Wie lange darf eine Baufertigstellung dauern?

Diskutiere Wie lange darf eine Baufertigstellung dauern? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum, sorry falls das hier das falsche Unterforum ist. War mir nicht sicher wohin mit meiner Frage. Folgendes: Ich habe mir von einer in...

  1. Jakobi

    Jakobi

    Dabei seit:
    28.10.2018
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    2
    Hallo Forum,

    sorry falls das hier das falsche Unterforum ist. War mir nicht sicher wohin mit meiner Frage.

    Folgendes:

    Ich habe mir von einer in D. marktführenden (vermutlich) Firma die auf Containerhäuser spezialisiert ist einen ca. 55 qm großen Modulbau als Wohnhaus bauen lassen. Die Fundamentierung, die Aufstellung der Module und der Innenausbau erfolgten mit erträglicher Wartezeit, ein paar Monate nach Erteilung der Baugenehmigung letztes Jahr Im November. Es ist also jetzt ziemlich genau 1 Jahr her. Zu machen sind noch Wärmedämmung und etliche andere durchaus umfangreiche Arbeiten im Außenbereich. Leider ist seitdem nichts mehr passiert außer die Beseitigung eines Wasserschadens durch ein defektes Bauteil an der Zuwasserleitung und ein paar Ausbesserungen von Mängeln im Innenbereich.

    Ich habe in dem Jahr die Firma mittlerweile unzählige male (fast jede Woche) kontaktiert und es wurde immer wieder beschwichtigt und gemeint das man demnächst Termine ansetzen würde. Der ausführende Bauunternehmer (Zulieferer) mit dem die Firma fest zusammenarbeitet meint das er völlig überarbeitet ist, Probleme hat kompetentes Personal zu finden und nicht mehr weiß wo oben und unten ist. Wenn ich es mal mit meinen eigenen Worten beschreiben soll bin ich mittlerweile der Meinung das ihm sein Geschäft zunehmend entgleitet. Sowohl der Zulieferer als auch die eigentliche Firma sind für mich sowohl tel., als auch über Whatsapp kaum noch zu erreichen und mir platzt ehrlich gesagt langsam die Hutschnur.

    Was meint ihr, wie lange sollte man sich Beschwichtigungen gefallen lassen bis man weitere Schritte einleitet? Ich hoffe das es nicht noch zu einem Rechtsstreit kommt und möchte jetzt auch auf keinen Fall unangemessen reagieren. Das die Baubranche derzeit überhitzt ist, ist ja bekannt aber ich denke ich habe langsam wirklich genug Geduld bewiesen. Die Firma hat nebenbei bemerkt ebenfalls seit 1 Jahr eine Anzahlung von mir.


    Herzlichen Dank!
     
  2. S216

    S216

    Dabei seit:
    06.12.2017
    Beiträge:
    283
    Zustimmungen:
    82
    Beruf:
    Vertrieb Metallindustrie
    Ort:
    RLP
    Sei froh für diese ehrliche Antwort. Genauso ist es derzeit auch, in der ganzen Wirtschaft, nicht nur am Bau. Das Alleinstellungsmerkmal am Bau ist: die brauchen einen Kunden nur einmal im Leben, und so behandeln sie dich auch.
    Der Auftrag wird erst mal angenommen, die Bücher sind voll, und wenn der Kunde nölt, wird ignoriert, beschwichtigt bis bedroht.

    In den anderen Branchen, insbesondere wie bei uns im B2B-Bereich, wird dem Kunden notfalls gesagt: tut uns leid, wir nehmen derzeit keine Aufträge mehr an.
     
  3. #3 msfox30, 28.10.2018
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.810
    Zustimmungen:
    607
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Wir hatte gleiches Problem.
    Zunächst solltest du prüfen, was in deinem Bauvertrag steht.
    Steht dort ein konkretes Fertigstellungsdatum oder lässt sich errechnen, so kannst du Firma frühstens einen Tag nach Ablauf in Bauverzug setzen. Per Post mit Rückanwort.
    Bei uns stand z.B. Baubeginn 6 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung. Bauzeit 9 Monate. Somit war die Firma nach 9 Monaten + 6 Wochen ab Erteilung Baugenehmigung im Bauverzug. Wir mussten dann unseren Schaden gegenüber der Firma offen legen, der uns durch weitere 6 Monate Bauzeit entstanden ist. Optimaler ist, du hast gleich einen Vertragsstrafe im Vetrag vereinbart.
     
