieren ist? Ich bin gespannt was Du gesagt hättest, wenn Dir die Baufirma xx Stunden Stand- und Wartezeiten in Rechnung gestellt hätte, weil Sie Dich zuerst informieren und auf eine Genehmigung der Auftragsänderung (Schriftform?) hat warten müssen.

    Vielelicht verstehst Du ja was ich mit "lehrreich" meinte.
     
  3. #23 Kater432, 26.09.2014
    Kater432

    Kater432

    Dabei seit:
    27.10.2011
    Beiträge:
    1.447
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    Teltow bei Berlin
    Es sollte doch im Bezug auf den abgeschobenen Mutterboden von vereinbarten 50cm möglich sein, die Masse zu ermitteln, oder? Somit müssten dan laut Vereinbarung doch soundsoviel m3 Boden als Berg daneben liegen. So ein Berg läßt sich doch sicher auch schätzen wieviel das jetzt ist an Masse, oder? Somit hätte man doch eine Differenz (Auflockeurngsfaktor usw. natürlich einbezogen) 3LKW voll Boden ist ja schonmal ne Menge. Trotzdem wird es doch weitere LKW gegeben haben, die den Rest abgeholt haben, woher weiss der TE jetzt das 3LKW sein Oberboden waren?
     
  4. #24 Norderstedter, 26.09.2014
    Norderstedter

    Norderstedter

    Dabei seit:
    17.07.2014
    Beiträge:
    215
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Schreibtischtäter (Computer)
    Ort:
    Norderstedt
    @Ralf Dühlmeyer

    Wie oft noch?

    Dein Kommentar hilft dem TE null komma nix und wenn es Dich stört, dass noch Leute hier posten, dann lies doch besser woanders weiter.

    Zu Deinem "eingesparte Planung führt nun zu Mehrkosten": Falsch! Dann hätte er lediglich früher gewusst wie teuer es wird, es wäre immer noch genauso teuer geworden. bzw noch teurer weil der Planer - wie wir ja alle von Dir schon zig mal deutlichst hingewiesen wurden - ja für alles andere als lau arbeitet. Wie der TE beschrieben hat haben ALLE Angebote die selben Massen berücksichtigt. Es kam also nicht zu dem "wer am meisten vergessen hat, hat den Auftrag bekommen". Unabhängig davon dass ein Planer insgesamt schon Sinn hat, Deine Argumentation hier ist einfach Blödsinn.


    @TE: Wie viele Angebote hatten denn alle 80cm bzw die gleichen Massen genannt? Wenn es doch eine ganze Reihe waren, dann würde ich mal überprüfen ob das nicht eigentlich doch evtl seine Richtigkeit hat. Wäre verwunderlich wenn gleich mehrere auf die Idee kommen, genau 1/3 "einzusparen".
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ Norderstedter

    Ich weiß nicht, was Dein Problem mit Dir ist, aber :
    1) musst DU das nicht hier austragen (oder in anderen Strängen)
    2) ist der TE vermutlich alt genug, sich selbst zu verteidigen und braucht Dein "ritterliches" Beispringen (um mir vermeintlich eins zu wischen) wohl kaum!

    EOOT
     
  6. #26 Peter84, 26.09.2014
    Peter84

    Peter84

    Dabei seit:
    26.09.2014
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wiesbaden
    es gab insgesamt für das Paket der Arbeiten (Abräumen Grundstück, Aufschütten und Kanalanschluss) drei Angebote von Unternehmen.

    der eine hatte 280t Schotter, der andere 250t und der dritte hatte eine Menge ungefähr dazwischen - ungefähr weil er m³ angegeben hatte und wir das über das spezifische Gewicht umgerechnet haben.

    die wesentlichen Unterschiede beim Preis kamen zustande, da für das Abräumen des Grundstücks Preise zwischen 1200 und 5600€ aufgerufen wurden. Die anderen Mengen und Preise waren vergleichbar.

    wir haben uns für den mit 1200€ fürs Abräumen und 280t Schotter entschieden, weil die Firma, die die Bodenplatte erstellt, bereits mehrfach mit denen zusammengearbeitet hat.

    im Bodengutachten heißt es:

