Wie würdet ihr vorgehen ?

Diskutiere Wie würdet ihr vorgehen ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, hiermit will ich Umfrage starten, mit dem Hintergrund herauszufinden, wer im folgend beschriebenen Fall in welcher Form vorgehen würde. In...

  1. Douny

    Douny

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    Hi,
    hiermit will ich Umfrage starten, mit dem Hintergrund herauszufinden, wer im folgend beschriebenen Fall in welcher Form vorgehen würde.
    In meinem bisherigen Thread 'Was ist ein Baumangel' hat zwar schon der ein oder andere Möglichkeiten
    genannt, wofür ich auch sehr dankbar bin. Was mich jetzt aber interessiert ist, wie ihr vorgehen würdet, wenn
    der Fall bei euch persönlich folgendermaßen vorliegen würde (wer will, darf natürlich auch gerne ausführen, warum
    er so vorgehen würde, ist aber nicht unbedingt nötig):
    - Werksvertrag nach BGB mit Bauträger, der schlüsselfertig baut.
    - Kaufpreiszahlung in 7 Teilen entsprechend Bauträgerverordnung. Erste Rate in Höhe von 30% für Beginn
    Erdarbeiten ist bezahlt.
    - Derzeitiger Baustand: Rohbauphase: Dacharbeiten beginnen in Kürze --> Bald ist die 2-te Rate des Kaufpreises
    fällig.
    - Fertigstellung lt. Vertrag: Mitte 2005
    - Mein Sachverständiger hat verschiedene Mängel an den Bauträger gemeldet, die dieser wiederum per eigenem
    Sachverständigen zurückgewiesen hat. Meine Meinung ist, daß mein SV Recht hat. Dies haben auch eure Kommentare zu
    einzelnen geposteten Mängeln bekräftigt.
    - Rechtsanwalt wurde von mir kontaktiert (kostenlose Erstberatung) bzgl. Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Aussage: Es gibt mehrere
    Möglichkeiten, die allein von meiner Entscheidung abhängen. Jede hat für sich Vor-/Nachteile. Eine ideale gibt es nicht.

    So, und hier liegt nun das Problem, daß ich für mich nicht weiß, wie ich vorgehen soll und wollte zur Entscheidungsfindung deshalb fragen, wie ihr
    vorgehen würdet.
    Nun noch ein paar Anmerkungen von mir, die mich ins Grübeln bringen:
    a) Lt. BGB-Werksvertrag muß der Auftragnehmer zum Abnahmetermin ein mängelfreies Werk liefern. M.E. kann ich also vor diesem Termin
    auch garnicht eine Mängelbehebung einfordern.
    b) Die Zahlungen sind zum Abnahmetermin, wie oben beschrieben, aber im Normalfall so gut wie alle schon erfolgt (nur ein kleiner Betrag wird erst
    bei vollständiger Fertigstellung fällig). Teilabnahmen gibt es lt. BGB nicht, aufgrund derer ich Teile der Teilzahlungen zurück
    halten könnte.
    a+b --> Nehme ich den Bau wegen Mängeln nicht ab, hab ich trotzdem so gut wie alles bezahlt. Dieses Druckmittel fällt also weg. Nehme
    ich nicht ab, dann werde ich wohl auch nicht einziehen dürfen. Das geht wiederum nicht, da ich ja meine Mietwohung entsprechend kündigen
    muß. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich jetzt schon ein selbstständiges Beweisverfahren o.ä. einleiten kann/darf, wenn doch erst zur Abnahme
    der Bau mangelfrei sein muß (Anmerkung: Es ist aber klar, daß die meisten Mängel nur jetzt noch 'relativ' einfach behoben werden können).
    Halte ich jetzt Teilzahlungen zurück, droht mir eine Klage wegen Nichtzahlung. Wie oben beschrieben, bin ich auch der Meinung, daß ich
    garnicht das Recht dazu habe, Zahlungen zurückzuhalten.

    Jetzt wäre ich dankbar, wenn ihr mir mitteilen würdet, wie ihr persönlich vorgehen würdet (ich hab auch schon das empfohlene
    Buch 'Wie sie beim Pfusch am Bau ihr gutes Recht durchsetzen' durchgelesen. Viel schlauer bin ich aber auch nicht geworden, da die
    Kombination der oben beschriebenen Sachverhalte nicht beschrieben ist (vorallem, wenn der Bauträger einen eigenen SV aktiviert hat,
    der alle gemeldeten Mängel zurückweist, und der Kaufpreis in Teilen bezahlt wird).