    Leser112 gefällt das.
  4. Jakobi

    Jakobi

    Dabei seit:
    28.10.2018
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    2
    Ja, leider scheint es so zu sein aber ich kann doch jetzt nicht jahrelang warten. Es bestehen auch noch diverse andere Mängel. Ich habe z.B. festgestellt das an der Eingangstür und mehreren Terrassentüren bei Regen leicht Wasser am Boden ist. Das ganze wird für mich langsam unerträglich und meine Psyche leidet zunehmend darunter. Wenn man wenigstens mit mir anständig kommunizieren würde und mich auf dem Laufenden halten würde aber ich komme mir langsam aber sicher wie ein Betrugsopfer vor. So nach dem Motto "ein tolles Haus versprechen, den Rohbau hinstellen und ab da den Kunden ignorieren".

    @msfox30

    Leider ist im Vertrag natürlich kein Fertigstellungsdatum angegeben.
     
  5. Jakobi

    Jakobi

    Dabei seit:
    28.10.2018
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    2
    Sorry, bin derzeit etwas durch den Wind, im Vertrag steht "Lieferung nach XX, Deutschland und installiert innerhalb ca. 6-8 Wochen nach Erhalt der Bestellung, Anzahlung, Finanzierungsbestätigung und bestätigten Zeichnungen, oder gemäß zusätzlicher Vereinbarung."

    @msfox30

    War es bei dir zufällig auch ein Modulbau?
     
  6. reschu

    reschu

    Dabei seit:
    26.02.2017
    Beiträge:
    157
    Zustimmungen:
    56
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Westerwald
    Ich kenne die Besonderheiten des Modulsbaus nicht. An deiner Stelle wäre ich aber wohl schon längst zum Anwalt marschiert, wenn offensichtlich nach so langer Zeit nichts vorwärts geht, und es noch nicht mal einen (Zeit-)Plan dafür gibt.

    Man sollte es sich mit seinen Unternehmern gut halten, aber wenn es so "entgleitet", hilft es nur noch, wenn Du dich (mittels Anwalt) in der Prioritätenliste des Bauunternehmers nach oben arbeitest.
     
  7. #7 msfox30, 28.10.2018
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.810
    Zustimmungen:
    607
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Nein, spielt ja aber keine Rolle. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
    Irgendwann im letzten Jahr gab es doch eine Gesetzesänderung zu gunsten der Bauherren. Hier muss doch ein Fertigstellungstermin vereinbart werden.
    Wichtig ist, GELD IST DAS EINZIGE DRUCKMITTEL, welches du hast.
    Beim Mängel also eine Baumangelanzeige machen und Geld einbehalten.
    Im Zweifelsfall einen Bausachverständigen und/oder Anwalt hinzuziehen. So wie es bei dir klingt, wirst du da nicht drumrum kommen - auch deine Psyche wegen :-).
     
  8. Jakobi

    Jakobi

    Dabei seit:
    28.10.2018
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    2
    Hmm, ich bin ja auch der Meinung das ich mittlerweile einfach handeln muss. Es führt wohl leider kein Weg daran vorbei, auch wenn es mir im Herzen weh tut. Ich war eigentlich der Meinung zu den Zweien eine gute Beziehung zu haben aber langsam bin ich echt nur noch enttäuscht und bekomme zunehmend Panik das mein Bau noch im absoluten Fiasko endet. Mein gesamtes Geld steckt in diesem unfertigen Bau, der in diesem Zustand praktisch fast wertlos ist und dazu kommt noch das ich mich finanziell kaum in der Lage sehe das von einer Fremdfirma fertig machen zu lassen bei den Preisen die heutzutage verlangt werden.

    Meine psychische Verfassung gibt mir dann noch den Rest derzeit. Sorry, gehört ansich nicht hier her aber ich bin zunehmend völlig überfordert mit der Situation. Am liebsten würde ich das übergeben an einen Baufachmann der dann die weitere Kommunikation übernimmt aber die verlangen ja sicher Geld das einem schwindlig wird. Wie konnte ich nur so blöd sein und bauen zu wollen denke ich mir mittlerweile.:cry
     
  9. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.039
    Zustimmungen:
    2.606
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    das wöchentliche kontaktieren der Firma tangiert die höchstens rectal,
    da offensichtlich keinerlei rechtliche Konsequenzen angedroht wurden.
    Ab zum BauFACHanwalt, der das auch rechtlich einwandfrei formuliert, anders wirst du nicht weiterkommen
     
  10. Jakobi

    Jakobi

    Dabei seit:
    28.10.2018
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    2
    Der Vertrag wurde Ende August 2017 abgeschlossen.
     