    "Für die Herstellung der Baugrube gelten die DIN 4124 und die Empfehlungen des
    Arbeitskreises Baugruben der Deutschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau (EAB).
    Auf den Einbau von Frostschürzen bzw. Frostschirmen kann verzichtet werden, wenn bis
    in eine Tiefe von 0,8 m unter späteres Außengelände frostsicheres Schüttmaterial verwendet
    wird. Dieses Material muss dann der Frostempfindlichkeitsklasse F 1 gemäß
    ZTVE-StB 09 entsprechen bzw. es sind die Kriterien für Frostschutzschichten gemäß ZTV
    SoB-StB 04 einzuhalten.
    Die Baugrubensohle ist nach Ausräumen der Mutterböden mit einem einheitlichen Niveau
    von 85,4 mNN herzustellen. Zur Geländeanschüttung ist gut verdichtbares Bodenmaterial
    (z.B. Schotter, Recyclingschotter o.ä. der Körnung 0/45 oder 0/56) zu wählen, das im Vor-
    Kopf-Verfahren einzubauen ist. Es ist lagenweise aufzubringen, wobei die Dicke der
    Schüttlagen 0,3 m nicht übersteigen sollte. Bei ungünstiger Witterung ist außerdem vor
    Einbringen der ersten Schüttlage ein reißfestes Geotextil (z.B. GRK 3) auf das
    Aushubplanum aufzulegen."

    als Oberkante der Aufschüttung wurden 86,6m ü NN vorgegeben.


    Ich war der Auftraggeber und Ansprechpartner, mit dem Termine etc abgesprochen wurden.
    Als die sich wegen der Mehrspartenhauseinführung net sicher waren, haben sie ja auch angerufen und gefragt.

    Wegen dem abgefahrenen Mutterboden:
    Das hat der Nachbar und seine Frau bezeugen können. Genauso mit dem Privat-PKW-Anhänger.
    Wenn ungefähr 15m³ auf den LKW passen + geschätze 15m³ Erde auf dem Grundstück (an der vereinbarten Stelle) aufgehäuft wurden = Aushubvolumen (Fläche x Tiefe). Und ich habe ihn ja im Nachhinnein aufs Wegfahren angesprochen und er sagte nur "hatten keinen Platz". Es war weder mündlich noch schriftlich besprochen worden, dass da was abgefahren wird, sondern schriftlich festgehalten, dass der aufm Grundstück bleibt. Das zählt für mich.
     
  7. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich hatte oben schon geschrieben, dass die wohl alle den Standard 08/15 Wert eingesetzt haben, weil sich keiner mit dem Gutachten auseinandergesetzt hat.

    Abgesehen davon sind Angebote noch lange keine verbindliche Vertragsgrundlage, sondern es zählt was letztendlich beauftragt und bestätigt wird.

    Das Problem ist doch, dass keine der beiden Vertragsparteien sich richtig festlegen wollte, und dann wird, wie so oft, irgendwas vereinbart. Die Überraschung folgt dann bei Rechnungsstellung, das ist doch nicht neu. Abgesehen wissen wir noch nicht einmal was wirklich in dem Angebot stand, geschweige denn, was daraus später tatsächlich beauftragt wurde.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Tja Peter, Du springst in ein Haifischbecken und wunderst Dich, dass die an Dir knabbern?
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Da geht es doch schon los!

    Wenn interessieren to oder lose m³? Wenn der 50 to lädt, wer garantiert Dir, dass die auch komplett auf Deiner Baustelle ankommen.
    Und wenn Sie ankommen und es war zuviel, dann wird das Zeug verbaut und berechnet.
    Keiner zwingt den BU, in DEINEM Sinne wirtschaftlich zu handeln.

    So etwas schreibt man nach eingebauter verdichteter Masse nach Aufmaß auf und macht einen Plan darüber, wie groß die Fläche OK Aufschüttung sein muss (ergibt sich aus Haus + nötiger Überstand) und der erforderliche Böschungswinkel sein muss.
    Liefert der Tb mehr, ist das seine Sache!

    Aber dazu braucht es eine Planung. Aus der errechnen sich Massen, die man in ein LV packt und schon passt (wenn keine Rechenfehler vorliegen) auch die Summe!
     
