Wie muss fachgerecht bemaßt werden?

Diskutiere Wie muss fachgerecht bemaßt werden? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; @ Thomas... Merkwürden ist die Art der Bemaßung, ja. das Nest dürfte auch noch sauber sein ;) . Und an die Verbindlichkeit einer solchen...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 16.08.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Thomas...

    Merkwürden ist die Art der Bemaßung, ja.
    das Nest dürfte auch noch sauber sein ;) .
    Und an die Verbindlichkeit einer solchen Planung glaube ich nur für deren ureigenen Zweck, nämlich die Maßangabe im WZ. An sonsten ist eine Zeichnung kein Wein - sie wird durch langes lagern nicht besser.
    ****
    Aber dann....
    LP 5 beim BT/GU [​IMG][​IMG] - Löbliche Ausnahmen sind eben dies.
    ****
    Deswegen ja ja meine Frage nach dem echten (und nicht dem gefühlten) Schaden. Wobei ich das Wand-Versetzen nicht so locker sehe. Weder rein handwerklich-technisch-statisch noch in Punkto Kosten.
    MfG
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 16.08.2006
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    @ totto...

    Ist das wirklich ein Architekt??? Nur weil eine(r) Pläne zeichnet, ist das nicht gleichbedeutend mit Architekt(in).
    MfG
     
  3. #23 Thomas B, 16.08.2006
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    Bt/gu ???

    @ Ralf:

    Wieso BT/GU??? Hatte ich den Infos gar nicht entnommen. Bin von HOAI-Beauftragung ausgegangen.:confused:

    Aber: Hatte auch mal das "Vergnügen" für einen BT arbeiten zu dürfen (kann ich jetzt ganz frei erzählen, dürfte nämlich verjährt sein ;-) ): Da gab's dann Häuschen zu planen. Ausführung nach 100-tel Plänen. Darauf mein -wahrscheinlich meinem jugendlichen Überschwang geschuldeter- Einwand: Hier sollten 50-tel Pläne gewerkelt werden. Am besten von mir, weil ich das nämlich kann (von wegen Studium und 3 jJhren im Arch.-büro). Fand auch Zustimmung. So in etwa jedenfalls. "Das können Sie gerne machen. Aber in Ihrer Freizeit!" Ende der Ansage. Aber: Der GU/BT ist natürlich schon längst pleite (hat immerhin ganze drei Insolvenzen hingelegt, bis er mal eingesehen hatte, daß er's nicht kann....oder niemanden mehr fand, der für ihn den Gesellschafter bei einer von ihm geführten GmbH spielen wollte....wer weiß

    Grüßla aus Franken. Hier jetzt gutes Wetter. Gehe jetzt gleich Radeln....Ach ist die Selbständigkeit was Schönes...:biggthumpup:

    Thomas
     
  4. totto

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    DAS frage ich mich auch immer öfter :fleen Aber er wurde uns als solches vorgestellt.

    Die Wand ist eine einfache Gipsdielenwand und nicht tragend. Selbst Putz ist noch nicht an der Wand. Installationen auch keine. Also außerdem Arbeitsaufwand kein Problem. Das einzige Problem ist, dass der BT diese Korrektur nicht dem Rohbauer in die Schuhe schieben kann, weil er es mit der tollen Zeichnung selbst verbockt hat.
     
  5. #25 Harald W., 17.08.2006
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    Dann ist ja jetzt und heute der beste Zeitpunkt, die Wand zu korrigieren, billiger wird es für den Verursacher nicht mehr, nur teurer. Nur einsehen muss er es noch..............:winken
     
  6. totto

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    Hallo nochmal,

    nun können wir zur Abwechslung mal etwas Positives berichten: Nachdem wir an mehrere leitende Verantwortliche des Aachener Bauträgers geschrieben haben, ist tatsächlich Bewegung in die Sache gekommen.

    Der Architekt lehnt zwar immer noch jegliche Verantwortung ab, aber er hat die fragliche Wand "auf Kulanz" vollständig korrigieren lassen.

    Schön, dass man auf leitender Ebene Verantwortung zeigt! Das wäre bei manchem anderen Bauträger bestimmt nicht passiert.

    Wir hoffen, dass wir auf diesem Weg - zusammen mit unserem öbuv SV - nun auch die anderen Mängel aus der Welt schaffen können. Das wird allerdings schwieriger, weil es um wesentlich mehr Geld geht...
     
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