  11. Jakobi

    Jakobi

    Dabei seit:
    28.10.2018
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    2
    Bzgl. Geld als Druckmittel:

    Der Betrag den die bei Fertigstellung von mir zu kriegen hätten, ist leider nicht recht viel höher als die Anzahlung die sie von mir haben. Ich denke das es auch mein Recht wäre die Anzahlung zurückzufordern wenn innerhalb von 12 Monaten keine Leistung erfolgt oder?
     
  12. reschu

    reschu

    Dabei seit:
    26.02.2017
    Beiträge:
    157
    Zustimmungen:
    56
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Westerwald
    Du brauchst einen Anwalt. Keine Pseudo-Online-Rechtsberatung von Foristen, die weder den genauen Vertrag noch den genauen Baufortschritt kennen.
     
    Leser112, simon84 und Alex88 gefällt das.
  13. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    5.039
    Zustimmungen:
    2.606
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    Wenn die schon den Großteil der Kohle haben, wundert mich nichts mehr
    Ich kann mich nur wiederholen: ab zum Anwalt
     
  14. #14 Fabian Weber, 28.10.2018
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.442
    Zustimmungen:
    5.102
    Wenn irgendwo die VOB vereinbart sein sollte, dann kannst Du ab 3 Monaten Stillstand kündigen und die Leistung durch Fremdfirmen fertig stellen lassen. Den Mehrpreis darfst Du dann gegenüber der Baufirma geltend machen, ggfs. per Klage.

    Bei BGB-Vertrag greift Paragraph 637.

    Schreib einen Brief, setz eine Frist von 2 Wochen, dann geht es los.
     
  15. Jakobi

    Jakobi

    Dabei seit:
    28.10.2018
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    2
    Ja leider wird es wohl darauf hinauslaufen realisiere ich immer mehr. Man will es halt selber irgendwie nicht wahrhaben und hofft auf ein Einlenken.

    Ich denke ich gebe der Firma trotzdem noch eine einzige letzte Chance einen verbindlichen Termin anzusetzen. Ich werde einen Brief per Einschreiben schicken indem ich die Mängel aufliste, einen schriftlichen Fertigstellungstermin verlange, meine Anzahlung zurückfordere und rechtliche Schritte ankündige falls jetzt nicht eingelenkt wird. Wenn dann nicht reagiert wird, wird der Gang zum Anwalt wohl leider unumgänglich. Ist ok so oder?

    Von VOB steht nichts im Vertrag.
     
  16. #16 plattypus, 28.10.2018
    plattypus

    plattypus

    Dabei seit:
    26.12.2015
    Beiträge:
    442
    Zustimmungen:
    90
    Beruf:
    Berufsschul-Pauker
    Ort:
    HF
    Nur ein Einschreiben ist Quatsch. Dann hast Du nur eine Bestätigung, daß du den Brief abgegeben hast bei der Post, aber keine Bestätigung, daß der Brief auch angekommen ist. Du hast zwei Alternativen:
    • Einschreiben mit Rückschein: Dann muß der Empfänger unterschreiben, daß er den Brief bekommen hat. Da kann der Empfänger aber auch einfach die Annahme verweigern und damit ist der Brief nicht zugegangen.
    • Einwurfeinschreiben: Dann unterschreibt der Briefträger an der Tür des Empfängers, daß er den Brief wirklich zugestellt hat.
     
  17. Jakobi

    Jakobi

    Dabei seit:
    28.10.2018
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    2
    Ich weiß das es mit der Zustellung so eine Sache ist. Ich machs per Einwurfeinschreiben da ich eben starke Bedenken habe ob ein Einschreiben per persönlicher Unterschrift angenommen wird. Wenn er darauf nicht reagiert hilft eh nur noch ein Anwalt. Im schlimmsten Fall verliere ich halt durch den Brief gute 2 Wochen aber auf die kommts jetzt auch nicht mehr an. Zumindest kann man mir dann nicht nachsagen das ich es nicht bis zuletzt versucht hätte schwere Geschütze zu vermeiden.

