Wie viel Bauland hat mein Grundstück?

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  1. #1 Gohrraff, 03.01.2023
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    Hallo zusammen,
    Ich bin ein Neuling im großen Bereich "Bauen", daher seid bitte gnädig ;)

    Ich würde gerne selbst den (ungefähren) Wert eines Grundstücks ermitteln. Den Sachwert des Gebäudes habe ich bereits errechnet.
    Nun frage ich mich aber, wie ich den Bodenwert richtig ermittle...
    Im Grundbuch steht ja nur die Nutzung, in diesem Fall "Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, landwirtschaftliche Fläche, Wasserfläche" - aber woher weiß ich denn, wie viel m² der Gesamtfläche (also natürlich von der Gebäude- und Freifläche) Bauland sind?
    Und wie soll man z.B. den Bodenwert bestimmen, wenn ein Flurstück sowohl als Waldfläche als auch als landwirtschaftliche Fläche bezeichnet ist?
    Vielen Dank für eure Hilfe!!
     
  2. #2 msfox30, 03.01.2023
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    Brauchst du das für Grundsteuerreform?
    Der Bodenwert bestimmt sich anhand des Bodenrichtwertes, den du online BORIS-D - Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland ermitteln kannst.
    Bodenrichtwert x Grundstücksfläche = Grundstückswert. Zumindest war das die Rechnung von meinem aktuellen Berechnung vom Finanzamt (in Sachsen-Anhalt*).
    Die rechnen dann noch einen "Umrechnungskoffizienten" und "Abzinsungsfaktor" dazu. (Damit der Laie den Bescheid auch möglichst nicht nachvollziehen kann)
    --
    *andere FA in anderen Bundesländer mögen das anders machen.
     
  3. #3 Wieland, 03.01.2023
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    Ein Grundstück ist immer nur soviel Wert,
    wie sich daraus erwirtschaften lässt!

    Hierzu ist die Ertragswert-Ermittlung hilfreich!
    Wenn ein Gebäude darauf steht, kann der Wert
    nicht mehr separat ermittelt werden!

    Das Gebäude selbst, könnte im Ungünstigsten
    Fall sogar ein Wertminderung, für das
    Grundstück darstellen!

    Also nicht Gebäude + Grundstück = Objektwert!

    Grüße
     
  4. #4 Gohrraff, 03.01.2023
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    Dankeschön!
    Tatsächlich brauche ich das nur wegen eines potentiellen Kaufinteresses meinerseits an dem Grundstück...
    Es liegt im Außenbereich, sodass es - zumindest soweit ich bisher weiß - als sog. "De facto Bauland" behandelt wird, also den Bodenrichtwert für Bauland abzüglich 25% für die Beeinträchtigungen durch Außenbereich.
    Aber ich frage mich halt - nur weil ein Flurstück als "Gebäude- und Freifläche" bezeichnet wird, ist ja nicht die gesamte Fläche als Bauland zu berechnen? Sondern ja auch Gartenfläche und so...aber wie findet man das raus?
     
  5. #5 Gohrraff, 03.01.2023
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    @Wieland Das Ertragswertverfahren macht bei dem Grundstück wenig Sinn denke ich, da es nie eine Bewirtschaftung gab/geben wird...
    Genauso wenig wie das Vergleichsverfahren in diesem Fall.
    Ich denke, das Sinnvollste wäre nur das Sachwertverfahren zur Berechnung?
     
  6. #6 jodler2014, 03.01.2023
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    Den Richtwert erhält man über BORIS für jedes Bundesland ,wie von msfox schon geschrieben .
    Es handelt sich vermutlich um sog. "Bauerwartungsland " .
    Ohne jetzt Details zu kennen würde ich einfach versuchen den Preis der bei BORIS angegeben ist als Verhandlungsbasis anzunehmen ?
     
  7. Dimeto

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    ... lässt Deinen Wunsch
    allenfalls in ferner Zukunft erfüllbar erscheinen, da das Thema sehr komplex ist, erst recht, wenn es um ein großes Grundstück mit unterschiedlichen Nutzungen geht, welches zudem noch im Außenbereich liegt.
    Durch akribische Faktenermittlung bezüglich Bauplanungs- und Bauordnungsrecht und jahrelange Erfahrung.
    Dann solltest Du zunächst herausfinden, ob Du die Immobilie überhaupt nutzen darfst, und wenn ja, wie und in welchem Umfang. Dann überlegst Du, was sie Dir wert ist und dann fragst Du die Eigentümerin, welchen Preis sie sich vorstellt.
    Das klingt nach hanebüchenem Makler-Geschwätz.
    Im Außenbereich gibt es kein Bauland. Selbst wenn irgendein Ausnahmetatbestand des § 35 BauGB greifen sollte, bleibt es Außenbereich und der Wert des Bodens ist nicht mit Bauland in Gebieten, die nach den §§ 30, 33 oder 34 BauGB zu beurteilen sind, vergleichbar.
     
    seaway und Jo Bauherr gefällt das.
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