  10. #30 Peter84, 26.09.2014
    Peter84

    Peter84

    Dabei seit:
    26.09.2014
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wiesbaden
    beauftragt wurde das Angebot komplett, so wie abgegeben.
    das mit den Mehrmengen an Schotter, ok, das hab ich verstanden, nehm ich auf meine Kappe.

    und jetzt dürft ihr mir erzählen, dass Erde abfahren ohne Auftrag / Rückfrage oder was davon zu sagen ok ist. Ganz großes Kino!
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    W E N N schriftlich die Lagerung auf der Baustelle vereinbart wurde und der Tb das Grundstück vor Arbeitsbeginn besichtigt hat und rechtezeitig vor Arbeitsbeginn Grösse und Lage des Hauses kannte - er also hätte abschätzen können, ob der Berg da hin passt, dann kann er nicht hinterher kommen und sagen ging nicht - habe ich abgefahren.
    War es so und es ging tatsächlich nicht, sit es eine spannende Kiste, ob der das ohne Nachricht machen durfte.

    ABER:
    Selbst wenn das alles nicht i.O. war - was willst Du machen??
    Wg. 500 oder 1000 € klagen bzw verklagt werden, wenn Du nicht zahlst?
    Dein Haus wird noch genug Geld und vor allem Nerven kosten. Brauchst Du da so ein Theater?

    Ja - grundsätzlich würde ich das dann verstehen, aber nochmal - braucht man das dann???
     
  12. #32 th_viper, 26.09.2014
    th_viper

    th_viper

    Dabei seit:
    03.11.2004
    Beiträge:
    883
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Ob nach eingebauter Kubatur, oder nach t macht doch jeder anders. Jede Methode hat seine eigenen Risiken + Vorteile.
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    und im Angebot stand wie mit dem Aushub zu verfahren ist? Wieviel gelagert wird und wieviel abgefahren wird (oder nicht)?

    hast Du mal nachgeschaut, ob im Angebot vielleicht noch andere Positionen stecken die nicht Deinen Wünschen entsprechen? Immerhin hast Du das ja beauftragt. Nicht dass Du etwas bestellt hast das Du gar nicht willst.

    Ach ja, und wegen dem Kino...keine Sorge, das richtig große Kino kommt erst noch. Bisher wurde ja nur ein bisschen Dreck bewegt.
     
  14. #34 Peter84, 26.09.2014
    Peter84

    Peter84

    Dabei seit:
    26.09.2014
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wiesbaden
    - derjenige, der das Angebot geschrieben hat, war vor Ort vor Angebotserstellung
    - der Chef war vor Ort zur Besprechung mit der Firma, die die Bodenplatte erstellt
    - Pläne, Bodengutachten lagen vor Angebotserstellung vor
    - das alles 2-3 Monate vor Arbeitsbeginn. Änderungen gab es KEINE!!!

    naja, wir benötigen das Erdvolumen ja definitiv. Die wussten ja auch, dass wir noch Erde brauchen. Wir haben uns ja auch schriftlich nach dem Preis erkundigt. Und bei der abgefahrenen Menge x Preis reden wir über 800 - 1000€.

    Und den Betrag würde ich ihm gerne von der Rechnung abziehen, da ich das Geld aufwenden muss, um die Menge Erde wiederzubeschaffen, die ich eigentlich wie vereinbart auf dem Grundstück liegen hätte. Und wenn er dann klagt, soll er machen. Ich bin nicht streitsüchtig, nur was mir gehört, lass ich mir nicht einfach so wegnehmen und mich dann mit so einer Antwort abspeisen.
     
  15. #35 Peter84, 26.09.2014
    Peter84

    Peter84

    Dabei seit:
    26.09.2014
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wiesbaden
    im Angebot stand nur: Bodensohle herstellen. m³ x Preis/m³

    das es auf dem Grundstück bleiben soll, wurde beim 2. Ortstermin mit dem Chef besprochen und dann schriftlich so festgehalten.

    Andere strittige Punkte (außer von der oben diskutierten Menge Schotter) gibt es nicht.
    Die ungefähren Leitungslängen vom Kanal passen, das Abräumen hat super geklappt.