    Ist mir absolut schleierhaft wie man menschlich so sein kann das man Aufträge von einem Privatmann annimmt der dann sein ganzes Geld investiert und den dann ins Messer laufen lässt. Ich könnte sowas nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Wenn man das bei Firmenkunden macht ist es die eine Sache, bei Privatleuten die nicht reich sind ist es mal eine richtige Sauerei die zum Himmel schreit. Gibt sicher Fälle wo sich dann Leute aus Verzweiflung was antun oder so. :(
     
  18. #18 Fabian Weber, 28.10.2018
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    13.442
    Zustimmungen:
    5.102
    Deine Anzahlung kannst Du nicht zurückfordern, wenn das bisher Gebaute den ggfs. sogar überschreitet. Warum willst Du von Ihm einen Fertigstellungstermin genannt bekommen? Du musst Ihm eine Frist setzen und da kündigst Du Ihm auch gleich die Kostenübernshme der Ersatzvornahme durch Ihn an.
     
    msfox30 gefällt das.
  19. Jakobi

    Jakobi

    Dabei seit:
    28.10.2018
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    2
    Ich glaube du hast das falsch verstanden oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt (sorry bin wie gesagt ziemlich durch den Wind). Zum jetzigen Stand der Leistungen bin ich rein rechnerisch mit denen Quitt bis auf die Anzahlung. Die haben zwar noch Geld von mir zu kriegen wenn sie denn die vereinbarten Leistungen fertigstellen würden aber lt. derzeitigem Stand des Baus würde die Firma wohl in etwa plus-minus-null fahren wenn sie meine Anzahlung nicht herausrücken würde und nichts mehr macht. Deswegen wird Geld als Druckmittel wohl nicht sehr effektiv sein. Hoffe jetzt ist es verständlicher.
     
  20. #20 Fred Astair, 28.10.2018
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.575
    Zustimmungen:
    5.104
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Genau so. Und nicht per irgendwelchem Einschreiben schicken, denn damit hast Du allerhöchstens einen Beleg, dass dem Empfänger ein an ihn adressierter Briefumschlag zugegangen ist. Ob was drinn war und wenn ja, was? Nobody knows.
    Einzig wirksam, neben Gerichtsvollzieher, ist die Zustellung per Boten, der nicht nur den Einwurf, sondern auch die Kenntnis vom Inhalt des Schreibens bestätigt.
    Erstaunlich, dass immer noch der Glaube an das Einschreiben so ungebrochen ist.
     
    Fabian Weber und simon84 gefällt das.
Thema: Wie lange darf eine Baufertigstellung dauern?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wie lange darf ein hausbau dauern

    ,
  2. wie lange darf ein hausneubau bis zur fertigstellung dauern?

    ,
  3. wie lange darf ein hausneubau dauern?

    ,
  4. Wie Klänge darf ein bau dauern
Die Seite wird geladen...

Wie lange darf eine Baufertigstellung dauern? - Ähnliche Themen

  1. Wie lange darf die Öl-/Holzzentralheizung verwendet werden – alte gesetzliche Regelungen

    Wie lange darf die Öl-/Holzzentralheizung verwendet werden – alte gesetzliche Regelungen: Hallo, es geht mir nicht um die neuen gesetzlichen Regelungen, sondern um ältere Regelungen. Ich heize zentral mit Holz und Öl: Vitolig 100...
  2. Gefälle und max. Länge 50er HT Abfluss? Wie alt darf ein HT-Rohr sein?

    Gefälle und max. Länge 50er HT Abfluss? Wie alt darf ein HT-Rohr sein?: Hallo zusammen, mein Frauchen will den Abfluss von der Küche verlegen. Ich komme jetzt vom Küchenanschluss zum Fallrohr auf gut 8m. Gefälle wie...
  3. wie lange und wie oft darf ein hund bellen??

    wie lange und wie oft darf ein hund bellen??: Hi leute, doofe frage für ein bauforum, schäme mich auch fast sowas blödes zu fragen, aber es artet aus! ich bin ja einer den fast nix stört...
  4. Werkplaner: Wie lange darf er brauchen???

    Werkplaner: Wie lange darf er brauchen???: Hallo, wir bauen mit Architekt und GÜ ein EFH (Keller, EG,OG, DG, ca. 260 qm Nutzfläche nach DIN) auf einem 420 qm Grundstück. Vor 4 Wochen...
  5. Weis jemand wie lange ein Notar für die Bearbeitung brauchen darf

    Weis jemand wie lange ein Notar für die Bearbeitung brauchen darf: Hallo zusammen, Kennt jemand die Fristen, wie lange der Notar Zeit hat wenn vom Grundbuchamt alles da ist bis er die Bestätigung zur Bank...