Wie ist das mit Mehrmengen?

Diskutiere Wie ist das mit Mehrmengen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich bleibe bei Diebstahl. Gerade mal den Fall wie er hier geschildert ist meiner Frau dargestellt: - Bauunternemer mit Erdarbeiten beauftragt -...

  1. #41 SirSydom, 26.09.2014
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    Ich bleibe bei Diebstahl. Gerade mal den Fall wie er hier geschildert ist meiner Frau dargestellt:
    - Bauunternemer mit Erdarbeiten beauftragt
    - schriftlich fixiert dass Mutterboden auf dem Grundstück bleibt
    - Unternehmer fährt ab ohne Rücksprache
    - Unternehmer bringt auf Aufforderung nicht zurück

    Gäbe bei ihr einen Strafbefehl über 60 Tagessätze für einen Ersttäter. Zweittäter 6 Monate auf Bewährung (Pi mal Daumen).
    Lustigerweise hatte ein Kollege von ihr einen ähnlichen Fall wie der TE ihn hier schildert. Er bekam dann nach kurzer Darlegung der Rechtslage (besseren) Boden zum Ausgleich kostenlos zurück.

    Achja - du braucht nicht klagen. Das macht die nette Staatsanwaltschaft, ist ja Strafrecht. Anzeige reicht. Und da sowas immer strafmildernd gewertet wird, ist die Motivation hoch den Boden zurückzubringen...
     
  2. Markul

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    Sprich doch deinen Vertragspartner einfach mal drauf an, das du sauer bist und ihm die von dir genannten 800-1000,-EUR von der Rechnung abziehst. Er wird dir dann evtl. zustimmen oder eher einen etwas geringeren Betrag nennen. Dann kannst du entscheiden wie du weiter vorgehst.
     
  3. R.B.

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    Genau über diesen "wichtigen" Punkt gibt es keine Informationen. Wer weiß schon, was da nachweislich vereinbart war. Vielleicht gab es ja einen guten Grund warum die Erde abgefahren wurde, und vielleicht deckt sich das auch mit dem Angebot, das dann als "Auftrag" weiterverwertet wurde.
     
  4. #44 SirSydom, 27.09.2014
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    Lesen! Der TE schrieb in #26:

     
  5. bento

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    Ich weiss ja nicht, wie dein Erdbauer so abrechnet, aber seitliche Lagerung von Boden ist üblicherweise günstiger als Bodenabfuhr und "Entsorgung".
    Hat er jetzt auch die Mehrkosten für das Abfahren berechnet? Falls ja, solltest du noch mal überdenken, ob dein Schaden nur in der Wiederanlieferung des Oberbodens besteht.
     
  6. #46 Peter84, 29.09.2014
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    bento, das kommt noch hinzu. auf die Rechung warte ich noch.
    kommt wahrscheinlich nächste Woche.

    Abfahren von Mutterboden war nicht Bestandteil des Angebots und bezahle ich auch nicht.

    Der Chef des Erdbauunternehmens sagte auch beim Vor-Ort-Termin, dass es sinnlos wäre, den Boden abzufahren, da wir eh welchen zum auffüllen brauchen und in solch guter Qualität kann ihn eh niemand liefern. Der Mitarbeiter hat das Abfahren veranlasst, weil er wohl keinen Platz mehr zum Lagern hatte.

    Naja, ich bin gespannt und ich denke, man wird sich darüber unterhalten müssen.
     
  7. #47 neoplan, 29.09.2014
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    dein gedanke schon im ersten posting ist richtig: der Werkvertrag-Auftragnehmer unterliegt bereits vor Vertragsabschluss vorvertraglichen sorgfalts / hinweispflichten. wenn der wv-an übersieht, dass sein Angebot nicht mit dem massen in den übermittelten unterlagen konsistent ist, unterliegt er hinweis / warnpflichten ab dem Zeitpunkt wo er das erkennt. du hast ansprüche gegen den wv-an soweit die sowieso-kosten überschritten werden; hier ist allenfalls zu berücksichtigen, dass ein anderes Angebot bestbieter gewesen wäre.
     
  8. #48 Peter84, 30.09.2014
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    wie ist es denn im umgekehrten Fall, wenn zB das Bodengutachten Lastplattendruckversuche vorsieht, man darüber spricht und dann schriftlich festhält, dass diese durchgeführt werden sollen, aber diese dann tatsächlich nicht durchgeführt wurden ?!?!
     
  9. #49 Baufuchs, 30.09.2014
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    Baufuchs Gast

    = Auftrag.

    Wenn nicht durchgeführt:
    1.) Mangel
    2.) kein Anspruch auf Vergütung

    Die Verfahren bei Mängeln sind hier im Forum schon mehrfach beschrieben worden.
     
  10. #50 th_viper, 30.09.2014
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    Steht im schriftlichen Auftrag denn eindeutig, dass der Auftragnehmer die Lastplattendruckversuche durchzuführen hat?
     
  11. #51 neoplan, 30.09.2014
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    auch falls nicht, genügt ( bei mündlichen vertrags-Vereinbarungen ) jedes andere Beweismittel, dass dem gericht volle Überzeugung vermittelt ( zb zeuge(n)).
     
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