    Das mit dem Schotter ist ärgerlich, aber damit müssen wir uns wohl abfinden.
    Das mit der Erde finde ich unverschämt
     
  16. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Peter, könnte es nicht sein, dass die Erdarbeiten doch umfangreicher waren als er zu Beginn wissen konnte? Vielleicht noch ein paar Gräben um´s Haus.? ;)

    Denke daran, auch wenn theoretisch Platz war, das bedeutet noch lange nicht, dass auch praktisch ausreichend Platz vorhanden war. Die fahren ja nicht mit Schubkarre und Spaten auf dem Grundstück rum, und für Maschinen braucht man Platz um´s zukünftige Gebäude.
     
  17. #37 Peter84, 26.09.2014
    Peter84

    Peter84

    Dabei seit:
    26.09.2014
    Beiträge:
    33
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ITler
    Ort:
    Wiesbaden
    nein, Ralf, keine Gräben. Die wurden in Eigenleistung 6 Wochen vorher erstellt.
    Waren auch kein Bestandteil des Angebots.

    ja, da wo die einen Haufen gemacht haben, war noch viel mehr Platz für mehr Erde.
     
  18. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Glaube mir, "das war erst der erste Streich, und der nächste folgt zugleich".

    Ich kenne ja das Angebot nicht, aber ich vermute, dass es hier genügend Hintertürchen gibt. Du kannst jetzt versuchen die paar Euro von ihm zu kriegen, und hoffen, dass er sich das Geld nicht anderweitig holt. Vielleicht wirft er Dir auch ein paar Ladungen Dreck gratis auf´s Grundstück, was weiß ich. Im Prinzip geht´s doch um Kleinkram.

    Was Du Dir aber für die Zukunft merken solltest, VORSICHT bei Auftragserteilung. Nur weil Zwei über die gleiche Sache reden muss das noch lange nicht bedeuten, dass sie auch das Gleiche meinen.
     
  19. #39 Wookie81, 26.09.2014
    Wookie81

    Wookie81

    Dabei seit:
    10.06.2013
    Beiträge:
    133
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    München
    Du sagst also, weil niemand von Mo-Sa 7-19 Uhr auf der Baustelle rumgestanden ist, soll er die ~1000€ in den Wind schreiben? Ich frag mich immer, was ihr für 100%ig sichere Angebot / Beauftragungen ihr habt, dass euch sowas nie passiert. Und wenn das für dich nur ein paar Euro sind, dann würd ich dir gerne mal meine Bankdaten geben, damit du mir auch ein paar Euro überweisen kannst. (Und komm jetzt nicht im "im Vergleich zum ganzen Haus sind das doch keine Kosten" ... das mag zwar stimmen, aber 1000€ tun weh!)

    Ich würde mit ihm mündlich nochmal klären, warum die Erde weggebracht wurde und wohin bzw. wie er sich vorstellt die Erde wieder zu verteilen. Wenn er sich da quer stellt, würde ich mich auch weigern die Rechnung zu bezahlen und das (notfalls) mit anwaltlicher Hilfe. Und dabei immer schön im Hinterkopf behalten, dass dir der Erdbauer deinen Zeitplan nicht versaut ...

    edith: Und ja wenn er sagt er hat die bei nem Freund gelagert und rechnet nur 100€ für den Transport würd ich auch nicht mehr rummachen. Aber irgendwo hörts auf.
     
  20. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Ich glaube es gibt niemanden hier, der noch kein Lehrgeld bezahlt hat, da schließe ich mich ein. Vielleicht ist es gerade diese Lebenserfahrung die dazu führt, dass man solche Fälle auch aus einem anderen Blickwinkel betrachten kann.

    Ich war auch schon felsenfest davon überzeugt, dass ich Recht hätte, bis man mich vom Gegenteil überzeugt hat. Wir neigen halt dazu eine Situation einseitig zu bewerten, und wir biegen uns dann alles so hin, bis es in "unser Weltbild" passt.....bis halt ein Richter kommt und alles wieder gerade biegt. Leider ist so ein Richter als "Geradebieger" ziemlich teuer, deswegen bin ich froh, wenn mich Freunde und Bekannte überzeugen können.
     
Thema:

Wie ist das mit Mehrmengen?

Die Seite wird geladen...

Wie ist das mit Mehrmengen? - Ähnliche Themen

  1. 100 % Mehrmengen für Streifenfundamente und Beton

    100 % Mehrmengen für Streifenfundamente und Beton: Untergeschoß eines EFH im Hang Bei der Erstellung der Streifenfundamente hebt die Baufirma deutlich mehr Aushub aus und begründet das mit dem...