    Gruß,
    Douny
     
  2. #2 Baufuchs, 25.11.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Verständnisfrage:

    Haben Sie mit dem Bauträger einen "echten" Werkvertrag -also nur über die Errichtung des Bauwerks- geschlossen, oder beinhaltet dieser Vertrag auch die Übertragung des Grundstückseigentums?
    Oder anders gefragt: War das Grundstück schon Ihr Eigentum als Sie den Werkvertrag geschlossen haben?
     
  3. Douny

    Douny

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    Zum Termin des Vertragsabschlusses war im Grundbuch der BT eingetragen. Vor Vertragsabschluß hab ich eine beglaubigte Teilungserklärung erhalten. Es handelt sich um ein Grundstück, auf dem Reihenhäuser gebaut werden. Ich hab das Grundstück also nicht vorher gekauft.
    Helfen diese Aussagen weiter ?
     
  4. #4 Baufuchs, 25.11.2004
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In den Kommentaren

    zur Makler-/Bauträgerverordnung werden zur Frage des Zahlungseinbehaltes bei berechtigten Mängelrügen unterschiedliche Auffassungen vertreten.
    a) geht man davon aus, dass Einbehalte nur bei der letzten Rate zulässig sind
    b) wird die Auffassung vertreten, dass die Einbehalte bei den Raten vorgenommen werden können, auf welche sich die Mängelrügen beziehen.

    Kann nur empfehlen, den Gesamtvertrag von einem in Bausachen erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen und von diesem rechtssichere Schriftsätze an den Bauträger verfassen zu lassen, die Ihre Anspüche sichern.
     
  5. Douny

    Douny

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    Hallo Baufuchs,
    die Bauträgerverordnung in Verbindung mit VOB sollte wohl zu b) passen, da es hier ja scheinbar auch Teilabnahmen gibt. In Verbindung mit BGB kommt wohl eher die a)-Meinung raus.
    Ist jetzt nur mal so meine Meinung.
    Gruß,
    Douny
     
  6. Bruno

    Bruno

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    Bei Mängeln besteht ein Zurückbehaltungsrecht auch schon bei früheren Raten. Das zugehörige Ereignis, z.B. "Fertigstellung Rohbau", ist nicht eingetreten, so lange die Leistung Mängel hat. Erst ohne Mängel ist sie vertragsgemäß und damit fertig, erst dann wird eine Rate fällig.

    Wer bescheinigt eigentlich gegenüber der finanzierenden Bank, dass eine Teilleistung "fertig" ist? Was will die Bank da sehen?

    MaBV + VOB zusammen ist übrigens nicht möglich.
     
  7. Douny

    Douny

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    Die Bescheinigung stellt natürlich der BT aus. Was da drin steht oder stehen muß, weiß ich nicht. Dachte, da steht nur drin, daß Rohbau fertig ist und deshalb die nächste Rate fällig ist.

    Mal ne Frage: Angenommen ich zahle die Rate für den Rohbau, kann ich dann auch noch über die 3.te Rate durch Teilzurückhaltung Druck ausüben oder muß es auf alle Fälle die Rate sein, die zur entsprechenden Teilfertigstellung gehört.

    Aber prinzipiell, Bruno, besteht ja das Problem, daß SV gegen SV steht, d.h., daß neutral nicht feststeht, ob ein Mangel vorliegt. Kann ich denn dann überhaupt Geld zurückhalten ?
     
  8. Ebel

    Ebel

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    Wird gegenüber der Bank etwas bescheinigt, was nicht den Tatsachen entspricht, so liegt eine Betrugshandlung vor. Zwar bescheinigt der SV nur gegenüber dem BT die Mängelfreiheit - und beide können mit einer Betrugshandlung einverstanden sein. Aber dem SV ist dabei bekannt, daß dieses Gutachten Wirkungen gegen Dritte (hier die Bank) hat. Deswegen sind schon diejenigen, die leichtfertig Unterschriften geleistet haben mit Recht in die Mühlen der Justiz geraten.

    Weisen Sie doch mal die Bank auf diesen Sachverhalt hin - vielleicht beauftragt dann die Bank selbst einen SV?
     
  9. Douny

    Douny

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    Interessante Variante: Die Bank auf die Probleme hinweisen ! Eine Überlegung wert, da die Bank ja auch darauf aus ist, daß der Bau wirklich das wert, wovon sie ausgegangen ist.

    Zur Betrugshandlung: Ich geh nicht mal davon aus, daß der BT und sein SV hier betrügen wollen. Der BT baut schon immer so (was aber nicht bedeuten muß, daß die Bauten mängelfrei waren und nicht irgendwann mal der Keller undicht war etc..) und meint deshalb, er baut richtig und der BT-SV ist scheinbar nicht kompetent genug (wenn er schon schreibt, daß keine Perimeterdämmung vorliegt, sondern eine erdreichseitige Wärmedämmung).

