Wie vorgehen? Kauf nicht erschlossenes, zu teilendes Grundstück

Diskutiere Wie vorgehen? Kauf nicht erschlossenes, zu teilendes Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Mitleser, ich habe etwas vor und bin mir noch sehr unsicher, wie ich vorgehen soll. Es geht um Folgendes: Ich möchte gerne ein...

  1. #1 Aldemar, 11.12.2019
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    Hallo liebe Mitleser, ich habe etwas vor und bin mir noch sehr unsicher, wie ich vorgehen soll. Es geht um Folgendes:

    Ich möchte gerne ein Grundstück kaufen, welches von einem bestehenden Grundstück erst noch abgetrennt werden muss und nicht erschlossen ist. Auf diesem dann abgetrennten Grundstück soll ein kleines Einfamilienhaus entstehen. Es liegt kein Bebauungsplan und keine Baugenehmigung vor.

    Wie gehe ich am besten vor? Ich möchte gerne das Grundstück kaufen, aber auch nicht die Investitionen für die
    Neuvermessung, Abtrennung, Erschließung und den Bauantrag vornehmen, bevor ich nicht sicher weiß, dass ich auch die Baugenehmigung bekomme. Der Super-Gau wäre für mich, das Grundstück zu kaufen, dort aber dann nicht bauen zu dürfen. Die Situation vor Ort ist nämlich relativ eng von den Abstandsflächen her und mein Bauentwurf ist auf den ersten Blick auch etwas ungewöhnlich.

    Wie kann ich der Situation begegnen und mich gegenüber dem Risiko "keine Baugenehmigung - Investitionen sind umsonst gewesen" abzusichern? Wie gehe ich am schlauesten vor? Ich würde mich über gute Tipps wirklich sehr freuen. Vielen Dank schon mal im Voraus!! :winken
     
  2. Lutz82

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  3. #3 simon84, 11.12.2019
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    Erkläre genauer

    wenn 34 gilt dann musst du dich schon gewissermaßen eingliedern

    Stadtvilla mit Flachdach kann schwierig werden wenn drum herum Satteldächer stehen
     
  4. #4 wurstnase, 11.12.2019
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    Nach §34 muss es sich "nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung" einfügen.
    Art der Nutzung ist vermutlich "Wohnen".
    Maß der Nutzung ist GFZ.
    Bauweise ist vermutlich "offen".
    In §34 gibt es keine Handhabe, Gestaltungsvorgaben (z.B. Dachform) durchzusetzen.

    Bauvoranfrage, dann weiss man mehr.
    Dieselbe von einem Fachmann erstellen zu lassen kann auch nicht schaden.
     
  5. #5 simon84, 11.12.2019
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    @wurstnase Praxiserfahrung vorhanden ?
    @Dimeto kann sicher ein Lied davon singen welche sonstigen Satzungen und Regelungen die Gemeinden dann noch aus der Schublade ziehen

    das Gebäude sollte sich einfügen, sonst wird es dir schwierig gemacht ! Und wenn man schon „ungewöhnlich“ hört dann sollte man doch mal nachfragen
     
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