    Ich bin auch nicht darauf aus, irgendwann mal Schadenersatz zu erhalten, weil Fehler nicht mehr behoben werden können, sondern daß der Bau mangelfrei erstellt wird. Man baut ja nur einmal (zumindest reichts mir speziell sicherlich auf Jahre :motz )
     
  10. Eric

    Eric

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    Nur Mal zur Klarstellung, was die da gekauft haben.

    Ein Grundstüch mit mehreren Reihenhäusern und Teilungserklärung > würde bedeuten, daß die Reihenhäuser als Eigentumswohnungen erstellt werden.

    Dann wären Ihre Probleme, das Problem aller weiteren Reihenhausbesitzer und umgekeht, deren Mängel Ihre Mängel, da Gemeinschaftseigentum mangelhaft ist!

    Ist übrigens nicht ( mehr ) ungewöhnlich, daß Reihenhäuser Wohnungseigentum sind. Liegt daran, daß Gemeinden mitunter die Teilung von Grundstücken in kleine Parzellen nicht genehmigen. Sch.... ist es trotzdem, weils kein " richtiges " Reihenhaus ist.

    Nehme alles zurück, wenn Sie meinten, das Grundstück solle bis zur Übergabe noch in mehrere Parzellen geteilt werden.

    Selbstverständlich hat der BT Mängel, die bereits während der Erstellung des Bauwerks entstehen, zu beseitigen und Sie haben ein Zurückbehaltungsrecht, wenn er das nicht macht. Alles andere wäre, wie Sie schon selbst schreiben, grober Unfug.

    Konflikt zwischen den beiden Sachverständigen löst man durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens, dann wird vom Gericht ein SV bestellt. Der BT hat die Kosten für Ihren SV zu ersetzen, wenn sich dessen Stellungnahme als richtig herausstellt.

    Der Anwalt war offenbar kostenlos, weil er ziemlich hilflos ist. Ihr Anwalt muß Ihnen zwar alle in Betracht kommenden Möglichkeiten ( was hat er denn gesagt? ) aufzeigen, er muß Ihnen dann aber den " sicheren " Weg vorschlagen. Wenn er das nicht kann, dann ist er der falsche Mann. Vor allen Dingen muß er " auf den Putz hauen " ( können ), damit am Ende die Baustelle nicht zum Stillstand kommt.

    Ob Ihre Bank sich einschaltet??? Möglicherweise zieht sie die Notbremse und kündigt den Kredit oder sie fordert für weitere Auszahlungen weitere Sicherheiten.
     
  11. PeMu

    PeMu

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    ... Ob Ihre Bank sich einschaltet??? Möglicherweise zieht sie die Notbremse und kündigt den Kredit oder sie fordert für weitere Auszahlungen weitere Sicherheiten ...

    d.h. für Douny geht der Schuss nach hinten los.
     
  12. WA

    WA Gast

    Bei meiner Bank genügte die Vorlage der jeweiligen Teilrechnung des Bauträgers, um den Teil des Darlehens zur Bezahlung freizugeben.

    Ich denke auch, wenn man der Bank mitteilt, dass dort erhebliche Mängel vorliegen, kann das nur ein Eigentor werden. Die sperren dann sicherlich erst mal die weitere Auszahlung des Darlehens! Das interessiert aber den Bauträger nicht. Der wird die Zahlung erst mal fordern und ggf. einklagen wollen.
    Spätestens da kann nur noch ein Rechtsanwalt helfen...

    Gruß
    WA
     
  13. Douny

    Douny

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    @eric: Ich hab das kostenlose Beratungsgespräch als positiv gesehen, da er mir verschiedene Wege aufgezeigt hat und nicht gleich das Einschalten eines Rechtsanwalts als einzigen Weg empfohlen hat, um Geld zu verdienen.


    Das mit Bank sehe ich jetzt auch so, daß diese lieber nicht informiert sein sollte, wenn's Probleme gibt. Im Endeffekt geht's denen nur um finanzielle Sicherheiten und nicht darum, ob ein Haus mangelfrei sein wird.

    Hat einer eine Ahnung, wie schnell ein selbsständiges Beweisverfahren in der Praxis anläuft und wie lang ein solches dauern kann ?
     
  14. Eric

    Eric

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    Beweisbeschluß und Beauftragung Gutachter ca. 6 Wochen.

    Vorlage Gutachten. Hängt davon ab, wie fix der vom Gericht bestellte Gutachter ist. Daher keine Aussage möglich.
     
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